Schlagwort: DNA

DNA und DNA-Gutachten im Strafverfahren: DNA ist die Abkürzung für Desoxyribonukleinsäure. Sie ist eine biochemische Substanz, die in den Zellen aller Lebewesen vorkommt und die genetische Information enthält, die für die Entwicklung und Funktion eines Organismus notwendig ist. Jedes Individuum hat eine einzigartige DNA-Sequenz (mit Ausnahme eineiiger Zwillinge), weshalb die DNA häufig als genetischer Fingerabdruck verwendet wird. In Strafprozessen kann DNA als wichtiges Beweismittel dienen. Hier sind einige Gründe, warum sie so wertvoll ist:

  1. Einzigartigkeit: Wie bereits erwähnt, ist die DNA-Sequenz (außer bei eineiigen Zwillingen) bei jedem Menschen einzigartig. Das bedeutet, dass DNA, die an einem Tatort gefunden wird, direkt einem bestimmten Individuum zugeordnet werden kann, sofern eine Referenz-DNA-Probe zum Vergleich zur Verfügung steht.
  2. Stabilität: DNA ist sehr stabil und kann oft noch Jahre oder Jahrzehnte nach einer Straftat aus Tatort-Proben gewonnen werden.
  3. Weite Verbreitung: DNA kann aus einer Vielzahl von Quellen gewonnen werden, darunter Hautzellen, Haare, Speichel, Sperma, Blut und andere Körperflüssigkeiten. Das bedeutet, dass es oft viele Möglichkeiten gibt, DNA an einem Tatort zu finden.

Die Verwendung von DNA als Beweismittel ist jedoch mit erheblichen Herausforderungen und Bedenken verbunden:

  1. Fehler bei der Probenentnahme oder -analyse: Obwohl DNA-Analysen im Allgemeinen sehr zuverlässig sind, können Fehler bei der Entnahme, Lagerung oder Analyse der Proben zu falschen Ergebnissen führen.
  2. Kontamination: DNA-Proben können leicht verunreinigt werden, was zu falschen oder irreführenden Ergebnissen führen kann.
  3. Datenschutz und ethische Bedenken: Die Sammlung, Aufbewahrung und Verwendung von DNA-Proben wirft erhebliche datenschutzrechtliche und ethische Fragen auf. Beispielsweise kann die Aufbewahrung von DNA-Proben von Personen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden, als Eingriff in die Privatsphäre angesehen werden.

Trotz dieser Herausforderungen bleibt die DNA ein äußerst wertvolles kriminaltechnisches Werkzeug, das in vielen Fällen zur Aufklärung von Straftaten beigetragen hat. Allerdings gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu ihrem Beweiswert, die von den Instanzgerichten häufig falsch angewandt wird.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Biowaffen und KI: „Das Szenario“ als (fast) neues Genre

    Biowaffen und KI: „Das Szenario“ als (fast) neues Genre

    Im Frühjahr 2026 sequenzierte der britische Mediziner und Machine-Learning-Spezialist Seth Howes sein eigenes Genom auf dem Küchentisch. Das Gerät kostete bei eBay knapp 3.000 Euro, eine KI führte ihn Schritt für Schritt durch das Verfahren. Wer daraus schließt, dass der nächste Pandemieerreger aus einer Hobbyküche kommt, hat einen Denkschritt zu viel gemacht. Wer daraus schließt, dass nichts passiert ist, hat einen zu wenig.

    Meine These vorweg: Das Zusammenspiel von KI und synthetischer Biologie verdient Aufmerksamkeit, aber es verdient sie nicht in der Schärfe, in der es aus meiner Sicht gerade thematisiert wird. Es verhält sich für mich vielmehr ähnlich wie schon die (schwelende) Diskussion zu Waffen aus dem 3D-Drucker. Technisch nachweisbar, medial dankbar, praktisch bislang randständig, regulatorisch an genau einer Stelle sinnvoll adressierbar. Für Fiktion reicht es allerdings glänzend.

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  • A7A5: Stablecoin als geopolitische kriminelle Infrastruktur

    A7A5: Stablecoin als geopolitische kriminelle Infrastruktur

    A7A5 zeigt, wie sich Cybercrime, Sanktionsumgehung und hybride Einflussnahme miteinander verbinden. Der rubelgebundene Stablecoin ist weniger ein neues Spekulationsobjekt als eine gezielt aufgebaute Zahlungsinfrastruktur außerhalb westlich kontrollierter Finanzwege. Dabei geht es nicht nur um Geldwäsche oder verbotene Geschäfte, sondern auch um die Finanzierung digitaler Infrastruktur, politischer Einflussoperationen und womöglich nachrichtendienstlich relevanter Aktivitäten.

