Mit Urteil vom 4. März 2025 (Az. 27 O 110/24) hat das Landgericht Berlin eine Entscheidung getroffen, die über ihren konkreten Einzelfall hinaus Maßstäbe für den Umgang mit konkludenter Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Presserecht setzt. Im Zentrum stand die Frage, ob eine identifizierende Berichterstattung – bestehend aus Foto, vollem Namen und Altersangabe –…WeiterlesenKonkludente Einwilligung: Namens- und Bildveröffentlichung im Presserecht
Schlagwort: Arbeitnehmerdatenschutz
Rechtsanwalt für Arbeitnehmerdatenschutz: Der Beschäftigtendatenschutz ist ein Teilbereich des Datenschutzrechts, der den Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten regelt. Dabei geht es insbesondere um Daten, die durch das Arbeitsverhältnis erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
In Deutschland wird der Beschäftigtendatenschutz vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Der Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten soll sicherstellen, dass diese nicht auf unrechtmäßige Weise vom Arbeitgeber erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dabei sollen die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gewahrt und seine Privatsphäre geschützt werden.
Konkret sieht der Arbeitnehmerdatenschutz beispielsweise vor, dass Arbeitgeber nur solche personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten dürfen, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur Daten erheben und verarbeiten darf, die im Kontext des Arbeitsverhältnisses stehen, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer und Arbeitszeiten.
Weiterhin muss der Arbeitgeber die betroffenen Beschäftigten über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten informieren. Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer einwilligen muss, wenn der Arbeitgeber Daten erheben und verarbeiten will, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und ausdrücklich erfolgen.
Ferner hat der Arbeitnehmer das Recht, Auskunft über die von seinem Arbeitgeber gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, wenn sie unrichtig oder unzulässig erhoben wurden.
Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz können sowohl arbeitsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In schweren Fällen können Sanktionen wie Bußgelder oder sogar strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.
Wir sind im Datenschutzrecht für Unternehmen (in Teilbereichen) tätig und konzentrieren uns besonders auf eine Verteidigung im Datenschutzstrafrecht, etwa bei Bußgeldern. Beachten Sie unsere Beiträge zum Datenschutzrecht im Blog!
Wenn der Entwurf nicht als Werk zählt: Das Landgericht Köln (Urteil vom 27.06.2024, Az. 14 O 259/22) hatte über einen delikaten urheberrechtlichen Streitfall aus der Architekturbranche zu entscheiden: Ein ehemaliger angestellter Architekt wurde auf Zahlung von 10.000 Euro verklagt, weil er sich nach seiner Tätigkeit in einem Architekturbüro öffentlich als Urheber zweier Projekte präsentierte, die…WeiterlesenArchitektenstreit ums Urheberrecht
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat am 22. August 2024 ein interessantes Urteil zur datenschutzrechtlichen Verantwortung von Arbeitgebern gefällt (Az. 5 SLa 66/24). Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, ob die Verwendung des Namens einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer ohne deren Zustimmung einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt und somit einen Schadensersatzanspruch nach…WeiterlesenNamensnennung des Arbeitnehmers auf Werbeflyer
Zeiterfassung im Arbeitsverhältnis
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 08.08.2024 – 6 BV 25/24) beleuchtet eine Reihe rechtlicher Fragen rund um die Zeiterfassung im Arbeitsverhältnis, insbesondere im Kontext der Tätigkeit freigestellter Betriebsratsmitglieder.WeiterlesenZeiterfassung im Arbeitsverhältnis
