Kategorie: Strafprozessrecht

  • Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Die Einziehung im Strafverfahren ist inzwischen eine ganz erhebliche existenzielle Bedrohung für Angeklagte geworden – die auch bis heute unterschätzt wird! In manchen Strafverfahren kann die Vermögensabschöpfung in Form der Einziehung durch die Angeklagten belastender als die eigentliche Strafe wahrgenommen werden.

    Die Fachanwälte für Strafrecht in unserer, auf die Strafverteidigung spezialisierten, Kanzlei verteidigen Sie umfassend bei Einziehung im Strafverfahren. Auf unserer Webseite wird eine Vielzahl von Informationen zur Einziehung bzw. Vermögensabschöpfung im Strafverfahren angeboten. Wir beraten Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht und Verbraucher im Rahmen einer Strafverteidigung.

    Was Einziehung in der Praxis bedeutet – in Zahlen: Allein im Rahmen der Encrochat-Ermittlungen stellte das BKA im Jahr 2021 Vermögensarreste in Höhe von 168 Millionen Euro sowie weitere 28 Millionen Euro an gesicherten Vermögenswerten sicher – in einem einzigen, wenn auch außergewöhnlich großen Ermittlungskomplex. Das verdeutlicht: Wenn der Staat die Einziehungsmaschinerie in Gang setzt, denkt er in Dimensionen, die das Leben der Betroffenen vollständig verändern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 526.000 Personen gerichtlich verurteilt – und in jedem dieser Verfahren war die Einziehung von Amts wegen zu prüfen, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt hat oder nicht. Die meisten Angeklagten ahnen davon nichts, bis es zu spät ist. Gerade bei Taten mit Bezug zu Geld, geldwerten Mitteln oder Vermögenswerten offenbart sich seit der Reform der Einziehung vor einigen Jahren ein regelrechter Abgrund.

    Einziehung

    Rechtsanwalt für Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung

    Die Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung, ist in einem Strafverfahren immer unterschätzt und oft existenzbedrohend – auf unserer Webseite finden Sie dazu aus gutem Grund viele Informationen:

    (mehr …)
  • Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft – Was ist zu tun? (2026)

    Untersuchungshaft: Wenn Sie oder ein Angehöriger von einer Untersuchungshaft („U-Haft“) betroffen sind, gilt – wie übrigens im Ermittlungsverfahren generell – für Sie zuvorderst ein Rat: Halten Sie den Mund! Es ist immer wieder erschreckend, wie schnell gegenüber anderen Inhaftierten oder auch Ermittlungspersonen (die offen auftreten) losgeplappert wird. Hier erläutern wir Ihnen, wie mit einer Untersuchungshaft umzugehen ist.

    Der Beitrag wurde im Juni 2026 aktualisiert: Trotz aller rechtspolitischen Debatten über Reformen im Strafvollzug und eine verhältnismäßigere Anwendung von Freiheitsentzug vor Verurteilung ist die Praxis weitgehend konstant geblieben. Zum Stichtag 31. März 2024 saßen in Deutschland rund 43.750 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in Justizvollzugsanstalten – und zusätzlich eine erhebliche Zahl an Untersuchungsgefangenen, die in dieser Zählung gar nicht enthalten sind. Die U-Haft trifft dabei keineswegs nur schwere Kriminalität: Schon eine abstrakt hohe Straferwartung genügt deutschen Gerichten, um Fluchtgefahr zu bejahen – ohne konkreten Nachweis.

    Versuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse, hinsichtlich allem, was den Tatvorwurf betrifft, kurzerhand den Mund zu halten. Wenig zu tun hat damit die Frage, ob Sie sich unschuldig fühlen, vielmehr geht es darum, dass unbedacht gemachte Äußerungen später zu großen Problemen werden können. Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Untersuchungshaft!

