Rechtliche Beratung zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI)

Ihr Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz (KI): IT-Fachanwalt Jens Ferner ist bei Einsatz künstlicher Intelligenz oder Machine Learning bundesweit für Unternehmen tätig.

Kern unserer Tätigkeit im Technologierecht ist das Softwarerecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für IT-Recht, sondern darüber hinaus erfahrener Softwareentwickler, der weiß, wie man in Python programmiert und für den „Tensorflow“ ein Begriff ist.

Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz, speziell im Bereich des Machine Learning, sind spannend und werden in unserer Kanzlei seit Jahren theoretisch wie praktisch begleitet. Wir beraten Unternehmen und Softwareentwickler rund um Einsatz und Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI). Auf dieser Seite werden zugleich aktuelle Informationen zu Rechtsfragen künstlicher Intelligenz gesammelt.

Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz (KI) – Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | Kontakt aufnehmen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner

  • Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
  • Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen.
  • Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.deTermine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (nur bei Haft, Anklage oder Durchsuchung)
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Künstliche Intelligenz: Rechtsfragen

Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren rasante Fortschritte gemacht und wird zunehmend in verschiedenen Branchen eingesetzt. Dies wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, die es zu beantworten gilt:

  • KI-Regulierung: Inzwischen ist klar, dass der Gesetzgeber keinen Wildwuchs bei KI-Projekten wünscht. Sowohl auf EU-Ebene, als auch auf nationaler Ebene erfolgen umfangreiche regulative Ansätze für die Entwicklung und den Einsatz künstlicher Intelligenz. Wir berichten darüber auf unserer Webseite und beraten Unternehmen schon im Entwicklungsprozess.
  • Datenschutz: Der Einsatz von KI erfordert den Zugriff auf große Datenmengen, was datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten geschützt und die Datenschutzrechte der Betroffenen gewahrt werden.
  • Haftung: Im Falle einer Fehlfunktion oder eines Fehlers in einem KI-System muss geklärt werden, wer dafür haftet. Hier stellen sich Fragen nach der Verantwortung des Entwicklers, des Anwenders oder des Herstellers.
  • Ethik und Diskriminierung: KI-Systeme können diskriminierende Entscheidungen treffen, wenn sie mit verzerrten Daten trainiert werden. Daher ist es wichtig, ethische Überlegungen in die Entwicklung und Implementierung von KI-Systemen einzubeziehen.
  • Patente: Fragen der Patentierbarkeit von KI-Erfindungen stellen eine weitere Herausforderung dar. Es gibt noch keine einheitlichen Regeln, wie KI-Erfindungen geschützt werden können.

Es müssen also rechtliche Fragen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI sorgfältig berücksichtigt werden, um einen rechtskonformen und ethisch vertretbaren Einsatz zu gewährleisten.

Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz in Aachen

Rechtsanwalt Jens Ferner beschäftigt sich als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht mit Rechtsfragen des Softwarerechts einschließlich Blockchain und Künstlicher Intelligenz. Dabei kann RA JF mehr als nur Jura: Er ist Softwareentwickler, der neben C++ und PHP auch Python sowie neuronale Netze beherrscht. Für unsere Kanzlei entwickelt er (einfache) KI-Projekte für den hausinternen Gebrauch wie etwa eine auf Whisper-basierende erweiterte Spracherkennung. Aus seiner Zeit als selbstständiger Softwareentwickler weiß er bis heute, wie IT-Projekte funktionieren und warum sie so gerne scheitern – inklusive agiler Softwareentwicklung und DevOps.

Schwerpunkte im Softwarerecht sind Rechtsfragen der Vertragsbeziehungen, des Softwareschutzes (Lizenzrecht), der Haftung und der IT-Sicherheit. Schwerpunkte im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind Rechtsfragen des Datenrechts, der Haftung und des Leistungsschutzes. Ergänzend wird im Softwarerecht zu den Themen Vertragsrecht, Haftung, Open Source Compliance, Lizenzstrafrecht und gewerbliche Schutzrechte beraten.

