Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung im Großraum Aachen, Köln und Düsseldorf: Was tun bei einer Hausdurchsuchung, wenn etwa Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung, Zoll vor der Türe stehen und eine Durchsuchung im Unternehmen durchführen möchten? Ein Strafverteidiger und Rechtsanwalt steht im Fall einer Hausdurchsuchung zur Verfügung und hilft von Beginn an, Ihre Rechte zu schützen.
Es gilt bei Durchsuchungen der Grundsatz, dass nach einer Hausdurchsuchung in jedem Fall ein Strafverteidiger hinzugezogen werden sollte, denn Hausdurchsuchungen gibt es grundsätzlich weder bei absoluten Bagatellvorwürfen noch ist es klug, ins Blaue hinein mit Ermittlern zu reden. Wir bieten auf dieser Seite erste Informationen, einen Notfallkontakt für Soforthilfe bei Durchsuchung und eine Checkliste zur Hausdurchsuchung.
Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)
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Durchsuchung im Unternehmen oder Hausdurchsuchung?
Warten Sie nach einer Hausdurchsuchung nicht weiter ab, die meisten Fehler passieren während des Ermittlungsverfahrens – und es handelt sich um keinen Irrtum, der sich von allein aufklären wird. Ein Rechtsanwalt, der erfahrener Strafverteidiger ist, hielt Ihnen nach einer Hausdurchsuchung sofort.
Insbesondere wenn es passiert, dass man nach einer Hausdurchsuchung von der Polizei mitgenommen wird, gilt nämlich: jetzt tickt die Uhr! Und vor allem reden Sie nicht im Rahmen einer Hausdurchsuchung durch Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung, Zoll – hier passieren bereits die schlimmsten Fehler, die nicht mehr wett zu machen sind.
Was ist die Rechtsgrundlage einer Hausdurchsuchung
Die Hausdurchsuchung ist grundsätzlich durch den Richter im Verdachtsfall anzuordnen, Rechtsgrundlage ist hier §102 StPO, siehe dazu hier bei uns,.
Welche Räume dürfen durchsucht werden
Es dürfen alle Räume durchsucht werden, die der im Durchsuchungsbeschluss benannte bewohnt oder auch nur (mit-)nutzt. Gegen Dritte darf der Durchsuchungsbeschluss aber nur verwendet werden, wenn diese auf Basis von §103 StPO einen eigenen Beschluss haben, mehr dazu hier bei uns.
Durchsuchung wegen Strassenverkehrsdelikt
Eine Hausdurchsuchung darf nicht bei absoluten Bagatelltaten angeordnet werden - etwa zum Auffinden eines Führerscheins oder wegen kleinster Delikte im Strassenverkehr. Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass wenigstens Delikte im ernsthaften mittleren Bereich vorliegen müssen, jeder anders lautende Durchsuchungsbeschluss sollte dringend geprüft werden.
Schäden bei Hausdurchsuchung
Ärgerlich ist es, wenn eine Hausdurchsuchung zu Beschädigungen führt. Mitunter haften Mieter gegenüber Vermietern für die Schäden - durch die Durchsuchung bedingte Schäden sind aber vom Berechtigten hinzunehmen. Mehr dazu bei uns.
Beweisverwertungsverbot nach Hausdurchsuchung
Jedenfalls bei einer eklatant rechtswidrigen Hausdurchsuchung, insbesondere wenn der Ermittlungsrichter bewusst umgegangen wurde, steht ein Beweisverwertungsverbot im Raum. Aber Vorsicht: Man braucht einen echten Strafverteidiger an dieser Stelle, da umstritten ist, ob die Widerspruchslösung greift.
Zeiten der Hausdurchsuchung
Immer wieder googeln Menschen ganz nervös danach, um welche Zeiten eine Hausdurchsuchung stattfindet. Grundsätzlich gilt: Zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr Abends sollten Sie damit rechnen, je nach Jahreszeit erst ab 6 Uhr morgens. Mehr zu den Zeiten der Hausdurchsuchung hier bei uns.
Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
- Höflich und ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten
- Auf keinen Fall anfangen Dinge zu verstecken oder zu vernichten
- Kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung – falls nicht vorhanden bisher: Suchen Sie nach der Durchsuchung umgehend einen Strafverteidiger, der reagieren kann, es ist Eile geboten.
- Sagen Sie auch während der Hausdurchsuchung ohne Beratung nichts – das gilt sowohl für Sie als auch für ihren Angehörigen. Sie lassen sich nicht zur Sache ein, egal was versprochen oder womit gedroht wird!
- Unterschreiben Sie nichts, händigen Sie nichts den Ermittlern unmittelbar selber aus.
- Lassen Sie sich in jedem Fall Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.
- Prüfen Sie, gegen wen sich die Durchsuchung richtet und kontrollieren genau, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume betreten werden.
- Papiere und Dokumente sind zu versiegeln, nicht vor Ort zu lesen ausser von einem Staatsanwalt.
- Strukturieren Sie vorhandene Informationen, die Sie Ihrem Strafverteidiger in konzentrierter Form mitteilen können: Was ist geschehen, welcher Tatvorwurf steht im Raum? Wissen Sie wo Ihr Angehöriger sich befindet?
- Bei Festnahme eines Angehörigen: Rufen Sie den Strafverteidiger umgehend an. Verschwenden Sie keine Zeit mit langer Informationsbeschaffung! Denken Sie daran, dass jede Minute, die Ihr Angehöriger im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden ist, das Risiko erhöht, dass er anfängt “zu plappern” und sich um Kopf und Kragen redet!
- Reden Sie nicht am Telefon über die Sache!
Hausdurchsuchung durch Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung, Zoll
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Hausdurchsuchung: Bei einer Durchsuchung stehen unsere Strafverteidiger umgehend im Großraum Aachen, Köln und Düsseldorf zur Verfügung – für Privatpersonen und bei Durchsuchung im Unternehmen
Unser Strafverteidiger-Notruf bei Hausdurchsuchung
Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung
Bei einer Hausdurchsuchung gilt: Unsere Rechtsanwälte bieten eine umfassende Strafverteidigung vor Ort in der Region, insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht, bei Delikten gegen Leben und Körper, im IT-Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und bei Vermögensdelikten. Durch unsere zentrale Lage in der Städteregion Aachen sind wir im Fall einer Hausdurchsuchung in kurzer Zeit vor Ort oder am Landgericht Aachen, Amtsgericht Aachen, Amtsgericht Heinsberg und Amtsgericht Eschweiler sowie Düren verfügbar.
Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.
Vorsicht: In der Schocksituation einer Hausdurchsuchung, Festnahme und/oder Vernehmung werden von den Betroffenen häufig erhebliche Fehler begangen. Vorschnelle Einlassungen, regelmäßig unbedacht, führen zu erheblichen Problemen in der späteren Verteidigung. Sie haben das Recht zu schweigen und auf die Zuziehung eines Rechtsanwalts – machen Sie dies bei Durchsuchung durch Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung, Zoll geltend! Ein Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung hilft sofort.
Rechtsanwalt Jens Ferner zur Hausdurchsuchung: „Wenn eine Durchsuchung stattfindet, ist das Gebot der Stunde: Ruhe bewahren. Plappern Sie nicht los, auch wenn der Drang besteht. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen, lesen Sie diesen und achten Sie darauf, dass der Beschluss eingehalten wird, insbesondere bei der Frage was konkret durchsucht werden darf. Sie unterschreiben nichts, auch kein Protokoll oder Ähnliches, achten aber darauf, dass Ihnen ein Durchsuchungsbeschluss, ein Protokoll und insbesondere das Sicherstellungsverzeichnis ausgehändigt werden.“
Rechtsanwalt Jens Ferner
StrafverteidigerInformationen zu Hausdurchsuchung & Durchsuchung bei Unternehmen
Im Folgenden einige ausgewählte Hinweise zu einer Hausdurchsuchung und was man beachten kann, wenn diese stattfindet.
