Schlagwort: Lichtbild

Rechtsanwalt für Lichtbild: Im Kontext des Urheberrechts bezeichnet der Begriff „Lichtbild“ eine fotografische Aufnahme, die urheberrechtlich geschützt ist. Dabei kann es sich um Porträts, Landschaftsaufnahmen oder andere Lichtbildwerke handeln.

In Deutschland stellen sich insbesondere rechtliche Fragen durch die Definition des Lichtbildwerks. Die Anforderungen an ein Lichtbildwerk sind hoch, da es sich nicht nur um ein technisch einwandfreies Lichtbild handeln muss, sondern auch um ein eigenschöpferisches Werk mit individuellem Charakter.

Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann helfen, die rechtlichen Fragen im Kontext des Lichtbildwerkes zu klären und die Interessen der Beteiligten zu vertreten. Er kann Fotografen und Unternehmen beraten, wie sie ihre Werke ausreichend schützen können und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Im Bereich des Urheberrechts wirft das Lichtbild viele rechtliche Fragen auf. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann helfen, die rechtlichen Aspekte zu klären und die Interessen der Beteiligten zu vertreten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Ermittlungen wegen GrapheneOS? Duress-PIN, Datenlöschung und Selbstbelastungsfreiheit

    Ermittlungen wegen GrapheneOS? Duress-PIN, Datenlöschung und Selbstbelastungsfreiheit

    An der Passkontrolle endet in den USA heute ganz besonders, aber auch schon früher, die Rechtssicherheit schneller, als die meisten Reisenden annehmen: Wer aus dem Ausland in die USA zurückkehrt und in die Zusatzkontrolle gerät, steht vor einer Wahl, die keine ist, denn wer sein Telefon öffnet, gibt sein halbes Leben preis – und wer sich weigert, verliert das Gerät und wird zum Verdächtigen. Samuel T., Einwohner von Atlanta, entschied sich im Januar 2025 am Hartsfield-Jackson Airport für einen dritten Weg und nannte den Beamten einen Zugangscode, der das Gerät nicht entsperrte, sondern dessen Inhalt vernichtete.

    Sein Google Pixel lief unter GrapheneOS, das für genau diesen Fall eine Duress-PIN bereithält. Was als Schutz gegen Erpressung oder autoritären Zugriff gedacht war, hat die US-Staatsanwaltschaft in einen Anklagepunkt verwandelt, gestützt auf eine Vorschrift des Bundesrechts gegen die Zerstörung von Eigentum zur Vereitelung einer Beschlagnahme. Sicherheitsforscher kennen keinen vergleichbaren Fall, was der Sache ihr Gewicht gibt, denn hier wird erstmals gerichtlich geklärt, ob eine technische Schutzfunktion zur Straftat wird, sobald der Staat auf ihre Wirkung trifft.

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  • Erkennungsdienstliche Behandlung bei Kinderpornografie: Eine Frage des Einzelfalls

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Kinderpornografie: Eine Frage des Einzelfalls

    Wer wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, fürchtet oft die erkennungsdienstliche Behandlung als zusätzliche, dauerhafte Belastung, noch bevor überhaupt ein Urteil vorliegt. Zwei aktuelle Entscheidungen, ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 31. März 2026 (Az. VG 3 L 138/26) und ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2026 (Az. 10 CS 25.2390), zeigen, dass sich die Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme keineswegs pauschal beantworten lässt, sondern von den konkreten Umständen des jeweiligen Falls abhängt.

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  • Lizenz aus zweiter Hand, eigene Haftung: Der Händler in der Bilderkette

    Lizenz aus zweiter Hand, eigene Haftung: Der Händler in der Bilderkette

    Ein Baustoffhändler lädt vier Parkettfotos auf seine Website, die er ganz selbstverständlich von seinem Lieferanten bekommen hat – und steht Jahre später vor Gericht, weil der Fotograf nie zugestimmt hat. Wer Werbebilder aus der Vertriebskette übernimmt, vertraut darauf, dass „der von oben“ schon die Rechte hatte. Genau dieses Vertrauen kann teuer werden, wie das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Mai 2026 (Az. 13 U 88/25) zeigt.

    Neben zahlreichen Beiträgen hier auf der Webseite habe ich zu Schadensersatz und Abmahnkosten bei einer Urheberrechtsverletzung etwas publiziert unter Ferner, jurisPR-ITR 21/2023 Anm. 6

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  • Gesichtserkennung als Haftgrundlage? AG Reutlingen zieht rote Linie

    Gesichtserkennung als Haftgrundlage? AG Reutlingen zieht rote Linie

    Mit Beschluss vom 11. Februar 2026 (5 Gs 19/26) hat das Amtsgericht Reutlingen den Erlass eines Haftbefehls wegen räuberischen Diebstahls abgelehnt, weil die Identifizierung des Beschuldigten tragend auf einem intransparenten Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamtes beruhte und nicht durch weitere belastbare Tatsachen abgesichert war. Die Entscheidung, die inzwischen einen Nachgang beim LG Tübingen (9 Qs 34/26) gefunden hat, ist eine der ersten veröffentlichten deutschen Judikate, die den strafprozessualen Rang algorithmisch erzeugter Treffer klar konturieren.