    Die ARD-Dokumentation „Kryptokrieg – Wie Putin uns mit Bitcoins bekämpft“ hat das Thema inzwischen einem größeren Publikum zugänglich gemacht. Schon der Titel ist allerdings etwas irreführend: Im Kern geht es weniger um Bitcoin als um die strategische Nutzung unterschiedlicher Kryptowerte – insbesondere von Stablecoins. A7A5 ist hierfür ein bemerkenswertes Beispiel, weil sich an diesem Projekt mehrere Entwicklungen der gegenwärtigen Kryptokriminalität gleichzeitig beobachten lassen.

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  • Umgang mit DNA-Spuren im Strafprozess

    Umgang mit DNA-Spuren im Strafprozess

    Der Bundesgerichtshof (2 StR 8/25) hat sich erneut dazu geäußert, wie DNA-Feststellungen in einem Urteil zu treffen sind. Die Beweiswürdigung im betroffenen Urteil erschöpft sich in dem Zitat aus dem verlesenen DNA-Gutachten, wonach aus gutachterlicher Sicht kein begründeter Zweifel bestehe, dass die Merkmale der Spur von der Geschädigten und dem Angeklagten stammten.

    Hinweis: Ich beschäftige mich in meinen Publikationen regelmäßig mit Beweismitteln, speziell und umfangreich zu DNA-Spuren in Ferner, jurisPR-StrafR 20/2023, Anm. 1, aber auch zu Stimmgutachten in Ferner, jurisPR-StrafR 19/2025, Anm. 3.

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  • Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel

    Digitale Beweismittel sind im modernen Strafprozess der Regelfall. Dazu zählen unter anderem Chatverläufe, Smartphone-Daten, Cloud-Logs und Fahrzeugdaten aus der „Blackbox“ von Pkws. Digitale Beweise entscheiden heute über den Ausgang von Strafverfahren im allgemeinen Strafrecht ebenso wie im Wirtschafts- und Cybercrime-Bereich. Im Folgenden zeige ich, was darunter zu verstehen ist, wie ihr Beweiswert im Strafprozess zu beurteilen ist und welche forensischen Mindeststandards aus Sicht der Strafverteidigung gelten müssen. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit mit digitalen Beweismitteln – von der IT-Forensik über Screenshots und E-Mails bis hin zur Car-Forensik und der seit 2026 anwendbaren E-Evidence-Verordnung der EU.

    Ich widme einen wesentlichen Teil meines Alltags technischen und rechtlichen Fragen von IT-Forensik und digitalen Beweismitteln: Ich halte seit Jahren Fortbildungen und publiziere zum Thema digitale Beweismittel, so in:

    • Kommentierung zur Car-Forensik – Ferner, in: BeckOK StPO, § 2 TTDSG Rn. 18.1 ff.
    • Transparenz als rechtsstaatlicher Grundsatz digitaler Beweismittel“ in: „Überzeugung und Zweifel“, Festschrift für Ralf Neuhaus, 2025
    • Digitale Beweismittel in der Ermittler-Praxis – Die Polizei, 5/2025, S. 159-164
    • Strafprozessuale Verwertung biometrischer Daten zur Beweiserhebung – jurisPR-StrafR 15/2025
    • Verwertbarkeit von ANOM-Messengerdaten in Strafverfahren – jurisPR-ITR 16/2024
    • DNA im Strafprozess – jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1
    • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen – AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3
    • IT-Sachverständige im Strafverfahren – AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2

    Den Beitrag aktualisiere ich fortlaufend, zuletzt im Juni 2026.

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  • Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Vergewaltigungsvorwurf, § 177 StGB: Wenn jede Stunde zählt

    Wer morgens aufwacht und erfährt, dass gegen ihn ein Verfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet wurde, steht schlagartig vor einer Situation, die das Leben in Sekunden auf den Kopf stellen kann. Beruf, Familie, Freiheit – alles steht auf dem Spiel, noch bevor auch nur ein Richter den Namen des Beschuldigten gelesen hat.

    Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13.300 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und schwerem sexuellem Übergriff polizeilich erfasst – ein Höchststand seit Jahren und das sechste Jahr in Folge mit steigenden Zahlen. Das Bundeskriminalamt führt den Anstieg unter anderem auf eine höhere Anzeigebereitschaft zurück. Was diese Zahl nicht sagt: Wie viele dieser Verfahren mit Einstellung oder Freispruch enden. Denn die polizeiliche Kriminalstatistik bildet das Hellfeld der Ermittlungen ab, nicht den Ausgang des Strafverfahrens. Wir verteidigen seit Jahrzehnten ebenso soezialisiert wie erfahren in unserer Kanzlei beim Vorwurf Vergewaltigung und wissen nicht nur, was zu tun ist, sondern auch, wie aufgelöst Betroffene sind.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Gesichtserkennung als Haftgrundlage? AG Reutlingen zieht rote Linie

