Kategorie: Arbeitsrecht

Ausgewählte, interessante Beiträge zum Arbeitsrecht finden Sie in dieser Kategorie. Wir sind im Arbeitsrecht nicht tätig.

  • Gelöschte Mail-Postfächer durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber scheitert am Schadensnachweis

    Gelöschte Mail-Postfächer durch Arbeitnehmer: Arbeitgeber scheitert am Schadensnachweis

    Es ist der letzte Akt einer Trennung, die ohnehin schon weh tut: Ein Betrieb steht vor der Stilllegung, die Löhne fließen wegen Masseunzulänglichkeit nicht mehr, und eine langjährige Mitarbeiterin löscht beim „Aufräumen“ ihres Arbeitsplatzes rund 19.000 E-Mails – darunter das gesamte gemeinsame Vertriebspostfach. Für den Insolvenzverwalter sieht das nach einem klaren Schadensfall aus, für die Arbeitnehmerin nach Gedankenlosigkeit. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 19. Februar 2026 (Aktenzeichen 15 SLa 800/25) entschieden, dass beides am Ende nicht genügt, um eine Schadensersatzpflicht zu begründen – und damit gezeigt, wie hoch die Hürden für den Arbeitgeber wirklich liegen.

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  • Kinderpornographie als Karriereende

    Kinderpornographie als Karriereende

    Es gibt Karrieren, die alles richtig zu machen scheinen: 13 Punkte in der letzten Beurteilung, Beförderung zum Rechtspflegerat, Leistungsprämien über mehr als ein Jahrzehnt, zuletzt eine Führungsposition als Gruppenleiter. Und doch kann ein einziger Bereich des Privatlebens diese gesamte berufliche Existenz zum Einsturz bringen – nämlich dann, wenn ausgerechnet der Hüter des Rechts sich selbst über das Strafrecht hinwegsetzt. Das Verwaltungsgericht München hatte mit Urteil vom 17. Februar 2025 (M 19L DK 23.699) über einen solchen Fall zu befinden und erkannte auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme: die Entfernung eines Rechtspflegers aus dem Beamtenverhältnis wegen des Sich-Verschaffens und Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie.

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  • Tokenmaxxing am Arbeitsplatz: Dürfen Unternehmen die KI-Nutzung ihrer Mitarbeiter überwachen?

    Tokenmaxxing am Arbeitsplatz: Dürfen Unternehmen die KI-Nutzung ihrer Mitarbeiter überwachen?

    KI-Assistenten gehören längst zum Arbeitsalltag. Mit ihnen entsteht aber eine neue betriebliche Messgröße: der Token-Verbrauch. Wer viele Token verbraucht, gilt schnell als „produktiv“ – und genau das setzt Fehlanreize. Bei Amazon und anderen US-Konzernen ist daraus bereits ein Phänomen geworden, das unter dem Stichwort Tokenmaxxing diskutiert wird. Für das Management stellen sich zwei Fragen, die juristisch sauber zu trennen sind: Darf der Arbeitgeber die Tokennutzung seiner Beschäftigten überhaupt überwachen? Und wie ist es arbeitsrechtlich zu bewerten, wenn Mitarbeiter ihren Token-Verbrauch künstlich aufblähen?

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  • Scheinselbständigkeit: Wann der Slow-Motion-Operator selbständig bleibt

    Scheinselbständigkeit: Wann der Slow-Motion-Operator selbständig bleibt

    Ein hochspezialisierter Freelancer arbeitet jahrelang für wechselnde Auftraggeber, stellt Rechnungen, zahlt in die Künstlersozialkasse ein – und erhält dann von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid, der seine gesamte Tätigkeit rückwirkend zur abhängigen Beschäftigung erklärt. Für viele in der Medien- und Kreativbranche ist das eine existenzielle Bedrohung, weil es um Beitragsnachforderungen und das Selbstverständnis der eigenen Berufsausübung geht. Das Bayerische Landessozialgericht hatte in seinem Urteil vom 7. April 2025 (Az. L 7 BA 24/24) genau eine solche Konstellation zu beurteilen und entschied zugunsten des Betroffenen.

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  • Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos

    Die Frage, ob das Löschen betrieblicher Daten einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann, ist in der arbeitsrechtlichen Praxis von hoher Relevanz. Besonders brisant wird es, wenn der Vorwurf auf Indizien beruht und der Arbeitgeber den Sachverhalt nicht hinreichend aufklärt. Das Arbeitsgericht Bocholt hat in einem aktuellen Urteil (1 Ca 459/25) entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen angeblich gelöschter Dateien unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber den Tatvorwurf nicht substantiiert darlegt und den Arbeitnehmer nicht vorher anhört.

