Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz
Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz
KI: Verträge, Ethik, Haftung, Rechtsschutz, DSGVO
Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz (KI)
Ihr Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz (KI): IT-Fachanwalt Jens Ferner ist rund um künstliche Intelligenz bundesweit für Unternehmen tätig.
Ihr Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz: Kern unserer Tätigkeit im Technologierecht ist das Softwarerecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für IT-Recht, sondern darüber hinaus erfahrener Softwareentwickler, der weiß, wie man in Python programmiert und für den „Tensorflow“ ein Begriff ist.
Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz sind spannend und werden in unserer Kanzlei seit Jahren theoretisch wie praktisch begleitet. Wir beraten Unternehmen und Softwareentwickler rund um Einsatz und Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI). Auf dieser Seite werden zugleich aktuelle Informationen zu Rechtsfragen künstlicher Intelligenz gesammelt.
Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz (KI) – Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | Kontakt aufnehmen
- Haftung und Regulierung: Unterstützung bei der frühzeitigen Umsetzung der KI-Regeln wie KI-Haftungsrichtlinie und KI-Verordnung
- IT-Vertragsrecht & IT-Arbeitsrecht: Vertragsrechtliche Fragen rund um Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz, auch im Arbeitsverhältnis
- Datenschutzrecht und Cybersecurity: DSGVO-Compliance und Rechtsfragen der Cybersicherheit bei der KI-Entwicklung und dem KI-Training
- Ethik und Diskriminierung: Rechtsfragen bei der Gestaltung von begrenzender Rahmen künstlicher Intelligenz
- Lizenzrecht & Urheberrecht: Schutz von Code, Ergebnissen und Trainingsdaten
- Geheimnisschutz: Schutz KI-Software, KI-Lerndaten und Ergebnissen angewendeter künstlicher Intelligenz
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen von Verbrauchern/Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht. Für Unternehmen sind wir im Straf-, IT- und Arbeitsrecht tätig.
- Erreichbarkeit: Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, Whatsapp, Threema oder Rückruf
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
- Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; verschlüsselte Mails; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema/Whatsapp.
- Warum wir: Hart, ehrlich, souverän – einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und transparente, realistische Kosten – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Künstliche Intelligenz: Rechtsfragen
Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren rasante Fortschritte gemacht und wird zunehmend in verschiedenen Branchen eingesetzt. Dies wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, die es zu beantworten gilt:
- KI-Regulierung: Inzwischen ist klar, dass der Gesetzgeber keinen Wildwuchs bei KI-Projekten wünscht. Sowohl auf EU-Ebene, als auch auf nationaler Ebene erfolgen umfangreiche regulative Ansätze für die Entwicklung und den Einsatz künstlicher Intelligenz. Wir berichten darüber auf unserer Webseite und beraten Unternehmen schon im Entwicklungsprozess.
- Datenschutz: Der Einsatz von KI erfordert den Zugriff auf große Datenmengen, was datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten geschützt und die Datenschutzrechte der Betroffenen gewahrt werden.
- Haftung: Im Falle einer Fehlfunktion oder eines Fehlers in einem KI-System muss geklärt werden, wer dafür haftet. Hier stellen sich Fragen nach der Verantwortung des Entwicklers, des Anwenders oder des Herstellers.
- Ethik und Diskriminierung: KI-Systeme können diskriminierende Entscheidungen treffen, wenn sie mit verzerrten Daten trainiert werden. Daher ist es wichtig, ethische Überlegungen in die Entwicklung und Implementierung von KI-Systemen einzubeziehen.
- Patente: Fragen der Patentierbarkeit von KI-Erfindungen stellen eine weitere Herausforderung dar. Es gibt noch keine einheitlichen Regeln, wie KI-Erfindungen geschützt werden können.
Insgesamt müssen rechtliche Fragen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI sorgfältig berücksichtigt werden, um einen rechtskonformen und ethisch vertretbaren Einsatz zu gewährleisten.
Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz und Softwarerecht
Rechtsanwalt Jens Ferner beschäftigt sich als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht mit Rechtsfragen des Softwarerechts einschließlich Blockchain und Künstlicher Intelligenz. Dabei kann RA JF mehr als nur Jura: Er ist Softwareentwickler, der neben C++ und PHP auch Python sowie neuronale Netze beherrscht. Für unsere Kanzlei entwickelt er (einfache) KI-Projekte für den hausinternen Gebrauch wie etwa eine auf Whisper-basierende erweiterte Spracherkennung. Aus seiner Zeit als selbstständiger Softwareentwickler weiß er bis heute, wie IT-Projekte funktionieren und warum sie so gerne scheitern – inklusive agiler Softwareentwicklung und DevOps.
Schwerpunkte im Softwarerecht sind Rechtsfragen der Vertragsbeziehungen, des Softwareschutzes (Lizenzrecht), der Haftung und der IT-Sicherheit. Schwerpunkte im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind Rechtsfragen des Datenrechts, der Haftung und des Leistungsschutzes. Ergänzend wird im Softwarerecht zu den Themen Vertragsrecht, Haftung, Open Source Compliance, Lizenzstrafrecht und gewerbliche Schutzrechte beraten.
Unser Paper: Haftung bei Einsatz und Vertrieb KI in Deutschland (Legal & Liability for AI in Germany)
Ein Überblick über Rechtsfragen in Deutschland bei Herstellung, Vertrieb und Einsatz von KI nach deutschem Recht (die EU-KI-Verordnung ist bewusst ausgeblendet und wird in einem späteren Paper thematisiert – es geht darum, die aktuelle Rechtslage in Deutschland rund um künstliche Intelligenz abzubilden).
An overview of legal issues in Germany regarding the production, distribution and use of AI under German law (the EU AI Regulation is deliberately left out and will be addressed in a later paper – the aim is to map the current legal situation in Germany around artificial intelligence).
Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz im Softwarerecht
Die Entwicklung und der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) stellen sowohl für Unternehmen als auch für den Gesetzgeber vielfältige rechtliche Fragestellungen dar. Ein wichtiges Thema ist die Haftung für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer für Fehler oder Pannen von KI-Systemen haftet und wie die Haftung im Falle von selbstlernenden Systemen geregelt werden soll.
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Datenschutz im Zusammenhang mit KI. Bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Systemen werden oft große Mengen an personenbezogenen Daten verarbeitet. Hier stellen sich Fragen nach der Einhaltung der Datenschutzgesetze, der Verantwortlichkeit für den Schutz dieser Daten und der Transparenz gegenüber den Betroffenen.
Auch ethische Fragen spielen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI eine wichtige Rolle. So gibt es zum Beispiel Diskussionen darüber, ob und inwieweit KI-Systeme Entscheidungen treffen dürfen, die Auswirkungen auf Menschen haben, zum Beispiel bei der Vergabe von Krediten oder der Einstellung von Mitarbeitern.
Um diese und andere rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit KI zu regeln, gibt es auf nationaler und internationaler Ebene verschiedene Initiativen und Bestrebungen, Leitlinien und Standards zu entwickeln. Ziel dieser Bemühungen ist es, die Chancen und Vorteile der KI für die Gesellschaft zu nutzen, gleichzeitig aber auch Risiken und negative Auswirkungen zu minimieren und zu verhindern.
Künstliche Intelligenz?
Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet den Versuch, Computer so zu programmieren, dass sie eine menschenähnliche Intelligenz aufweisen. Dazu gehört, dass der Computer selbstständig lernen, Probleme lösen und Entscheidungen treffen kann. Der aktuelle Stand der künstlichen Intelligenz (KI) kann teilweise als „Wahrscheinlichkeitsautomat“ bezeichnet werden, da viele KI-Systeme auf der Basis von Wahrscheinlichkeitsrechnung funktionieren. Dies bedeutet, dass sie auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeiten Entscheidungen treffen, anstatt sichere Ergebnisse zu liefern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle KI-Systeme auf diese Weise funktionieren. Es gibt auch KI-Systeme, die auf der Basis von Regeln oder festen Entscheidungsbäumen funktionieren und somit sichere Ergebnisse liefern können.
