Eine internationale Recherche von Solomon, CORRECTIV und Computer Weekly hat nun offengelegt, was schon länger gemunkelt wurde: dass Europol über Jahre hinweg eine parallele IT-Infrastruktur betrieben hat, in der sensibelste personenbezogene Daten ohne die rechtlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Datenschutzmechanismen verarbeitet wurden. Im Zentrum des Vorgangs steht nicht nur ein technisches Versagen, sondern die Frage, wie eine europäische Sicherheitsbehörde sich dem Zugriff ihrer eigenen Aufsicht entziehen konnte.
(mehr …)Schlagwort: Whistleblower
Whistleblower & Whistleblowing: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, zum Whistleblowing und Whistleblower – „Whistleblowing“ ist ein zunehmendes arbeitsrechtliches Thema: Sind Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber zulässig? Darf man Missstände sonst offenlegen oder am Arbeitgeber Kritik üben?
Der EGMR hat hierzu schon früh entschieden, dass Strafanzeigen durch die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers gedeckt sein können – er hat aber auch klargestellt, dass bereits leichtfertig falsch gestellte Strafanzeigen eine Kündigung rechtfertigen können. Diese Rechtsprechung des EGMR prägt inzwischen die deutsche Rechtsprechung. Am 07.10.2019 wurde zudem eine Whistleblower-Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen, die innerhalb von 2 Jahren durch nationale Gesetze umzusetzen war – der deutsche Gesetzgeber müht sich hier, mit Verspätung, aktuell an einem „Hinweisgeberschutzgesetz“.
Im Folgenden Artikel zum Thema und der allgemeine Rat, grundsätzlich bei dem Thema „Whistleblower“ vorsichtig zu agieren! Beachten Sie dazu auch die Thematik Geschäftsgeheimnisschutz. Wir sind für Unternehmen in diesem Bereich beratend tätig.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir allein ausgewählte Strafverteidigungen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Sexueller Missbrauch an Schulen: Ideen für ein Schutzkonzept aus der Praxis
Ein aktueller Fall an einem deutschen Gymnasium ist erschütternd, aber er ist kein Einzelfall: Zwei Lehrer missbrauchten über mehr als ein Jahrzehnt Schülerinnen sexuell, und an der Schule schritt niemand ein – obwohl es Gerüchte gab, obwohl Kolleginnen offenbar Verdacht hegten, obwohl eine Lehrerin nach der Verhaftung erleichtert sagte: „Gott sei Dank ist das endlich aus.“ Der Vorsitzende Richter brachte es auf den Punkt, als er eine aktuelle Studie der Aufarbeitungskommission des Bundes zitierte: Lehrer, die von Missbrauch wussten, hätten die Kollegialität vor den Schutz der Kinder gestellt, Übergriffe ignoriert oder vertuscht, um den Ruf der Schule zu schützen. Der Schulleiter reagierte auf einen konkreten Hinweis einer Betroffenen mit Desinteresse.
Wer sich mit Compliance-Management in Unternehmen auskennt, erkennt in diesem Versagen sofort strukturelle Parallelen. Es sind dieselben Mechanismen, die auch in Wirtschaftsskandalen immer wieder auftreten: eine Kultur des Wegsehens, fehlende Meldekanäle, Loyalität gegenüber Kollegen statt gegenüber den Schutzbedürftigen, und eine Leitung, die Probleme nicht wahrhaben will. Der Unterschied: In der Wirtschaft hat man in den letzten zwanzig Jahren ein ausdifferenziertes Instrumentarium entwickelt, um genau diese Mechanismen zu durchbrechen. Schulen stehen hier noch am Anfang.
