Pflichtverteidiger im Raum Aachen, Heinsberg oder Düren gesucht? Nehmen Sie Profis!
Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung, Ihr Pflichtverteidiger im Bezirk des Landgerichts Aachen! Sie wurden im Raum Aachen, Heinsberg oder Düren aufgefordert, einen Pflichtverteidiger beim Amtsgericht zu benennen? Buchen Sie jetzt einen Rückruf, im Notfall melden Sie sich unter 0175 1075646.
Bei uns gibt es keine Tricks: Sie erhalten eine vollwertige Verteidigung, ab Beiordnung keine Zuzahlung und nur Fachanwälte für Strafrecht bearbeiten ihren Fall, keine Berufsanfänger!
Fachanwälte für Strafrecht Ferner – auch als Pflichtverteidiger
Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung in Aachen
- Pflichtverteidiger: Fachanwälte für Strafrecht
- Pflichtverteidiger, die seriös auftreten und sich hart für Sie einsetzen
- Pflichtverteidigung ohne Einschränkung: Volle Strafverteidigung ohne Abstriche
- Ohne Tricks: Keine Zuzahlung ab Beiordnung, wie vom Gesetz vorgesehen
- Wir stehen in vielen Strafsachen bei den Amtsgerichten Aachen, Düren, Eschweiler, Geilenkirchen, Heinsberg, Jülich, Monschau und Schleiden zur Verfügung.
Pflichtverteidiger-Kontakt
- Wir bieten professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns eine vollwertige Strafverteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht (keine Berufsanfänger, keine Terminsvertreter!)
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!
- Wir stehen für eine Pflichtverteidigung zur Verfügung an Amtsgerichten und Landgerichten in den Gerichtsbezirken der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Karlsruhe (Auflistung der konkreten Gerichte in unserer FAQ); in anderen Gerichtsbezirken übernehmen wir im Einzelfall nach Rücksprache. Im Sexualstrafrecht übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen, bei Landgerichten machen wir Ausnahmen im Einzelfall.
- Zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon oder Videobesprechung; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt
Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung
Pflichtverteidiger gesucht im Raum Aachen, Düren & Heinsberg? Ein Pflichtverteidiger ist in Deutschland kein Anwalt, der für den Staat arbeitet, sondern der Anwalt Ihrer Wahl! In Deutschland ist der Pflichtverteidiger kein schlechterer Verteidiger – sondern der Verteidiger Ihrer Wahl! Wir helfen Ihnen als Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung.
Sie finden in der Anwaltskanzlei Ferner eine über 25-jährige Tradition im Bereich der Strafverteidigung, auf dem Gebiet des gesamten Strafrechts. Alle unsere Verteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht und übernehmen aus Überzeugung Pflichtverteidigungen.
Wie lange dauert die Pflichtverteidigung
Im Kern ist es ganz einfach: Die Bestellung des Pflichtverteidigers endet mit der Einstellung oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, das bedeutet, das regelmäßig die nächsten Instanzen Bestandteil der Pflichtverteidigung sind. Eine Ausnahme sind die Beiordnung für das Strafbefehlsverfahren oder im beschleunigten Verfahren. Mehr zur Dauer der Beiordnung hier bei uns.
Pflichtverteidiger: Gut oder Schlecht?
Ist ein Pflichtverteidiger gut oder schlecht? Das lässt sich nicht pauschal beantworten, es kommt darauf an, ob Sie sich einen guten ausgewählt haben - oder ob Sie so dumm waren, einfach gar nichts zu machen und abzuwarten. Mehr dazu hier.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Anwalt, der Ihnen vom Staat beigeordnet wurde. Vergessen Sie Filme oder US-Serien - in Deutschland ist der Pflichtverteidiger weder ein besonderer Anwalt noch ein besonders guter oder schlechter Anwalt, Sie können sich jeden Anwalt aussuchen und dann diesen beigeordnet erhalten.
Pflichtverteidiger gesucht?
Wenn Sie einen Pflichtverteidiger suchen bzw. vom Gericht aufgefordert wurden einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen, stehen wir zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich an: 02404 92100
- Professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung
- Keine Angst vor Abstrichen, bei uns ist die Pflichtverteidigung eine vollwertige Strafverteidigung ohne Wenn und Aber
- Vertretung in allen strafrechtlich relevanten Bereichen
- Konzentration auf regionale Tätigkeit: Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus hunderten Strafverteidigungen im Raum Aachen & Heinsberg
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben einen Verteidiger zu benennen bringen Sie das Schreiben ohne Termin kurzerhand sofort bei uns rein oder rufen Sie an - wir kümmern uns um alles!
