Die EU‑Richtlinie (EU) 2022/2555 („NIS2-Richtlinie“) ist seit Ende 2022 in Kraft und soll in allen Mitgliedstaaten ein hohes, einheitliches Niveau der Cybersicherheit etablieren. Deutschland hat lange gezögert – nun ist zum Jahreswechsel 2025/2026 mit dem Gesetz zur Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2‑RLUG) der große Wurf erfolgt:…WeiterlesenNIS2-Umsetzung in Deutschland 2026
Schlagwort: Bundesnetzagentur
Rechtsanwalt für Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Regulierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland für die Bereiche Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Wir verteidigen bei Bußgeldern, die von der Bundesnetzagentur ausgesprochen werden.
Die Bundesnetzagentur wurde 1998 gegründet und hat die Aufgabe, einen fairen Wettbewerb in diesen Sektoren zu gewährleisten und den Verbraucherschutz sicherzustellen:
- Im Energiebereich ist die Bundesnetzagentur für die Regulierung der Netzentgelte, den Netzzugang und die Netzintegration erneuerbarer Energien sowie die Durchführung von Ausschreibungen für erneuerbare Energien zuständig.
- Im Telekommunikationssektor überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben, vergibt Frequenzen und Nummern und ist für den Verbraucherschutz zuständig.
- Im Postbereich überwacht die BNetzA die Einhaltung der postrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Universaldienstverpflichtungen.
- Im Eisenbahnbereich ist die Bundesnetzagentur für die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz und die Kontrolle der Entgelte für die Nutzung der Schienenwege zuständig.
Bei Verstößen gegen Regulierungsvorschriften in den genannten Bereichen kann die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und dem jeweiligen Sektor.
Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20. November 2025 (Aktenzeichen 23 C 120/25) thematisiert, ob ein indirekter LinkedIn-Kontakt als stillschweigende Einwilligung in Werbe-E-Mails interpretiert werden kann. Und Überraschung: Nein. Doch welche Beweispflichten gelten, wenn der Empfänger die Belästigung durch unerwünschte Nachrichten geltend macht? Man sieht hier, wie streng die Gerichte die Anforderungen an die…WeiterlesenLinkedIn-Kontakte kein Einfallstor für unerwünschte Werbung
Eine immer noch weitgehend unbekannte Norm ist § 8 TDDSG wonach es verboten ist, Gegenstände herzustellen oder zu besitzen, die durch ihre äußere Verkleidung verschleiern, dass sie dazu dienen, andere auszuspionieren. Der Klassiker eines solch betroffenen Verhaltens sind Mikrofon oder Kamera verbaut in einem Kuli. In einem Verfahren, das einen Futterautomat mit integrierter Kamera und…WeiterlesenVerbot verkleideter Telekommunikationsanlagen und der „Smarte Futterautomat“
Wenn Regulierung die UWG-Klage überholt: Die Frage, wann eine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr entfällt, ist im Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht von zentraler Bedeutung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 21. Oktober 2025 (EnZR 97/23) klargestellt, dass eine bestandskräftige Untersagungsverfügung der Bundesnetzagentur die Begehungsgefahr für wettbewerbswidriges Verhalten beseitigen kann – vorausgesetzt, der Verpflichtete beruft sich ausdrücklich…WeiterlesenWiederholungsgefahr und behördliche Untersagungsverfügung durch Bundesnetzagentur
Mit Beschluss vom 25. Januar 2024 (Az. KVB 61/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wettbewerbsrechtlich relevante Grundsatzfrage zur Anwendbarkeit von § 18 Abs. 3a GWB beantwortet: Wann liegt ein „mehrseitiger Markt“ im Sinne dieser Norm vor? Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die ökonomischen Grundlagen dieser Marktstruktur, sondern auch deren Bedeutung für die marktbezogene Wettbewerbsanalyse – insbesondere im Kontext…WeiterlesenMehrseitige Märkte im Fokus: Klarstellung des BGH zur Reichweite des § 18 Abs. 3a GWB
Die Verpflichtung zur Lieferung und Veröffentlichung von Infrastrukturdaten im sogenannten Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur wirft in der Praxis immer wieder Fragen zum Spannungsverhältnis zwischen Transparenzanforderungen und Sicherheitsinteressen auf. Das Verwaltungsgericht Köln (1 K 6109/21) hatte mit Urteil vom 25. April 2025 über die Reichweite der Ausnahmetatbestände des § 79 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu entscheiden. Konkret…WeiterlesenKeine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht im Infrastrukturatlas
