Schlagwort: Suchmaschine

Eine Internet-Suchmaschine ist ein spezielles Online-Tool, mit dem Informationen im World Wide Web gefunden werden können. Sie verwendet Algorithmen, um Informationen zu indizieren und zu kategorisieren, und ermöglicht es dem Benutzer, bestimmte Informationen durch Eingabe von Schlüsselwörtern oder Phrasen zu finden.

Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Suchmaschinen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf

Datenschutz: Suchmaschinen sammeln und speichern eine Vielzahl von Daten über ihre Nutzer, einschließlich Suchhistorie, Standortdaten und mehr. Dies wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf und hat zu Gesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union geführt.
Urheberrecht: Suchmaschinen indizieren das Internet und zeigen in ihren Suchergebnissen häufig Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken an. Dies kann eine Verletzung des Urheberrechts darstellen, abhängig von der spezifischen Umsetzung und den Gesetzen eines bestimmten Landes.
Wettbewerbsrecht: Einige Suchmaschinen sind aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ins Visier der Wettbewerbsbehörden geraten. Sie könnten ihre Macht ausnutzen, um bestimmte Websites in ihren Suchergebnissen zu bevorzugen, was gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
Verleumdung und ungenaue Informationen: Suchmaschinen indizieren und liefern Ergebnisse auf der Grundlage von Algorithmen und könnten dabei schädliche oder ungenaue Informationen verbreiten. Dies kann zu Rechtsstreitigkeiten wegen Verleumdung oder Verbreitung falscher Informationen führen.
Zensur: In einigen Ländern beschränkt oder zensiert die Regierung den Zugang zu bestimmten Suchmaschinen oder Suchergebnissen. Dies wirft Fragen in Bezug auf die Meinungsfreiheit und den Zugang zu Informationen auf.

Diese rechtlichen Herausforderungen erfordern sowohl von den Suchmaschinenbetreibern als auch von den Gesetzgebern weltweit ständige Aufmerksamkeit und Anpassung. Es handelt sich um einen dynamischen Bereich, der sich mit der sich ständig weiterentwickelnden Technologie und den sich ändernden gesellschaftlichen Normen weiterentwickelt.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • LG München I zur Haftung für KI-generierte Äußerungen

    LG München I zur Haftung für KI-generierte Äußerungen

    Mit dem ganz aktuellen Endurteil des LG München I vom 28.05.2026 (26 O 869/26) und dem Urteil des OLG Hamm vom 12.05.2026 (4 UKl 3/25, hier im Blog) liegen nun innerhalb weniger Tage zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte vor, die KI-generierte Inhalte dem Betreiber als eigene Äußerung zurechnen – das LG München I äußerungsrechtlich, das OLG Hamm lauterkeitsrechtlich. Beide Entscheidungen verwerfen den Rückzug auf Provider- und Störerprivilegien.

    Parallel dazu beschäftigt sich die Literatur mit der Frage, ob die revidierte Produkthaftungs-RL für fehlerhaften Chatbot-Output greift. Im Folgenden ordne ich diese Linien (wenn auch recht gerafft) dogmatisch ein, zeige ihren gemeinsamen Nenner – die Verlagerung des Zurechnungsschwerpunkts vom Einzeloutput auf das Systemdesign – auf und führe sie mit der hier bereits früher entwickelten vertrags- und deliktsrechtlichen Betrachtung zusammen.

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  • Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel sind im modernen Strafprozess der Regelfall. Dazu zählen unter anderem Chatverläufe, Smartphone-Daten, Cloud-Logs und Fahrzeugdaten aus der „Blackbox“ von Pkws. Digitale Beweise entscheiden heute über den Ausgang von Strafverfahren im allgemeinen Strafrecht ebenso wie im Wirtschafts- und Cybercrime-Bereich. Im Folgenden zeige ich, was darunter zu verstehen ist, wie ihr Beweiswert im Strafprozess zu beurteilen ist und welche forensischen Mindeststandards aus Sicht der Strafverteidigung gelten müssen. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit mit digitalen Beweismitteln – von der IT-Forensik über Screenshots und E-Mails bis hin zur Car-Forensik und der seit 2026 anwendbaren E-Evidence-Verordnung der EU.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2

    Den Beitrag aktualisiere ich fortlaufend, zuletzt im Juni 2026.

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  • OLG Hamm zur KI-Werbung: Wer den Chatbot einsetzt, haftet für seine Aussagen

    OLG Hamm zur KI-Werbung: Wer den Chatbot einsetzt, haftet für seine Aussagen

    Das Oberlandesgericht Hamm (4. Zivilsenat, Urteil vom 12.05.2026 – 4 UKl 3/25) hatte zu klären, ob ein Unternehmen für irreführende Aussagen eines auf seiner Website eingebundenen KI‑Chatbots lauterkeitsrechtlich einsteht. Der Senat bejaht dies klar und qualifiziert die Antworten des Chatbots als eigene geschäftliche Handlungen der Betreiberin – mit weitreichenden Folgen für den Einsatz von KI im Marketing.