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  • KI-Bildgenerierung und Lichtbildschutz: OLG Düsseldorf setzt Maßstäbe

    KI-Bildgenerierung und Lichtbildschutz: OLG Düsseldorf setzt Maßstäbe

    Mit Urteil vom 2. April 2026 (20 W 2/26) hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die sofortige Beschwerde einer Unterwasserfotografin zurückgewiesen, die einem ehemaligen Kooperationspartner die weitere Verbreitung eines mittels Bild-zu-Bild-KI erstellten Folgewerks untersagen lassen wollte. Die Entscheidung liefert die bislang präziseste obergerichtliche Dogmatik zur Schnittstelle zwischen dem klassischen Lichtbildschutz und der Nutzung menschlich geschaffener Bilder als Input generativer KI-Systeme und schließt systematisch an die jüngsten unionsgerichtlichen Vorgaben (EuGH, Mio und konektra, C-580/23, C-795/23) an.

    Hinweis: Mein Blog-Beitrag wurde in der Presse umfangreich aufgegriffen, u.a. bei Heise, BusinessPunk und bei HNA:

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  • Biometrische Überwachung im Iran

    Biometrische Überwachung im Iran

    In Teheran und anderen iranischen Städten haben Bilder jubelnder Menschen nach dem Tod von Ali Khamenei weltweit Aufmerksamkeit erregt – nicht wegen der Berichterstattung der staatlichen Medien, sondern wegen der stillen Begleiter im Hintergrund: Kameras, die längst nicht mehr nur aufzeichnen, sondern identifizieren.

    Eine aktuelle, internationale Recherchekooperation um Forbidden Stories und Le Monde legt offen, dass der Iran sich dafür hochentwickelte Gesichtserkennungssoftware aus Russland beschafft haben soll, und zwar über ein Geflecht aus Tarnfirmen und staatsnahen Technologieunternehmen. Im Zentrum steht die Software FindFace des russischen Unternehmens NtechLab, die in Russland bereits zur Überwachung von Oppositionellen und Regimekritikern eingesetzt worden sein soll und nun offenbar Bestandteil des iranischen Sicherheitsapparats ist.

    Die technischen Fähigkeiten der eingesetzten Systeme sind dabei für sich genommen nicht außergewöhnlich. Sie stehen exemplarisch für eine globale Überwachungsindustrie, in der Gesichtserkennungslösungen in immer größeren Maßstab verfügbar sind. Bemerkenswert ist, wer diese Technologie einsetzt, wie sie beschafft wird und in welchen rechtlichen und politischen Strukturen sie verankert ist. Gerade im Vergleich mit den europäischen Debatten um biometrische Fernidentifizierung, KI‑Regulierung und Datenschutz zeigt der Fall Iran, wie stark der normative Rahmen darüber entscheidet, ob ein und dieselbe Technologie als Instrument moderner Strafverfolgung oder als Baustein einer repressiven Überwachungsordnung wirkt.

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  • Datenschutz von Mietern beim Immobilienverkauf

    Datenschutz von Mietern beim Immobilienverkauf

    Der Verkauf einer vermieteten Immobilie wirft regelmäßig Fragen nach dem Umgang mit personenbezogenen Daten der Mieter auf und das Zweibrücken (Aktenzeichen 5 U 82/24) konnte dazu in aktuellem Urteil vom 9. Dezember 2025 herausarbeiten, welche Rechte Mieter gegenüber Maklern und Immobilienvermittlern geltend machen können, wenn im Rahmen des Verkaufsprozesses Fotos der Wohnräume angefertigt und veröffentlicht werden.

    Es geht dabei nicht nur um die Reichweite der datenschutzrechtlichen Einwilligung, sondern auch die Grenzen von Auskunftsansprüchen und Schadensersatzforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Besonders zu beachten ist die Entscheidung, weil sie aufzeigt, wie Gerichte die Spannung zwischen wirtschaftlichen Interessen der Vermarktung und dem Schutz der Privatsphäre von Mietern versuchen aufzulösen.

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  • Miturheberschaft bei gestalteten Fotomotiven zwischen Fotograf und Gestalter der Szenerie

    Miturheberschaft bei gestalteten Fotomotiven zwischen Fotograf und Gestalter der Szenerie

    Die Frage, wer als Urheber eines Lichtbildwerks gilt, wird zunehmend komplexer, wenn mehrere Beteiligte an der Entstehung mitwirken: Das Landgericht Köln hat dazu nun mit Urteil vom 12. November 2025 (Aktenzeichen 14 O 5/23) klargestellt, dass nicht nur der Fotograf, sondern auch die Gestalter einer Szenerie als Miturheber anzuerkennen sind – selbst wenn sie die Kamera nicht selbst führen.