    Gesichtserkennung als Haftgrundlage? AG Reutlingen zieht rote Linie

    Mit Beschluss vom 11. Februar 2026 (5 Gs 19/26) hat das Amtsgericht Reutlingen den Erlass eines Haftbefehls wegen räuberischen Diebstahls abgelehnt, weil die Identifizierung des Beschuldigten tragend auf einem intransparenten Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamtes beruhte und nicht durch weitere belastbare Tatsachen abgesichert war. Die Entscheidung, die inzwischen einen Nachgang beim LG Tübingen (9 Qs 34/26) gefunden hat, ist eine der ersten veröffentlichten deutschen Judikate, die den strafprozessualen Rang algorithmisch erzeugter Treffer klar konturieren.

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  • Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2026 (6 B 27/25) den Eilantrag eines überregionalen Zeitungsverlags zurückgewiesen, der von der Staatsanwaltschaft Flensburg Auskunft über ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen kommunalen Amtsträger sowie die Nennung seines Strafverteidigers begehrte. Die Entscheidung verdichtet die Grundsätze, nach denen sich presserechtlicher Informationszugang und Persönlichkeitsrechte im Vorfeld einer möglichen Hauptverhandlung zueinander verhalten, und markiert zugleich die Grenzen einer an § 4 Abs. 1 PresseG SH orientierten Verdachtsrecherche.

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  • Nord Stream und Grenzen des Strafprozesses (Update 2026)

    Nord Stream und Grenzen des Strafprozesses (Update 2026)

    Faktische Probleme der Strafverteidigung in Verfahren mit politischen Hintergründen: Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 bleibt einer der rätselhaftesten Akte hybrider Kriegsführung der jüngeren Geschichte. Mehr als drei Jahre später steht ein Verdächtiger vor deutschen Gerichten, während die Debatte über Täterschaft und Motive ungebrochen ist. Doch je tiefer die Ermittlungen voranschreiten, desto drängender wird die Frage, ob ein klassischer Strafprozess überhaupt geeignet ist, die Wahrheit in einem Fall zu finden, der von gezielten Täuschungen, geopolitischen Interessen und der Unberechenbarkeit moderner Geheimdienstoperationen geprägt ist.

    Die jüngste Kritik an der einseitigen Ausrichtung der Bundesanwaltschaft auf ukrainische Verdächtige, aktuell bei der FAZ zusammengefasst, wirft grundsätzliche Zweifel auf: Kann ein Gerichtssaal der richtige Ort sein, um einen Sachverhalt zu klären, der möglicherweise Teil einer russischen Desinformationsstrategie ist? Und was bedeutet das für die Fairness eines Verfahrens, in dem die Angeklagten am Ende nur Bausteine in einem größeren, undurchsichtigen Spiel sein könnten?

    Update, Januar 2026: Der BGH hat sich im Rahmen einer Haftentscheidung erstmals mit dem Thema beschäftigt. Die Entscheidung wurde in einer inhaltlichen Analyse hier aufgenommen. Der Beitrag erschien erstmals am 28. November 2025. Die Deutsche Welle berichtet dazu auch und hat sich dazu mit mir unterhalten.

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  • CLOUD Act und EU-eEvidence VO im Vergleich

    CLOUD Act und EU-eEvidence VO im Vergleich

    Europa bekommt die eEvidence-Verordnung, mit der auch grenzüberschreitende Zugriffe auf Daten möglich sind. Nun darf man fragen, ob das mit dem US Cloud Act vergleichbar ist … und vor allem: Taugt das zur Entschärfung der Kritik am US Cloud Act? Zwar bewegen sich der US CLOUD Act und die EU-eEvidence-Verordnung im selben Themenkomplex, dem grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel, in ihrer Logik und in ihren Folgen für die Datensouveränität sind sie jedoch grundverschieden. Gerade deshalb verbietet sich eine Gleichsetzung, wie ich in einem Nebensatz kürzlich auch in einem Beitrag bei BeckNews klargestellt habe. Der CLOUD Act bleibt für europäische Akteure deutlich gefährlicher, auch wenn eEvidence die Schwelle für staatlichen Zugriff innerhalb der EU absenkt.

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  • Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    Organisierte Kriminalität in Deutschland 2024

    „Crime as a Service“ und digitale Schattenwirtschaft als Herausforderung: Die Organisierte Kriminalität (OK) in Deutschland entwickelt sich rasant – weg von klassischen Clan-Strukturen, hin zu professionellen Dienstleistern, die ihre kriminellen Fähigkeiten wie ein legales Unternehmen anbieten. Das aktuelle Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) für 2024 zeichnet ein alarmierendes Bild: Kriminelle Banden agieren zunehmend wie Start-ups der Schattenwirtschaft, spezialisieren sich auf Nischen wie Geldwäsche oder Gewaltausübung und vermarkten diese als „Crime as a Service“. Dabei zeigt sich immer deutlicher, wie Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität miteinander verwoben sind.