Mein Beitrag hier plädiert dafür, die bewährten Grundsätze aus Compliance, Whistleblower-Schutz und Internal Investigations auf den schulischen Kontext zu übertragen – nicht als bürokratisches Pflichtprogramm, sondern als gelebte Haltung, die den Schutz von Kindern in den Mittelpunkt stellt. Ich schreibe dabei aus der Praxis, mit Erfahrung aus der Verteidigung zahlreicher Missbrauchsfälle, in denen ich seit über einem Jahrzehnt die immer gleichen Fehler in Institutionen sehe. Dabei sind selbst aktuelle Schutzkonzepte (siehe nur hier und hier) mit dem Blick eines Praktikers eher Kontrapdoduktiv – sie kranken daran, offensichtlich aus dem Elfenbeinturm nicht-betroffener heraus entwickelt worden zu sein und sind teilweise sogar kontraproduktiv, da sie typische Rechtfertigungsmuster von Tätern nicht nur ausblenden, sondern verstärken. Ohne schmerzhafte Selbsterkenntnis wird das aber nichts.
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Offshore-Datenankauf in NRW: Verwertbar trotz heikler Herkunft
Nordrhein-Westfalen nutzt den aktuellen Ankauf eines mehr als ein Terabyte großen Datenträgers mit Offshore-Strukturen als nächsten großen Schlag gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Die bisherige Rechtsprechung legt dabei nahe, dass die so erlangten Informationen sowohl steuerlich als auch strafprozessual grundsätzlich verwertbar sein werden. Zugleich bleibt die Diskussion um die Grenzen fairer Verfahrensgestaltung, die Zurechnung privaten Datendiebstahls zum Staat und mögliche „mosaikartige“ Entwicklungen in Richtung eines zukünftigen Verwertungsverbots hochaktuell.
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Beweislast beim Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis:
Die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Mai 2025 (Aktenzeichen 10 GLa 337/25) wirft grundsätzliche Fragen zum Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsverhältnis auf. Im Zentrum steht der Konflikt zwischen der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Verschwiegenheit und dem Recht eines Mitarbeiters, sich bei Meldungen von Rechtsverstößen anwaltlich beraten zu lassen.
Das Gericht hatte zu klären, ob eine Arbeitgeberweisung, die den Informationsaustausch mit einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen beschränkt, eine unzulässige Benachteiligung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) darstellt. Es wird hier im Ergebnis deutlich, wie eng die Grenzen zwischen berechtigten Unternehmensinteressen und dem Schutz von Whistleblowern verlaufen – und unter welchen Umständen eine zunächst rechtswidrige Weisung durch nachträgliche Konkretisierungen ihre Wirkung verlieren kann.
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Mikromanagement: Wenn Kontrolle die Führung lähmt
Nicht alle Führungskräfte vertrauen auf die Fähigkeiten ihrer Teams. Stattdessen greifen manche zu einem Führungsstil, der kurzfristig Sicherheit suggeriert, langfristig jedoch erhebliche Schäden anrichtet: dem Mikromanagement. Was auf den ersten Blick wie engagierte Führung wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Bremsklotz für Motivation, Kreativität und unternehmerischen Erfolg … und hat Auswirkungen auch in rechtlicher Hinsicht.
Hinweis: Dazu auch auf LinkedIn von mir den Beitrag beachten
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Insiderinformationen und Meinungsfreiheit: Darf ein Politiker Geheimnisse lüften?
Konflikt zwischen Transparenz und Marktintegrität: Im September 2025 legte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona dem Europäischen Gerichtshof (EuGH, C-376/24) seine Schlussanträge in einem brisanten Fall vor: Ein belgischer Oppositionspolitiker hatte in Medieninterviews Details über die geplante Privatisierung des staatlichen Postunternehmens Bpost preisgegeben – und wurde dafür mit einer Geldstrafe belegt.