Kann man einen Pflichtverteidiger wechseln?
Kurze Antwort: Ja! Sie können den Pflichtverteidiger wechseln, allerdings wird es - je nachdem wie lange Sie warten, durchaus kompliziert. Wir helfen Ihnen, wenn Sie den Pflichtverteidiger wechseln möchten. Mehr zum Wechsel des Pflichtverteidigers finden Sie hier bei uns.
Arbeitet der Pflichtverteidiger für das Gericht?
Kurze Antwort: Nein. Es handelt sich um einen "normalen" Strafverteidiger, der vom Gericht aus einer Liste herausgepickt wurde, weil Sie sich nicht beim Gericht gemeldet haben!
Wie wird der Pflichtverteidiger ausgewählt?
Sie erhalten als Pflichtverteidiger den Strafverteidiger, den Sie sich selber aussuchen! Nur wenn Sie gar nichts machen und sich um nichts kümmern erhalten Sie vom Gericht einen Pflichtverteidiger, den Sie nicht kennen und sich nicht ausgesucht haben. Mehr zur Auswahl des Pflichtverteidigers.
Wann kann man einen Pflichtverteidiger beantragen?
Sie können jederzeit einen Pflichtverteidiger beantragen - ob Sie einen erhalten ist eine andere Sache. Das Gesetz sieht Fälle so genannter notwendiger Verteidigung vor, in einem solchen Fall ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Im Ermittlungsverfahren dabei ausdrücklich nur auf Antrag, Sie müssen also tätig werden und erhalten im Ermittlungsverfahren nicht automatisch einen Pflichtverteidiger. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen und dabei kann der Verteidiger Ihrer Wahl auch Ihr Pflichtverteidiger werden. Es macht also erst Recht Sinn, sich in dem Fall dass man sich keinen Anwalt leisten kann, erst Recht frühzeitig um einen Verteidiger zu bemühen und mit diesem das Gespräch zu suchen hinsichtlich einer Pflichtverteidiger-Beiordnung.
Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)
Infos bei uns: Haft oder Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Pflichtverteidiger gesucht | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl
Sie sollen einen Pflichtverteidiger benennen? Nutzen Sie die Zeit, bevor das Gericht die Entscheidung trifft!
Ein Pflichtverteidiger ist kein schlechterer Anwalt, vergessen Sie, was Sie aus amerikanischen Filmen zu wissen glauben: In Deutschland ist ein Pflichtverteidiger einfach ihr Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung, der Ihnen vom Staat beigeordnet wurde und der beruflich sonst auch als Strafverteidiger auch tätig ist.
Strafverteidigung als Kernkompetenz seit 25 Jahren, unsere Rechtsanwälte sind alle Fachanwälte für Strafrecht, unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert:
- Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein „Pflichtverteidiger“ ist ein Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Beiordnung auf Staatskosten tätig ist, ohne dass es irgendwelche sonstigen Einschränkungen gibt – es geht also um Ihren Verteidiger „auf Staatskosten“. Die Strafprozessordnung sieht dabei zwingend für bestimmte Fälle der Strafverteidigung einen so genannten „Pflichtverteidiger“ vor, es handelt sich hierbei mit dem Gesetz um Fälle der „notwendigen Verteidigung“.
Es geht darum, dass jemand nicht ohne Rechtsanwalt in bestimmten Strafprozessehen (allein) stehen darf. Der Pflichtverteidiger ist damit nur beschreibend gemeint, es geht nicht um einen bestimmten Rechtsanwalt oder gar um einen Rechtsanwalt, der „für das Gericht arbeitet“ – so etwas gibt es nicht! Pflichtverteidiger sind Rechtsanwälte und wenn Sie alles richtig machen, bekommen Sie genau den Anwalt, den Sie sich selbst ausgesucht haben.
Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.
Pflichtverteidiger gesucht im Raum Aachen & Heinsberg?