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

    (mehr …)
  • Trojanisches Krypto-Handy, gespiegelter Server: Wann ANOM-Chats vor Gericht zählen

    Trojanisches Krypto-Handy, gespiegelter Server: Wann ANOM-Chats vor Gericht zählen

    Wer ein vermeintlich abhörsicheres Krypto-Handy kaufte, fühlte sich unbeobachtet – und ahnte nicht, dass das FBI bei jeder Nachricht mitlas. Für die deutsche Strafjustiz wirft das eine Frage auf, die über Tausende Verfahren entscheidet: Dürfen Chats verwertet werden, deren Herkunft die US-Behörden bis heute teils im Dunkeln lassen? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 11. Februar 2026 (2 StR 43/25) nachgelegt und einen Freispruch aufgehoben, der gerade auf einem Verwertungsverbot beruhte.

    Ich befasse mich als Strafverteidiger, der Straf- und IT-Recht spezialisiert vereint, immer wieder mit Fragen digitaler Beweismittel; so in Ferner, Ferner, jurisPR-ITR 16/2024 Anm. 4 und Ferner, jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 aber auch in einem Kommentar in Beck-Aktuell.

    (mehr …)
  • Digitaler Zeitstempel, vermeintliches Alibi: Warum die Aufnahmezeit nicht die Speicherzeit ist

    Digitaler Zeitstempel, vermeintliches Alibi: Warum die Aufnahmezeit nicht die Speicherzeit ist

    Ein Mensch ist tot, am Tatort klebt das Blut des Angeklagten, an seinem Pfefferspray ebenso – und trotzdem wird er freigesprochen, weil ein elf Sekunden langes Handyvideo zu beweisen scheint, dass er anderswo war. Wer sich auf einen solchen digitalen Beweis verlässt, betritt tückisches Terrain, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Februar 2026 (5 StR 559/25) deutlich macht: Ein Zeitstempel im Dateinamen sagt eben nicht zwingend, wann eine Aufnahme entstand – sondern womöglich nur, wann sie gespeichert wurde.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2
    (mehr …)
  • Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel sind im modernen Strafprozess der Regelfall. Dazu zählen unter anderem Chatverläufe, Smartphone-Daten, Cloud-Logs und Fahrzeugdaten aus der „Blackbox“ von Pkws. Digitale Beweise entscheiden heute über den Ausgang von Strafverfahren im allgemeinen Strafrecht ebenso wie im Wirtschafts- und Cybercrime-Bereich. Im Folgenden zeige ich, was darunter zu verstehen ist, wie ihr Beweiswert im Strafprozess zu beurteilen ist und welche forensischen Mindeststandards aus Sicht der Strafverteidigung gelten müssen. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit mit digitalen Beweismitteln – von der IT-Forensik über Screenshots und E-Mails bis hin zur Car-Forensik und der seit 2026 anwendbaren E-Evidence-Verordnung der EU.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2

    Den Beitrag aktualisiere ich fortlaufend, zuletzt im Juni 2026.

    (mehr …)
  • Sichtung von Datenträgern in eigenverantwortlichem Ermessen der Staatsanwaltschaft

    Sichtung von Datenträgern in eigenverantwortlichem Ermessen der Staatsanwaltschaft

    Mit Beschluss vom 5. Mai 2026 hat die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 12 Qs 26/26) die Beschwerde eines medizinischen Versorgungszentrums gegen einen wegen Verdachts des Abrechnungsbetrugs erlassenen Durchsuchungsbeschluss verworfen und zugleich klargestellt, dass eine präventive richterliche Vorabsteuerung der Datensichtung nach § 110 StPO grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der Beschluss verdichtet die seit Jahren schwelende Frage, wie tief das Gericht in die operative Phase einer Durchsuchung hineinregieren darf, zu einer prägnanten Antwort: Solange der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig ist, bleibt die Ausgestaltung der Sichtung Sache der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Ermessens.

    (mehr …)
  • Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ

    Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ

    Bei einer nächtlichen Aktion schalteten sich BKA-Ermittler heimlich auf den Telegram-Account eines Dopinghändlers auf und sicherten dabei monatelange Chatverläufe, darunter Nachrichten, die bis zu vier Monate vor dem richterlichen Beschluss lagen. Das Landgericht Aurich verurteilt den Händler, doch die Revision hat Erfolg.

