Schlagwort: Alkohol

Alkohol spielt im Strafrecht oft eine Rolle, etwa bei der Die „Trunkenheitsfahrt“, die der kurze Begriff für die Trunkenheit im Verkehr ist. Zur Trunkenheit im Verkehr finden Sie hier bei uns die Beiträge.

Alkohol kann dabi in Strafverfahren auf verschiedene Weise eine Rolle spielen:

  • Verkehrsdelikte: Alkohol am Steuer ist ein häufiger Grund für Verkehrsdelikte wie Trunkenheit im Straßenverkehr oder Fahren unter Alkoholeinfluss. Wird der Beschuldigte bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Alkohol getestet, kann dies als Beweismittel gegen ihn verwendet werden.
  • Körperverletzung: Auch bei Körperverletzungsdelikten kann Alkohol eine Rolle spielen. Wenn der Täter unter Alkoholeinfluss stand, kann dies als strafverschärfender Umstand gewertet werden.
  • Sexualdelikte: Bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigung kann Alkohol als Mittel eingesetzt werden, um das Opfer gefügig zu machen oder zu verunsichern. Wenn der Täter das Opfer unter Alkoholeinfluss gesetzt hat, kann dies als erschwerender Umstand gewertet werden.
  • Unfallflucht: Wenn der Beschuldigte nach einem Unfall flüchtet und später auf Alkohol getestet wird, kann dies als Beweis gegen ihn verwendet werden.
  • Zeugenaussagen: Zeugen, die bei einem Vorfall anwesend waren, können Alkoholgeruch oder Alkoholkonsum des Beschuldigten oder anderer Beteiligter bemerkt haben. Diese Zeugenaussagen können als Beweismittel verwendet werden.
  • Schuldfähigkeit: Alkoholkonsum kann die Schuldfähigkeit beeinflussen und damit zu einer geringeren Strafe führen.

Im Fazit kann Alkohol also in vielen Arten von Strafverfahren eine Rolle spielen, entweder als Beweismittel gegen den Angeklagten oder als strafverschärfender Umstand. Dabei ist zu beachten, dass Alkoholkonsum allein keinen Straftatbestand darstellt, sondern nur in Verbindung mit anderen Straftaten relevant sein kann.

  • Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen 2026

    Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen 2026

    Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen beschlossen. Das gesamte Vorhaben reagiert auf eine Rechtsprechungslinie des Bundesgerichtshofs, die K.-o.-Tropfen und vergleichbare Substanzen aus dem Anwendungsbereich des Qualifikationstatbestands der „gefährlichen Werkzeuge“ in § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB ausgeschlossen hat. Bereits jetzt regt sich erhebliche Kritik – insbesondere von BRAK und DAV –, die den Entwurf als Symbolpolitik ohne erkennbaren Anwendungsbereich bewerten.

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  • Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

    Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

    Preise & Wirkstoffgehalt von Kokain: Die Menge des in der EU beschlagnahmten Kokains befindet sich inzwischen seit Jahren auf Rekordniveau: 2023 wurden in der EU rund 419 Tonnen Kokain in etwa 95 000 Sicherstellungen beschlagnahmt – der höchste Wert im siebten Jahr in Folge. Belgien (123 Tonnen), Spanien (118 Tonnen) und die Niederlande (59 Tonnen, unvollständige Daten) vereinen dabei rund 72 % der sichergestellten Gesamtmenge auf sich; Deutschland meldete 2023 Rekordmengen von 43 Tonnen.