Erfahrung im IT-Recht

Aus dem klassischen IT-Recht kommend, hat RA JF mehr als 100 echte IT-Prozesse vor Gericht geführt – sich aber schnell auf das Softwarerecht spezialisiert. Heute werden ausschließlich Beratungen angeboten im Feld rund um Software, IT-Sicherheit und Robotik. Eine Besonderheit ist dabei unsere strategische Beratung im Umgang mit Streitfällen, die konsequent auf Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten sowie den Umgang mit Bußgeldern und eigener Haftung ausgerichtet ist. Über die Jahre dazugekommen ist die Beratung im Umgang mit Cyberkriminalität, wobei wir in diesem Bereich keinerlei Verbraucher vertreten und uns auf die professionellen Belange von Unternehmen konzentrieren.

Zu unseren Mandanten gehören damit auch nur noch ausgewählte Unternehmen, die sehr spezialisierten Bedarf haben. Entsprechend haben wir zwar nur noch sehr wenige, aber dafür zeitintensive Mandate mit erheblicher persönlicher Betreuung und werden „unter dem Radar“ klassischer größerer Kanzleien weiterempfohlen. Naturgemäß kommt ein fester Mandantenstamm aus dem Bereich der Softwareentwicklung und CAD.

Themenfeld CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung bei künstlicher Intelligenz und Maschinen oder Anlagen stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, die sich aus der Integration der EU-KI-Verordnung in das bestehende Produktsicherheitsrecht ergeben. Die Verordnung verfolgt das Ziel, Vertrauen in KI-Systeme zu stärken, Innovation zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit sowie die Grundrechte der Bürger zu wahren. Besonders relevant wird dies für Hochrisiko-KI-Systeme, die in sicherheitskritischen Produkten wie Maschinen, Medizinprodukten oder Aufzügen eingesetzt werden.

Die Konformitätsbewertung bildet das Kernstück der regulatorischen Anforderungen. Sie ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein zentrales Instrument, um die Marktzulassung von KI-Systemen zu sichern und behördliche Maßnahmen zu vermeiden. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines internen oder externen Konformitätsbewertungsverfahrens sind Anbieter berechtigt und verpflichtet, eine CE-Kennzeichnung anzubringen und eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Diese muss mindestens zehn Jahre vorgehalten werden und dient als Nachweis, dass das System den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bei externen Verfahren wird zusätzlich eine EU-Konformitätsbescheinigung durch eine notifizierte Stelle ausgestellt. Die CE-Kennzeichnung soll sich dabei langfristig als internationales Gütesiegel etablieren und positive Effekte für den KI-Standort Europa entfalten.

Für Anbieter und Hersteller bedeutet dies, dass die Konformitätsbewertung bei produktsicherheitsbezogenen Hochrisiko-KI-Systemen in bereits bestehende Prüfverfahren des Produktsicherheitsrechts integriert wird. Dies soll Doppelaufwände vermeiden und die Prüfung auf die relevanten Schutzzwecke, insbesondere Risiken für Leib, Leben und Gesundheit, konzentrieren. Die Prüfung umfasst dabei nicht nur die technische Dokumentation, sondern auch spezifische KI-bezogene Aspekte wie das Daten-Re-Training. Notifizierte Stellen müssen hierfür ihre Expertise ausbauen, um sowohl produktsicherheitsbezogene als auch KI-spezifische Grundrechtsrisiken bewerten zu können.

Ein besonderes Merkmal der KI-Verordnung ist die Forderung nach einer revolvierenden Konformitätsprüfung. Da KI-Systeme dynamisch sind und sich durch Lernprozesse weiterentwickeln, müssen sie regelmäßig neu bewertet werden, insbesondere bei wesentlichen Änderungen. Die Gültigkeit einer Konformitätsbewertung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt, sofern keine außergewöhnlichen Gründe vorliegen. Dies erfordert von Unternehmen ein kontinuierliches Risiko- und Qualitätsmanagement sowie die Einrichtung von Schnittstellen für menschliche Aufsicht.

Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme sind umfassend und umfassen unter anderem ein wirksames Risikomanagement, die Verwendung qualitativ hochwertiger Trainingsdaten, Transparenz im Betrieb sowie die Gewährleistung von Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Die technische Dokumentation muss den Behörden zur Verfügung stehen, und Betreiber öffentlicher Dienste sind zudem zu einer Grundrechte-Folgenabschätzung verpflichtet. Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, bedeutet das, dass sie ihre Geschäftsmodelle und Prozesse an die neuen regulatorischen Vorgaben anpassen müssen.

Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz (KI)

Ihr Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz (KI): IT-Fachanwalt Jens Ferner ist rund um künstliche Intelligenz bundesweit für Unternehmen tätig.

Ihr Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz: Kern unserer Tätigkeit im Technologierecht ist das Softwarerecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für IT-Recht, sondern darüber hinaus erfahrener Softwareentwickler, der weiß, wie man in Python programmiert und für den "Tensorflow" ein Begriff ist.

Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz sind spannend und werden in unserer Kanzlei seit Jahren theoretisch wie praktisch begleitet. Wir beraten Unternehmen und Softwareentwickler rund um Einsatz und Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI). Auf dieser Seite werden zugleich aktuelle Informationen zu Rechtsfragen künstlicher Intelligenz gesammelt.

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Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz

Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz in Aachen
KI: Verträge, Ethik, Haftung, Rechtsschutz, DSGVO

Rechtsanwalt für künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz im Softwarerecht

Die Entwicklung und der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) stellen sowohl für Unternehmen als auch für den Gesetzgeber vielfältige rechtliche Fragestellungen dar. Ein wichtiges Thema ist die Haftung für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer für Fehler oder Pannen von KI-Systemen haftet und wie die Haftung im Falle von selbstlernenden Systemen geregelt werden soll.

Ein weiteres wichtiges Thema ist der Datenschutz im Zusammenhang mit KI. Bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Systemen werden oft große Mengen an personenbezogenen Daten verarbeitet. Hier stellen sich Fragen nach der Einhaltung der Datenschutzgesetze, der Verantwortlichkeit für den Schutz dieser Daten und der Transparenz gegenüber den Betroffenen.

Auch ethische Fragen spielen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI eine wichtige Rolle. So gibt es zum Beispiel Diskussionen darüber, ob und inwieweit KI-Systeme Entscheidungen treffen dürfen, die Auswirkungen auf Menschen haben, zum Beispiel bei der Vergabe von Krediten oder der Einstellung von Mitarbeitern.

Um diese und andere rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit KI zu regeln, gibt es auf nationaler und internationaler Ebene verschiedene Initiativen und Bestrebungen, Leitlinien und Standards zu entwickeln. Ziel dieser Bemühungen ist es, die Chancen und Vorteile der KI für die Gesellschaft zu nutzen, gleichzeitig aber auch Risiken und negative Auswirkungen zu minimieren und zu verhindern.

FAQ: Einsatz von KI oder Machine Learning im Unternehmen

Was ist der Unterschied zwischen KI und Machine Learning, und warum ist das für Ihr Unternehmen relevant?

Der Begriff „Künstliche Intelligenz” (KI) bezeichnet Systeme, die menschenähnliche Intelligenzleistungen erbringen, wie beispielsweise das Erkennen von Mustern, das Treffen von Entscheidungen oder das Verstehen von Sprache. Machine Learning ist ein zentraler Teilbereich der KI. Dabei lernen Algorithmen aus Daten und verbessern sich selbst, ohne explizit für jede Aufgabe programmiert zu werden. Für Ihr Unternehmen ist dies relevant, da Machine Learning die Grundlage für viele praktische Anwendungen bildet – von der Automatisierung repetitiver Aufgaben bis hin zur Analyse großer Datenmengen, um fundiertere Entscheidungen zu treffen. Während klassische Software nach starren Regeln funktioniert, passt sich Machine Learning dynamisch an neue Daten an. Dadurch ist es in der Lage, komplexe Zusammenhänge zu erkennen, die für Menschen schwer erfassbar sind. Dadurch werden nicht nur Effizienzgewinne ermöglicht, sondern auch innovative Geschäftsmodelle, etwa durch personalisierte Kundenangebote oder präzise Vorhersagen von Marktentwicklungen.

