IT-Forensik, eEvidence und Beweislehre

Unser Portfolio umfasst das Wirtschaftsstrafrecht, Cybercrime und IT-Recht – bei umfangreicher Erfahrung im Umgang mit Kriminellen und Ermittlern. Damit unterstützen wir bestehende Anwaltsteams bundesweit im Umgang mit Sachverständigen, digitalen Beweismitteln und allgemeiner Beweislehre in Prozessen. Primärer Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Jens Ferner als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht.

☏ 02404 92100

Digitale Beweismittel im Zivil- und Strafprozess.

Digitale Beweismittel spielen längst in Prozessen, gleich ob Zivilprozess oder Strafprozess, eine überragende Rolle – Rechtsanwalt Jens Ferner bereichert Ihre Strafverteidigung oder prozessuale Vertretung um profundes Wissen aus der Schnittstelle von IT-Forensik und Recht, speziell mit Blick auf den Strafprozess samt digitaler Beweismittel. Sie können die Beratung von RA JF buchen, um bestehende Teams im Straf- oder Zivilprozess fundiert unterstützen zu lassen.

RA JF ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht, sondern Softwareentwickler, der sich fortlaufend in forensischer Informatik und praktischer IT-Sicherheit fortbildet. Bei der Anwaltakademie gibt es dazu das Seminar „Digitale Beweismittel“ von RA JF, hinzu kommen seine Publikationen zu IT-Forensik und IT-Sachverständigenkosten. Mit diesem Blickwinkel können Verteidigungsansätze erarbeitet werden, die sonst nur über Umwege und Sachverständige, nicht selten dem Zufall geschuldet, zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt für Beweismittel - IT-Forensik, eEvidence und Beweislehre

Unser Portfolio umfasst das Wirtschaftsstrafrecht, Cybercrime und IT-Recht – bei umfangreicher Erfahrung im Umgang mit Kriminellen und Ermittlern. Damit unterstützen wir bestehende Anwaltsteams im Umgang mit Sachverständigen, digitalen Beweismitteln und allgemeiner Beweislehre in Prozessen. Primärer Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Jens Ferner als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht.

Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht: Wir helfen in laufenden Strafverteidigungen bei den Bereichen, in denen Intuition und Erfahrung alleine nicht mehr weiterhelfen: Aussagewürdigung, Anwendung formaler Logik inkl. Satz von Bayes, Umgang mit DNA-Analyse und natürlich bei unserer Spezialität, bei digitalen Beweismitteln.

Beachten Sie dazu die Veröffentlichungen von RA Jens Ferner: IT-Sachverständige im Strafverfahren in AnwZert ITR 16/2023 Anm 2; DNA im Strafprozess in jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1; IT-Forensik in AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3

Sachverständige im Prozess


Gerichte brauchen bei der Bewertung technischer Fragen Sachverständige, gleich ob im Strafprozess oder Zivilprozess. Bei uns erhalten Sie eine rechtliche Beratung und Vorbereitung im Umgang mit Sachverständigen im Prozess.

Im Zentrum steht dabei natürlich der Umgang mit IT-Sachverständigen, in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht. Gerade mit Blick auf die enormen Kosten und schnell im Raum stehende Parteilichkeit von Sachverständigen ist ein versierter IT-Jurist eine massive Unterstützung für Ihre Teams.

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

DIgitale Beweismittel in der IT-Forensik

e-Evidence: Umgang mit digitalen Beweismitteln

Gerichtliche Verfahren basieren auf Beweisen, mit denen Schuld oder Unschuld einer Person zu beweisen ist oder über Ansprüche zu entscheiden ist. Ganz klassisch liegen Beweise in physischer Form vor, wie etwa in Dokumenten, Fotos oder mündlichen Zeugenaussagen.

Bei „e-Evidence“ geht es um digitale Beweismittel: Diese werden aus elektronischen Geräten wie Computern und deren Peripheriegeräten, Computernetzwerken, Smartphones, Digitalkameras und anderen tragbaren Geräten (einschließlich Datenspeichern) und natürlich aus dem Internet erhoben. Die gespeicherten Informationen haben keine eigenständige physische Form, sondern liegen nur in digitaler Form vor.

