Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschluss vom 18. Dezember 2025 (4 ARs 7/25) über eine Vorlagefrage zur örtlichen Zuständigkeit der Oberlandesgerichte nach § 14 Abs. 2 IRG im Auslieferungsverkehr zu entscheiden. Im Kern ging es darum, ob die Zuständigkeit des zuerst mit der Sache befassten Oberlandesgerichts auch dann fortbesteht, wenn das ursprüngliche Auslieferungsverfahren bereits endgültig abgeschlossen…WeiterlesenZuständigkeit nach § 14 Abs. 2 IRG
Schlagwort: Auslieferung
In einem Strafverfahren kann es vorkommen, dass sich der Beschuldigte oder Angeklagte nicht in dem Land aufhält, in dem das Gericht seinen Sitz hat. In diesem Fall kann das Gericht die Auslieferung des Beschuldigten oder Angeklagten aus einem anderen Land beantragen.
Die Auslieferung ist ein Verfahren, bei dem ein Land eine Person an ein anderes Land ausliefert, um eine Strafverfolgung oder die Vollstreckung einer Strafe zu ermöglichen. Das Auslieferungsverfahren wird zwischen den beteiligten Staaten durch bilaterale oder multilaterale Abkommen geregelt.
In Deutschland ist das Auslieferungsverfahren im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. Das IRG enthält die Verfahrensvorschriften für die Auslieferung von Personen aus dem Ausland nach Deutschland sowie für die Auslieferung von Personen aus Deutschland ins Ausland.
Beantragt ein Gericht in einem Strafverfahren die Auslieferung eines Beschuldigten oder Angeklagten aus dem Ausland, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die vorgeworfene Tat sowohl in Deutschland als auch im Heimatland des Verfolgten strafbar sein, die Beweislage muss ausreichend sein und es darf keine politische Verfolgung vorliegen.
Das IRG regelt auch den Ablauf des Auslieferungsverfahrens, unter anderem die Zuständigkeit der zuständigen Behörden, den Verfahrensablauf und die Rechte des Betroffenen. Es garantiert auch bestimmte Rechte des Verfolgten oder Beschuldigten, wie z.B. das Recht auf rechtliches Gehör und das Recht auf einen Verteidiger. Bei Fragen der Auslieferung sind wir als Strafverteidiger in Deutschland tätig, beachten Sie unsere Beiträge zum internationalen Strafrecht
Gerade berichten die Ermittler stolz von einer erfolgten Zerschlagung von LeakBase, was wieder mal ein beachtlicher Schritt im Kampf gegen datengetriebene Cyberkriminalität ist – und zugleich den Druck auf all jene erhöht, die in dieser Szene bislang auf vermeintliche Anonymität vertraut haben. Für Unternehmen wie für individuelle Nutzer ist dieser Schlag gegen eines der größten…WeiterlesenZerschlagung des globalen Datenleak-Forums LeakBase
Aktuelle EPPO-Ermittlungen im Ermittlungsverfahren „Emily“ zeigen, wie anfällig der europäische Binnenmarkt für hochprofessionelle Umsatzsteuerkarusselle ist – und wie schnell aus scheinbar normalen Autogeschäften ein strafbares Organisationsdelikt mit existenzbedrohenden Einziehungsrisiken werden kann.WeiterlesenSteuerstrafrecht: Umsatzsteuerkarussell und Luxus PKW 2026
Die Cyberkriminalität hat schon vor Jahren eine neue Dimension erreicht, wie die jüngsten Enthüllungen der französischen Zeitung Le Monde belegen. Im Mittelpunkt steht ein Mann, der unter dem Namen „Dark Bank“ agierte und eine der größten internationalen Geldwäschenetzwerke organisierte. Laut den Berichten der französischen Ermittlungsbehörden, die Le Monde einsehen konnte, soll der Verdächtige mehr als…WeiterlesenDark Bank: Geldwäsche für Cyberkriminelle
In einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Januar 2026 (12 NBs 1521 Js 1736/24) bietet sich eine aufschlussreiche Perspektive auf die Abgrenzung zwischen einfachem und besonders schwerem Bankrott nach § 283a StGB. Der Fall zeigt, wie Gerichte mit wirtschaftlich prekären Situationen umgehen, die nicht auf systematische Bereicherung, sondern auf spontane Reaktionen in existenziellen Krisen…WeiterlesenBesonders schwerer Fall des Bankrotts
Was ist eine „Red Notice“: Die „Red Notice“ ist ein weltweites, über Interpol gesteuertes Ersuchen an die nationalen Strafverfolgungsbehörden, eine Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen, die sich in Erwartung einer Auslieferung, Übergabe oder eines ähnlichen Gerichtsverfahrens befindet. Kurz beschrieben: Eine „Red Notice“ ist eine internationale Fahndungsmeldung, aber kein Haftbefehl. Eine Red Notice bedeutet…WeiterlesenRed Notice
Die Auslieferungshaft wirft komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn es um den Schutz der Rechte von Inhaftierten geht. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 (Az: III-2 OAus 199/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung im Rahmen der Auslieferungshaft zulässig ist. Die Entscheidung betont die Notwendigkeit…WeiterlesenAuslieferungshaft und einstweiliger Rechtsschutz
Die Zustellung von Schriftstücken per Einwurf-Einschreiben ist (noch) das in der Praxis beliebte Mittel, um den Zugang von Kündigungen, Mahnungen oder anderen wichtigen Dokumenten nachzuweisen. Doch wie zuverlässig ist dieser Nachweis heute noch? Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil vom 14. Juli 2025 (Aktenzeichen 4 SLa 26/24) klargestellt, dass die Reproduktion eines Zustellbelegs…WeiterlesenEinwurf-Einschreiben als Beweismittel: kein Anscheinsbeweis?
