Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Dazu bei uns: Übersicht zur Kündigung wegen privater InternetnutzungWeiterlesenKündigung wegen privater Internetnutzung – Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers
Schlagwort: Arbeitnehmerdatenschutz
Rechtsanwalt für Arbeitnehmerdatenschutz: Der Beschäftigtendatenschutz ist ein Teilbereich des Datenschutzrechts, der den Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten regelt. Dabei geht es insbesondere um Daten, die durch das Arbeitsverhältnis erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
In Deutschland wird der Beschäftigtendatenschutz vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Der Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten soll sicherstellen, dass diese nicht auf unrechtmäßige Weise vom Arbeitgeber erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dabei sollen die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gewahrt und seine Privatsphäre geschützt werden.
Konkret sieht der Arbeitnehmerdatenschutz beispielsweise vor, dass Arbeitgeber nur solche personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten dürfen, die für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur Daten erheben und verarbeiten darf, die im Kontext des Arbeitsverhältnisses stehen, wie zum Beispiel Name, Anschrift, Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer und Arbeitszeiten.
Weiterhin muss der Arbeitgeber die betroffenen Beschäftigten über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten informieren. Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer einwilligen muss, wenn der Arbeitgeber Daten erheben und verarbeiten will, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und ausdrücklich erfolgen.
Ferner hat der Arbeitnehmer das Recht, Auskunft über die von seinem Arbeitgeber gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, wenn sie unrichtig oder unzulässig erhoben wurden.
Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz können sowohl arbeitsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In schweren Fällen können Sanktionen wie Bußgelder oder sogar strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.
Wir sind im Datenschutzrecht für Unternehmen (in Teilbereichen) tätig und konzentrieren uns besonders auf eine Verteidigung im Datenschutzstrafrecht, etwa bei Bußgeldern. Beachten Sie unsere Beiträge zum Datenschutzrecht im Blog!
Inzwischen sollte es zum Alltag gehören, dass Unternehmen, gleich welcher Größe, zumindest irgendwie im „sozialen Internet“ aktiv sind – sei es freiwillig oder unfreiwillig. Vom gezielten Auftritt zu Werbezwecken bis zum Mitarbeiter, der ungewolltes über das eigene Unternehmen verbreitet – die Problematik trifft inzwischen Unternehmen jeglicher Größe. Zum geflügelten Begriff haben sich hierbei die „Social…WeiterlesenSocial Media Guidelines – Muster und Erläuterungen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat sich gleich in zwei Entscheidungen (11 Ca 7326/10 und 9 BV 183/10) mit der Zulässigkeit von Videoüberwachung am Arbeitsplatz beschäftigt und kam zu folgenden Ergebnissen: Grundsätzlich, wenn Beweise unter Verstoss gegen datenschutzrechtliche Regelungen gewonnen werden, unterliegen diese einem Beweisverwertungsverbot. Eine heimliche Installation einer Videokamera kommt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausnahmsweise nur…WeiterlesenDatenschutz: Rechtsprechung zur Videoüberwachung von Arbeitnehmern
Die Sachlage bei Landesarbeitsgericht Düsseldorf (12 Sa 136/15) ist zwar interessant, muss aber genau verstanden werden um die Entscheidung nicht falsch einzuordnen: Jemand war selbstständig als externer Datenschutzbeauftragter und lässt sich dann bei einem Unternehmen anstellen als „Berater für Datenschutz“, wobei er einen bisherigen Kunden mitbringt und den weiter betreut. Später dann soll er –…WeiterlesenExterner Datenschutzbeauftragter: Zum Direktionsrecht des Arbeitgebers
Fotos des Arbeitnehmers auf der Firmenwebseite: Immer häufiger wird um Mitarbeiterfotos (Fotos eines Arbeitnehmers) auf der Firmen-Webseite seines – ggfs. auch ehemaligen – Arbeitgebers gestritten. Dabei ist der Sachverhalt im Grundmodell prinzipiell immer recht ähnlich: Die Firma macht Fotos vom Arbeitnehmer und verwendet diese u.a. auf der Webseite. Der Arbeitnehmer scheidet später aus dem Unternehmen…WeiterlesenMitarbeiterfotos & Arbeitnehmerdatenschutz