Die zentrale Frage: Darf ein Politiker Insiderinformationen weitergeben, um eine öffentliche Debatte anzustoßen? Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Finanzmärkte und dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
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Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken
Vorstandshaftung und Strafbarkeitsrisiken in Krankenhäusern: Die laut Presse nun laufenden Ermittlungen gegen mehrere Beschäftigte eines lokalen Klinikums sind mehr als ein lokaler Skandal. Sie offenbaren die Frage danach, ob ein strukturelles Problem vorliegt, das weit über den Einzelfall hinausgeht: Wird Compliance in deutschen Kliniken sträflich vernachlässigt? Der Fall eines Pflegers, dem inzwischen neun Morde und 34 Mordversuche vorgeworfen werden, zeigt auf erschreckende Weise, was passiert, wenn Kontrollen versagen und Warnsignale ignoriert werden.
Über Jahre hinweg sollen auf einer Palliativstation mit nur neun Betten auffällig hohe Mengen des Narkosemittels Midazolam verabreicht worden sein. Kollegen berichteten laut Presse von Patienten, die nach den Nachtdiensten des angeklagten Pflgers morgens kaum noch bei Bewusstsein gewesen sein sollen. Doch erst als eine nicht verordnete Midazolam-Spritze bei einem Patienten gefunden wurde, begann man, genauer hinzuschauen. Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht nur, warum niemand früher eingriff, sondern auch, warum ein System, das solche Auffälligkeiten hätte erkennen müssen, offenkundig nicht funktionierte.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wohl gegen mehrere Mitarbeiter des Klinikums – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unterlassung und Verstößen gegen die Betäubungsmittelvergabeverordnung. Intern gab es zwar Abmahnungen, doch das nicht ausreichen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf und gibt Anlass für einige Erklärungen: Wer trägt die Verantwortung für solche Versäumnisse? Warum wurden offensichtliche Risiken nicht rechtzeitig erkannt? Und wie kann ein Krankenhaus, das der öffentlichen Daseinsvorsorge verpflichtet ist, derartige Mängel in der Überwachung zulassen?
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LG Hamburg zur strafrechtlichen Grenze dienstlicher Autorität: Ein Kriminalbeamter als Betrüger
Was geschieht, wenn ein Kriminalbeamter seine berufliche Vertrauensstellung nutzt, um private Geschäfte voranzutreiben – und dabei übergriffig agiert? Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az. 705 NBs 78/23) bietet einen eindrücklichen Einblick in die Konstellation strafrechtlich relevanter Selbstüberschätzung im Beamtenverhältnis.
Der Fall ist bemerkenswert nicht nur wegen des Umstands, dass sich ein erfahrener Kriminaloberkommissar als Angeklagter verantworten musste, sondern vor allem wegen der präzisen dogmatischen Bewertung des Verhältnisses von Nebentätigkeit, Täuschung und rechtswidriger Bereicherungsabsicht. Zugleich soll es hier Anlass sein, um ein paar Zeilen zu Straftaten von Staatsdienern aus dem Bereich der Strafjustiz und der insoweit fehlerhaften öffentlichen Wahrnehmung zu schreiben.
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Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Hacker-Berichterstattung
OLG Frankfurt zieht klare Grenzen für digitale Quellen: Die journalistische Verarbeitung digitaler Informationen steht vor neuen Herausforderungen – insbesondere dann, wenn die Quelle der Informationen aus illegalen oder anonymen Datenleaks stammt.
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2025 (Az. 16 U 9/23) markiert einen deutlichen rechtlichen Maßstab für den Umgang mit sensiblen Daten aus dem sogenannten „Darknet“. Das Gericht stellte fest, dass eine auf Chatprotokollen basierende Berichterstattung dann unzulässig ist, wenn die Herkunft der Informationen nicht zweifelsfrei verifiziert werden kann – speziell bei identifizierender Darstellung der betroffenen Person.
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Was ist ein Geschäftsgeheimnis?