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  • US-Behörden nehmen Zugriff auf ChatGPT-User-Inhalte

    US-Behörden nehmen Zugriff auf ChatGPT-User-Inhalte

    Die Zusammenarbeit zwischen Technologieunternehmen und Strafverfolgungsbehörden ist nicht neu. Doch während Plattformen wie Google oder soziale Netzwerke bereits seit Jahren Daten auf Anfrage von Ermittlern offenlegen, betreten KI-Unternehmen wie OpenAI hier nun Neuland. Ein aktuell berichteter Fall soll nun zeigen, wie ChatGPT-Prompts erstmals als Werkzeug der Strafverfolgung genutzt werden – und welche rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen sich daraus ergeben.

    Beachten Sie auch, dass der Vorgang – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Verteidigung bei DNA-Spuren: Gericht muss Sachverhaltsvarianten prüfen

    Verteidigung bei DNA-Spuren: Gericht muss Sachverhaltsvarianten prüfen

    Wenn Gerichte zu oberflächlich urteilen: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 26. August 2025 (4 StR 255/25) ein Urteil des Landgerichts Bremen aufgehoben, weil die Strafkammer sich nicht ausreichend mit naheliegenden alternativen Geschehensabläufen auseinandergesetzt hatte. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Mann seine an Depressionen leidende Lebensgefährtin erschossen oder ob sie Suizid begangen hatte – und wie DNA-Spuren an der Tatwaffe zu bewerten waren. Es wird hierbei deutlich, wie wichtig eine lückenlose Beweiswürdigung ist, insbesondere wenn wissenschaftliche Spurenbefunde mehrere Deutungsmöglichkeiten zulassen.

    Hinweis: Ich habe die Grundlagen des Umgangs mit DNA im Strafprozess für Strafverteidiger übrigens sehr anschaulich mit biologischem Grundlagenwissen zusammengefasst in „DNA im Strafprozess“ in jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1.

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  • BVerfG zu DNA-Proben nach §81g StPO

    BVerfG zu DNA-Proben nach §81g StPO

    Kann der Staat vorhersagen, ob jemand künftig Straftaten begehen wird? Und darf er dafür eine DNA-Probe anordnen, nur weil jemand in der Vergangenheit straffällig wurde? Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 530/25) hat in einem Beschluss vom 12. August 2025 klare Grenzen gezogen.

    Im Mittelpunkt stand ein Mann, dem wegen gefährlicher Körperverletzung eine DNA-Entnahme drohte – nicht zur Aufklärung einer konkreten Tat, sondern als präventive Maßnahme für mögliche künftige Ermittlungen. Die Richter kippten die Entscheidung der Vorinstanzen. Der Fall zeigt, wie schwer es ist, zwischen berechtigter Kriminalprävention und grundrechtlichem Schutz zu balancieren.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Beitrag zu den notwendigen Feststellungen im Urteil bei Würdigung von DNA am Tatort, zu finden in Ferner, jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1

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  • Verfassungsfeindliche Sabotage: Nord-Stream-Ermittlungen

    Verfassungsfeindliche Sabotage: Nord-Stream-Ermittlungen

    Die Ostsee als Tatort, die „Andromeda“ als Vehikel, Fingerabdrücke und DNA als leise, aber beharrliche Erzähler einer Operation, die Europa im Herbst 2022 den Atem anhalten ließ: Die Ermittlungen zum Anschlag auf die Pipelines Nord Stream 1 und 2 sind im Sommer 2025 sichtbar in eine neue Phase getreten. Nach koordinierten Recherchen von ARD, Süddeutscher Zeitung und Zeit liegen mittlerweile Haftbefehle gegen sechs Ukrainer vor; einer der Beschuldigten, SK, wurde in Italien festgenommen.

    Die Ermittler stützen sich laut den Medienberichten auf ein dichtes Netz aus Spuren an Bord der gecharterten Segeljacht „Andromeda“, darunter Sprengstoffrückstände, Beschädigungen, Fingerabdrücke und DNA. Zugleich deuten Indizien auf Bezüge einzelner Beschuldigter zu ukrainischen Behörden; die Unschuldsvermutung gilt jedoch fort, und die Frage möglicher staatlicher Beteiligung bleibt umstritten. Stand Ende August 2025 ist keine Anklage erhoben; es handelt sich weiterhin um ein Ermittlungsverfahren.

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  • Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Wenn ein Tötungsdelikt vorgeworfen wird, steht die gesamte soziale und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel – dabei gibt es eine Vielzahl von Szenarien, in denen auch normale Menschen in Ihrem Alltag plötzlich mit der Verantwortlichkeit für den Tod eines Menschen konfrontiert sein können.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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