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  • Studie: KI als Berater scheitert am Menschen

    Studie: KI als Berater scheitert am Menschen

    ChatGPT besteht (angeblich) Anwaltsexamen und medizinische Prüfungen – also kann man mit seinen Fragen sich dorthin wenden und alles ist gut? Mitnichten, wie eine aktuelle Studie zeigt, die bestätigt, was ich hier seit Monaten erlebe: Die dauernde Selbstüberschätzung der User gepaart mit vollkommener Fehleinschätzung, was ein Anwalt eigentlich leistet, neben professioneller, erfahrungsbasierter Kommunikation nämlich insbesondere die Vermeidung eines Bestätigungsfehlers.

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  • Haftung von Suchmaschine für KI-generierte Suchergebnisse?

    Haftung von Suchmaschine für KI-generierte Suchergebnisse?

    Beim Landgericht Frankfurt findet sich ein Urteil vom 10. September 2025 (Az: 2-06 O 271/25) mit einer beachtlichen Entscheidung zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern für falsche KI-generierte Informationen: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen für unzutreffende, durch KI erstellte Übersichten in Suchergebnissen haftbar gemacht werden kann – und ob darin ein Missbrauch der Marktstellung liegt. Es ging also vor allem um kartellrechtliche Fragen.

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  • US-Behörden nehmen Zugriff auf ChatGPT-User-Inhalte

    US-Behörden nehmen Zugriff auf ChatGPT-User-Inhalte

    Die Zusammenarbeit zwischen Technologieunternehmen und Strafverfolgungsbehörden ist nicht neu. Doch während Plattformen wie Google oder soziale Netzwerke bereits seit Jahren Daten auf Anfrage von Ermittlern offenlegen, betreten KI-Unternehmen wie OpenAI hier nun Neuland. Ein aktuell berichteter Fall soll nun zeigen, wie ChatGPT-Prompts erstmals als Werkzeug der Strafverfolgung genutzt werden – und welche rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen sich daraus ergeben.

    Beachten Sie auch, dass der Vorgang – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • OLG Hamm zur Zulässigkeit von Spam-Kennzeichnungen

    OLG Hamm zur Zulässigkeit von Spam-Kennzeichnungen

    Die Frage, wo die Grenzen zwischen zulässiger Suchmaschinenoptimierung und unlauterem Suchmaschinen-Spamming verlaufen, ist nicht nur für Betreiber von Webseiten, sondern auch für Anbieter von Filtersoftware von Bedeutung. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem frühen Urteil vom 1. März 2007 (Aktenzeichen: 4 U 142/06) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Kennzeichnung einer Website als „Spam“ durch eine Filtersoftware rechtmäßig ist. Die Entscheidung betrifft den Konflikt zwischen dem Interesse an transparenter Suchmaschinennutzung und dem Schutz vor unlauterer Wettbewerbsbeeinträchtigung. Sie bietet eine brauchbare Orientierung für die Bewertung von Suchmaschinenmanipulationen und die Zulässigkeit von Gegenmaßnahmen durch Dritte.

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  • Frei sein: Digitale Souveränität individuell gedacht

    Frei sein: Digitale Souveränität individuell gedacht

    Zurück zu mehr digitaler Selbstbestimmung: Dass der digitale Alltag de facto durchweg überwacht wird, ist eine Binsenweisheit. Auch sollte längst bekannt sein, dass „Social Media“ alles andere als sozial ist – heute geht es mehr um Verhaltenssteuerung und Ausbeutung denn um echte soziale Teilhabe. Dabei werden wir heute sogar überwacht wenn wir nicht mal Accounts haben, nicht eingeloggt sind oder auf Drittseiten unterwegs sind. Die Datenerhebung geht dabei nicht nur darum, uns Werbung zu verkaufen, sondern sie hilft unser Verhalten schleichend und unbemerkt im Sinne der im Hintergrund laufenden Algorithmen anzupassen.

    Denn: Die Systeme sind darauf ausgelegt, Sie möglichst lange (und inhaltsleer) am Gerät zu halten – wenn Sie das nicht wissen, probieren Sie es mal, stellvertrwtend für viele andere Quellen, mit dem Buch „Big Tech muss weg“ und der Doku „Das Dilemma mit den sozialen Medien„. Dabei plant man inzwischen sogar, dass in Whatsapp eine KI von sich aus Chats anstößt und zu Interaktion anregt! Nun: Dauerhafte Social Media Enthaltsamkeit funktioniert faktisch nicht, ein erster Schritt wäre es, zumindest sämtliche Accounts bis auf einen zu löschen. Und dann? Hier ein paar Tipps.