Der Schutz von Know-how ist für viele Unternehmen essenziell – nicht selten ist es gerade dieses Wissen, das den entscheidenden Wettbewerbsvorsprung ausmacht. Seit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) im April 2019 hat sich die damalige Rechtslage grundlegend geändert. Der Schutz unterliegt nun klaren gesetzlichen Anforderungen – und verlangt aktives Handeln. Für das Management bedeutet das: Wer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht systematisch schützt, verliert im Ernstfall nicht nur die Kontrolle über sensible Informationen, sondern auch die rechtliche Handhabe.
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Sabotage durch Innentäter
Ein in Betrieben gerne ausgeblendetes Szenario muss das Management umtreiben: Ein Mitarbeiter führt böses gegen das eigene Unternehmen im Schilde. Was etwa, wenn ein unzufriedener Mitarbeiter, der sich perfekt im System seines Unternehmens auskennt, gezielt eine digitale „Bombe“ platziert, die beim Verlust seines Arbeitsplatzes zündet?
Klingt übertrieben? Nun: Genau dieses Szenario spielte sich kürzlich in den USA ab. Ein Softwareentwickler wurde wegen massiver Sabotage seiner ehemaligen Firma verurteilt – mit weitreichenden Folgen für das Unternehmen und wichtige Lehren für das Management. Das Stichwort das hier fallen muss ist der „Innentäter“.
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Kündigung von Whistleblowern und Schutz vor Repressalien nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat mit Urteil vom 11. November 2024 (Az. 7 SLa 306/24) eine Entscheidung getroffen, die die Anforderungen an den Schutz von Whistleblowern vor Kündigungen konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Kündigung eines Compliance-Managers während der Probezeit gegen das Verbot von Repressalien nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verstößt.
Das Gericht stellte klar, dass der Arbeitnehmer das Vorliegen einer rechtmäßigen Meldung sowie eine darauf folgende Benachteiligung substantiiert darlegen und gegebenenfalls beweisen muss. In diesem Fall scheiterte der Kläger, weil er seine Vorwürfe nicht hinreichend konkretisierte und die Voraussetzungen für den Schutz durch das HinSchG nicht erfüllt waren. Diese Entscheidung setzt Maßstäbe für den Schutz von Hinweisgebern und die Anforderungen an die Darlegungslast bei Kündigungen, die vermeintlich als Repressalie ausgesprochen wurden.
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Können Ermittler auf das TOR-Netzwerk zugreifen?
Das Tor-Netzwerk (The Onion Router) wurde ursprünglich entwickelt, um eine weitgehend anonyme und sichere Kommunikation im Internet zu ermöglichen. Seit den Snowden-Enthüllungen hat es eine hohe Bekanntheit erlangt und wird von Journalisten, Aktivisten, Whistleblowern und auch Kriminellen genutzt. Doch wie sicher ist dieses Netzwerk heute wirklich? Können Ermittlungsbehörden tatsächlich auf Tor zugreifen und Nutzer enttarnen?
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Schadenersatzanspruch nach Hinweisgeberschutzgesetz: Wann ist der Arbeitnehmer auch Hinweisgeber?
Das Thema Whistleblowing und der Schutz von Hinweisgebern ist in der Arbeitswelt derzeit von zentraler Bedeutung. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Arbeitsgerichts Hamm (2 Ca 1229/23) wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Herausforderungen und Grenzen des Schutzes von Hinweisgebern. Dieser Fall zeigt deutlich auf, warum und unter welchen Umständen ein Schadenersatzanspruch nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) scheitern kann.
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Durchsuchungsanordnung auf Basis anonymer Anzeigen über ein Hinweisgebersystem
Ein Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 14.02.2024 (Az.: 18 Qs 49/23, 18 Qs 50/23, 18 Qs 51/23) beschäftigt sich ausführlich mit der Problematik von Durchsuchungsanordnungen, die auf Basis anonymer Anzeigen über ein Hinweisgebersystem erfolgen. In diesem speziellen Fall geht es um den Verdacht des Betrugs und der Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit einer Apotheke.
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