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  • Kündigung von GmbH-Geschäftsführer wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

    Kündigung von GmbH-Geschäftsführer wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 20. November 2025 (Aktenzeichen 5 U 15/24) eine Entscheidung zur Haftung von GmbH-Geschäftsführern bei Verstößen gegen das Begünstigungsverbot des Betriebsverfassungsgesetzes getroffen. Im Mittelpunkt stand die derzeit regelmäßig brennende Frage, ob ein Geschäftsführer, der an der unzulässigen Bevorzugung von Betriebsratsmitgliedern mitwirkt, selbst dann fristlos gekündigt werden kann, wenn er nicht primär für das Personalressort zuständig war.

    Das Gericht bejahte dies und stellte klar, dass auch eine unterlassene Kontrollpflicht einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen kann. Die Entscheidung ist nicht nur für die Praxis der Geschäftsführerhaftung von Bedeutung, sondern wirft auch grundsätzliche Fragen zur Reichweite der Überwachungspflichten in mehrköpfigen Führungsorganen auf.

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  • Kündigung von Führungskräften

    Kündigung von Führungskräften

    Die Luft in den Chefetagen wird dünner, und das nicht nur metaphorisch. Aktuelle Daten scheinen einen signifikanten Anstieg der Arbeitslosigkeit unter Führungskräften zu zeigen, eine Entwicklung, die viele Top-Manager unvorbereitet trifft. Wer jahrelang über Budgets, Strategien und das Schicksal anderer entschieden hat, unterliegt oft der gefährlichen Illusion der eigenen Unantastbarkeit.

    Doch wenn der Tag X kommt, stellen viele Betroffene schmerzhaft fest, dass die arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen, die für ihre Mitarbeiter gelten, in ihrer eigenen Sphäre kaum Greifkraft besitzen. Eine Trennung auf C-Level-Ebene ist kein normaler Kündigungsschutzprozess, sondern ein hochkomplexes strategisches Schachspiel, bei dem psychologische Belastbarkeit und juristisches Spezialwissen über das wirtschaftliche Überleben entscheiden.

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  • Mandantenschutzklauseln im Arbeitsrecht

    Mandantenschutzklauseln im Arbeitsrecht

    Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Juli 2025 (Aktenzeichen: 6 Sa 484/24) wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Fallstricke bei der Gestaltung von Mandantenschutzklauseln in Arbeitsverträgen. Im Mittelpunkt des Streits stand eine Rechtsanwältin, die nach ihrem Ausscheiden aus einer Kanzlei ehemalige Mandanten weiterbetreute – und sich dabei auf eine vermeintlich klare vertragliche Regelung berief. Doch das Gericht erklärte die Klausel für unwirksam, da sie als „verdeckte Mandantenschutzklausel“ eine unzulässige Umgehung der gesetzlichen Vorgaben darstelle.

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  • Beweislast beim Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis:

    Beweislast beim Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis:

    Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Mai 2025 (Aktenzeichen 10 GLa 337/25) wirft grundsätzliche Fragen zum Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsverhältnis auf. Im Zentrum steht der Konflikt zwischen der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Verschwiegenheit und dem Recht eines Mitarbeiters, sich bei Meldungen von Rechtsverstößen anwaltlich beraten zu lassen.

    Das Gericht hatte zu klären, ob eine Arbeitgeberweisung, die den Informationsaustausch mit einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen beschränkt, eine unzulässige Benachteiligung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) darstellt. Es wird hier im Ergebnis deutlich, wie eng die Grenzen zwischen berechtigten Unternehmensinteressen und dem Schutz von Whistleblowern verlaufen – und unter welchen Umständen eine zunächst rechtswidrige Weisung durch nachträgliche Konkretisierungen ihre Wirkung verlieren kann.

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  • Finanzagent oder Warenagent

    Finanzagent oder Warenagent

    Wer als „Finanzagent“ agiert hat, bewegt sich in einem strafbaren Umfeld – auch wenn man zu Beginn arglos gewesen ist! Doch was ist ein Finanzagent?

    Bei einem Finanzagenten oder Warenagenten handelt es sich im Kern um einen Mittelsmann: Der Täter im Hintergrund versucht durch betrügerisches Agieren an Gelder oder Waren zu kommen. Damit der Hintermann nicht direkt zu finden ist, beauftragt er Dritte, für ihn Geld oder Waren anzunehmen und später an den Täter weiterzuleiten.

