Das BSI warnte vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutz-Software – doch welche vertraglichen Auswirkungen hat diese Warnung auf laufende Verträge? Eine Antwort liegt nun bei Das Landgericht München I hat am 13. Dezember 2023 im Urteil (Az. 29 O 1152/23) zentrale Fragen zur mietvertraglichen Überlassung von Software, zur Definition von Mängeln bei Software, zur Auswirkung von…WeiterlesenVertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware
Schlagwort: Sachmangel
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 105/22) hat den Anwendungsbereich des Aufwendungsersatzanspruchs nach § 439 Abs. 3 BGB erheblich erweitert.WeiterlesenAufwendungsersatzanspruchs gemäß § 439 Abs. 3 BGB bei unterlassenem Einbau
Der Bundesgerichtshof (V ZR 134/22) hat klargestellt, dass der Käufer, der vom Verkäufer im Rahmen des kleinen Schadensersatzes nach §§ 437 Nr. 3, 280, 281 Abs. 1 BGB Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Kaufsache verlangt, jedenfalls dann nicht auf wesentlich geringere Mängelbeseitigungskosten verwiesen werden kann, wenn der Mangel damit nicht zweifelsfrei beseitigt werden kann. Der…WeiterlesenKein Verweis auf geringere Mangelbeseitigungskosten bei unsicherer Mangelbeseitigung
Die Einführung des neuen Schuldrechts im Jahr 2022 sorgt weiterhin für Unsicherheit: Mit dem Jahresbeginn 2022 wurde ein neues Schuldrecht, samt neuem Kaufrecht, in Deutschland umgesetzt, dessen Kern in erster Linie gesetzliche Kodifikationen rund um digitale Rechtsfragen waren.WeiterlesenVerunsicherung durch neues Kaufrecht 2022
Mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt, dass wenn sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit dem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, ergibt, dass der Erwerber das bei Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand. Abweichungen sind dabei möglich, etwa wenn…WeiterlesenGrunderwerbsteuer bei einheitlichem Erwerbsgegenstand
Wie stellt sich die Haftungssituation im Themenkomplex der IT-Sicherheit, insbesondere für Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Vorstand), dar? In meinem Vortrag zur Haftung bei IT-Sicherheitslücken, zugeschnitten auf Geschäftsführung und Vorstände, gehe ich auf die relevanten Umstände ein: Nach einer Darstellung allgemeiner Haftungsfragen werden, hierauf aufbauend, konkrete Haftungsfragen für Arbeitnehmer & Vorstand aufgezeigt sowie abschließend, in aller Kürze,…WeiterlesenHaftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
Um einen echten Klassiker im Softwarerecht ging es beim OLG München (7 U 5822/20): Ein Immobilienverwaltungs-Unternehmen hatte eine wohnungswirtschaftlichen Software sowie hierzu vereinbarte Schulungs- und Supportleistungen eingekauft. Dann gab es Streit um die Frage, ob die Software mangelhaft war, weil sie auf den MacOS-Systemen des Erwerbers nicht laufen konnte; Hintergrund war, dass für die Nutzung…WeiterlesenMangelhafte Software bei falschem Betriebssystem
Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen („Updatepflicht“) bei Software: Seit dem 1.1.22 haben wir ein EU-weit normiertes Verbraucher-Softwarerecht. Mit diesem Softwarerecht kommt ein besonderes Novum: die gesetzliche Vorgabe einer Updatepflicht für Software.WeiterlesenAktualisierungspflicht für Software
Das neue Kaufrecht kommt am 1.1.2022 und damit die „digitale Revolution“ im BGB. Ich habe in den bisherigen Teilen schon versucht aufzuzeigen, was sich Neues tut und dass man vorsichtig sein muss, wenn man mit alten Verträgen und hergebrachtem juristischen Wissen versucht Käufe zu regeln. In diesem dritten Teil meiner vierteiligen Serie geht es nun…WeiterlesenNeues Kaufrecht 2022: Digitales
Es tut sich etwas im Vertragsrecht in Sachen Sicherheit – zukünftig wird die Sicherheit ein zentrales Element sein bei der Frage, ob ein Mangel vorliegt, gleich ob Software (jedenfalls gegenüber Verbrauchern) oder Kaufgegenstand. Denn: Mit dem neuen Kaufrecht zum 1.1.2022 ändert sich auch die Frage, wann ein Sachmangel vorliegt. Zum einen versucht der Gesetzgeber zwar…WeiterlesenNeues Kaufrecht: Sicherheit als Mangel
Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze. Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars…WeiterlesenNeues Kaufrecht und Softwarerecht 2022
Der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 310/08) hat festgestellt, dass der Käufer bei einer Sachmängelrüge dem Verkäufer die Möglichkeit bieten muss, die Sache selbst zu untersuchen. Dazu gehört auch, dass die Sache dem Verkäufer hierzu zur Verfügung gestellt wird. Das Nacherfüllungsverlangen umfasst laut Bundesgerichtshof auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der…WeiterlesenSachmängelhaftung: Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung der Sache ermöglichen
Ein wichtiger Punkt, den immer noch viel zu viele nicht beachten: In einem einheitlichen Europäischen Wirtschaftsraum kann der Gerichtsstand im Streitfall rasch zur teuren Falle werden, wenn man nämlich plötzlich merkt, dass man als in Deutschland ansässiger Lieferant wenn, dann im Ausland klagen muss. Da sind nicht nur die „üblichen Aufwendungen“ gleich merklich teurer, auch…WeiterlesenDie Sache mit dem Gerichtsstand
Ein überhöhtes Sicherheitsverlangen des Auftraggebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist unwirksam.WeiterlesenVertragsrecht: Überhöhte Sicherheit in AGB des Auftraggebers
Der Hinweis in einem Internetangebot, der nicht angeschlossene Motor einer gebrauchten Segeljacht sei in einer Wassertonne getestet worden, beinhaltet noch keine Übernahme einer Garantie für die Gebrauchstauglichkeit des Motors gemäß § 443 Abs. 1 BGB. Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Verkäufer in der Anzeige explizit zum Ausdruck gebracht hat, eine Garantie…WeiterlesenOLG Celle, 3 U 251/08: Gewährleistungsausschluss bei eBay