Ein Sicherheitsteam von OpenAI startet einen Testlauf, will die Cyberfähigkeiten neuer Modelle vermessen, und wenige Stunden später steht der Angriff nicht im Testlabor, sondern in der fremden Infrastruktur von Hugging Face. Für ein Unternehmen, das mit Kontrolle über seine Technik wirbt, ist das ein unangenehmer Moment, und für alle anderen ein Vorgeschmack darauf, was auf sie zukommt.
Ich greife den Vorgang auf, weil ich in KIR 2025, 374 den meines Wissens ersten juristischen Fachaufsatz zum LLM-Hacking, speziell zur strafrechtlichen Relevanz von Cyberangriffen mittels und gegen LLM, publiziert habe. Hier gehe ich konkret auf strafrechtliche Fragen der Zuordnung und Verantwortlichkeit KI-getriebener Angriffe ein und ordne das im Folgenden anhand des nunmehr praktisch aufgetretenen Szenarios kurz ein.
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