Firmendurchsuchung, die Durchsuchung bei Unternehmen
Für eine Firmendurchsuchung gibt es einige typische Gründe, etwa dass der Zoll oder Steuerfahndung wegen Schwarzarbeit oder Steuerdelikten durchsucht. Hier droht, dass die Buchhaltung beschlagnahmt wird, was zu einem „Stillstand“ der weiteren Arbeit führen kann. Unsere Mandanten werden auf diese Situation vorab vorbereitet, es wird ein System für einen festen Verfahrensablauf installiert – ein Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung hilft auch präventiv! Weiterhin fährt einer unserer Anwälte zur Durchsuchung vor Ort an, um diese personell zu begleiten und danach das erste Krisengespräch zu führen.
Grundsätzlich gilt, dass der Moment der Durchsuchung – der üblicherweise eben überraschend kommt – zu einem Schockzustand führt. Gerade in diesem Zustand gilt die Prämisse: Nichts zur Sache bzw. zum Tatvorwurf sagen. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Durchsuchung wird am besten einem erfahrenen Strafverteidiger überlassen, der bei Eintreffen der Ermittlungsbehörden sofort informiert wird. Das BVerfG zeigt mit oben benannter Entscheidung deutlich, dass durchaus erhebliche Probleme auftreten können bei der Begutachtung von Durchsuchungsbeschlüssen – die Beurteilung, ob ein solcher Beschluss formell korrekt ist, kann aber kein Laie vornehmen.
In Betrieben mit mehreren Mitarbeitern sollte vorab ein Prozedere geklärt sein, etwa dass bei Eintreffen der Polizei am Empfang sofort ein bestimmter Ansprechpartner im Haus zu informieren ist, der das weitere Vorgehen koordiniert und die Kommunikation führt. Geradezu kindlich naiv ist die in vielen Unternehmen verbreitete Einstellung, man würde ja nichts Verbotenes tun – wer von einem Rechtsanwalt ohnehin ständig beraten und betreut wird sollte die Möglichkeit nutzen, auch dieses Thema anzugehen.
Jens Ferner
StrafverteidigerCheckliste: Was tun bei Hausdurchsuchung?
Wenn die Durchsuchung durch Polizei, Steuerfahndung oder Zoll einmal im Raum steht, hilft kein Reden mehr – jetzt muss Entschieden und Abgewägt werden. Suchen Sie nach einem Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung.
- Höflich und ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten
- Auf keinen Fall anfangen Dinge zu verstecken oder zu vernichten
- Kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt für Hausdurchsuchung – falls nicht vorhanden bisher: Suchen Sie nach der Durchsuchung umgehend einen Strafverteidiger, der reagieren kann, es ist Eile geboten.
- Lassen Sie, wenn zeitlich möglich, Ihrem Anwalt vorab den Durchsuchungsbeschluss zufallen oder mailen.
- Sagen Sie auch während der Hausdurchsuchung ohne Beratung nichts – das gilt sowohl für Sie als auch für ihren Angehörigen. Sie lassen sich nicht zur Sache ein, egal was versprochen oder womit gedroht wird!
- Unterschreiben Sie nichts, händigen Sie nichts den Ermittlern unmittelbar selber aus.
- Lassen Sie sich in jedem Fall Durchsuchungsbeschluss und Sicherstellungsprotokoll aushändigen.
- Prüfen Sie, gegen wen sich die Durchsuchung richtet und kontrollieren genau, dass nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume betreten werden.
- Papiere und Dokumente sind zu versiegeln, nicht vor Ort zu lesen, außer von einem Staatsanwalt.
- Strukturieren Sie vorhandene Informationen, die Sie Ihrem Strafverteidiger in konzentrierter Form mitteilen können: Was ist geschehen, welcher Tatvorwurf steht im Raum? Wissen Sie, wo Ihr Angehöriger sich befindet?
- Bei Festnahme eines Angehörigen: Rufen Sie den Strafverteidiger umgehend an. Verschwenden Sie keine Zeit mit langer Informationsbeschaffung! Denken Sie daran, dass jede Minute, die Ihr Angehöriger im Gewahrsam der Ermittlungsbehörden ist, das Risiko erhöht, dass er anfängt zu plappern und sich um Kopf und Kragen redet!
