Beratung im IT-Recht: nicht nur bei Streitigkeiten sinnvoll! IT-Recht: Lieber Beraten als Streiten In der heutigen digitalisierten Welt ist das IT-Recht nicht mehr nur ein Nischenthema, sondern ein integraler Bestandteil des Geschäftsalltags. Viele Unternehmen denken jedoch, dass die Konsultation eines Fachanwalts für IT-Recht nur dann notwendig ist, wenn bereits rechtliche Probleme oder Streitigkeiten aufgetreten sind.…WeiterlesenBeratung im IT-Recht
Schlagwort: untreue
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Untreue: Untreue im Sinne des § 266 StGB ist die Veruntreuung fremden Vermögens durch eine Person, die fremde Vermögensangelegenheiten zu besorgen hat.
Die in §266 StGB geregelte Untreue zielt auf den Schutz des Vermögens und zählt zu den Vermögensdelikten. Unterschieden werden zwei Varianten, (1) der Missbrauchstatbestand und (2) der Treubruchtatbestand. Bei ersterem schädigt der Täter das Vermögen eines Dritten durch rechtsmissbräuchliche Ausübung seiner Verfügungs- beziehungsweise Vertretungsmacht, indem er im Rahmen seines „rechtlichen Könnens“ handelt, hierbei aber das „rechtliche Dürfen“ im Verhältnis zum Vollmachtgeber überschreitet. Bei letzterem tritt die Vermögensschädigung durch Bruch eines Treueverhältnisses ein.
Dabei liegen zumeist Vermögensbetreuungspflichten zugrunde. Untreue kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen begangen werden. Voraussetzung ist stets, dass die Person die Verfügungsgewalt über das Vermögen hat und durch ihr Handeln oder Unterlassen einen Vermögensschaden verursacht.
Besondere Rolle spielt die Untreue in der Vorstandshaftung: Es handelt sich um einen Straftatbestand, der insbesondere für Geschäftsführer einer Gesellschaft relevant ist, da sie in der Regel mit der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens betraut sind. Geschäftsführer einer Gesellschaft sind besonders betroffen, da sie eine besondere Verantwortung für das Vermögen der Gesellschaft tragen. Die Untreue eines Geschäftsführers kann erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben und zu erheblichen Vermögensschäden führen. Die strafrechtlichen Konsequenzen können daher schwerwiegend sein und bis zur Freiheitsstrafe führen.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. August 2023 über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das am 8. April 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg in der sogenannten „Rolling-Stones-Affäre“ verhandelt und entschieden: Gegenstand des Strafverfahrens sind Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit einem Konzert der Rolling Stones am 9. September 2017 im Hamburger…WeiterlesenRevisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten „Hamburger Rolling-Stones-Affäre“
Organisierte Kriminalität
Organisierte Kriminalität â Ein Einblick in Phänomenologie, Ermittlungsarbeit und Strafbarkeit: Organisierte Kriminalität ist ein Begriff, der häufig mit Bildern von Mafiabossen, Drogenkartellen und geheimen Syndikaten in Verbindung gebracht wird. Doch was verbirgt sich dahinter und wie gehen Ermittler und Strafverteidiger damit um? In diesem Beitrag geht es um einen Blick auf die Phänomenologie der organisierten…WeiterlesenOrganisierte Kriminalität
Wirtschaftsspionage bezeichnet den Prozess, bei dem vertrauliche Informationen, Technologien oder Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens oder einer Organisation illegal erlangt werden. Dies kann durch Hacking, Bestechung von Mitarbeitern, Unterwanderung oder andere unethische Methoden geschehen. Die Wirtschaftsspionage zielt darauf ab, einem Konkurrenten oder einem fremden Staat wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Doch was bedeutet das in der Praxis für…WeiterlesenWirtschaftsspionage
