Die in § 175 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 176 TKG (§ 113a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113b TKG a.F.) geregelte Verpflichtung der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zur Speicherung der dort genannten Telekommunikations-Verkehrsdaten ist in vollem Umfang unvereinbar mit Art. 15 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) und daher nicht anwendbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Verfahren entschieden. Hinweis: RA Jens…WeiterlesenBVerwG: Gesetzliche Verpflichtung der TK-Anbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig
Schlagwort: Bundesnetzagentur
Rechtsanwalt für Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Regulierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland für die Bereiche Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Wir verteidigen bei Bußgeldern, die von der Bundesnetzagentur ausgesprochen werden.
Die Bundesnetzagentur wurde 1998 gegründet und hat die Aufgabe, einen fairen Wettbewerb in diesen Sektoren zu gewährleisten und den Verbraucherschutz sicherzustellen:
- Im Energiebereich ist die Bundesnetzagentur für die Regulierung der Netzentgelte, den Netzzugang und die Netzintegration erneuerbarer Energien sowie die Durchführung von Ausschreibungen für erneuerbare Energien zuständig.
- Im Telekommunikationssektor überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben, vergibt Frequenzen und Nummern und ist für den Verbraucherschutz zuständig.
- Im Postbereich überwacht die BNetzA die Einhaltung der postrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Universaldienstverpflichtungen.
- Im Eisenbahnbereich ist die Bundesnetzagentur für die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz und die Kontrolle der Entgelte für die Nutzung der Schienenwege zuständig.
Bei Verstößen gegen Regulierungsvorschriften in den genannten Bereichen kann die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und dem jeweiligen Sektor.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Die Bundesnetzagentur, auch Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genannt, ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn hat die Aufgabe, die Liberalisierung und Deregulierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige in Deutschland zu überwachen und zu fördern.WeiterlesenBundesnetzagentur
Nach § 3a UWG handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen. Eine Vorschrift regelt das Marktverhalten von Marktteilnehmern, wenn sie einen Wettbewerbsbezug in dem Sinne aufweist,…WeiterlesenVerstoß gegen Kennzeichnungspflicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 EMVG ist kein Rechtsbruch i. S. d. § 3a UWG
Es ist vorgesehen, dass ein neu zu schaffendes „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) das NetzDG und das TMG ablöst. Die zentrale Rolle des nationalen Koordinators für digitale Dienste im Sinne des DDG soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Der Referentenentwurf liegt noch nicht vor, es gibt aber erste Medienberichte. Das TMG und das NetzDG sollen nach derzeitiger Planung am…WeiterlesenNetzDG-Ablösung: Digitale-Dienste-Gesetz
Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzes-Entwurf für einen Weg fernab einer Vorratsdatenspeicherung und hin zu einem Quick-Freeze vorgelegt. Dieser Entwurf wurde nicht öffentlich gemacht (ich zeige gleich auf, dass es gute Gründe dafür gibt), doch bei Netzpolitik stellt man ihn zur Verfügung. Die Berichterstattung bisher konzentriert sich darauf, dass endlich ein Ende der…WeiterlesenMogelpackung Quick-Freeze (?)
Mit Beschluss vom 21. Februar 2018 hatte die Bundesnetzagentur den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Betreiber von Gasversorgungsnetzen gemäß § 9 Abs. 3 ARegV (im Folgenden: Produktivitätsfaktor) für die dritte Regulierungsperiode auf 0,49 % festgelegt. Der Bundesgerichtshof (EnVR 16/20) konnte hierzu die wesentlichen rechtlichen Erwägungen klären. Nach § 21a Abs. 2 Satz 1 EnWG werden im…WeiterlesenFestlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zügig handeln, Sie haben eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Dabei gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht, dem kleinen Strafrecht, dass man prozessuale Fragen beherrschen muss, wenn man vor Gericht überzeugen und Bußgelder abwehren oder zumindest verringern möchte.WeiterlesenBußgeldbescheid erhalten?
Immer wieder werden befristete Arbeitsverträge geschlossen. Doch, Vorsicht! Ein befristeter Arbeitsvertrag, der von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichnet wird, genügt den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht. Er ist daher auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dies hat das Arbeitsgericht (36 Ca 15296/20) Berlin jetzt entschieden.WeiterlesenArbeitsvertrag: Befristung in elektronischer Form ist unwirksam
Eine hervorragende Idee, mit problematischem Fake-Potenzial: Die Bundesnetzagentur stellt eine Anwendung zur Verfügung, mit der man dokumentiert seinen Breitband-Anschluss auf die versprochene Geschwindigkeit testen kann. Die Idee ist herausragend und ein Meilenstein im Verbraucherschutz, insbesondere was echten Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt angeht. Leider aber hapert es noch in den technischen Details – auch die Frage, wie…WeiterlesenBundesnetzagentur hilft bei Messung der Internetgeschwindigkeit
Das Telekommunikationsgesetz wurde zum Dezember 2021 vollständig neu gefasst und überarbeitet, es soll damit auf neuen, modernen Füßen stehen. Hinweis: Zum Minderungsrecht bei langsamen Anschlüssen siehe hier!WeiterlesenTelekommunikationsmodernisierungsgesetz: TKG-Reform 2021
Die Vorratsdatenspeicherung liegt aktuell mal wieder beim EUGH (verbundene Rechtssachen C-339/20 VD und C-397/20 SR) und in seinem Schlussantrag hat der Generalanwalt wiederholt betont, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist. DIe deutschen Regelungen stehen damit…WeiterlesenEUGH: Generalanwalt zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung 2021
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (36 Ca 15296/20) genügt ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht, der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.WeiterlesenUnwirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund elektronischer Signatur
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in der diese Behörde der Deutschen Telekom AG Verpflichtungen in Bezug auf Anschlüsse und Verbindungen im Festnetzbereich auferlegt hat. Die Bundesnetzagentur hat in der angefochtenen Verfügung festgestellt, dass die Deutsche Telekom auf dem Markt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten…WeiterlesenTelefon-Festnetz: Klage der Telekom weitgehend abgewiesen