Welche rechtlichen Risiken müssen Sie beim Einsatz von KI beachten?

Der Einsatz von KI bringt erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich, die vor allem die Bereiche Datenschutz, Haftung und Compliance betreffen. So verlangt die Datenschutz-Grundverordnung beispielsweise, dass personenbezogene Daten nur auf Grundlage einer klaren Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen, etwa durch Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse. Besonders kritisch wird es, wenn KI-Systeme automatisierte Entscheidungen treffen, die rechtliche oder ähnliche Auswirkungen auf Personen haben.

Dies ist beispielsweise bei der Bewerberauswahl oder der Kreditvergabe der Fall. In solchen Fällen greift das Verbot vollautomatisierter Entscheidungen, es sei denn, es liegen Ausnahmetatbestände wie eine wirksame Einwilligung oder menschliche Kontrolle vor. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Ihre KI-Systeme keine diskriminierenden Ergebnisse liefern, da ansonsten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder sogar Grundrechte betroffen sein können. Auch Haftungsfragen sind komplex: Wer haftet, wenn eine KI einen Schaden verursacht – der Hersteller, der Nutzer oder gar das System selbst? Aktuell gibt es hierzu noch keine abschließenden Regelungen, jedoch werden Ansätze wie die Gefährdungshaftung oder eine erweiterte Produkthaftung diskutiert. Klare interne Richtlinien und eine sorgfältige Dokumentation der Entscheidungsprozesse Ihrer KI sind daher unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre KI-Systeme fair und transparent arbeiten?

Transparenz und Fairness sind aus rechtlicher und ethischer Perspektive zentrale Anforderungen an den Einsatz von KI. Viele KI-Systeme, insbesondere solche, die auf Deep Learning basieren, gelten als „Black Boxes“, da ihre Entscheidungsprozesse nur schwer nachvollziehbar sind. Um dem entgegenzuwirken, sollten Sie darauf achten, dass Ihre KI-Modelle erklärbar sind und ihre Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies kann durch den Einsatz von „White-Box“-Modellen oder durch zusätzliche Erklärungslayer erreicht werden, die die Entscheidungsfindung transparent machen. Zudem ist es wichtig, die Trainingsdaten auf Verzerrungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die KI keine diskriminierenden Muster lernt. Regelmäßige Audits und Tests auf Fairness – etwa durch den Abgleich mit verschiedenen Datensätzen – helfen dabei, unbewusste Vorurteile zu identifizieren und zu korrigieren. Schließlich sollten Sie klare interne Prozesse etablieren, die sicherstellen, dass menschliche Verantwortliche die Ergebnisse der KI überprüfen und bei Bedarf korrigieren können. So vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter in die Technologie.

Welche praktischen Schritte sollten Sie unternehmen, um KI erfolgreich im Unternehmen einzuführen?

Die Einführung von KI erfordert eine strategische Herangehensweise, die technische und organisatorische Aspekte berücksichtigt. Zunächst sollten Sie Use Cases identifizieren, bei denen KI einen messbaren Mehrwert bietet, beispielsweise durch Kostensenkung, Qualitätsverbesserung oder die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Parallel dazu ist es wichtig, die notwendige Dateninfrastruktur aufzubauen, da KI-Systeme auf hochwertigen und gut strukturierten Daten basieren. Investitionen in das Datenmanagement und die Datenqualität zahlen sich hier langfristig aus. Gleichzeitig müssen Sie Ihre Mitarbeiter schulen und einbeziehen, da KI bestehende Arbeitsprozesse oft verändert.

Change Management ist entscheidend, um Akzeptanz zu schaffen und Ängste abzubauen. Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen sollten von Anfang an in die Planung einbezogen werden, etwa durch die Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten und Juristen. Schließlich ist es ratsam, mit Pilotprojekten zu beginnen, um Erfahrungen zu sammeln und die Technologie schrittweise zu skalieren. Eine enge Zusammenarbeit mit externen Experten oder Partnern kann dabei helfen, Know-how aufzubauen und typische Fallstricke zu vermeiden.

