IT-Prozessführung: Zivilprozess im IT-Recht

Ein IT-Prozess, also der Zivilprozess im IT-Recht, folgt eigenen Regeln, gerade im materiellen Vertragsrecht – aber auch im Umgang mit praktischen Problemen bei IT-Projekten ergeben sich Fragen, die „allgemeine“ Zivilrechtler so nicht kennen. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist für Unternehmen tätig.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht („Fachanwalt für IT-Recht“) und unterstützt Unternehmen im IT-Prozess.

IT-Prozessführung durch Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | 02404 92100

  • IT-Prozessführung durch erfahrenen Fachanwalt für IT-Recht
  • Rein wirtschaftliches Denken, keine „Prinzipienreiterei“
  • Seriöse Einschätzung vorab, keine Prozessführung „ins Blaue hinein“
  • Eigene praktische Erfahrung im Umgang mit IT-Projekten
  • Prozesserfahrung aus einer Vielzahl aktiv geführter IT-Prozesse
  • Umgang mit IT-Forensik, digitalen Beweismitteln und IT-Sachverständigen

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht und das digitale Recht samt angrenzendem Medien- & Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht.
  • Erreichbarkeit: kontakt@ferner-alsdorf.de oder unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Prozessführung im IT-Recht

Tücken des IT-Prozesses

In unserer Kanzlei werden seit Jahrzehnten IT-Prozesse geführt – und wir können nur vor den Tücken warnen: Es ist eine Binsenweisheit, dass zu viele Richter mit wichtigen Detailfragen aus der IT-Praxis überfordert sind.

Was aber nicht jedem geläufig ist, ist das erhebliche Risiko des gegnerischen Anwalts. Wenn hier wieder einmal ein allgemeiner Zivilrechtler sitzt, der die Feinheiten nicht kennt oder technische Details nicht versteht, kostet das Nerven, Zeit und Geld. Besonders tückisch, wenn (wieder einmal) ein Anwaltskollege nicht erkennt, dass ein Zivilprozess längst verloren ist. Insoweit sind solche Prozesse oft auch für uns freudlos und wenig erbaulich, weswegen wir raten, als kluger Unternehmer blinde Prozesse zu meiden.

Hier spielt das allgemeine Risiko eines Zivilprozesses in die IT-Prozessführung hinein: In einem Zivilprozess tragen die Parteien die Darlegungslast und Beweislast für ihre jeweiligen Anspruchsbehauptungen. Die Darlegungslast bedeutet, dass die Partei, die einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen vortragen und darlegen muss, die für ihren Anspruch erforderlich sind. Die Beweislast bedeutet, dass die Partei, die einen Anspruch geltend macht, den Beweis für ihren Anspruch erbringen muss.

Wenn Sie ihre Darlegungslast oder Beweislast nicht erfüllen (können), besteht das Risiko, dass sie den Prozess verlieren – selbst wenn Sie im Recht sind

Dass man nicht immer Recht bekommt, wenn man (vermeintlich) im Recht ist, liegt daran, dass das Gericht den geltend gemachten Anspruch zurückweist, wenn man nicht in der Lage ist, die erforderlichen Tatsachen vorzutragen oder den Beweis für ihren Anspruch zu erbringen.

Daher ist es wichtig, dass Sie in einem Zivilprozess sorgfältig darüber nachdenken, welche Anspruchsbehauptungen geltend machen und welche Tatsachen und Beweise Sie vorlegen können müssen, um Ihren Anspruch zu untermauern. Auf diese Weise können sie das Risiko verringern, den Prozess zu verlieren, auch wenn sie im Recht sind – wir helfen dabei, darum ist es auch so wichtig, frühzeitig hinzugezogen zu sein, um prozessual richtig reagieren zu können, wenn unsere Analyse eine schlechte Beweissituation aufzeigt.

Streit Um IT-Projekte

IT-Projekte scheitern!

Eine unangenehme Wahrheit sollte man offen aussprechen: IT-Projekte scheitern. Nicht als Regelfall, aber im Regelfall laufen sie zumindest nicht so, wie man sich das zu Beginn gedacht hat. So wie sonst im Leben auch.

Darum sind IT-Projekte häufig von rechtlichen Herausforderungen betroffen, wir helfen bei allem – insbesondere wenn es darum geht, Streit in einem IT-Projekt ohne Gerichtssaal zu lösen:

  • Urheberrechte: IT-Projekte können Software, Bilder, Musik und andere Inhalte umfassen, die urheberrechtlich geschützt sind. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die verwendeten Inhalte legal verwendet und dass alle erforderlichen Lizenzen erworben werden.
  • Geistiges Eigentum: IT-Projekte können auch Ideen, Patente und Marken umfassen. Es ist wichtig, dass alle geistigen Eigentumsrechte beachtet und dass keine Ideen oder Patente von anderen gestohlen werden.
  • Datenschutz: IT-Projekte können auch personenbezogene Daten umfassen. Es ist wichtig, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und dass die Privatsphäre der Nutzer geschützt wird.
  • Vertragsrecht: IT-Projekte erfordern häufig den Abschluss von Verträgen mit Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Es ist wichtig, dass alle Verträge sorgfältig aufgestellt und dass alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden.

Meiden Sie den Gerichtssaal!

Eine offene Einschätzung vorab: Wenn Sie, gleich in welcher Position, mit einem IT-Streit in einen Gerichtssaal gehen, haben Sie schon verloren. Als wirtschaftlich denkender Kaufmann sollten Sie in der Lage sein, die grundsätzlich bestehenden Risiken solcher Prozesse nüchtern einzuschätzen und wirtschaftliche Lösungen zu suchen. Die wiederum sollten sich an realistischen Aussichten orientieren, wobei wir behilflich sein können.

Wofür wir auf keinen Fall zu haben sind, ist sinnentleerte Prinzipienreiterei im IT-Zivilprozess – im unternehmerischen Verkehr wird wirtschaftlich gedacht, nicht affektiv. Ein Streit sollte, wo es möglich ist, ebenso wirtschaftlich wie gesichtswahrend beendet werden. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist für Unternehmen tätig.

Voraussetzungen für die Übernahme von IT-Prozessen

Von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner werden allein unter folgenden Voraussetzungen IT-Prozesse übernommen, die in jedem Fall gelten und nicht verhandelbar sind:

  • Tätigkeit allein im echten IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz & Urheberrecht – das sind vor allem IT-Vertragsrecht, Softwarerecht, (IT-)Arbeitsrecht, Datenschutz und IT-Projekte, Schutzrechte & Geheimnisschutz sowie Streitigkeiten um Hardware wie Batterien
  • Keine Tätigkeit für Verbraucher
  • Beauftragung bei Klageabwehr spätestens 10 Tage vor Fristende mit einer Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten, die im Schnitt 595 Euro inkl. USt. kostet und bei weiterer Beauftragung angerechnet wird
  • Kosten: Es kommt auf den Einzelfall an, grundsätzlich nach Stundensatz, der sich an der Bedeutung der Sache orientiert, pauschale Gebühren werden ermöglicht. Fragen Sie an, wir machen im Einzelfall ein Angebot.
Fachanwalt für IT-Recht in Aachen: Rechtsanwalt Jens Fenrer ist Rechtsanwalt für IT-Recht im Raum Aachen

Aktuelles zum IT-Prozess