    Dabei ging es um einen Streit zwischen einem Berufsfotografen und zwei Mediengestaltern, die gemeinsam eine Werbefotografie für eine Sportkampagne erarbeiteten. Das Gericht bestätigte (für mich nicht so zwingend zu erwarten), dass die kreative Vorarbeit bei der Motivgestaltung urheberrechtlich schutzfähig ist und eine Miturheberschaft begründen kann.

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  • Datenschutzrechtliche Grenzen privater Ordnungswidrigkeitenanzeigen

    Datenschutzrechtliche Grenzen privater Ordnungswidrigkeitenanzeigen

    DSGVO hindert Fotouploads von Betroffenen auf Anzeigeplattformen: zu dem Recht speziellen Feld der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen mittels zwischengeschalteter Online-Plattformen, die das Hochladen von Beweisfotos ermöglichen konnte sich das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 4 U 464/25) äussern – das eine durchaus überraschend harte Grenze gezogen hat.

    Wer Fotos mit personenbezogenen Daten Dritter zur Anzeige von Verstößen nutzt, bewegt sich auf datenschutzrechtlich dünnem Eis. Die Entscheidung betrifft nicht nur die Zulässigkeit solcher Anzeigen, sondern auch die Rechte der unfreiwillig Abgebildeten – und zeigt, wie schnell aus einem vermeintlich öffentlichen Interesse ein datenschutzrechtliches Risiko wird.

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  • Pressefreiheit kontra Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen Fotojournalisten

    Pressefreiheit kontra Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen Fotojournalisten

    In einem Urteil vom 12. August 2025 (LG Berlin, Urt. v. 12.08.2025 – 27 O 255/25 eV) hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin einen Unterlassungsantrag gegen eine identifizierende Wort- und Bildberichterstattung abgewiesen. Die Entscheidung erörtert im Detail die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einerseits und der Meinungs- und Pressefreiheit andererseits – und bekräftigt dabei die weiten Schutzbereiche journalistischer Berichterstattung im Kontext politisch aufgeladener Debatten.

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  • Zugriff auf Smartphones durch erzwungene biometrische Merkmale

    Zugriff auf Smartphones durch erzwungene biometrische Merkmale

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 13. März 2025 (2 StR 232/24) eine wegweisende Entscheidung zur Zulässigkeit des Zugriffs auf Smartphones durch biometrische Merkmale getroffen. Die Entscheidung schließt sich an erste gerichtliche Entscheidungen und eine kurz aber hitzig geführte Debatte in der Literatur an – und markiert einen Wendepunkt, der ernst zu nehmen ist.

    Ich sehe die Rechtsprechung zu dem Thema kritisch und habe fachlich dazu sowohl bei Beck-Online als auch in jurisPR-StrafR 15/2025 Anm. 2 publiziert. Auch wenn sich der Fall im Sachverhalt nicht für ernsthaften Streit anbietet, so wurde hier eine wegweisende Weiche gestellt, die Zweifel säen muss, wie klug es ist, biometrische Merkmale bei seinem Smartphone zu nutzen. Beachten Sie dazu auch die Berichterstattung bei Heise, in der meine Kritik aufgegriffen wurde. Außerdem gab es dazu ein Interview mit mir in c’t 1/2026 S. 158.

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  • OLG Köln zu Innenraumfotos des Kölner Doms

    OLG Köln zu Innenraumfotos des Kölner Doms

    Urheberrecht, Eigentum und Schadensersatz im Lizenzrahmen: Die kommerzielle Verwertung von Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms durch eine Fotoagentur war Anlass für eine differenzierte Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 23.5.2025 – 6 U 61/24). Die Entscheidung präzisiert dogmatisch tragfähige Maßstäbe zur Abgrenzung von urheberrechtlichen und eigentumsrechtlichen Positionen, zur Berechnung von Schadensersatz nach der Lizenzanalogie und zur Haftung von Plattformbetreibern bei struktureller Rechtsverletzung.

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  • BGH zur Zulässigkeit von Klagen bei Nutzung geschützter Werke in Patentanmeldungen

    BGH zur Zulässigkeit von Klagen bei Nutzung geschützter Werke in Patentanmeldungen

    Urheberrecht im Schatten des Patentrechts: Mit Urteil vom 21. November 2024 (Az. I ZR 10/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bemerkenswerte Entscheidung im Spannungsfeld von Urheberrecht und Patentrecht getroffen.

    Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob ein Urheber die Verwendung eines von ihm stammenden Lichtbilds in einer Patentanmeldung untersagen kann – oder ob derartige Handlungen durch eine urheberrechtliche Schrankenregelung privilegiert sind. Dabei ging es nicht nur um den Schutz kreativer Leistungen in technischen Verfahren, sondern auch um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Individualrechtsschutz und der Funktionsfähigkeit behördlicher Verfahren.

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