In der Tat unterscheiden sich elektronische Beweismittel oft nicht von herkömmlichen Beweismitteln, da die Partei, die sie in ein Gerichtsverfahren einbringt, nachweisen muss, dass sie dieselben Umstände und Tatsachen wiedergeben wie zum Zeitpunkt der Straftat. Bei elektronischen Beweismitteln ist es von entscheidender Bedeutung, dass eine klare Beweiskette eingehalten wird, aus der hervorgeht, wer und wie das Beweismittel erlangt wurde, wo und wann das Beweismittel erlangt wurde, wer das Beweismittel gesichert hat und wer die Kontrolle oder den Besitz über das Beweismittel hatte. Die Abfolge der Beweiskette folgt der Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherung, Analyse und Vorlage vor Gericht. Mit anderen Worten: Es muss nachgewiesen werden, dass keine Änderungen wie Entfernungen oder Hinzufügungen stattgefunden haben oder auch nur haben könnten.

Rechtsanwalt Ferner, digitale Beweismittel: e-Evidence: Umgang mit digitalen Beweismitteln

Rechtsfragen der IT-Forensik

Da sich die IT-Forensik mit der Untersuchung und Auswertung von denjenigen digitalen Spuren beschäftigt, die bei der Nutzung von Computersystemen entstehen, gibt es eine Reihe von rechtlichen Fragen, die hierbei beachtet werden müssen:

  1. Zustimmung zur Untersuchung: In vielen Fällen ist es notwendig, die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen, bevor eine IT-Forensik durchgeführt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Untersuchung auf Privatgeräten durchgeführt wird, die nicht im Besitz des Unternehmens sind.
  2. Datenschutz: Während der IT-Forensik werden möglicherweise personenbezogene Daten und sensible Informationen aufgedeckt. Es ist wichtig, dass diese Daten angemessen geschützt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
  3. Beweisverwertung: Die Ergebnisse der IT-Forensik können als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren verwendet werden. Es ist daher wichtig, dass die Untersuchungen nach den Regeln der Beweisaufnahme durchgeführt werden, damit die Ergebnisse vor Gericht verwertbar sind.
  4. Haftung: Wenn bei der IT-Forensik Fehler gemacht werden oder die Untersuchungen nicht den geltenden Regeln entsprechen, kann es zu Haftungsfragen kommen. Es ist daher wichtig, dass die Personen, die die IT-Forensik durchführen, entsprechend qualifiziert sind und sich an die geltenden Vorschriften halten.
Rechtsanwalt für IT-Forensik & Internal Investigations

Vorbereitung ist der Kern guter Verteidigung von Unternehmen und Vorständen.

– Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt für IT-Forensik-Recht für Unternehmen: Was wir bieten

IT-Forensik-Recht für Unternehmen: Was wir bieten

Wir nutzen ein Software-Produkt, das auch Ermittler einsetzen, um eine typischerweise zu erwartende Auswertung der Daten – etwa einer Arbeitsstation – zu erzeugen. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir leise und unauffällig vorhandene Daten und arbeiten mit Ihrer IT-Abteilung zusammen. Die aufbereiteten Daten werden von uns anwaltlich bewertet, um dann weitere Schritte zu planen.

  1. Vorbereitung: Analysieren
    Sie stellen uns Datensätze oder schon vorhandene Auswertungen zur Verfügung.
  2. Bewerten
    Die vorhandenen Daten werden von uns juristisch bewertet: Wo liegen mögliche eigene Strafbarkeiten und wo liegen datenschutzrechtliche oder arbeitsstrafrechtliche Minenfelder
  3. e-Evidence
    Als Nächstes wird juristisch bewertet, ob vorhandene Beweismittel gerichtsfest sind, also etwa in einem Straf-, Zivil- oder Arbeitsprozess verwertet werden dürfen.
  4. Vorbereitung
    Abschließend werden die nächsten juristischen Schritte mit Ihnen gemeinsam vorbereitet, etwa eruiert, wo Kündigungen sinnvoll sind oder Verteidigungen für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer einzustilen sind.