Es liegt auf der Hand, dass jedes Arbeitsverhältnis als persönliches Dauerschuldverhältnis ein gewisses Maà an gegenseitigem Vertrauen der Vertragspartner voraussetzt. Wie ist aber damit umzugehen, wenn ein Arbeitnehmer mit einem Strafverfahren konfrontiert wird, dessen Ursache vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses liegt? Ein strafbares auÃerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Zuverlässigkeit und…WeiterlesenKündigung wegen Straftat, die früher begangen wurde
Dass es Aufgabe des Tatgerichts ist, die geschuldeten Beiträge – getrennt für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte – nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Arbeitsentgelten der Arbeitnehmer und Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse zu ermitteln, ist wahrlich nicht neu. Gleichwohl durfte sich der Bundesgerichtshof (1 StR 101/23) jetzt noch einmal dazu äuÃern – und zugleich etwas zum subjektiven…WeiterlesenDarstellung der Berechnung bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
Dass der objektive Tatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB erfüllt sein kann, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft einem Betriebsratsmitglied unter Verstoà gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot (§ 78 Satz 2 BetrVG) eine überhöhte Vergütung gewährt, hat der Bundesgerichtshof (6 StR 133/22) erneut betont.WeiterlesenUntreue bei überhöhtem Arbeitsentgelt für Mitglied des Betriebsrats
Der Bundesgerichtshof (1 StR 188/22) hat sich zu der äuÃerst praxisrelevanten Frage geäuÃert, wie die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern in einer Rechtsanwaltskanzlei stattzufinden hat. Die spezifischen Umstände dieser Berufsgruppe lassen dabei Rückschlüsse auf die Beschäftigung freier, freiberuflicher Mitarbeiter zu – und lassen aufhorchen.WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei freien Mitarbeitern
Das Oberlandesgericht Hamm, 12 U 204/21, hat entschieden, dass jeder Sicherungsabtretungsvertrag auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Treuhandverhältnis begründet. Aus dem treuhänderischen Charakter des Sicherungsvertrages ergibt sich – abgesehen vom Fall der auflösend bedingten Sicherungsabtretung – die Verpflichtung des Sicherungsnehmers, die Sicherheit schon vor Beendigung des Vertrages zurückzugewähren, wenn und soweit sie endgültig nicht mehr benötigt…WeiterlesenTreuhandverhältnis bei Abtretung von Forderungen zur Sicherung
Schätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: In Strafverfahren des Arbeitsstrafrechts wegen Schwarzlohns müssen die Gerichte die Höhe der vorenthaltenen Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a Abs. 1, 2 StGB) bestimmen. Naturgemäà ist es in solchen Verfahren so, dass eben gar keine, keine brauchbare oder massiv lückenhafte Buchhaltung existiert. An diesem Punkt muss – und darf…WeiterlesenSchätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten: Dass Strafverteidigungskosten dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist, hat der Bundesfinanzhof (VI R 75/10) klargestellt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Werbungskosten über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus…WeiterlesenStrafverteidigungskosten als Werbungskosten
Beim Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 39/22, ging es um die Frage, wann ein Computerbetrug bei Verwendung einer fremden Bankkarte zwecks Geldabhebung vom Konto vorliegt. Die Frage wirkt auf den ersten Blick längst erledigt, doch die Details machen es spannend.WeiterlesenComputerbetrug bei Verwendung von Bankkarte
Handel mit Abdeckrechnungen
Der Bundesgerichtshof (1 StR 436/21) konnte klarstellen, dass bereits nach allgemeinen Grundsätzen ein Handel mit Abdeckrechnungen nicht steuerbar ist. Dies schon deshalb, weil ein Wettbewerb zwischen einem legalen und einem illegalen Wirtschaftszweig ausgeschlossen ist. Dies gilt mit dem BGH auch für damit verbundene Nebenleistungen. Eine legale Verwendung von Abdeckrechnungen erscheint nicht denkbar. Sie haben –…WeiterlesenHandel mit Abdeckrechnungen