Am 16. Mai 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Referentenentwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, das die Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Verordnung (EU) 2022/868) regelt. Dieses Gesetz, das Daten-Governance-Gesetz (DGG), zielt darauf ab, die Vorschriften der EU-Verordnung in nationales Recht zu überführen und deren Umsetzung in Deutschland sicherzustellen.WeiterlesenReferentenentwurf zum Daten-Governance-Gesetz (DGG)
Die Digitalisierung hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Im Mittelpunkt steht dabei der Umgang mit Daten und datengetriebene Innovationen. Die EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Rechtsakt) zielt darauf ab, einen einheitlichen, grenzfreien digitalen Binnenmarkt zu schaffen und das Vertrauen in den Datenaustausch zu stärken. Dies soll durch klare Regelungen und Mechanismen erreicht werden,…WeiterlesenGesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance
Im NIS2-Umsetzungsgesetz sind Regelungen vorgesehen, die gewährleisten sollen, dass das BSI in Fällen erheblicher Gefahren für die IT- und Kommunikationssicherheit auf die erforderlichen Daten zugreifen kann, um die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Kommunikationsdienste zu schützen. Die Zugriffsrechte sind dabei durch strenge Bedingungen und Abstimmungsverfahren geregelt, um den Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sicherzustellen.…WeiterlesenNIS2-Umsetzung: Zugriffe auf Daten bei Providern
Das Digitale-Dienste-Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und führt zu wesentlichen Änderungen im deutschen Recht.WeiterlesenDigitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Die Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheides unterrichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 17. November 2023 entschieden.WeiterlesenKeine namentlichen Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur bei Bußgeldbescheiden
Das Verwaltungsgericht Köln, 1 L 1095/23, hat klargestellt, dass die Praxis der Bundesnetzagentur, in laufenden Beschlusskammerverfahren die verfahrenseinleitende Antragsschrift auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen, keine Rechtsgrundlage hat. Die Bundesnetzagentur ist daher nicht befugt, die Antragsschrift zu veröffentlichen, wenn ein Hauptbeteiligter dem widerspricht. Ob die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Beschlusskammerverfahrens Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Hauptbeteiligten gegenüber…WeiterlesenKeine Veröffentlichung von verfahrenseinleitender Antragsschrift durch Bundesnetzagentur
Die in § 175 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 176 TKG (§ 113a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113b TKG a.F.) geregelte Verpflichtung der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zur Speicherung der dort genannten Telekommunikations-Verkehrsdaten ist in vollem Umfang unvereinbar mit Art. 15 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) und daher nicht anwendbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Verfahren entschieden. Hinweis: RA Jens…WeiterlesenBVerwG: Gesetzliche Verpflichtung der TK-Anbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig
Die Bundesnetzagentur, auch Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genannt, ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn hat die Aufgabe, die Liberalisierung und Deregulierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige in Deutschland zu überwachen und zu fördern.WeiterlesenBundesnetzagentur
Nach § 3a UWG handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen. Eine Vorschrift regelt das Marktverhalten von Marktteilnehmern, wenn sie einen Wettbewerbsbezug in dem Sinne aufweist,…WeiterlesenVerstoß gegen Kennzeichnungspflicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 EMVG ist kein Rechtsbruch i. S. d. § 3a UWG












