Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
Wir merken das hier in unserem Alltag leider gravierend – Mails, die von Mandanten in der Mittagshitze geschrieben werden, sind ständig unstrukturiert; Anrufe laufen viel unsortierter, als wir es sonst ohnehin schon gewohnt sind. Und die Vorstellung, gravierende Rechtsfälle „weil es jetzt sein muss“ bei über 30 Grad nachmittags nach einem anstrengenden Tag zu besprechen ist absurd, wird aber dennoch unreflektiert ständig angefragt (dabei gibt es ja Alternativen).
Ein Teil meiner eigenen Berufsbiografie spielt da hinein: Ich habe im Studium viele Monate in Italien, vor allem auf Sizilien, verbracht. Dort gehört es zum Alltag, dass in der Mittagshitze schlicht nichts Wichtiges entschieden wird – eine Weisheit, die man in unseren Breitengraden vermisst, wo immer noch Mittags bei 30 Grad der Rasenmäher ausgepackt oder gejoggt wird. Allerdings ist dieses Leben kein mediterraner Luxus, sondern ein sehr pragmatisches Lebensmodell: Man steht früh auf, erledigt Anspruchsvolles am Morgen, zieht sich in den heißesten Stunden zurück und wird wieder aktiv, wenn es kühler wird. Dieses Modell funktioniert – und zwar seit Generationen … und wir sollten es schnell lernen, denn wir bekommen hier italienische Verhältnisse.
Wie viele Pilze darf man sammeln – Was ist erlaubt beim Pilze sammeln? Wenn der Sommer sich gelegt hat und Regen & Sonne sich im Laufe des Herbstes abwechseln, sprießen vielerorts die Pilze – was die Pilzsammler auf den Plan ruft. Dabei herrscht mitunter Ungewissheit, was bzw. in welcher Menge gesammelt werden darf. Die kompliziert gefassten Gesetze helfen auch nicht unbedingt weiter, dabei ist es letztlich recht einfach.
Ein kurzer Überblick zu den rechtlichen Bedingungen beim Sammeln von Pilzen.
Pilze sammeln: Welche Pilze dürfen gepflückt werden?
In der Bundesartenschutzverordnung, dort Anlage 1 zu §1, findet man am Ende die Auflistung der geschützten Pilzarten, die erst einmal unter Schutz stehen und nicht gepflückt werden dürften:
Schaf-Porling, Semmel-Porlinge
Kaiserling
Weißer & Gelber Bronze-Röhrling
Steinpilz
Sommer-Röhrling
Echter Königs-Röhrling
Blauender Königs-Röhrling
Pfifferlinge
Schweinsohr
Erlen-Grübling
Saftlinge
März-Schneckling
Brätling
Birkenpilze und Rotkappen
Morcheln
Grünling
Trüffel
Man merkt also schnell: Es sind quasi alle wichtigen heimischen Sorten erfasst, insbesondere Pfifferlinge, Morcheln und Steinpilz. Aber: Es gibt zum Glück Ausnahmen! Nach §2 I Bundesartenschutzverordnung dürfen “ in geringen Mengen für den eigenen Bedarf“ diese Sorten gepflückt werden:
Steinpilz
Pfifferling – alle heimischen Arten
Schweinsohr
Brätling
Birkenpilz und Rotkappe – alle heimischen Arten
Morchel – alle heimischen Arten
Wenn man sammelt, sollte man sich also an diese Auflistung halten und speziell von Röhrlingen und Trüffeln die Finger lassen.
Wie viele Pilze darf man sammeln?
Das Sammeln dieser Pilze ist nur für den eigenen Bedarf erlaubt, also nicht für gewerblichen Bedarf wie den Wiederverkauf oder die Gastronomie. Schwierig aber ist die Frage, was nun die erlaubten „geringen Mengen“ sind? Hier gilt: Pro Pilzsucher dürfen pro Tag maximal bis zu 2 Kilogramm gesammelt werden. Wie viel genau entscheidet die zuständige Behörde selbst, mir sind auch teilweise 1kg pro Tag pro Pilzsucher bekannt geworden, die die zuständige Behörde als Maximum akzeptieren möchte.
Pro Pilzsucher dürfen pro Tag maximal bis zu 2 Kilogramm gesammelt werden.
RA Ferner zum Pilzesammeln
Die Kreisverwaltung Euskirchen etwa spricht sogar von bis zu 2 Kilogramm. Letztlich gibt es hier wohl einen Ermessensspielraum bei der Bewertung, den man als Pilzsucher nicht unbedingt ausreizen sollte.
Wo darf man Pilze sammeln?
Hier gilt erst einmal: Verstand einschalten. Von befriedeten (eingezäunten) oder offensichtlich in fremden Eigentum stehenden Grundstücken hat man die Finger zu lassen. Es verbleibt in erster Linie der Wald. Den Wald darf man grundsätzlich immer frei betreten (sofern er nicht eingezäunt ist…), dazu §14 Bundeswaldgesetz sowie §2 Landesforstgesetz NW. In allen Bundesländern wird es im Grundsatz genauso aussehen, da §14 BWaldG als Bundesgesetz den Ländern nur die Möglichkeit von Ausnahmen aber nicht generellen Verboten gibt.