Wie sieht die Zukunft der KI-Regulierung aus, und was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die Regulierung von KI ist derzeit im Fluss, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Die geplante EU-KI-Verordnung wird voraussichtlich ein risikobasiertes System einführen, das KI-Anwendungen je nach Gefahrenpotenzial unterschiedlich streng reguliert. Hochrisiko-Anwendungen, etwa in kritischen Infrastrukturbereichen oder bei der Bewertung von Personen, werden strengen Anforderungen unterliegen, während Anwendungen mit geringem Risiko weniger reguliert werden. Für Ihr Unternehmen bedeutet das, dass Sie sich frühzeitig mit den geplanten Vorgaben vertraut machen und Ihre KI-Systeme entsprechend anpassen sollten.

Besonders relevant sind dabei Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und menschliche Aufsicht. Zudem wird die Frage der Haftung für KI-Entscheidungen zunehmend an Bedeutung gewinnen, etwa durch mögliche neue Haftungsregeln für KI-Systeme. Es ist ratsam, die Entwicklungen genau zu beobachten und sich auf eine verschärfte Compliance vorzubereiten, um rechtliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Chancen der Technologie voll auszuschöpfen.

Wie halten wir es mit künstlicher Intelligenz?


Wir glauben, dass unsere Dienstleistung durch Persönlichkeit und Qualifikation erst einen Mehrwert entwickelt. Darum setzen wir keinerlei KI ein, wenn es um die Kommunikation mit Mandanten geht. Hier gilt das Prinzip Handarbeit.

Allerdings kann KI auch bei einer derart persönlichen, unmittelbaren Kommunikation wie bei uns eine große Rolle spielen: Im kanzleiinternen Wissensmanagement sowie bei internen Workflows wie OCR oder Spracherkennung nutzen wir KI. Allerdings keine vorgefertigten Lösungen, sondern RA JF nutzt vorhandene Opensource-Projekte wie Tesseract oder Whisper, um im Feinschliff auf die Kanzlei zugeschnittene eigene Arbeitshilfen zu entwickeln.

Einsatz von KI bzw. Machine Learning im Unternehmen

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, vom Datenschutz über das Datenrecht bis hin zu ethischen Überlegungen. Eine rechtliche Beratung kann dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen KI verantwortungsvoll und rechtssicher einsetzt.

Doch diese offensichtlichen Aspekte stehen hier vielleicht gar nicht im Mittelpunkt, denn mit dem zunehmenden Einsatz von KI rückt etwas anderes bei der Beratung im IT-Recht in den Vordergrund: die Bedeutung von Daten. KI ist ohne Daten nicht denkbar, weder in der Anwendung noch in der Entwicklung oder im Training. Hier stellen sich erhebliche vertragliche Fragen: Beim Zukauf von Daten von Dritten geht es nicht nur um die Datenlizenz, sondern auch um die Haftung, wenn Daten entgegen den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden; beim Sammeln frei verfügbarer Daten, etwa durch Scraping, gibt es dagegen rechtliche Probleme rund um Urheberrecht und Datenschutz; und wer eigene Kundendaten verarbeiten will, sollte sich dringend so früh wie möglich datenschutzrechtlich binden.

Ihr Rechtsanwalt zur Beratung bei Nutzung und Einsatz von künstlicher Intelligenz und Machine Learning im Unternehmen

Gerade das Beispiel KI zeigt deutlich, wie gefährlich das „Sparen“ an anwaltlicher Beratung im IT-Recht zu Beginn ist: wenn, wie bei vielen Deutschen kleinen Unternehmen und Startups üblich, die Beratung erst am Ende eingeholt wird, läuft man das Risiko, dass alle Ausgaben für eingekaufte Daten und teures Training eigener Lösungen am Ende unnütz waren und wiederholt werden müssen!

Aktuell zu Rechtsfragen künstlicher Intelligenz (KI)