Nach einem Pflichtverteidiger suchen Sie häufig dann, wenn das Gericht Sie auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Sie werden regelmäßig darauf hingewiesen, dass Sie einen Verteidiger benötigen und einen solchen benennen sollen:
- Im Rahmen einer Anklage erhalten Sie ein Schreiben, mit dem Ihnen aufgegeben wird, einen Pflichtverteidiger innerhalb einer Frist zu benennen, ansonsten benennt das Gericht einen Verteidiger. Nutzen Sie hier Ihre Wahlfreiheit – wenn ein Pflichtverteidiger einmal beigeordnet ist, ist ein „Wechsel“ keineswegs leicht oder „einfach so“ möglich.
- Sie werden nach einer Festnahme einem Haftrichter vorgeführt – hier werden Sie gefragt, ob ein bestimmter Rechtsanwalt benachrichtigt werden soll.
Beachten Sie: Nicht immer wird automatisch ein Pflichtverteidiger bestellt – hin und wieder kommt es vor, dass eine Pflichtverteidigung im Raum steht, dies vom Gericht aber übersehen wird. Professionelle Strafverteidiger können dies einschätzen und die Beiordnung beantragen.
Pflichtverteidiger für Aachen: Unsere Tätigkeit
Dabei finden Sie in der Anwaltskanzlei Ferner, durch die Rechtsanwälte Ferner, eine umfassende Betreuung im gesamten Strafrecht auch als Pflichtverteidiger, so insbesondere bei:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Kapitaldelikten wie Totschlag
- IT-Strafrecht bzw. Internet-Strafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Auf Wunsch: Ansprechpartner für Angehörige
Hinweis: Der Pflichtverteidiger ist Ihr Anwalt, er arbeitet nicht für das Gericht oder dem Gericht zu! Nutzen Sie die Gelegenheit, sich Ihren Pflichtverteidiger selber auszusuchen.
In unserer Kanzlei in Alsdorf, im Herzen der Städteregion Aachen, finden Sie eine nahezu 20-jährige Erfahrung im Bereich Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist fortlaufend in Strafsachen aktiv. Unsere Rechtsanwälte bieten die Erfahrung aus mehreren hundert Strafverteidigungen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz im gesamten Strafrecht! Fragen Sie bei Pflichtverteidigung nach Rechtsanwalt Jens Ferner, wenn Sie in unserer Kanzlei anrufen!
Pflichtverteidiger: Häufige Fragen
Pflichtverteidiger: Was ist ein Pflichtverteidiger und wann erhält man einen Pflichtverteidiger? Es gibt zahlreiche Fälle (siehe nur §140 StPO), bei denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Rahmen der notwendigen Verteidigung vorgesehen ist – die Wichtigsten in der Praxis sind:
- Es geht um eine Tat, bei der mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe im Gesetz mindestens vorgesehen ist;
- Die Hauptverhandlung findet in 1. Instanz vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht statt bzw. dies ist absehbar.
- (Untersuchungs-)Haft wird vollstreckt;
- Sie sind ganz allgemein nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Das kann sein, wenn Sie selbst geistig derart beschränkt sind, dass Sie den Sachverhalt nicht erfassen können, geschweige denn sich rechtliche Gedanken machen können. Oder die Sachlage oder Rechtslage ist derart anspruchsvoll, dass kein normal intelligenter Mensch ohne juristische Ausbildung es erfassen kann. An dieser Stelle sind Gerichte bekanntlich eher streng.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger ist ein normaler Anwalt, der Ihnen vom Staat beigeordnet wurde. Vergessen Sie Filme oder US-Serien – in Deutschland ist der Pflichtverteidiger weder ein besonderer Anwalt noch ein besonders guter oder schlechter Anwalt, Sie können sich jeden Anwalt aussuchen und dann diesen beigeordnet erhalten.
Wann kann man einen Pflichtverteidiger beantragen?
Sie können jederzeit einen Pflichtverteidiger beantragen – ob Sie einen erhalten, ist eine andere Sache. Das Gesetz sieht Fälle so genannter notwendiger Verteidigung vor, in einem solchen Fall ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen.
Im Ermittlungsverfahren dabei ausdrücklich nur auf Antrag, Sie müssen also tätig werden und erhalten im Ermittlungsverfahren nicht automatisch einen Pflichtverteidiger. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen und dabei kann der Verteidiger Ihrer Wahl auch Ihr Pflichtverteidiger werden. Es macht also erst recht Sinn, sich in dem Fall, dass man sich keinen Anwalt leisten kann, erst recht frühzeitig um einen Verteidiger zu bemühen und mit diesem das Gespräch zu suchen hinsichtlich einer Pflichtverteidiger-Beiordnung.
