KI-Compliance: Rechtliche Beratung zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI)
KI-Compliance für Unternehmen: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner, Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), berät bundesweit zum rechtssicheren Einsatz, zur Entwicklung und zur vertraglichen Absicherung künstlicher Intelligenz. Als Softwareentwickler und IT-Fachanwalt verbindet er juristische Bewertung mit technischem Verständnis – von AI Act, Datenschutz und Datenrecht bis zu Haftung, IT-Verträgen, Cybersicherheit und CE-Kennzeichnung.
Wir unterstützen Unternehmen dort, wo KI nicht nur als Tool genutzt wird, sondern rechtlich beherrscht werden muss: bei der Risikoeinstufung, der Dokumentation, internen KI-Richtlinien, Daten- und Lizenzfragen, Anbieter-/Betreiberpflichten sowie der strategischen Absicherung von KI-Projekten. Unsere Beratung zu KI-Compliance:
- AI Act & Risikoeinstufung: Einordnung von KI-Systemen, Anbieter-/Betreiberpflichten, Dokumentation, Transparenz und KI-Kompetenz.
- KI-Verträge & Daten: Entwicklung, Einkauf und Einsatz von KI-Systemen, Cloud, Datenlizenzen, Trainingsdaten, Open Source und Haftung.
- Datenschutz & Cybersicherheit: DSGVO, Datenrecht, technische und organisatorische Absicherung, Geheimnisschutz und Incident-Risiken.
- Haftung & Produktbezug: Verantwortlichkeit bei Fehlfunktionen, CE-Kennzeichnung, Hochrisiko-KI, Robotik und Automation.
- Urheberrecht & Leistungsschutz: Schutz von Code, Modellen, Outputs, Trainingsdaten und kreativen KI-Anwendungen.

Künstliche Intelligenz und Softwarerecht
Die Entwicklung und der Einsatz künstlicher Intelligenz werfen für Unternehmen wie für den Gesetzgeber vielfältige rechtliche Fragestellungen auf. Im Zentrum steht die Haftung für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden: Wer trägt die Verantwortung für Fehler oder Fehlentscheidungen, und wie ist die Haftung bei selbstlernenden Systemen zu strukturieren, deren Verhalten nicht abschließend determiniert ist?
Eng damit verknüpft ist der Datenschutz. Training und Betrieb von KI-Systemen erfordern regelmäßig die Verarbeitung großer, häufig personenbezogener Datenmengen. Hier stellen sich Fragen nach der Einhaltung der Datenschutzgesetze, der Verantwortlichkeit für den Schutz dieser Daten und der Transparenz gegenüber den Betroffenen.
Hinzu treten ethische und grundrechtliche Aspekte – etwa wenn KI-Systeme Entscheidungen über Kreditvergaben oder die Einstellung von Mitarbeitern vorbereiten oder treffen. Auf nationaler und internationaler Ebene entstehen derzeit zahlreiche Leitlinien und Standards, die diese Fragen adressieren. Ziel ist es, Chancen und Vorteile der KI für die Gesellschaft nutzbar zu machen und zugleich Risiken und negative Auswirkungen zu minimieren.
CE-Kennzeichnung und Hochrisiko-KI
Bei KI-Systemen mit Produktbezug – etwa Maschinen, Medizinprodukte, Anlagen, Robotik oder sicherheitskritische Software – wird KI-Compliance Teil des Produkt- und Konformitätsrechts. Wir beraten zur Einordnung als Hochrisiko-KI, zur technischen Dokumentation, zum Risikomanagement, zur menschlichen Aufsicht und zur Einbindung der KI-Anforderungen in bestehende CE- und Produktsicherheitsprozesse. Relevant sind insbesondere: Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz, Robustheit, Cybersicherheit, Dokumentation und laufende Neubewertung bei wesentlichen Änderungen.
KI in regulierten Anwendungsfeldern
KI ist Querschnittstechnologie der Hightech Agenda Deutschland 2026 – sie steuert Batteriesysteme, optimiert Halbleiterfertigung, unterstützt Quantensensorik in der Medizintechnik. Wir beraten an den Stellen, an denen ein KI-System nicht isoliert betrachtet werden kann: in eingebetteten Steuerungen, in sicherheitskritischen Produkten und an der Grenze zu sektorspezifischer Regulierung. Schwerpunkte sind Vertragsgestaltung mit Modellanbietern, Zuordnung von Pflichten zwischen Anbieter und Betreiber sowie die Behandlung von Trainings- und Betriebsdaten.
KI-Kompetenz
KI-Kompetenz ist mehr als eine Pflicht aus Art. 4 KI-VO: Sie ist eine Führungsaufgabe an der Schnittstelle von Technik, Recht und betrieblicher Praxis. Als Fachanwalt für IT-Recht und Softwareentwickler – und im Rahmen meines Lehrauftrags zur IT-Compliance an der FH Aachen, wo KI-Kompetenz einen meiner Schwerpunkte bildet – berät Jens Ferner Sie strategisch dabei, KI kritisch einzuordnen und ihr Potenzial zugleich rechtssicher auszuschöpfen. Noch setzt nur ein kleiner Teil der Unternehmen KI produktiv ein, und vielfach fehlt das Verständnis für die Bedeutung von Daten und Algorithmen – während Mitarbeitende KI-Tools längst eigenmächtig nutzen und so unkontrollierte „Schatten-KI“ entsteht. Genau hier wird angesetzt: damit Ihre Teams souverän mit KI arbeiten, die Vorgaben der KI-VO praxistauglich umsetzen und Chancen nutzen, statt Regulierung nur als Bürde zu erleben.