    Der BGH (3 StR 495/25) stellt nun jedoch auf Basis der neueren Rechtsprechung des BVerfG überraschend klar, dass die Account-Infiltration Quellen-TKÜ nach § 100a Abs. 1 Satz 2 StPO ist und keine klassische TKÜ. Die Quellen-TKÜ erfasst jedoch ausschließlich Kommunikation ab dem Anordnungszeitpunkt. Für den Zugriff auf ältere Nachrichten wäre eine Online-Durchsuchung nach § 100b StPO erforderlich gewesen, die jedoch niemand beantragt hatte. Die retrograden Chats unterliegen einem Beweisverwertungsverbot. Die Entscheidung wird unmittelbare praktische Relevanz haben. In der Ermittlungspraxis ist die Sicherung historischer Messenger-Verläufe über Account-Zugriffe weit verbreitet. Der BGH zeigt, dass dies ohne eine Anordnung gemäß § 100b rechtswidrig ist und die Beweise unverwertbar bleiben.

    (mehr …)
  • Bundestag beschließt E-Evidence-Gesetz: Europäische Ermittler erhalten direkten Zugriff auf digitale Daten

    Bundestag beschließt E-Evidence-Gesetz: Europäische Ermittler erhalten direkten Zugriff auf digitale Daten

    Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen E-Evidence-Regelungen verabschiedet. Damit schafft Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für einen grundlegenden Wandel in der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union und ab dem 18. August 2026 können Ermittlungsbehörden eines Mitgliedstaates erstmals direkt bei Diensteanbietern in anderen EU-Ländern elektronische Beweismittel anfordern – und zwar ohne den umständlichen Weg der klassischen Rechtshilfe beschreiten zu müssen.

    Hinweis: Digitale Beweismittel sind mein Spezialgebiet und ich publiziere regelmäßig dazu – in Kürze wird von mir zur Umsetzung der eEvidence-VO ein detaillierter Fachaufsatz in der STRR erscheinen.

    (mehr …)
  • CLOUD Act und EU-eEvidence VO im Vergleich

    CLOUD Act und EU-eEvidence VO im Vergleich

    Europa bekommt die eEvidence-Verordnung, mit der auch grenzüberschreitende Zugriffe auf Daten möglich sind. Nun darf man fragen, ob das mit dem US Cloud Act vergleichbar ist … und vor allem: Taugt das zur Entschärfung der Kritik am US Cloud Act? Zwar bewegen sich der US CLOUD Act und die EU-eEvidence-Verordnung im selben Themenkomplex, dem grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel, in ihrer Logik und in ihren Folgen für die Datensouveränität sind sie jedoch grundverschieden. Gerade deshalb verbietet sich eine Gleichsetzung, wie ich in einem Nebensatz kürzlich auch in einem Beitrag bei BeckNews klargestellt habe. Der CLOUD Act bleibt für europäische Akteure deutlich gefährlicher, auch wenn eEvidence die Schwelle für staatlichen Zugriff innerhalb der EU absenkt.

    (mehr …)
  • Öffentlichkeitsfahndung: Rechtmäßigkeit digitaler „Online-Fahndung“ nach Tätern im Internet

    Öffentlichkeitsfahndung: Rechtmäßigkeit digitaler „Online-Fahndung“ nach Tätern im Internet

    Öffentlichkeitsfahndung im Internet – Online-Fahndung: Früher gab es ihn mal in der StPO, heute findet man das Wort nicht mehr: Den „Steckbrief“, der umgangssprachlich immer noch verwendet wird, in der modernen Sprache der Strafprozessordnung aber zur „Ausschreibung zur Fahndung“ wurde.