Arbeitet der Pflichtverteidiger für das Gericht?
Kurze Antwort: Nein. Es handelt sich um einen „normalen“ Strafverteidiger, der vom Gericht aus einer Liste herausgepickt wurde, weil Sie sich nicht beim Gericht gemeldet haben!
Bei welchen Gerichten stehen unsere Fachanwälte für Strafrecht zur Verfügung?
Wir sind ausschließlich im Bezirk des Landgerichts Aachen, mit den Amtsgerichten: Aachen, Düren, Jülich, Eschweiler, Geilenkirchen, Heinsberg, Monschau, Schleiden, im Rahmen von Pflichtverteidigungen tätig.
Pflichtverteidiger gesucht?
Wenn Sie im Bezirk des Landgerichts Aachen einen Pflichtverteidiger suchen bzw. vom Gericht aufgefordert wurden, einen Pflichtverteidiger Ihrer Wahl zu benennen, stehen wir zur Verfügung. Buchen Sie jetzt unverbindlich einen Rückruf durch unsere Fachanwälte für Strafrecht!
- Professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung
- Keine Angst vor Abstrichen, bei uns ist die Pflichtverteidigung eine vollwertige Strafverteidigung ohne Wenn und Aber
- Vertretung in allen strafrechtlich relevanten Bereichen
- Konzentration auf regionale Tätigkeit: Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus hunderten Strafverteidigungen im Raum Aachen & Heinsberg
- Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben einen Verteidiger zu benennen bringen Sie das Schreiben ohne Termin kurzerhand sofort bei uns rein oder rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!
Aktuell zur Pflichtverteidigung
- Unzulässigkeit des Antrags auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor Mitteilung des ErmittlungsverfahrensDer Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 6. August 2024 (Az. StB 45/24), dass ein Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers unzulässig ist, wenn noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller eröffnet wurde und dieser keine offizielle Mitteilung über das Bestehen eines solchen Verfahrens erhalten hat.
- Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei SprachproblemenEin Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 26. März 2024 (Az.: 7 Ws 45/24) befasst sich mit der Frage der Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Kontext eines Strafverfahrens, in dem eine Angeklagte wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt worden war. Die Entscheidung beleuchtet insbesondere die Bedeutung von sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten und komplexen rechtlichen Fragestellungen im Hinblick auf die…
- Kein Verwertungsverbot bei Vernehmung ohne zwingend vorgesehenen PflichtverteidigerDer Bundesgerichtshof (2 StR 49/23) konnte auf die Rechtslage hinweisen, dass, wenn in Deutschland eine polizeiliche Beschuldigtenvernehmung entgegen § 141a Satz 1, § 141 Abs. 2, § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ohne Bestellung des zwingend (!) vorgesehenen Pflichtverteidigers erfolgt – hieraus kein automatisches Verwertungsverbot folgt.
- Wahlverteidigung kann nicht Pflichtverteidigung verdrängenEs ist nicht möglich, sich als Wahlverteidiger bestellen zu lassen, um den Pflichtverteidiger loszuwerden, und sich dann als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Wird die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 143a Abs. 1 Satz 1 StPO nur deshalb aufgehoben, weil sich ein Wahlverteidiger gemeldet hat, ist im Falle der Beendigung seines Mandats zur Vermeidung einer Umgehung der gesetzlichen Voraussetzungen…
- Pflichtverteidiger nur für einen Hauptverhandlungstermin bestellt: Beiordnung endet mit Ablauf dieses HauptverhandlungstagsDas Oberlandesgericht Köln, 1 ORs 44/23, betont mit merkwürdiger Begründung, dass dann, wenn ein Pflichtverteidiger nur für einen Hauptverhandlungstermin bestellt ist, seine Bestellung mit Ablauf dieses Hauptverhandlungstages endet: Zum Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung am 20. September 2022 war Rechtsanwalt H. dem Angeklagten nicht (mehr) als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser ist dem Angeklagten am 14. September 2022 nicht als zusätzlicher Pflichtverteidiger gemäß § 144 Abs. 1 StPO,…
- Pflichtverteidigung bei betreutem AngeklagtenDas OLG Celle (2 Ws 135/23) hebt hervor, dass dann, wenn für einen Beschuldigten ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ bestellt ist, in der Regel zugleich die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO vorliegen.