Dass man in Naturschutzgebieten nicht sammeln darf, legt schon der Name „Schutzgebiet“ nahe (dazu §23 Bundesnaturschutzgesetz). Darüber hinaus ist in Nationalparks (§24 BNatSchG) das Sammeln verboten, wie etwa im Nationalpark Eifel.
Ausnahmen der grundsätzlichen Betretungserlaubnis in „normalen Wäldern“ ergeben sich aus den Landesgesetzen, wobei die Vorgaben aus NRW wohl in allen Bundesländern anzutreffen sein werden, insbesondere dürfen nicht Betreten werden:
Forstkulturen
ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichnete Waldteile
Waldflächen auf denen Holz geschlagen wird
Es gibt einige klare Regeln beim Sammeln vom Pilzen, im Übrigen kommt man gut damit zurecht, einfach nicht zu gierig zu sein und es ruhig angehen zu lassen. Dem Hobby „Pilze sammeln“ steht letztlich nichts im Wege.
Jens Ferner
Rechtsanwalt
Was ist erlaubt beim Pilze sammeln: Ist Sonstiges im Wald beim Sammeln von Pilzen zu beachten?
Im Wald darf grundsätzlich kein Auto gefahren oder abgestellt werden. Beachten Sie auch, dass Sie im Wald „auf eigene Gefahr“ unterwegs sind – wenn Ihnen ein Ast auf den Kopf fällt, ist das ihr Problem (dazu hier bei uns). Ernten Sie die Pilze so, dass das „Myzelgeflecht“ nicht beschädigt wird indem Sie die Pilze sauber abschneiden oder abdrehen. Seien Sie im Tageslicht unterwegs, zum eigenen Schutz aber auch dem der Wildtiere, deren Zuhause der Wald nun einmal ist – und nehmen Sie generell Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, die Wildtiere und Flora und Fauna.
欧洲信息技术法对各国信息技术法的影响是多方面的。一方面,它要求成员国将本国法律与欧盟要求相协调。这将使整个欧盟的 IT 法协调一致,从而促进跨境贸易和数据交换。其次,它为规范信息技术服务建立了一个共同的法律框架,为供应商和用户提供了法律确定性。第三,通过鼓励成员国使其立法现代化并适应技术发展,它可以成为国家信息技术立法改革的催化剂。
一名专注于欧洲的 IT 法律师有助于认清全局,并从一开始就对国家法规进行解释,从而避免胜诉。
欧盟范围内的 IT 法–有些东西正向您走来……
IT法律,包括与数字化相关的法律问题,是欧盟在欧洲IT法律议程中的首要议题。您应该做好准备,事后清理比事前处理更耗时(因此也更昂贵)。今天,欧洲 IT 法必须成为每家数字化公司的首要议程–等待已不再是一种选择!
欧盟的数字化政策已变得极为复杂,而您在 IT 法律方面的预期可能只是间接的。我们希望并将至少简要介绍所有重要主题,当然,IT 法律专业律师延斯-费纳(Jens Ferner)将为您提供建议:
Am 8.12.2023 habe ich einen kurzen Vortrag zum Thema digitale Beweismittel gehalten. Auf diese Seite habe ich verwiesen für Interessierte, die die entsprechenden Inhalte und Links aus meinem Vortrag suchen
Es steht der Jahreswechsel 2022/2023 bevor und wir hatten schon Anfang Dezember 2022 beschlossen, unsere telefonische Erreichbarkeit (etwas) früher als ohnehin geplant einzuschränken. Wir sind sporadisch per Mail grundsätzlich erreichbar, wobei Mails – aufgrund unserer überraschend massiven Auslastung zum Jahresende – mit einer Bearbeitungsdauer von wenigstens 2 Werktagen bearbeitet werden.
Update: Unser Büro ist nun Weihnachts-/Neujahrsbedingt bis Januar 2023 geschlossen! Vom 22.12. bis 28.12. sind wir dabei gar nicht erreichbar. Vor allem: Sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen ab!
Endlich ist in dieser Woche zum ersten Mal „unser“ Bus vor dem Justizzentrum Aachen entlang gefahren:
Für uns ein tierischer Spaß und zugleich nochmal die Verdeutlichung, dass wir es Ernst meinen damit, wenn wir sagen, kein Geld mehr in Internetwerbung stecken zu wollen, sondern lieber lokale Unternehmen zu unterstützen. So haben wir schon vor einigen Jahren begonnen, indem wir auf sogenannte soziale Netzwerke verzichtet haben (obwohl unsere Accounts dort tausende Follower hatten).
Was zuerst aus einer Überzeugung sozialer Verantwortung erwachsen ist (empfohlen wird dazu die Doku zum Dilemma mit den sozialen Medien) hat sich über die vergangenen Jahre konsequent weiter entwickelt.
