Rechtsanwalt für BtMG, KCanG, NpSG und AMG
Drogenstrafrecht im Raum Aachen, Heinsberg und Düren
- Hochspezialisierte Verteidigung rund um Drogen, Arzneimittel und neue psychoaktive Stoffe
- Kanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung im Drogenstrafrecht, speziell im Grenzgebiet zu den Niederlanden
- Verteidigung von Darknet-Fällen mit Versand
- Realistische Einschätzungen und Verteidigungsoptionen
- Unzählige frei verfügbare Informationen auf unserer Webseite, z. B. zur nicht geringen Menge, zum bewaffneten Handeltreiben, zum Drogenkauf im Internet/Darknet oder zur Strafbarkeit des Drogenbesitzes

Rechtsanwalt für BtMG, KCanG, NPSG und AMG
Ihr Rechtsanwalt für BtMG, KCanG und AMG im Raum Aachen, Heinsberg und Düren
Unsere Kanzlei, die sich in Grenznähe zu den Niederlanden befindet, ist seit über 25 Jahren auf das Recht rund um verbotene Substanzen spezialisiert, insbesondere auf Hanf und Betäubungsmittel. Wir sind Ihre Rechtsanwälte für BtMG (Betäubungsmittelstrafrecht) und Betäubungsmitteldelikte und bieten sowohl Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht („BtMG”) als auch im Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes (AMG) an. Alle unsere Strafverteidiger sind zugleich Fachanwälte für Strafrecht.
Rechtsanwalt Dieter Ferner ist seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und Fachanwalt für Strafrecht. Auch Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und als Rechtsanwalt für BtMG fortlaufend im Betäubungsmittelstrafrecht aktiv. Neben der Erfahrung aus hunderten Strafverteidigungen bei Betäubungsmitteldelikten bringt er auch die Erfahrung aus seiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft mit, wo er im BTM-Dezernat der Staatsanwaltschaft Aachen tätig war.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner
- Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht, in Strafverfahren und Cybersicherheitsrecht beratend tätig. Wir übernehmen keine Zivilprozesse.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen.
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646 oder Threema: FVNW2K7T
- Flexible Erreichbarkeiten statt starrer „Öffnungszeiten“: Damit wir für Sie schnell erreichbar bleiben, läuft der erste Kontakt am besten digital – so reagieren wir oft schon innerhalb weniger Stunden.

Drogen- und Arzneimittelstrafrecht: BtMG, KCanG, NpSG und AMG
Welches Gesetz auf einen Vorwurf anzuwenden ist, hängt allein vom betroffenen Stoff ab – und genau diese Zuordnung entscheidet über Strafrahmen und Verteidigungsstrategie. Seit der Cannabisreform 2024 verteilt sich das frühere Betäubungsmittelrecht auf vier nebeneinander geltende Gesetze, deren Abgrenzung in der Praxis regelmäßig den entscheidenden Hebel der Verteidigung bildet. Im Folgenden erläutere ich, welches Regime wann greift.
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Klassische Drogen wie Heroin, Kokain, Amphetamine oder Ecstasy richten sich weiterhin nach dem BtMG und seinen Anlagen I bis III. Strafbar sind hier Besitz, Erwerb, Anbau, Einfuhr und insbesondere das Handeltreiben, wobei die „nicht geringe Menge“ über die Schwelle zum Verbrechen und damit über Bewährung oder Haft entscheidet.
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Cannabis ist seit dem 1. April 2024 aus dem BtMG herausgelöst und im KCanG geregelt – was jedoch keine Legalisierung bedeutet. Erlaubt ist Erwachsenen nur der Besitz begrenzter Mengen; Anbau, Abgabe und Handeltreiben bleiben in weitem Umfang nach § 34 KCanG strafbar, allerdings mit milderem Strafrahmen als zuvor. Da sich die Rechtsprechung hierzu seit 2024 völlig neu entwickelt, arbeite ich die maßgeblichen BGH-Entscheidungen fortlaufend in unserem Blog auf.
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Sogenannte „Legal Highs“ oder „Research Chemicals“ – chemisch laufend abgewandelte Substanzen, die der Aufnahme in die BtMG-Anlagen entgehen sollen – werden vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst. Es stellt den Handel, das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr ganzer Stoffgruppen unter Strafe und schließt damit die Lücke, die das BtMG mit seinem Einzelstoffprinzip ließ. Gerade hier entscheidet die exakte chemische Einordnung des Stoffes darüber, welches Gesetz überhaupt einschlägig ist.
