Rechtsanwalt für Korruptionsstrafrecht
Vorteilsnahme, Bestechung und Bestechlichkeit
Rechtsanwalt für Korruptionsstrafrecht gesucht? Das Korruptionsstrafrecht, der Vorwurf von Vorteilsnahme, Bestechung oder Bestechlichkeit, betrifft keine Kavaliersdelikte – hier drohen empfindliche Strafen und erhebliche finanzielle Einbußen. Im Wirtschaftsstrafrecht betrifft das Korruptionsstrafrecht einen wesentlichen Teil unserer Tätigkeit. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Bestechung oder Bestechlichkeit suchen, stehen wir umgehend zur Verfügung. Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwalt für Strafrecht!
Rechtsanwalt für Korruptionsstrafrecht
Fachanwälte für Strafrecht Ferner | 02404 92100
- Korruptionsstrafrecht
- Vorteilsnahme, Bestechung und Bestechlichkeit
- Erfahrung im Kampf um den Berufsstand
- Verteidigung aus einer Hand, nahtlose Zusammenarbeit mit Beratern im Arbeitsrecht und Zivilrecht
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf das Strafrecht und Technologie-/IT-Recht, ergänzt um Medienrecht + Arbeitsrecht.
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telefonisch Mo, Di, Mi, Do 08:00 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00 unter 02404-92100; Termine nur nach Vereinbarung - Im strafrechtlichen Notfall: 0175 1075646
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Bearbeitung, die man erwartet: kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren, sondern erklärte, nachvollziehbare Gebühren – dazu unmittelbare Erreichbarkeit des Anwalts, bei einer Sprache, die Sie verstehen
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig
Korruptionsstrafrecht
Korruption: Bestechung und Bestechlichkeit
Das Korruptionsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich mit Straftaten im Bereich der Korruption befasst. Korruption ist das Bestreben, durch den Einsatz von Geschenken, Bestechung oder anderen Mitteln die Entscheidungen von Personen oder Institutionen zu beeinflussen, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen.
In Fällen von Korruption kann es sich sowohl um strafrechtliche Vorwürfe gegen Privatpersonen als auch gegen öffentliche Beamte handeln. Korruption kann auch im geschäftlichen Bereich stattfinden, beispielsweise wenn Unternehmen Bestechungsgelder anbieten oder annehmen, um Aufträge zu erhalten oder um andere Vorteile zu erhalten.
Vorwürfe im Korruptionsstrafrecht
Wenn es strafrechtliche Vorwürfe im Bereich der Korruption gibt, kann es sich um verschiedene Arten von Straftaten handeln, die unter anderem folgende Delikte umfassen:
- Bestechung: Bestechung ist das Angebot, Überlassen oder Zusprechen von Geld oder anderen Vorteilen, um eine Person zu veranlassen, eine Handlung zu vollziehen, die sie in ihrem Amt oder ihrer Funktion nicht vollziehen würde, oder zu unterlassen, was sie in ihrem Amt oder ihrer Funktion tun würde.
- Bestechlichkeit: Bestechlichkeit ist das Annehmen, Entgegennehmen oder Verlangen von Geld oder anderen Vorteilen, um eine Handlung zu vollziehen, die man in seinem Amt oder seiner Funktion nicht vollziehen würde, oder zu unterlassen, was man in seinem Amt oder seiner Funktion tun würde.
- Korruption: Korruption umfasst sowohl Bestechung als auch Bestechlichkeit. Es handelt sich also um ein weiter gefasstes Delikt, das sowohl das Angebot von als auch das Annehmen von Bestechungsgeldern umfasst.
Verteidigung im Korruptionsstrafrecht
Nehmen Sie den Vorwurf einer Vorteilsnahme, Bestechung oder Bestechlichkeit sehr Ernst, zumal oft weitere Straftaten wie Untreue oder Steuerhinterziehung mit betroffen sind, die zu einer Erhöhung der Strafe führen können. Was im Alltag oft als „Freundschaftsdienst“ gesehen wird, kann schnell das Erlangen oder Vergeben verbotener Vorteile sein – mit unscharfen Grenzen dazwischen.
In unserer auf die Strafverteidigung spezialisierten Kanzlei wird zielgerichtet im Korruptionsstrafrecht verteidigt. Seit Jahrzehnten sind wir verteidigend beim Vorwurf der Bestechung tätig und zu unseren Mandanten gehören etwa Behördenleiter, Polizisten, Schulleiter und Lehrer. Zielgerichtete Verteidigung beim Vorwurf der Korruption kann dabei die eigene berufliche und wirtschaftliche Zukunft retten, Strafverteidiger müssen hier aber auch in der Lage sein, ökonomisch zu denken, um eine Gesamtsituation nicht noch zu verschlimmern.
Wer sich im Korruptionsstrafrecht auskennt, sieht Lösungen, die auf den ersten Blick unrealistisch erscheinen. So konnten wir in Fällen noch Einstellungen erreichen, selbst nachdem die Anklage schon erhoben war – auch etwa in einem Fall der auf dem Papier umfangreichen vorgeworfenen Bestechung eines Behörden-Mitarbeiters.
„Besonders hässlich im Korruptionsstrafrecht sind die finanziellen Folgen, wenn etwa eine Einziehung droht oder gar ein Vermögensarrest erfolgt ist“
Fachanwalt für Strafrecht Jens Ferner
Korruption: Vorteilsnahme, Bestechung und Bestechlichkeit
Unter der „Korruption“ versteht man im Allgemeinen sowohl die Aktivität des „Gebenden“, als auch die des „Empfängers“. Hier wird unterschieden zwischen „aktiver Bestechung“ und „Bestechlichkeit“. Regelmässig wird hier bei durch einen der Beteiligten eine faktisch oder rechtlich vorhandene Macht- bzw. Vertrauensposition ausgenutzt.
Das deutsche Strafrecht kennt dabei gar kein allgemeines bzw. übergeordnetes Korruptionsstrafrecht, sondern normiert und bestraft das mit Korruption verbundene Unrecht durch verschiedene Tatbestände, überwiegend im Strafgesetzbuch. Der Begriff der „Korruption“ wird dabei vom Gesetz weder definiert noch im Strafrecht benutzt!
Die typischen Korruptionsdelikte im Strafgesetzbuch („Korruptionsstrafrecht“) sind:
- § 331 StGB Vorteilsannahme
- § 332 StGB Bestechlichkeit
- § 333 StGB Vorteilsgewährung
- § 334 StGB Bestechung
- § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
- § 335a StGB Ausländische und internationale Bedienstete
- § 336 StGB Unterlassen einer Diensthandlung
- § 337 StGB Schiedsrichtervergütung
- § 108e StGB Abgeordnetenbestechung
- § 108b StGB Wählerbestechung
- § 299 StGB Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung)
- § 299a StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- § 299b StGB Bestechung im Gesundheitswesen
- § 300 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung und im Gesundheitswesen
Korruptionsvorwürfe sind ein überraschend komplizierter rechtlicher Bereich, der eine hinreichende strafrechtliche Erfahrung verlangt!
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