Doppelbestrafung im grenzüberschreitenden Strafrecht: Der Grundsatz „ne bis in idem“ – das Verbot der Doppelbestrafung – ist ein zentrales Element des Rechtsstaatsprinzips. In der Europäischen Union ist er in Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) und Artikel 50 der Charta der Grundrechte verankert. Doch was bedeutet „dieselbe Tat“ in einem Raum ohne Binnengrenzen, in dem…WeiterlesenDer europäische Grundsatz „ne bis in idem“: Wann handelt es sich um „dieselbe Tat“?
Reichweite der Darlegungspflicht nach § 83a IRG: In einer aktuellen Entscheidung klärt der Bundesgerichtshof (3 StR 192/25), in welchem Umfang ein Europäischer Haftbefehl (EuHB) bei Serienstraftaten den zugrunde liegenden Sachverhalt darlegen muss. Die Entscheidung betrifft eine immer wieder praxisrelevante Schnittstelle zwischen dem deutschen Rechtshilferecht und dem unionsrechtlich harmonisierten Auslieferungsverfahren. Im Mittelpunkt steht die Auslegung von § 83a…WeiterlesenDer Europäische Haftbefehl bei Serienstraftaten
Open Source Software und Recht
Open-Source-Software (OSS) ist längst das Rückgrat der modernen Softwareentwicklung und digitalen Infrastruktur. Unternehmen, Start-ups und Behörden nutzen selbstverständlich Frameworks, Bibliotheken und Systemkomponenten, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist. Doch mit dieser technischen Freiheit geht eine rechtliche Verantwortung einher, die oft unterschätzt wird. Wer Open-Source-Software nutzt – sei es zur internen Entwicklung oder in kommerziellen Produkten –,…WeiterlesenOpen Source Software und Recht
Sie sind auf der Flucht – was tun? Wenn Sie im Ausland festsitzen und eine deutsche Staatsanwaltschaft nach Ihnen sucht, gehen Ihnen wahrscheinlich Begriffe wie internationaler Haftbefehl, europäischer Haftbefehl, Auslieferung, Interpol und Red Notice durch den Kopf. In diesem Moment sind Sie zumindest förmlich „auf der Flucht”, wobei wir wissen, dass sich diese Situation auch…WeiterlesenAuf der Flucht und Haftbefehl – was tun?
Die Kooperation der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Strafverfolgung ist auf Effizienz angelegt – der Europäische Haftbefehl bildet hierfür ein zentrales Instrument. Zugleich ist die Auslieferung einer Person ein Eingriff von erheblichem Gewicht, der sich an rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Maßstäben messen lassen muss. In diesem Spannungsverhältnis bewegt sich ein aktueller Beschluss des OLG Bremen…WeiterlesenOLG Bremen zur Unzulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn
Ein US-Unternehmer festgenommen in Paris. Zwei Jahre später: keine Anklage, kein Abschlussbericht, keine Einsicht in die Akten. Was wie ein kafkaeskes Märchen klingt, ist Realität über die das Handelsblatt berichtet – und symptomatisch für die Schwierigkeiten im Umgang mit der deutschen Staatsanwaltschaft, wenn es international wird.WeiterlesenHaftbefehl, Interpol, deutsches Strafverfahren – und ein Mann auf der Flucht
Ein deutsches Unternehmen, kaum bekannt, aber allgegenwärtig: Wer im Einzelhandel mit Karte zahlt, kommt nicht selten mit dem Zahlungsdienstleister PO in Berührung. Das Logo mag unauffällig sein – die Geschäfte im Hintergrund sind es keineswegs. Recherchen zeigen nun, dass PO über Jahre hinweg mit dubiosen Onlineanbietern zusammenarbeitete, deren Geschäftsmodelle häufig auf Täuschung, Ausnutzung und Grenzbereichen…WeiterlesenDirty Payments: Zahlungsdienstleister zwischen Milliarden und Moral