Arzneimittelgesetz (AMG)
Das Arzneimittelgesetz gilt neben den übrigen Regimen und wird in der Praxis oft unterschätzt: Es erfasst das Inverkehrbringen bedenklicher, gefälschter oder nicht zugelassener Arzneimittel sowie Verstöße gegen das Verschreibungsrecht, häufig im Zusammenhang mit Internetbestellungen oder dem Anabolika- und Dopingmilieu. Knifflig wird es an der Schnittstelle, denn AMG, BtMG und NpSG können nebeneinander einschlägig sein – und welches Gesetz greift, entscheidet über den gesamten Verlauf des Verfahrens.
Rechtsanwalt für BtMG in Aachen, Heinsberg & Düren
Was leistet ein Rechtsanwalt für BtMG? Wenn Drogen eine Rolle spielen, braucht man dann einen „Rechtsanwalt für BtMG” oder tut es nicht einfach irgendein Rechtsanwalt? Erschreckend ist, wie viele die Materie des Betäubungsmittelstrafrechts unterschätzen – dass das BtMG nur 41 Paragrafen umfasst, hilft da sicherlich nicht. Das BtMG steht als Abkürzung für „Betäubungsmittelgesetz”. Hier ist gesetzlich geregelt, wie mit Drogen umzugehen ist. Dabei definiert das BtMG zugleich, was Betäubungsmittel sind. Betäubungsmittel im Sinne des BtMG sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Geregelt sind dabei nicht nur Strafbarkeiten, sondern auch generelle Regeln zum Umgang mit Betäubungsmitteln.
Spezialmaterie BtMG
Der Standardkommentar zum BtMG (den wir hier im Haus übrigens nicht gut finden) ist etwa genauso dick wie der vollständige Handkommentar zum StGB. Das sollte wachrütteln und klarmachen, dass man mit „das bisschen Strafrecht schaff ich auch noch” nicht weiterkommt. Und das gilt ganz besonders, wenn die Beweislage sicher scheint. Denn die Verteidigung im BtMG muss andere Dinge beherrschen: Minder schwere Fälle, Beihilfe statt Täterschaft, Konkurrenzen und Verklammerungen sowie Fragen der Einziehung und Beweisverwertung bei verdeckter Überwachung. Was sonst oft nur Nischenwissen ist, ist hier absoluter Standard und gehört zum kleinen Einmaleins, wenn es darum geht, bei massiven Vorwürfen am Ende doch noch eine Bewährung zu erwirken. Genauso viel Arbeit ist es, dem Mandanten fachlich korrekt zu erklären, warum eine Bewährung im jeweiligen Fall das hervorragende Ergebnis ist, das man erreichen wollte. Wer als Rechtsanwalt für BtMG zudem die lokalen Gepflogenheiten beherrscht, weiß, wo vielleicht zuerst ein Verbrechen angeklagt war, das man in der Hauptverhandlung aber auf ein Vergehen herunterbrechen kann – und plötzlich über Einstellungen reden kann. Ein Thema, das viel zu oft untergeht.
BtMG können!
Im BTMG ist kein Platz für „Learning by doing” oder Herumstochern im Nebel: Wer nicht fortlaufend die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verfolgt, verkennt die bemerkenswerte Kasuistik in diesem Bereich. So sind seit 2020 erhebliche Veränderungen bei der Verklammerung von Taten zu beobachten, die im BTM-Strafrecht den Unterschied zwischen Bewährung und Haftstrafe ausmachen können. Gerade im BTMG gilt es, am Puls der Rechtsprechung zu bleiben. Wer das nicht tut, sollte nicht als Rechtsanwalt für BTMG auftreten.
Beispielhafte Ergebnisse unserer BTMG-Strafverteidigung
Was kann ein Rechtsanwalt für das BtMG leisten? Er reduziert Strafen und macht nichts vor. Wenn kein Freispruch möglich ist und noch nicht einmal eine Bewährungsstrafe in Aussicht steht, ist es besser, eine Bewährungsstrafe zu akzeptieren, anstatt eine verzweifelte und sinnlose Freispruch-Strategie zu verfolgen. Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Berichte zu Verhandlungen wegen Betäubungsmitteldelikten im Betäubungsmittelstrafrecht bzw. BTM-Strafrecht, geführt von Strafverteidiger Jens Ferner. Die Ergebnisse sind teilweise herausragend und sollen nur beispielhaft verdeutlichen, was möglich ist.