    Zunehmend sieht sich die Polizei damit konfrontiert, dass derartige Fahndungsaufrufe immer weniger Menschen erreichen – während Zeitungen und Plakatwände um Beachtung kämpfen, nutzen wahre Menschenmassen dagegen soziale Netze im Internet. Es ist naheliegend, darüber nachzudenken, sogenannte „Steckbriefe“ über derartige soziale Netze zu verteilen, in Form einer „Online-Fahndung“. Nicht nur dass man mehr Menschen erreicht, es verbreitet sich auch noch gewissermaßen als Selbstläufer. Aber: Ist es zulässig?

    Update 2026: §§ 131a, 131b StPO werden inzwischen ganz selbstverständlich auch für digitale Öffentlichkeitsfahndungen genutzt; eine Beschränkung auf bestimmte Online‑Plattformen sieht das Gesetz nicht vor. Zudem habe ich meine Gedanken zum Metaverse gekürzt, das aktuell bedeutungslos ist.

    (mehr …)
  • Foto im Sitzungssaal: Ausschluss eines Zuschauers von der Hauptverhandlung

    Foto im Sitzungssaal: Ausschluss eines Zuschauers von der Hauptverhandlung

    Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2025 (5 StR 388/25) wirft grundlegende Fragen zur Balance zwischen Sicherheit und Öffentlichkeit im Strafverfahren auf. Der Fall zeigt, wie schnell gerichtliche Maßnahmen, die auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen, in einen Konflikt mit verfassungsrechtlichen Prinzipien geraten können. Die Entscheidung des 5. Strafsenats unterstreicht, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht leichtfertig eingeschränkt werden darf – selbst dann nicht, wenn ein Zuschauer durch unangemessenes Verhalten auffällt.

    (mehr …)
  • Geldwäsche und Umgrenzungsfunktion der Anklage

    Geldwäsche und Umgrenzungsfunktion der Anklage

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2025 (1 StR 467/24) befasst sich mit einer zentralen Frage des Geldwäschestrafrechts: Wie detailliert muss eine Anklageschrift den Vorwurf der Geldwäsche beschreiben, um ihre Umgrenzungsfunktion zu erfüllen? Der Fall zeigt, dass selbst bei komplexen Geldflüssen und unklaren Vortaten eine wirksame Anklage möglich ist, solange der Lebenssachverhalt hinreichend individualisiert wird. Im Kern geht es dabei um die Unterschiede zwischen der Umgrenzung des Tatvorwurfs und der späteren Beweisbarkeit in der Hauptverhandlung – ein Aspekt, der für die Praxis der Strafverfolgung von Geldwäschedelikten von großer Bedeutung sein sollte.

    (mehr …)
  • Postlaufzeiten 2025

    Postlaufzeiten 2025

    Das Oberlandesgericht Hamm (III-5 Ws 450/25) äußert sich in einem Beschluss vom 11. November 2025 zu den aktuellen Postlaufzeiten und deren Bedeutung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumten Fristen. Dabei wird zwischen einfachen Briefsendungen und Einschreiben differenziert.

    (mehr …)
  • Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafprozesses

    Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafprozesses

    Das Recht auf ein faires Verfahren wurzelt im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG und gehört zu den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es, dass der Beschuldigte seine prozessualen Rechte und Möglichkeiten mit der gebotenen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren kann. An ihm ist die Ausgestaltung des Strafverfahrens zu messen, wenn und soweit eine besondere verfassungsrechtliche Gewährleistung nicht besteht.

    Die Verkennung des Schutzgehalts einer verletzten Verfahrensnorm kann das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren verletzen. Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt jedoch erst dann vor, wenn eine Gesamtschau des Verfahrensrechts – auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte – ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist.

    (mehr …)
  • Aktenübermittlung durch Zivilgericht an die Staatsanwaltschaft

    Aktenübermittlung durch Zivilgericht an die Staatsanwaltschaft

    Die Übersendung von Zivilakten an die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wirft grundsätzliche Fragen nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Grenzen des Rechtsschutzes auf. Das Bayerische Oberste Landesgericht (101 VA 85/25) hat ganz aktuell klargestellt, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine solche Aktenübermittlung unzulässig ist, sobald die Maßnahme bereits vollzogen wurde.

    (mehr …)