    Wobei man der Grafik der EUDA (vormals: EMCDDA) auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt – die für Strafverfahren – wichtigen Werte verteilen:

    • Wirkstoffgehalt: Der Wirkstoffgehalt von Kokain auf Straßenebene lag 2023 im europäischen Vergleich im Durchschnitt in vielen Staaten zwischen etwa 66 % und 81 %, mit einer Spannbreite von rund 17 % bis 96 % und seit 2013 insgesamt deutlich gestiegener Reinheit.
    • Preis: Während die Straßenpreise für Kokain in Europa in den letzten zehn Jahren insgesamt relativ stabil geblieben sind, ist die Reinheit im selben Zeitraum um rund ein Drittel gestiegen; in deutschen Verfahren sehe ich typischerweise Preise um 80 Euro pro Gramm bei hoher Reinheit.
    • Konsumverhalten: Kokain ist nach Cannabis weiterhin die zweithäufigste illegale Droge in Europa; Schätzungen zufolge haben rund 2,7 Millionen 15‑ bis 34‑Jährige in der EU im letzten Jahr Kokain konsumiert. Dabei konsumiert etwa ein viertel täglich, wobei die Hauptkonsummethode das Sniffen ist und über 80 % der erstmals in Behandlung aufgenommenen Kokainklienten berichten, Kokain überwiegend als Pulver zu sniffen; weniger als 1,5 % geben Injizieren als Hauptkonsummethode an.
    • Nicht geringe Menge Kokain: 5 Gramm

    Gesundheitliche Risiken und Behandlungsbedarf

    Kokain ist inzwischen die am häufigsten genannte Substanz bei akuten Drogentoxizitäten in europäischen Notaufnahmen: In Euro‑DEN‑Plus‑Sentinel‑Kliniken war Kokain 2023 in rund einem Viertel der erfassten akuten Drogennotfälle beteiligt. Wo Daten vorliegen, war etwa die Hälfte dieser Fälle mit gleichzeitigem Alkoholkonsum verbunden. Die nüchternen Daten sprechen dabei eine deutliche Sprache: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 43.070 Kilogramm Kokain sichergestellt – doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Dabei handelt es sich nur um die entdeckte Menge. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Die europäische Drogenagentur (EUDA) schätzt, dass 2,5 Millionen junge Erwachsene in der EU im vergangenen Jahr Kokain konsumiert haben. In deutschen Großstädten lässt sich der steigende Konsum auch an den Rückständen im Abwasser ablesen. In Dortmund etwa wurde ein deutlicher Anstieg des Wirkstoffmetaboliten Benzoylecgonin gemessen – ein untrüglicher Indikator für den Konsum in der Bevölkerung.

    Dieser Boom ist nicht allein durch veränderte Nachfrage zu erklären. Die Preise für Kokain sind in den letzten Jahren drastisch gefallen – von ehemals über 100 US-Dollar auf aktuell etwa 44 US-Dollar pro Gramm. Und mit der Preisreduktion geht eine enorme Ausweitung der Verfügbarkeit einher. Laut Bundesdrogenbeauftragtem Blienert war es „noch nie so leicht“, an Kokain zu gelangen – ganz gleich, ob auf dem Land oder in der Stadt. Dienste wie das „Koks-Taxi“, das per Chat-Nachricht bestellt werden kann, sind längst kein Großstadtphänomen mehr.

    Kokain: Wirkstoffgehalt

    Diese Werte im Durchschnitt entsprechen fast dem Bereich, den ich in Strafverfahren in Deutschland erlebe, jedenfalls für unseren Bereich dürften diese Zahlen eher unter-repräsentativ sein. Ich habe eher Wirkstoffgehalte um die 80% und mehr erlebt bei Preisen um die 80 Euro bis etwas mehr. Ausnahme: Wenn das Zeug zu sehr gestreckt ist (was sich schnell rumspricht und den Preis dann automatisch drückt).

    Kokain: Preise, Wirkstoffgehalt, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU
    Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (2021)

    Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:

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  • Rechtsschutzversicherung im Strafrecht

    Rechtsschutzversicherung im Strafrecht

    Rechtsschutzversicherung bei Strafverteidigung – im Strafrecht? Die Rechtsschutzversicherung ist mit einigen Einschränkungen sicher eine der Versicherungen, die noch einen gewissen Sinn ergibt. Allerdings haben auch hier die Versicherungen über die sogenannten Ausschlussklauseln die Möglichkeit, einen Zahlungsanspruch abzuwehren oder im Nachhinein gezahlte Gebühren zurückzufordern.