Biometrische Daten spielen eine zunehmend wichtige Rolle: Von der Gesichtserkennung bis hin zur Authentifizierung per Fingerabdruck – die Nutzung biometrischer Funktionen in KI-Systemen bietet zahlreiche Möglichkeiten, bringt jedoch auch Herausforderungen und Risiken mit sich. Der AI Act der Europäischen Union setzt hier klare Regeln, um den verantwortungsvollen und ethischen Einsatz dieser Technologien sicherzustellen. In diesem…WeiterlesenAI-Act: Zulässigkeit von Biometrischen Funktionen in KI-Systemen
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen, so das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 17/23).WeiterlesenKündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat klargestellt, dass sich ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren aus dem Gebot verfassungskonformer Auslegung des Prozessrechts ergeben kann.WeiterlesenVerwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess bei DSGVO-widriger Datenerhebung
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.WeiterlesenKein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung
Rechtsfragen rund um Halbleiter: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Halbleitern, auch Mikrochips genannt, ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen und Fragestellungen aufwirft. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind verschiedene nationale und EU-weite Regelungen relevant, die Unternehmen und auf IT-Recht spezialisierte Anwälte berücksichtigen müssen. Im Folgenden wird ein…WeiterlesenHalbleiter: Ein rechtlicher Ausblick
Dass der wiederholte Verstoß nach erfolgten Abmahnungen gegen Vorgaben des Arbeitgebers zur IT-Sicherheit am Arbeitsplatz zu einer Kündigung führen kann, hat das LAG Sachsen (9 Sa 250/21) klargestellt. Die betroffene Mitarbeiterin hatte – entgegen einer eindeutigen Dienstanweisung – Unterlagen mit sensiblen Daten unverschlossen in ihrem Schreibtisch aufbewahrt, während sie selbst nicht im Büro anwesend war.…WeiterlesenWirksame Kündigung bei Verstoß gegen Richtlinie zur Informationssicherheit
Das Arbeitsgericht Heilbronn (8 Ca 135/22) macht deutlich, dass eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Datenschutzbeauftragten aufgrund reiner Amtspflichtverletzungen nach Systematik und Sinn/Zweck von § 6 Abs. 4 BDSG unwirksam ist. Die schlichte Verletzung der Pflichten als Datenschutzbeauftragter kann aus dessen Sicht vielmehr im Grundsatz lediglich seine Abberufung als DSB entsprechend § 6 Abs. 4…WeiterlesenKündigung des Datenschutzbeauftragten nach Pflichtverletzung
Nach Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. August 2022 in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren gibt es in einem betriebsratslosen Betrieb keinen Anspruch der Wahlinitiatoren gegen den Arbeitgeber auf Herausgabe von Arbeitnehmerlisten für die Durchführung einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes.WeiterlesenKeine Herausgabe von Arbeitnehmerlisten zur Durchführung einer Wahlversammlung
Beim Arbeitsgericht Mannheim (14 Ca 135/20) ging es um die Frage, ob ein Verwertungsverbot – hier hinsichtlich Sachvortrags – daraus folgt, dass eine Prozesspartei unter Verstoß gegen DSGVO-Grundsätze an einen Beweis gelangt ist. Nun ist dem deutschen Zivilprozessrecht ein “Sachvortragsverwertungsverbot” fremd. Ein Verwendungs- und Verwertungsverbot kann mit dem Bundesarbeitsgericht aber dann in Betracht kommen, wenn…WeiterlesenVerwertungsverbot bei Beweisen aus DSGVO-Verstoß
Wie stellt sich die Haftungssituation im Themenkomplex der IT-Sicherheit, insbesondere für Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Vorstand), dar? In meinem Vortrag zur Haftung bei IT-Sicherheitslücken, zugeschnitten auf Geschäftsführung und Vorstände, gehe ich auf die relevanten Umstände ein: Nach einer Darstellung allgemeiner Haftungsfragen werden, hierauf aufbauend, konkrete Haftungsfragen für Arbeitnehmer & Vorstand aufgezeigt sowie abschließend, in aller Kürze,…WeiterlesenHaftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zügig handeln, Sie haben eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Dabei gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht, dem kleinen Strafrecht, dass man prozessuale Fragen beherrschen muss, wenn man vor Gericht überzeugen und Bußgelder abwehren oder zumindest verringern möchte.WeiterlesenBußgeldbescheid erhalten?