    Hinweis, Update Januar 2026: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2017 verfasst und wird seitdem laufend aktualisiert, um alle Entwicklungen möglichst zu beachten. Beachten Sie auch, dass dieser Beitrag bei Wikipedia referenziert wird.

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  • Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Vom Compliance-Projekt zur Führungsaufgabe

    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Vom Compliance-Projekt zur Führungsaufgabe

    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) setzt den Gesetzgeber und absehbar auch Unternehmen unter Zugzwang. Spätestens ab Juni 2026 müssen nicht nur Gehaltsstrukturen offengelegt, sondern auch Bewerbungsprozesse, Berichtspflichten und interne Kommunikationswege grundlegend überarbeitet werden. Für Führungskräfte und Entscheider stellt sich die Frage, wie diese regulatorischen Vorgaben nicht als Last, sondern als Chance für eine moderne, faire und wettbewerbsfähige Personalpolitik genutzt werden können.

    Für das Top-Management geht es nicht nur um die Vermeidung von Sanktionen, sondern um eine strategische Positionierung im Wettbewerb um Talente, Reputation und Rechtssicherheit – und scheinbar versuchen viele schlicht die Augen davor zu verschliessen.

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  • Annahmeverzug bei Dienstleistungsverträgen

    Annahmeverzug bei Dienstleistungsverträgen

    Um grundlegende Fragen zur Vertragsgestaltung, zum Annahmeverzug und zur Risikoverteilung bei Dienstleistungsverträgen geht es in einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (III ZR 14/25). Der Fokus liegt hier auf die Konstellation, wenn sozialversicherungsrechtliche Pflichten und vertragliche Konstrukte kollidieren. Der Fall betrifft einen Dienstleistungsvertrag zwischen einer maltesischen Gesellschaft und einem deutschen Krankenhaus, der durch die Person des geschäftsführenden Kardiologen Dr. L. erfüllt werden sollte. Man sieht hier eindrücklich, wie komplex die Abgrenzung zwischen vertraglicher Freiheit und gesetzlichen Vorgaben sein kann, wenn es um die Erbringung von Dienstleistungen in sozialversicherungspflichtigen Konstellationen geht.

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  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kündigungsschutzverfahren

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kündigungsschutzverfahren

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 13. Oktober 2025 (18 Ta 699/25) betrachtet die Herausforderungen, die mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen in arbeitsgerichtlichen Verfahren verbunden sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Information als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden kann und wann eine bloße abstrakte Umschreibung nicht ausreicht, um den Schutz des § 273a ZPO in Anspruch zu nehmen. Besonders relevant ist der Fall für Unternehmen, die in Kündigungsschutzprozessen sensible Informationen vor Offenlegung bewahren möchten, ohne dabei die Anforderungen an die Konkretisierung zu unterschätzen.

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  • Schatten-KI im Betrieb

    Schatten-KI im Betrieb

    Während Schatten-IT – also die Nutzung nicht autorisierter Software oder Hardware – bereits seit Längerem bekannt ist, gewinnt nun ein verwandtes Phänomen an Bedeutung: Schatten-KI. Gemeint ist der Einsatz künstlicher Intelligenz durch Mitarbeiter ohne Wissen oder Genehmigung der Unternehmensführung.

    Eine aktuelle Umfrage zeigt auf, dass ein beträchtlicher Teil der Fachkräfte, insbesondere in MINT-Berufen, KI-Tools wie ChatGPT, Google Gemini oder andere generative Systeme im Arbeitsalltag nutzt, oft ohne dass dies von der IT-Abteilung oder Geschäftsleitung autorisiert wurde. Die Rede ist hier von drei von vier MINT-Fachkräften (77 Prozent). Durch einen solchen (unkontrollierten) Einsatz werden nicht nur technische, sondern vor allem rechtliche und organisatorische Fragen aufgeworfen.

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  • Datenschutzverstöße im Betriebsrat: Ausschluss eines Mitglieds wegen grober Pflichtverletzung

    Datenschutzverstöße im Betriebsrat: Ausschluss eines Mitglieds wegen grober Pflichtverletzung

    Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Betriebsräte verbindlich. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 10. März 2025 (16 TaBV 109/24) entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied wegen grober Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten aus dem Gremium ausgeschlossen werden kann.

    Im konkreten Fall hatte der Betriebsratsvorsitzende personenbezogene Daten von Mitarbeitern an seinen privaten E-Mail-Account weitergeleitet, um sie zu Hause zu bearbeiten. Das Gericht sah darin einen schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der einen Ausschluss rechtfertige. Die Entscheidung zeigt, wie streng die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten sind – und dass selbst gut gemeinte Absichten keine Verletzung der Datenschutzregeln entschuldigen.

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