Im Übrigen gibt es verschiedene Arten von KI. Die schwächste Form ist die sogenannte schwache KI, die auf eine spezielle Aufgabe spezialisiert ist, etwa die Erkennung von Spam-E-Mails oder das Spielen von Schach. Eine stärkere Form ist die sogenannte starke KI, die in der Lage ist, jede beliebige intellektuelle Aufgabe zu erfüllen, die ein Mensch auch erfüllen kann.
Ethik und künstliche Intelligenz
Der Einsatz künstlicher Intelligenz wirft erhebliche gesellschaftspolitische und rechtliche Fragen auf. Auf diese Fragen gehe ich ein, speziell unter dem Aspekt gesellschaftlicher Akzeptanz beim Einsatz künstlicher Intelligenz.
Digitale Strafverfolgung
Digitale Straftaten nehmen zu – das ist eine Binsenweisheit. So wie diese Taten aber automatisiert, massenhaft begangen werden können, so kann digitale Technik zugleich für massenhafte Ermittlungsansätze genutzt werden. Hier geht es um rechtliche Grenzen und die Zukunft einer modernen Strafprozessordnung, die es auszuloten gilt.
Haftung, Datenschutz und gewerbliche Schutzrecht
Längst im Fokus stehen Fragen von Haftung und Schutzrechten: Wer haftet bei Unfällen, wie zeitgemäß ist das Produkthaftungsrecht und kann eine KI träumen … wenn ja, wer hat die Rechte an diesen Träumen? Diese Fragen vertiefe ich im Rahmen meiner forschenden Tätigkeit.
Wie halten wir es mit künstlicher Intelligenz?
Wir glauben, dass unsere Dienstleistung durch Persönlichkeit und Qualifikation erst einen Mehrwert entwickelt. Darum setzen wir keinerlei KI ein, wenn es um die Kommunikation mit Mandanten oder um mandatsbezogene Texte geht. Hier gilt das Prinzip Handarbeit.
Allerdings kann KI auch bei einer derart persönlichen, unmittelbaren Kommunikation wie bei uns eine große Rolle spielen: Im kanzleiinternen Wissensmanagement sowie bei internen Workflows wie OCR oder Spracherkennung nutzen wir KI. Allerdings keine vorgefertigten Lösungen, sondern RA JF nutzt vorhandene Opensource-Projekte wie Tesseract oder Whisper, um im Feinschliff auf die Kanzlei zugeschnittene eigene Arbeitshilfen zu entwickeln.
Einsatz von KI im Unternehmen
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, vom Datenschutz bis hin zu ethischen Überlegungen. Eine rechtliche Beratung kann dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen KI verantwortungsvoll und rechtssicher einsetzt.
Doch diese offensichtlichen Aspekte stehen hier vielleicht gar nicht im Mittelpunkt, denn mit dem zunehmenden Einsatz von KI rückt etwas anderes bei der Beratung im IT-Recht in den Vordergrund: die Bedeutung von Daten. KI ist ohne Daten nicht denkbar, weder in der Anwendung noch in der Entwicklung oder im Training. Hier stellen sich erhebliche vertragliche Fragen: Beim Zukauf von Daten von Dritten geht es nicht nur um die Datenlizenz, sondern auch um die Haftung, wenn Daten entgegen den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden; beim Sammeln frei verfügbarer Daten, etwa durch Scraping, gibt es dagegen rechtliche Probleme rund um Urheberrecht und Datenschutz; und wer eigene Kundendaten verarbeiten will, sollte sich dringend so früh wie möglich datenschutzrechtlich binden.
Gerade das Beispiel KI zeigt deutlich, wie gefährlich das „Sparen“ an anwaltlicher Beratung im IT-Recht zu Beginn ist: wenn, wie bei vielen Deutschen kleinen Unternehmen und Startups üblich, die Beratung erst am Ende eingeholt wird, läuft man das Risiko, dass alle Ausgaben für eingekaufte Daten und teures Training eigener Lösungen am Ende unnütz waren und wiederholt werden müssen!
Aktuell zu künstlicher Intelligenz (KI) und Blockchain
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