Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), hat gegen einen Hauptbetreiber und einen Mitarbeiter des bis Ende Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals »movie2k« Anklage zum Landgericht Leipzig, Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer, erhoben.WeiterlesenAnklage gegen Betreiber der illegalen Internetplattform movie2k
Schlagwort: Auslieferung
In einem Strafverfahren kann es vorkommen, dass sich der Beschuldigte oder Angeklagte nicht in dem Land aufhält, in dem das Gericht seinen Sitz hat. In diesem Fall kann das Gericht die Auslieferung des Beschuldigten oder Angeklagten aus einem anderen Land beantragen.
Die Auslieferung ist ein Verfahren, bei dem ein Land eine Person an ein anderes Land ausliefert, um eine Strafverfolgung oder die Vollstreckung einer Strafe zu ermöglichen. Das Auslieferungsverfahren wird zwischen den beteiligten Staaten durch bilaterale oder multilaterale Abkommen geregelt.
In Deutschland ist das Auslieferungsverfahren im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt. Das IRG enthält die Verfahrensvorschriften für die Auslieferung von Personen aus dem Ausland nach Deutschland sowie für die Auslieferung von Personen aus Deutschland ins Ausland.
Beantragt ein Gericht in einem Strafverfahren die Auslieferung eines Beschuldigten oder Angeklagten aus dem Ausland, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die vorgeworfene Tat sowohl in Deutschland als auch im Heimatland des Verfolgten strafbar sein, die Beweislage muss ausreichend sein und es darf keine politische Verfolgung vorliegen.
Das IRG regelt auch den Ablauf des Auslieferungsverfahrens, unter anderem die Zuständigkeit der zuständigen Behörden, den Verfahrensablauf und die Rechte des Betroffenen. Es garantiert auch bestimmte Rechte des Verfolgten oder Beschuldigten, wie z.B. das Recht auf rechtliches Gehör und das Recht auf einen Verteidiger. Bei Fragen der Auslieferung sind wir als Strafverteidiger in Deutschland tätig, beachten Sie unsere Beiträge zum internationalen Strafrecht
Einer der Hauptverantwortlichen des Unternehmens, das hinter dem verschlüsselten Kommunikationstool EncroChat steht, wurde mit aktiver Unterstützung von Eurojust von der Dominikanischen Republik an Frankreich ausgeliefert. Die Person wurde im Mai 2022 in der Dominikanischen Republik verhaftet und steht seitdem unter Hausarrest, wie Eurojust berichtet.WeiterlesenMutmaßlicher Encrochat-Verantwortlicher nach Frankreich ausgeliefert
Das Landgericht Nürnberg-Fürth (12 Qs 65/22) hat entschieden, dass sich ein Apotheker wegen Betruges strafbar macht, wenn er die gegenüber den Krankenkassen geltend gemachte Belieferung nicht ausführt, sondern allein beim Großhandel bestellt, diesen bezahlt und die Rezepte bearbeitet, die Auslieferung der Arzneimittel aber durch einen Dritten, der nicht Bote ist, vornehmen lässt. Hier ist das…WeiterlesenBetrug durch Apotheker bei Belieferung durch Dritte
Spezialitätsgrundsatz: Der Spezialitätsgrundsatz (Art. 14 EurAuslÜbk, § 83h Abs. 1 IRG) spielt im Rahmen des Europäischen Haftbefehls eine erhebliche Rolle. Denn ein Europäischer Haftbefehl erfasst lediglich die im jeweiligen Verfahren gegenständlichen Straftaten. Nur zur Verfolgung dieser Straftaten ist der Angeklagte, wenn er auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes nicht verzichtet hat, grundsätzlich ausgeliefert worden. Eine Ausnahme…WeiterlesenSpezialitätsgrundsatz bei Europäischem Haftbefehl
Das OLG Karlsruhe (301 OAus 1/23) äußert Bedenken an den Haftbedingungen in Großbritannien und lehnt in einem aktuellen Beschluss die Auslieferung dorthin ab. So führt das OLG auf die konkret untermauerten Einwendungen des Betroffenen, er würde dort unmenschlich behandelt werden, wie folgt aus:WeiterlesenOLG Karlsruhe: Keine Auslieferung nach Großbritannien wegen unmenschlicher Haftbedingungen
Das innerstaatliche Strafanwendungsrecht umfasst im Falle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 6 Nr. 5 StGB unabhängig vom Recht des Tatorts auch die erweiterte Einziehung von Taterträgen und deren Wertersatz gemäß §§ 73, 73a, 73c StGB aus Auslandstaten (BGH, 1 StR 335/22). Die erweiterte Einziehung von Taterträgen und deren Wertersatz gemäß §§…WeiterlesenEinziehung bei im Ausland begangenen Taten