- DNA-Treffer bei Plantage: Aus 5 Jahren Mindestfreiheitsstrafe am Ende 1 Monat als Untergrenze erarbeitet
- Cannabis-Plantage mit 3 Ernten
- Einfuhr von 2,5kg Haschisch über die Niederländisch-Deutsche Grenze
- Einfuhr von 300 Gramm Gras
- Handeltreiben mit 6 Kilo Kokain sowie Einfuhr
- Einfuhr von 50 Kilo Marihuana – 2 Jahre mit Bewährung
- Handeltreiben: Plantage mit 1.500 Pflanzen im Kilobereich
- Bewaffnete Einfuhr von BTM
- Cannabis-Plantage mit 18 Pflanzen
- Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – 10 Monate auf Bewährung
Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) ist eine echte Spezialmaterie, in der Profis trotz vermeintlich sicherer Beweislage immer noch viel für Angeklagte herausholen können – man muss als Rechtsanwalt eben wissen, was möglich ist, um auch seinem Mandanten erklären zu können, welches Ergebnis „gut” ist. Dabei bietet das BtMG verschiedene Facetten: vom Drogenkonsumenten, dem strafbarer Besitz unterstellt wird und der sich auf den sogenannten „Eigenbedarf“ berufen möchte, über Cannabisplantagen bis zum „freundschaftlichen Verkauf“ oder dem Versuch, als Drogenkurier Geld zu verdienen.
Als illegale Betäubungsmittel („Drogen”) gelten im BtMG beispielsweise Cannabis, Opium, Kokain, Spice, Pilze/Mushrooms, Heroin, LSD, chemische Drogen und Ecstasy. Eine vollständige Aufzählung ist in den Anlagen 1 bis 3 des BtMG zu finden. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit Betäubungsmitteldelikten im grenznahen Bereich (Region Aachen/Heinsberg) verfügt Fachanwalt für Strafrecht Dieter Ferner nicht nur über die nötige Praxis, sondern auch über das erforderliche Einfühlungsvermögen gegenüber Betroffenen, wenn er als Strafverteidiger im Betäubungsmittelrecht tätig ist.
Bei Delikten rund um das Betäubungsmittelstrafrecht ergeben sich für Betroffene viele Fragen. Zunächst werden die §§ 29 ff. Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sein. Schnell treten jedoch weitere Probleme auf, speziell bei den Sanktionen, etwa wenn ein Berufsverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Drogen im Blog

In unserem Strafverteidiger-Blog gibt es einige Informationen zum Thema Drogenstrafrecht und wir sind als Strafverteidiger rund um BtMG und KCanG tätig:
- Nicht geringe Menge BTM
- Besitz von Betäubungsmitteln
- Einfuhr von Betäubungsmitteln
- Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Cannabidiol strafbar?
- Das Wirkstoffgutachten im BTM-Strafrecht
- Schätzung des Wirkstoffgehalts im BTM-Strafverfahren
- Kauf von Drogen im Internet
- Wichtige statistische Daten zu Drogen: Heroin, Kokain, chemische Drogen und Cannabis

Betäubungsmitteldelikte – verbreitet in der Gesellschaft
Betäubungsmittelstrafrecht – mit Drogen verbindet man gesellschaftlich immer noch das Klischee des sozial abgehängten Randgruppenlebens. Wir wissen aus der Praxis, dass alle gesellschaftlichen Schichten betroffen sind. 2023 wurden allein rund 33.600 Rauschgift-Handelsdelikte mit Cannabis erfasst, Kokain und Crack lagen mit knapp 29.700 Delikten auf einem neuen Höchststand. Seit der Cannabisreform 2024 verteilt sich das Recht auf vier Gesetze: BtMG für klassische Betäubungsmittel, KCanG für Cannabis, NpSG für synthetische Abwandlungen und AMG für Arzneimittel und Dopingpräparate – welches greift, entscheidet über den Strafrahmen und damit über Ihre Verteidigungsstrategie. Wichtige statistische Daten bei uns zu Drogen: Heroin, Kokain, Chemische Drogen und Cannabis.

