Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen, so das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 17/23).WeiterlesenKündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Schlagwort: Arbeitnehmerdatenschutz
Rechtsanwalt für Arbeitnehmerdatenschutz: Der Beschäftigtendatenschutz ist ein Teilbereich des Datenschutzrechts, der den Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten regelt. Dabei geht es insbesondere um Daten, die durch das Arbeitsverhältnis erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
In Deutschland wird der Beschäftigtendatenschutz vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Der Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten soll sicherstellen, dass diese nicht auf unrechtmäßige Weise vom Arbeitgeber erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dabei sollen die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gewahrt und seine Privatsphäre geschützt werden.
Konkret sieht der Arbeitnehmerdatenschutz beispielsweise vor, dass Arbeitgeber nur solche personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten dürfen, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur Daten erheben und verarbeiten darf, die im Kontext des Arbeitsverhältnisses stehen, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer und Arbeitszeiten.
Weiterhin muss der Arbeitgeber die betroffenen Beschäftigten über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten informieren. Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer einwilligen muss, wenn der Arbeitgeber Daten erheben und verarbeiten will, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und ausdrücklich erfolgen.
Ferner hat der Arbeitnehmer das Recht, Auskunft über die von seinem Arbeitgeber gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, wenn sie unrichtig oder unzulässig erhoben wurden.
Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz können sowohl arbeitsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In schweren Fällen können Sanktionen wie Bußgelder oder sogar strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.
Wir sind im Datenschutzrecht für Unternehmen (in Teilbereichen) tätig und konzentrieren uns besonders auf eine Verteidigung im Datenschutzstrafrecht, etwa bei Bußgeldern. Beachten Sie unsere Beiträge zum Datenschutzrecht im Blog!
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat klargestellt, dass sich ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren aus dem Gebot verfassungskonformer Auslegung des Prozessrechts ergeben kann.WeiterlesenVerwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess bei DSGVO-widriger Datenerhebung
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.WeiterlesenKein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung
Rechtsfragen rund um Halbleiter: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Halbleitern, auch Mikrochips genannt, ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen und Fragestellungen aufwirft. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind verschiedene nationale und EU-weite Regelungen relevant, die Unternehmen und auf IT-Recht spezialisierte Anwälte berücksichtigen müssen. Im Folgenden wird ein…WeiterlesenHalbleiter: Ein rechtlicher Ausblick
Dass der wiederholte Verstoß nach erfolgten Abmahnungen gegen Vorgaben des Arbeitgebers zur IT-Sicherheit am Arbeitsplatz zu einer Kündigung führen kann, hat das LAG Sachsen (9 Sa 250/21) klargestellt. Die betroffene Mitarbeiterin hatte – entgegen einer eindeutigen Dienstanweisung – Unterlagen mit sensiblen Daten unverschlossen in ihrem Schreibtisch aufbewahrt, während sie selbst nicht im Büro anwesend war.…WeiterlesenWirksame Kündigung bei Verstoß gegen Richtlinie zur Informationssicherheit
Das Arbeitsgericht Heilbronn (8 Ca 135/22) macht deutlich, dass eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Datenschutzbeauftragten aufgrund reiner Amtspflichtverletzungen nach Systematik und Sinn/Zweck von § 6 Abs. 4 BDSG unwirksam ist. Die schlichte Verletzung der Pflichten als Datenschutzbeauftragter kann aus dessen Sicht vielmehr im Grundsatz lediglich seine Abberufung als DSB entsprechend § 6 Abs. 4…WeiterlesenKündigung des Datenschutzbeauftragten nach Pflichtverletzung
Nach Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. August 2022 in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren gibt es in einem betriebsratslosen Betrieb keinen Anspruch der Wahlinitiatoren gegen den Arbeitgeber auf Herausgabe von Arbeitnehmerlisten für die Durchführung einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes.WeiterlesenKeine Herausgabe von Arbeitnehmerlisten zur Durchführung einer Wahlversammlung
Beim Arbeitsgericht Mannheim (14 Ca 135/20) ging es um die Frage, ob ein Verwertungsverbot – hier hinsichtlich Sachvortrags – daraus folgt, dass eine Prozesspartei unter Verstoß gegen DSGVO-Grundsätze an einen Beweis gelangt ist. Nun ist dem deutschen Zivilprozessrecht ein „Sachvortragsverwertungsverbot“ fremd. Ein Verwendungs- und Verwertungsverbot kann mit dem Bundesarbeitsgericht aber dann in Betracht kommen, wenn…WeiterlesenVerwertungsverbot bei Beweisen aus DSGVO-Verstoß
Wie stellt sich die Haftungssituation im Themenkomplex der IT-Sicherheit, insbesondere für Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Vorstand), dar? In meinem Vortrag zur Haftung bei IT-Sicherheitslücken, zugeschnitten auf Geschäftsführung und Vorstände, gehe ich auf die relevanten Umstände ein: Nach einer Darstellung allgemeiner Haftungsfragen werden, hierauf aufbauend, konkrete Haftungsfragen für Arbeitnehmer & Vorstand aufgezeigt sowie abschließend, in aller Kürze,…WeiterlesenHaftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zügig handeln, Sie haben eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Dabei gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht, dem kleinen Strafrecht, dass man prozessuale Fragen beherrschen muss, wenn man vor Gericht überzeugen und Bußgelder abwehren oder zumindest verringern möchte.WeiterlesenBußgeldbescheid erhalten?
Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze. Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars…WeiterlesenNeues Kaufrecht und Softwarerecht 2022
Das Arbeitsgericht Aachen, 8 Ca 3432/20, konnte sich zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Datenschutzverstoßes sowie der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Arbeitskollegen äussern. Hierzu hat das Gericht festgestellt, dass ein gezieltes Durchsuchen eines Dienstcomputers nach privater Korrespondenz eines Arbeitskollegen samt Sicherung und Weitergabe an Dritte (hier: an die Staatsanwaltschaft) bereits „an sich“ ein…WeiterlesenAußerordentliche Kündigung von Mitarbeiter wegen Datenschutzverstoßes
Beim Landgericht Erfurt (1 HK O 43/20) ging es um die Frage, um das Unternehmen auf das dienstliche Mail-Postfach (hier: eines Vorstandsmitglieds) Zugriff nehmen darf, wenn die private Nutzung von E-Mail und Internet den Vorstandsmitgliedern ausdrücklich erlaubt war.WeiterlesenZugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Die im Alltag immer weiter um sich greifende Videoüberwachung wird zunehmend für viele Beteiligte zu kompliziert: Weiterhin glauben viele Arbeitgeber, in freier Willkür entscheiden zu dürfen, wen oder was sie filmen. Die sicherlich grosszügigen, aber immer noch vorhandenen Grenzen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei ebenso ignoriert, wie das zu achtende Persönlichkeitsrecht der Betroffenen: Kunden und Arbeitnehmer.…WeiterlesenTeuer: Unerlaubte Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Das Landesarbeitsgericht Köln (2 Sa 181/14) hat entschieden: Das Speichern des Bearbeiters und des letzten Änderungsdatums einer Datei verstößt nicht gegen das BDSchG, wenn die Speicherung erforderlich ist, um bei einer online-Datenbank überprüfen zu können, wer wann welche Eingaben gemacht hat. Es ist das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, Fehleingaben, die zu erheblichen Schäden bei den…WeiterlesenArbeitsrecht und Datenschutz: Arbeitgeber darf Zeitstempel von Dateien zur Arbeitszeitkontrolle nutzen