Gerade in Strafsachen bei hiermit regelmässig doch unerfahrenen Amtsgerichten muss mit ausländischen Vorverurteilungen aufgepasst werden, wenn diese theoretisch gesamtstrafefähig wären. Selbstverständlich kann mit ausländischen Strafen – wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit – zwar keine Gesamtstrafe gebildet werden (BGH, 2 StR 202/13). Der Angeklagte ist aber dennoch nicht schutzlos.WeiterlesenHärteausgleich bei theoretisch gesamtstrafefähiger ausländischer Verurteilung
Das Oberlandesgericht Hamm, 5 RBs 123/22, konnte sich der Frage, wann es sich um „handwerklich hergestellte Güter“ i.S. der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. aa) Unterbuchst. ii) der VO (EG) 561/2006 handelt, widmen. Dabei hob das OLG hervor, dassWeiterlesenFahrpersonalverordnung: Was sind handwerklich hergestellte Güter
Beim Landgericht Köln (28 O 21/22) ging es um ein jedenfalls früher gern praktiziertes Gehabe beim Streit um eine Vertragsabwicklung: Weil jemand nicht spurt, schreibt man seinen Arbeitgeber an, um diesen aufzufordern, mal den dortigen Mitarbeiter zur Räson zu rufen. So wurde wohl allen Ernstes laut Urteil folgendes an den Arbeitgeber gesendet: leider muss ich…WeiterlesenDSGVO: Entschädigung für Herantreten an Arbeitgeber
Der Betrug mit dem Verkauf von Kryptowährungen ist ein Millionengeschäft – und viele kennen inzwischen die Anrufe, bei denen ein Fremder am Telefon ist und versucht, einem entweder schmackhaft zu machen, seine Zahlungsdaten herauszugeben – oder versucht einem beharrlich einzureden, man hätte sich längst registriert und müsse nun noch ein paar Daten bestätigen. Eurojust berichtet…WeiterlesenAnlagebetrug: Call-Center stillgelegt
Der EUGH (C-435/22) hat klargestellt, dass die Behörden eines Mitgliedstaats einen Drittstaatsangehörigen nicht an einen anderen Drittstaat ausliefern dürfen, wenn dieserDrittstaatsangehörige in einem anderen Mitgliedstaat wegen derselben Taten wie denen, auf die sich das Auslieferungsersuchen bezieht, rechtskräftig verurteilt worden ist und die dort verhängte Strafe verbüßt hat.WeiterlesenKeine Auslieferung von Drittstaatsangehörigem an Drittstaat bei Doppelverfolgung
Eine Vorlegung nach § 42 Abs. 2 IRG ist (nur) dann zulässig, wenn die Rechtsfrage für das anhängige Rechtshilfeverfahren von Bedeutung ist (BGH, 4 ARs 18/80). Dies ist mit dem Bundesgerichtshof in der Regel zu verneinen, wenn es auf diese Frage nicht (mehr) ankommen kann, weil die Voraussetzungen, die zu ihrer Vorlegung geführt haben, im…WeiterlesenVorlegung nach § 42 Abs. 2 IRG
Der Vollzug von Auslieferungshaft unterliegt dem Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung. Das bedeutet, dass ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen müssen, um die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen: Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt der Dauer der Auslieferungshaft Grenzen (BVerfGE 61, 28,…WeiterlesenBeschleunigungsgebot und Vollzug der Auslieferungshaft
Ein heftiges Thema sind aktuell Auslieferungen nach Polen, nicht zuletzt wegen des Zustands des dortigen Justizsystems. Aber: Der generelle Zustand des polnischen Justizsystems und insbesondere die Bedenken des Verfolgten im Hinblick auf die Unabhängigkeit der zuständigen Richterinnen und Richter begründen nur im Einzelfall eein Auslieferungshindernis nach § 73 Satz 2 IRG in Verbindung mit dem…WeiterlesenAuslieferung nach Polen?
Mit Art. 4 der Grundrechtecharta der EU folgt für ein mit einem Auslieferungsersuchen befasstes Gericht die Pflicht, in zwei Schritten von Amts wegen aufzuklären, ob die konkrete Gefahr besteht, dass die zu überstellende Person nach der Überstellung der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird (dazu BVerfG, Beschluss vom 27.01.2022 – 2 BvR…WeiterlesenEuropäischer Haftbefehl: Auslieferung und Art. 4 der Grundrechtecharta der EU