Ihr Ansprechpartner beim Thema KI
Rechtsanwalt Jens Ferner berät als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Strafrecht zu Rechtsfragen des Softwarerechts einschließlich Blockchain und künstlicher Intelligenz. Schwerpunkte im Softwarerecht sind Vertragsbeziehungen, Softwareschutz und Lizenzrecht, Haftung sowie IT-Sicherheit; im Bereich der künstlichen Intelligenz liegen die Schwerpunkte auf Datenrecht, Haftung und Leistungsschutz. Ergänzend wird zu Vertragsrecht, Open-Source-Compliance, Lizenzstrafrecht und gewerblichen Schutzrechten beraten.
Über die juristische Expertise hinaus verfügt Jens Ferner über tiefgehende technische Kompetenz: Er ist Softwareentwickler mit Kenntnissen in C++, PHP, Python und neuronalen Netzen und entwickelt für die Kanzlei eigene KI-Anwendungen für den internen Gebrauch – etwa eine auf Whisper basierende erweiterte Spracherkennung. Aus seiner Zeit als selbstständiger Softwareentwickler kennt er die Praxis von IT-Projekten einschließlich agiler Softwareentwicklung und DevOps – und weiß, warum solche Projekte gelingen oder scheitern.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht, in Strafverfahren und Cybersicherheitsrecht beratend tätig. Wir übernehmen keine Zivilprozesse.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftrater für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646 oder Threema: FVNW2K7T
- Flexible Erreichbarkeiten statt starrer „Öffnungszeiten“: Damit wir für Sie schnell erreichbar bleiben, läuft der erste Kontakt am besten digital – so reagieren wir oft schon innerhalb weniger Stunden.

FAQ: KI-Compliance im Unternehmen
Was bedeutet KI-Compliance für Unternehmen?
KI-Compliance bedeutet, KI-Systeme rechtlich, technisch und organisatorisch so einzusetzen, dass AI Act, Datenschutz, Vertragsrecht, Haftung, IT-Sicherheit und interne Governance zusammenpassen.
Müssen auch Unternehmen handeln, die nur ChatGPT, Copilot oder andere KI-Tools nutzen?
Ja. Auch Betreiber von KI-Systemen müssen prüfen, welche Pflichten sie treffen – insbesondere bei Mitarbeiterschulung, Datenschutz, Vertraulichkeit, Dokumentation und internen Nutzungsregeln.
Was verlangt Art. 4 AI Act zur KI-Kompetenz?
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen nach Art. 4 AI Act nach besten Kräften sicherstellen, dass Personal und sonstige mit Betrieb und Nutzung befasste Personen ausreichend KI-kompetent sind.
Wann wird KI rechtlich besonders kritisch?
Kritisch wird es bei personenbezogenen Daten, automatisierten Entscheidungen, Hochrisiko-Anwendungen, sicherheitsrelevanten Produkten, fremden Trainingsdaten, urheberrechtlich geschütztem Material und KI-Systemen mit Außenwirkung.
Sanktionen und Strafrecht bei KI-Compliance-Verstößen
Der AI Act sieht Bußgelder bis zu 35 Mio. Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes vor. Daneben können KI-Compliance-Verstöße – etwa bei bewusster Verschleierung von Hochrisiko-Einstufungen – strafrechtliche Relevanz erlangen. Als Kanzlei mit Fachanwälten für IT-Recht und Strafrecht beraten wir sowohl präventiv als auch in laufenden Verfahren.
KI-Agenten: Wo liegen neue Haftungs- und Sicherheitsrisiken?
Agentengesteuerte KI-Systeme, die eigenständig handeln, Systeme steuern und Entscheidungen treffen, markieren die nächste Eskalationsstufe der KI-Haftung. Hier verschwimmen Auftraggeber-, Entwickler- und Betreiberverantwortung. Wir beraten zur vertraglichen und haftungsrechtlichen Einbettung von KI-Agenten in Unternehmensstrukturen.
Unsere Erfahrung im IT-Recht
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner hat mehr als 100 IT-Prozesse vor Gericht geführt und konzentriert sich heute vollständig auf Software, IT-Sicherheit, KI und Robotik – mit einer Beratungsphilosophie, die konsequent auf Konfliktvermeidung, Haftungsminimierung und strategischen Umgang mit Bußgeldern ausgerichtet ist, bevor Streitigkeiten eskalieren. Neben der anwaltlichen Praxis ist er als Lehrbeauftragter für IT-Compliance inkl. KI-Kompetenz (FH Aachen) tätig und publiziert regelmäßig in juristischen Fachmedien sowie als IT-Fachbuchautor. Diese Verbindung aus Praxis, Wissenschaft und eigener Softwareentwicklung schafft ein Beratungsniveau, das rein juristische Kanzleien strukturell nicht erreichen können. Zu unseren Mandanten zählen ausschließlich Unternehmen mit spezialisiertem Bedarf – darunter ein gewachsener Stamm aus der Softwareentwicklung.