Als kleine, regionale Kanzlei ist es uns ein festes Anliegen, wirtschaftlich etwas der Region zurückzugeben, in der wir leben: Seit einigen Monaten verzichten wir darum bewusst und vollständig auf Online-Werbeanzeigen, speziell in Suchmaschinen, und kaufen konsequent nicht mehr Online, sondern in Geschäften vor Ort ein. Letzteres gestaltet sich mitunter etwas schwierig, weil der lokale Handel sich in Teilen durchaus in etwa so flexibel zeigt, wie der viel gescholtene öffentliche Dienst.
Wir haben bereits seit Längerem kleinere Plakate (bei einem lokalen Anbieter) gebucht, investieren nun in eine Buswerbung eines lokalen Anbieters (wenn auch leider noch nicht in einen eBus, evt. folgt dies im nächsten Jahr zusätzlich) – und orientieren uns auch bei den weiteren geplanten Werbemaßnahmen an den Unternehmen vor Ort, um ganz bewusst nicht internationalen Großkonzernen Geld nachzuwerfen, die bekanntermaßen dann wohl auch noch Probleme haben, brav ihre Steuern zu zahlen.
Das ist im Hinblick auf „auskömmliche Angebote“ zu prüfen: Lobt ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag aus, muss er selbst prüfen, ob das angebotene Honorar auskömmlich ist. Er darf sich nicht auf die Behauptung des Mindestbieters verlassen, seine Angebotspreise seien auskömmlich. Das hat die Vergabekammer Bund (VK B 2-17/20) bei einer Ausschreibung von Building Information Modeling-Leistungen (BIM-Leistungen) festgestellt.
Das LAG Düsseldorf (9 Sa 1734/10) hat nochmals klar gestellt, dass eine unwirksame Kündigung grundsätzlich eine Pflichtverletzung des bestehenden Schuldverhältnisses sein kann, die u.a. auch schadensersatzpflichten nach sich ziehen kann.
Die Entscheidung des LAG zeigt exemplarisch sehr gut auf, dass Arbeitgeber durchaus anspruchsvolle Abwägungen vorzunehmen haben, bevor sie eine Kündigung aussprechen, denn Arbeitgeber dürfen eine Kündigung nur aussprechen, wenn darin kein Verstoss gegen objektive Sorgfaltspflichten vorliegt.
Der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 310/08) hat festgestellt, dass der Käufer bei einer Sachmängelrüge dem Verkäufer die Möglichkeit bieten muss, die Sache selbst zu untersuchen. Dazu gehört auch, dass die Sache dem Verkäufer hierzu zur Verfügung gestellt wird.
Das Nacherfüllungsverlangen umfasst laut Bundesgerichtshof auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen:
Denn dem Verkäufer soll es mit der ihm vom Käufer einzuräumenden Gelegenheit zur Nacherfüllung gerade ermöglicht werden, die verkaufte Sache daraufhin zu untersuchen, ob der behauptete Mangel besteht und ob er bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, auf welcher Ursache er beruht sowie ob und auf welche Weise er beseitigt werden kann.
Sprich: Der Verkäufer muss prüfen können, ob wirklich ein Mangel vorliegt. Und damit das möglich ist, muss die verkaufte Sache eben auch überlassen werden. Hinzu kommt, dass im vorliegenden Fall der Käufer die Sache zwar überlassen wollte, aber nur unter der Bedingung, dass der Verkäufer vorher einer bedingungslosen Nacherfüllung zustimmt. Das verneint der BGH, denn der Käufer hat somit:
[…] eine Untersuchung in unzulässiger Weise von der Bedingung abhängig gemacht, dass sich die Verkäuferin zuvor mit der von ihm gewählten Art der Nacherfüllung – der Lieferung eines neuen Fahrzeugs – einverstanden erklärt. Darauf brauchte sich die Verkäuferin nicht einzulassen. Sie war nicht verpflichtet, der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung zuzustimmen, bevor ihr Gelegenheit gegeben wurde, das Fahrzeug auf die vom Käufer gerügten Mängel zu untersuchen.
Das mag zuerst verwirren, da im Kaufrecht der Käufer die Wahl hat, wie Nacherfüllt werden soll – und gerade nicht der Verkäufer. Durch eine Bedingungslose Unterwerfung würde der Verkäufer aber auch auf bestimmte Ausnahmeklauseln verzichten: So hat das Recht der Wahl der Art der Nacherfüllung des Käufers gewisse Grenzen, z.B. dort, wie die Nacherfüllung unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Käufer kann, so der BGH, vom Verkäufer nicht verlangen, auf diese Möglichkeiten zu verzichten.
Geht das Rauchen in einer Mietwohnung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus, kann es eine Schadenersatzpflicht des Mieters begründen, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden.
Reisemangel, was tun: Pauschalurlauber sind nicht schlecht gestellt, wenn auf einer Reise etwas schiefläuft. Das Gesetz gewährt ihnen insbesondere in den §§ 651a bis 651m Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine ganze Reihe von Rechten und Ansprüchen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Reisende diese fristgerecht geltend macht. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht, wobei Sie bitte auch die zugehörigen Artikel zum Reiserecht beachten:
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf. Das gilt auch, wenn sich das Ausbildungsverhältnis an ein Arbeitsverhältnis anschließt.