- Reden Sie nicht am Telefon über die Sache.
Ihr Rechtsanwalt bei einer Hausdurchsuchung – Strafverteidiger Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und hilft bei der Verteidigung nach einer Hausdurchsuchung!
Durchsuchungsbeschluss bei Durchsuchung von Unternehmen
Immer wieder ist daran zu erinnern, dass ein Durchsuchungsbeschluss für eine Hausdurchsuchung konkretisiert sein muss:
Vor allem aber enthält der Durchsuchungsbeschluss keine konkreten Angaben zu dem dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin tatsächlich vorgeworfenen Verhalten sowie zum Tatzeitraum. Aus dem Durchsuchungsbeschluss wird nicht ersichtlich, welches konkrete Verhalten dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin zur Last gelegt wird und inwiefern sich daraus der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ergeben könnte.
BVerfG, 2 BvR 1345/08
Die Sache war problematisch, am Ende schließlich nicht klar, wonach überhaupt gesucht werden sollte:
Die Benennung der Beweismittel („Verträge oder Aufträge jeder Art von oder mit Kunden, Rechnungen, Bankbelege sowie Buchführungsunterlagen, Muster– oder Mustermappen, Karteikarten, Terminkalender, Schriftverkehr, aus dem hervorgeht, dass der Obengenannte das Handwerk/Gewerbe ausübt, Quittungen, Sparkassenbücher etc.“) lässt vielmehr die Suche nach nahezu allen denkbaren schriftlichen Geschäftsunterlagen ohne zeitliche Eingrenzung zu … Den Ermittlungspersonen war somit nicht zweifelsfrei aufgezeigt, worauf sie ihr Augenmerk bei der Durchsuchung zu richten hatten.
BVerfG, 2 BvR 1345/08
Dazu kommt noch ein ganz anderes Problem, das gerade in diesem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts schnell zum Problem wird: Wenn Geschäftsunterlagen einmal beschlagnahmt sind, ist das Unternehmen empfindlich getroffen. Es gilt hier schnell Abhilfe zu schaffen und etwa Fotokopien von dringend benötigten Unterlagen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen.
Die Hausdurchsuchung ist ein Schreckmoment – und regelmäßig der Anlass, sich bei einem Strafverteidiger zu melden. Wir bieten einen Strafverteidiger-Notruf genau für diese Situation unter 0175 1075646 und dazu zahlreiche frei verfügbare Informationen rund um die Hausdurchsuchung auf unserer Webseite:
- Was tun bei einer Hausdurchsuchung
- Durchsuchung beim Dritten
- Durchsuchung im IT-Betrieb
- Durchsuchung durch den Zoll
- Durchsuchung wegen Drogen
- Vorbereitung auf Hausdurchsuchung
- Rechtsgrundlage der Hausdurchsuchung
- Durchsuchung: Welche Räume dürfen betreten werden?
- Durchsuchung: Zu welchen Zeiten?
- Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Hausdurchsuchung
- Gefahr im Verzug
Durchsuchung durch Polizei, Zoll oder Steuerfahndung?
Ein starker Strafverteidiger hilft – unsere Kanzlei steht bei einer Hausdurchsuchung zur Verfügung
Der Schock ist in Strafsachen groß, wenn plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Und er wird noch größer, weil die teilweise nicht speziell geschulten Beamten erst einmal alles – und zwar wirklich alles – mitnehmen, was irgendwie nach etwas aussieht, was man auswerten kann. Da werden dann nicht nur die Rechner, sondern auch Monitore, Tastaturen und auch sinnbefreite Kabel erst einmal mitgenommen.
Dieser Druckmoment, in dem man zusieht, wie die gesamte Hardware aus dem Haus geschleppt wird, veranlasst viele dazu, draufloszuplappern in der Hoffnung, sich irgendetwas zu ersparen. Allein: Es bringt nichts.
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