    Immer wieder melden sich Menschen voller Hoffnung, dass sie mit ihrer Rechtsschutzversicherung wedeln und die Strafverteidigung sicher ist – ich erkläre hier, warum das nicht so ist. Und Sie sollten dankbar sein.

    Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und herausragender Fachanwalt für IT-Recht - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht im Raum Aachen, Heinsberg und Düren - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, digitale beweismittel, Wirtschaftsstrafrecht & Softwarerecht

    Bedeutungsvoll bei Rechtsschutzversicherungen (RSV) im Strafrecht ist die sogenannte „Vorsatzklausel“: Wird dem Versicherungsnehmer z. B. eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, so ist Versicherungsschutz über die Rechtsschutzversicherung dann nicht zu erreichen, wenn die Straftat eine sogenannte Vorsatztat darstellt. Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr besteht hier die kleine Besonderheit, dass in jedem Fall „vorläufiger“ Deckungsschutz zu erteilen ist. Wird aber der Versicherungsnehmer wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt, wird dieser Versicherungsschutz im Nachhinein entfallen.

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  • Vergewaltigung: Fentanylpflaster als „gefährliches Werkzeug“?

    Vergewaltigung: Fentanylpflaster als „gefährliches Werkzeug“?

    Die Abgrenzung zwischen einer gefährlichen Substanz und einem gefährlichen Werkzeug mag auf den ersten Blick wie übetrieben kleinteiliges Denken wirken. Doch im Strafrecht entscheidet diese Unterscheidung darüber, ob ein Täter wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs verurteilt wird oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 15. Mai 2025 (6 StR 360/24) klargestellt, dass ein Fentanylpflaster – selbst in hoher Dosierung – kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 177 Abs. 8 StGB darstellt.

    Man sieht hier, wie präzise die Rechtsprechung zwischen Tatmitteln und Tatwerkzeugen differenziert und welche Konsequenzen dies für die Strafbarkeit hat. Besonders brisant wird dies in Fällen, in denen Täter gezielt Medikamente einsetzen, um ihre Opfer wehrlos zu machen. Doch wo liegt die Grenze zwischen einer gefährlichen Substanz und einem Werkzeug? Und warum scheitert hier die Annahme einer Qualifikation, obwohl die Tat objektiv lebensbedrohlich war?

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  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Verdachtskündigung

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Verdachtskündigung

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 30. Juli 2025 (Aktenzeichen: 6 Sa 540/24) eine grundsätzliche Frage des Kündigungsschutzrechts entschieden: Unter welchen Umständen kann ein Arbeitgeber eine Verdachtskündigung wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit aussprechen – und wann scheitert dies am tatsächlichen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers? Hier zeigt sich, wie hoch die Hürden für eine wirksame Verdachtskündigung sind und welche Rolle ärztliche Atteste in solchen Fällen spielen.

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  • Verhältnismäßigkeit der Auswertedauer bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

    Verhältnismäßigkeit der Auswertedauer bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

    Die digitale Durchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern ist längst zentrales Instrument der modernen Strafverfolgung, wobei die Praxis zeig, dass die Auswertung sichergestellter Daten mitunter viele Monate bis Jahre andauert – dies aber kollidiert mit den Grundrechten der Betroffenen auf Eigentum (Art. 14 GG), informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG).

    Aktuelle Entscheidungen verschiedener Landgerichte (Hamburg, Gera, Dresden, Köln, Essen, Frankfurt) zeichnen ein einheitliches Bild: Die Dauer der vorläufigen Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern unterliegt strengen verfahrensrechtlichen und verfassungsrechtlichen Schranken. Der Grundtenor aller Urteile lässt sich auf eine Formel bringen: Je länger die Auswertung dauert, desto höher müssen die Hürden für ihre Rechtmäßigkeit sein.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidungen – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Kein Freifahrtschein für Trunkenheitsfahrten mit dem E-Scooter

    Kein Freifahrtschein für Trunkenheitsfahrten mit dem E-Scooter

    BayObLG zu den Anforderungen an das Absehen vom Regelfahrverbot nach § 24a Abs. 1 StVG bei alkoholisiertem Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs: Mit dem Aufkommen von E-Scootern im Straßenverkehr stellen sich zunehmend neue Fragen an die dogmatische Einordnung und Sanktionierung verkehrsrechtlichen Fehlverhaltens.

    Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, 201 ObOWi 405/25) vom 30. Juni 2025 bringt nun mehr Klarheit in einen besonders praxisrelevanten Aspekt: Kann bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter von einem Fahrverbot nach § 25 StVG abgesehen werden – etwa mit Blick auf die vermeintlich geringere Gefährlichkeit des Fahrzeugs? Das Gericht verneint dies in erfreulicher Deutlichkeit und setzt zugleich klare Maßstäbe für die Begründung eines Ausnahmefalls.

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  • Wegen Untreueverdachts: Durchsuchungen im Landtag von Sachsen-Anhalt

    Wegen Untreueverdachts: Durchsuchungen im Landtag von Sachsen-Anhalt

    Was auf den ersten Blick wie ein Provinzskandal klingt, hat das Potenzial, über Sachsen-Anhalt hinaus politische Wellen zu schlagen: Am 1. Juli 2025 durchsuchten Ermittler die Fraktions- und Büroräume der CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt. Der Vorwurf: Untreue durch unzulässige Zahlungen sogenannter Funktionszulagen.

    Die Aktion wurde wohl auf Grundlage richterlicher Anordnungen durchgeführt und fußt auf einer Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler – dabei wird hier nochmals deutlich, wie stringent Ermittler mit dem Begriff der Untreue untergehen und dass schon vermeintliche „Unsauberkeiten“ zu Ermittlungsmaßnahmen führen. Hinweis: Der Blogbeitrag basiert auf den Informationen aus den verlinkten Presseberichten, ich möchte speziell nur den juristischen Aufhänger zur Untreue aufgreifen!

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  • Der bedingte Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH

    Der bedingte Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Urteil vom 25. September 2024 (Az. 2 StR 222/24) ausführlich mit den Voraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes befasst und dabei seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und differenziert fortgeführt.

    Der Angeklagte hatte im Zustand alkoholischer Beeinträchtigung aus Frust über eine Trennung auf dem einzigen Fluchtweg einer Dachgeschosswohnung ein Feuer gelegt, obwohl er wusste, dass sich Menschen im Haus befanden. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, hierin liege ein versuchter Mord mit gemeingefährlichen Mitteln – also zumindest bedingter Tötungsvorsatz.

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  • Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Führerschein weg – und betrogen: Gefährliche Geschäfte rund um die MPU

    Wer seine Fahrerlaubnis wegen Alkohol, Drogen oder Punkten verliert, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft als „Idiotentest“ bezeichnet. Dabei geht es nicht nur um Wissen oder eine medizinische Prüfung, sondern um die tiefgreifende Frage: Hat der Betroffene aus seinem Fehlverhalten gelernt und ist er wieder zuverlässig im Straßenverkehr?

    Genau hier setzt eine wachsende Grauzone an – ein unregulierter Markt unseriöser Anbieter, die Betroffene mit fragwürdigen Versprechungen ködern. Recherchen und Ermittlungen zeigen nun das wahre Ausmaß eines perfiden Geschäftsmodells – mit drastischen rechtlichen Folgen für die Betroffenen.

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  • Keine Fahrerlaubnis ohne Eignungsnachweis: VG Bremen zur medizinisch-psychologischen Begutachtung nach Trunkenheitsfahrt

    Keine Fahrerlaubnis ohne Eignungsnachweis: VG Bremen zur medizinisch-psychologischen Begutachtung nach Trunkenheitsfahrt

    Mit Beschluss vom 2. April 2025 (Az. 5 V 245/25) hat das Verwaltungsgericht Bremen einen Eilantrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt. Der Antragsteller war wegen einer Trunkenheitsfahrt strafrechtlich verurteilt worden, ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Trotz Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist verweigerte die Fahrerlaubnisbehörde eine Neuerteilung, solange kein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorliegt.