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  • Zerschlagung des Archetyp Markets

    Zerschlagung des Archetyp Markets

    Die verkündete Zerschlagung des „Archetyp Market“ markiert einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen die illegale Aktivitäten im Darknet. Wieder einmal zeigt sich, dass internationale Zusammenarbeit und fortgeschrittene Ermittlungstechniken effektiv sein können – und wie proaktiv Behörden inzwischen in diesem Umfeld kommunizieren.

    Es war nicht die erste Aktion dieser Art und in Zukunft wird es wohl weitere solche Operationen geben, da Behörden weltweit ihre Fähigkeiten zur Bekämpfung von Cyberkriminalität kontinuierlich verbessern. Für Nutzer des Darknets bleibt es entscheidend, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Risiken im Klaren zu sein.

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  • OLG Celle zur Einbeziehung von AGB bei Internet-System-Verträgen

    OLG Celle zur Einbeziehung von AGB bei Internet-System-Verträgen

    Vertragswirksamkeit bei digitalen Leistungen: „Internet-System-Verträge“ sind weit verbreitet – Verträge, in denen Dienstleister Unternehmen Webauftritte inklusive Hosting, Gestaltung und Suchmaschinenoptimierung versprechen. Der rechtliche Umgang mit solchen komplexen Vertragsgestaltungen ist jedoch nicht immer trivial. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 04.04.2024 – 2 U 34/23) verdeutlicht, welche Anforderungen an die Vertragswirksamkeit, die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Beweisführung gestellt werden – und stellt dabei zentrale Weichen für die gerichtliche Bewertung solcher Vertragstypen.

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  • OLG Köln: Meta darf Daten für KI-Training auf Opt-Out-Basis verwenden

    OLG Köln: Meta darf Daten für KI-Training auf Opt-Out-Basis verwenden

    Meta und das OLG Köln: Ein datenschutzrechtlicher Dammbruch? Am 23. Mai 2025 hat das Oberlandesgericht Köln im einstweiligen Rechtsschutz entschieden (AZ: 15 UKl 2/25 – Volltext der Entscheidung steht noch aus; danke an die Kollegen von TaylorWessing für den Bericht aus der Verhandlung), dass Meta – also der Betreiber von Facebook, Instagram und Whatsapp – vorerst Nutzerdaten aus öffentlich gestellten Profilen für das Training von KI-Modellen verwenden darf.

    Der Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgewiesen. Diese Entscheidung fügt sich ein in eine Serie datenschutzrechtlicher Grenzverschiebungen, die im Lichte der technologischen Dynamik, aber auch der politischen und wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse zu bewerten sind.

    Beachten Sie dazu auch meinen Aufsatz „Memorisierung in Large Language Models: Technische Grundlagen und urheberrechtliche Bewertung der Memorisierung bei LLM“ erschienen in Ferner, AnwZert ITR 5/2026 Anm. 3

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  • Wahrheitspflicht und Internetrecherche: Die Grenzen des Fragerechts im Arbeitsverhältnis

    Wahrheitspflicht und Internetrecherche: Die Grenzen des Fragerechts im Arbeitsverhältnis

    Informationen über Bewerberinnen und Bewerber sind heute im Regelfall leicht zugänglich – damit stellt sich die Frage nach der Reichweite des Fragerechts des Arbeitgebers mit neuer Dringlichkeit. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019 (Az. 3 Sa 65/17) bietet einen instruktiven Einblick in die juristischen Grenzen und Voraussetzungen zulässiger Bewerberfragen, insbesondere in Bezug auf Internetrecherchen durch Arbeitgeber. Der Fall verknüpft dabei klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen mit modernen Erscheinungen wie der Online-Selbstdarstellung und wirft zudem relevante prozessuale Fragen zum Verhältnis von Kündigung und Anfechtung auf.

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  • Grenzen digitaler Reichweite: BGH zur urheberrechtlichen Relevanz von Auslandsangeboten und dem Erfordernis eines Inlandsbezugs

    Grenzen digitaler Reichweite: BGH zur urheberrechtlichen Relevanz von Auslandsangeboten und dem Erfordernis eines Inlandsbezugs

    In seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. I ZR 50/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) grundlegende Aussagen zur Reichweite des deutschen Urheberrechts im digitalen Raum getroffen. Der Fall betraf die öffentliche Zugänglichmachung von Produktfotografien auf ausländischen Webseiten, die über Google-Bildersuche auch von Deutschland aus auffindbar waren. Die Klägerin machte eine Verletzung ihrer Nutzungsrechte geltend – obwohl die streitgegenständlichen Seiten unter kasachischer und ukrainischer Domain liefen und keine Bilder direkt auf den Seiten abrufbar waren. Der BGH nutzte den Fall, um das Erfordernis eines sog. „hinreichenden Inlandsbezugs“ bei Online-Verletzungshandlungen erneut zu schärfen.

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