Kameraüberwachung: In diesem Artikel finden Sie eine kurze juristische Gesamtschau zum Thema „Kameraüberwachung“. Es geht darum, einen sehr kurzen Überblick über das komplexe Thema zu vermitteln und auch ein wenig Sensibilität zu erzeugen. Neben einer kurzen Darstellung rechtlicher Grundlagen finden Sie eine ausgewählte Rechtsprechungsübersicht, Ausführungen zu Streitigkeiten mit Mietern, Nachbarn und Disco-Betreibern. Dieser Beitrag wird…WeiterlesenVideoüberwachung: Rechtsprechungsübersicht zur Kameraüberwachung
Die versteckte Überwachung eines Arbeitnehmers ist zur Aufklärung von Straftaten durch diesen zulässig. Auch der Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (hier §6b BDSG) führt insofern nicht zwingend zu einem Beweisverwertungsverbot, so das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 153/11).WeiterlesenVersteckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern: Kein Beweisverwertungsverbot
Heimliche Observation des Arbeitnehmers: Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1007/13) hat sich in einer vielbeachteten Entscheidung mit der Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in Form einer Observation durch einen Privatdetektiv beschäftigt. Die Entscheidung kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass eine solche Observation nur unter sehr hohen Voraussetzungen möglich ist und dass im Fall einer rechtswidrigen…WeiterlesenBundesarbeitsgericht zur heimlichen Observation des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Der Arbeitnehmerdatenschutz soll sich ändern, er soll „besser“ werden – was auch immer darunter zu verstehen ist. Dazu gibt es nunmehr den dritten Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes (nach Mai und Juni 2010 nun als dritter Entwurf seit dem August 2010), der so von der Bundesregierung auch in den Bundestag eingebracht wurde. Update: Inzwischen ist bekannt geworden,…WeiterlesenArbeitnehmerdatenschutzgesetz: Kommentierung des Gesetzentwurfs 2012
Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 26.08.2011 (6 Ta 164/11) nochmals festgehalten: Im Übrigen gilt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen kann (BAG 22.02.2001 – 6 AZR 3/99 = EzBAT BAT §…WeiterlesenArbeitnehmer kann Entfernung zu Unrecht erteilter Abmahnung aus Personalakte verlangen
Im letzten Jahr gab es – im Zuge diverser Vorfälle im Bereich der Datenverarbeitung von Arbeitnehmern – einen vielbeachteten und kritisierten Anlauf der Bundesregierung zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz, dass das Bundesdatenschutzgesetz mit Blick auf Arbeitsverhältnisse reformieren sollte. Um das Thema ist es inzwischen wieder etwas stiller geworden. Aktuell ist festzustellen, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz in der Regierungsvorlage…WeiterlesenAktuelles zum Beschäftigtendatenschutz?
Zugriff auf EMails des Arbeitnehmers: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (4 Sa 2132/10) hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen dem Arbeitgeber zustehen kann, auf das betriebliche E-Mailkonto des Arbeitnehmers zuzugreifen, selbst wenn diesem die private Nutzung erlaubt war und er dem Zugriff nicht zugestimmt hat. Dazu auch: WeiterlesenZugriff des Arbeitgebers auf EMails des Arbeitnehmers
Das nunmehr ernsthaft avisierte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz (das eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes anstrebt), führt (erwartungsgemäß) zu Kritik aus den verschiedenen Richtungen, aber auch zu Lob: Der Bundesdatenschutzbeauftragte zeigt sich erst einmal erfreut, auch wenn eine detaillierte Stellungnahme wohl noch nicht zu sehen ist. Kritik gibt es natürlich ansonsten aus allen Richtungen: Die Arbeitgeber meinen, es ginge teilweise…WeiterlesenErste Stellungnahmen zum geplanten Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Das IITR hat den bislang nicht bekannten Entwurf des „Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes („Arbeitnehmerdatenschutz“)“ veröffentlicht. Arbeitgeber werden demzufolge in Zukunft einige Regelungen zu beachten haben, eine Besprechung des Entwurfs folgt später. Inhaltlich wird das BDSG um einen neuen Abschnitt erweitert. Auf den ersten Blick fällt mir bereits ein grundsätzliches Problem auf: Im neuen §32 BDSG…WeiterlesenArbeitnehmerdatenschutz: Gesetzentwurf veröffentlicht – Fraglicher Anwendungsbereich?
Die ordnungsgemäße Führung von Personalakten im Unternehmen ist nicht einfach. Richtig schwierig wird es, wenn sensible Daten in der Akte abgelegt werden sollen.WeiterlesenPersonalakten: So lösen Sie das Problem „Sensible Daten in Personalakten“