    Kurz: Der Antrag wurde abgelehnt. Ohne Vorlage eines MPU-Gutachtens ist der Antragsteller nicht berechtigt, die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis zu verlangen. Eine rechtlich zulässige und formal ordnungsgemäß begründete MPU-Anordnung steht einer vorläufigen Fahrerlaubniserteilung entgegen. Die Entscheidung betont die Eigenständigkeit verwaltungsrechtlicher Eignungsprüfungen und die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Anordnung einer MPU bei wiederholten Verkehrsverstößen.

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  • Der schmale Grat zwischen Trunkenheit und Fahruntüchtigkeit: Relative Fahrunsicherheit im Strafrecht

    Der schmale Grat zwischen Trunkenheit und Fahruntüchtigkeit: Relative Fahrunsicherheit im Strafrecht

    Mit Beschluss vom 26. Februar 2025 (Az. 4 StR 526/24) hat der Bundesgerichtshof eine bemerkenswerte Klarstellung zur strafrechtlichen Einordnung relativer Fahruntüchtigkeit getroffen. Der Fall – geprägt durch eine tödliche Verkehrskollision, Alkohol und den Verdacht auf Drogenkonsum – stellt eindrücklich unter Beweis, dass das Strafrecht bei der Bewertung von Rauschmittelbeeinflussung differenzierte Maßstäbe verlangt. Im Zentrum der revisionsgerichtlichen Beanstandung stand nicht die moralische Bewertung des Geschehens, sondern die Frage, ob das Tatgericht in Münster seine Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit rechtsfehlerfrei getroffen hatte.

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  • BGH zur Bewertung psychiatrischer Gutachten bei schweren Straftaten

    BGH zur Bewertung psychiatrischer Gutachten bei schweren Straftaten

    Schuldfähigkeit und richterliche Verantwortung: Der Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2025 (Az. 5 StR 733/24) führt erneut mit scharfer Klarheit vor Augen, dass die richterliche Bewertung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten eine originäre Aufgabe des Gerichts bleibt – auch wenn medizinische Sachverständige ihre Expertise einbringen. Die Entscheidung revidiert ein Urteil des Landgerichts Itzehoe, das den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte. Während die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen unangetastet bleiben, beanstandet der Senat die Feststellungen zur Schuldfähigkeit und hebt das Urteil im Übrigen auf.

    Der Fall zeigt exemplarisch, wie anspruchsvoll die rechtsdogmatische Auseinandersetzung mit seelischen Störungen im Lichte der §§ 20, 21 StGB ist – und dass sich die Strafjustiz ihrer Verantwortung nicht entziehen darf, die medizinisch begründeten Einschätzungen selbstständig rechtlich zu prüfen.

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  • Notwehr und ihre Grenzen

    Notwehr und ihre Grenzen

    Das Notwehrrecht ist eines der grundlegendsten Prinzipien des Strafrechts. Es erlaubt einem Menschen, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen, notfalls auch mit Gewalt. Doch wann überschreitet eine Verteidigungshandlung die Grenze zur strafbaren Tat?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Beschluss vom 21. November 2024 (Az. 2 StR 503/24) über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Streit zwischen zwei alkoholisierten Männern eskalierte und einer von ihnen ein Messer einsetzte. Der Fall wirft die zentrale Frage auf, unter welchen Voraussetzungen eine Notwehrlage vorliegt und ob die Verteidigungshandlung des Angeklagten noch als gerechtfertigt gelten kann.

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  • Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter – Oberlandesgericht Hamm verschärft die Konsequenzen

    Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter – Oberlandesgericht Hamm verschärft die Konsequenzen

    Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 08. Januar 2025, Az. 1 ORs 70/24) hatte sich mit einer rechtlich brisanten Frage zu befassen: Welche Konsequenzen drohen einem Fahrer, der unter erheblichem Alkoholeinfluss einen E-Scooter benutzt?

    Während das Amtsgericht Hamm zunächst nur eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von vier Monaten verhängt hatte, verlangte die Staatsanwaltschaft eine härtere Sanktion – nämlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation und stellte klar, dass die gesetzliche Vermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auch für E-Scooter-Fahrer gilt, wenn eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorliegt.

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