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Schlagwort: Cyberversicherung

Rechtsanwalt für Cyberversicherung gesucht? Eine Cyber-Versicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen und Organisationen gegen Schäden durch Cyber-Angriffe, Datenverlust, Hacker-Angriffe und andere IT-Risiken absichert. Eine solche Versicherung kann verschiedene Deckungsbereiche wie Haftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Ertragsausfallversicherung, Krisenmanagement und Notfallwiederherstellung umfassen.

Wir unterstützen in unserer Kanzlei Unternehmen juristisch beratend rund um Cybercrime und IT-Sicherheit!

Die Leistungen einer Cyberversicherung können je nach Versicherungsbedingungen und individuellen Bedürfnissen variieren. Einige Versicherer stellen beispielsweise Rechts- und IT-Experten zur Verfügung, um das Unternehmen bei der Bewältigung von Cyberangriffen zu unterstützen, während andere eine finanzielle Entschädigung für Schäden anbieten.

Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe und Datenverluste kann eine Cyberversicherung für Unternehmen und Organisationen von entscheidender Bedeutung sein, um sich vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle zu schützen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Cyberversicherung kein Ersatz für eine umfassende IT-Sicherheitsstrategie ist, sondern diese vielmehr ergänzt. Dabei zeigt sich in jüngerer Rechtsprechung, dass sich erhebliche Gefahren für das Management im Umgang mit Cyberversicherungen ergeben.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Cyberangriff auf Unternehmen

    Cyberangriff auf Unternehmen

    Was in den ersten Stunden nach einem Cyberangriff über Schaden und Haftung entscheidet

    Am Stuttgarter Staatstheater stand Anfang 2026 plötzlich ein Mann am Telefon, den niemand bestellt hatte: ein Verhandler, der zwischen einem öffentlichen Kulturbetrieb und einer Erpressergruppe vermitteln sollte. Die ZEIT hat den Fall im Januar nachgezeichnet – verschlüsselte Systeme, eine Lösegeldforderung in Kryptowährung, ein Prozess vor dem Landgericht, und am Ende die nüchterne Erkenntnis, dass die Täter sich verhalten wie scheue Wildtiere, die beim kleinsten Fehler verschwinden. Was sich liest wie ein Krimi, ist für die deutsche Wirtschaft längst Alltag. Und es trifft nicht mehr nur die Konzerne, sondern mit voller Wucht den Mittelstand.

    Der Bitkom beziffert den jährlichen Schaden durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage für 2025 auf 289,2 Milliarden Euro, davon über 200 Milliarden allein durch Cyberattacken. 87 Prozent der Unternehmen waren betroffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrierte zuletzt täglich 119 neue Schwachstellen – ein Zuwachs von fast einem Viertel binnen eines Jahres. Wer in dieser Lage glaubt, ein gut gemeinter Notfallplan im Aktenordner reiche aus, hat die eigentliche Dynamik eines Angriffs nicht verstanden.

    Ich selbst habe umfangreich fachlich zu dem Thema publiziert: zur Haftung der Geschäftsleitung, Haftungsverteilung im Schadensfall beim CEO-Fraud, dem Recht der Cyberversicherungen – aber auch zu Erscheinungsformen modernen Cybercrimes.

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  • Digitaler Selbstschutz im Alltag

    Digitaler Selbstschutz im Alltag

    Stiftung Warentest hat in vergangenen Jahren in mehreren Tests untersucht, wie gut sich Verbraucher gegen digitale Risiken wappnen können – von Cyberversicherungen über Antivirenprogramme bis hin zu Passwortmanagern und Zwei-Faktor-Apps. Das Bild ist klar: Wer sich klug aufstellt, braucht weder Panik noch High-End-Technik, sondern vor allem informierte Entscheidungen bei ein paar zentralen Bausteinen der eigenen Sicherheitsarchitektur.

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  • Ransomware: Lösegeld an die Erpresser bezahlen?

    Ransomware: Lösegeld an die Erpresser bezahlen?

    Lösegeld bei Ransomware bezahlen – oder nicht? Wenn ein Unternehmen von Ransomware betroffen ist, dreht sich schnell alles um die Frage, ob man der Lösegeldforderung nachkommt. Die Einstellung der Behörden zu dieser Frage ist sehr einfach: Auf keinen Fall. Das ist vom kriminalistischen und generalpräventiven Standpunkt aus auf jeden Fall berechtigt und nachvollziehbar.

    Jedenfalls so lange ist dieser Ansatz berechtigt, wie man nicht selber betroffen ist: Die Verschlüsselten Daten können den Ruin, also die Insolvenz, für das gesamte Unternehmen bedeuten. Und selbst wenn man die straf- und Zivilrechtliche Verantwortung (aka Haftung) als Geschäftsführung ausser Acht lässt, so besteht dennoch die Verantwortung nicht nur für den Bestand des Unternehmens sondern eben auch für die Existenz der Arbeitnehmer, deren Jobs akut bedroht sind. Also: Zahlen?

    Gerade für die Unternehmensleitung ist die Lösegeldfrage dabei keine abstrakte IT‑ oder Strafverfolgungsfrage, sondern eine hochkonkrete Krisenentscheidung unter Unsicherheit: Es geht um die Fortführung des Geschäftsbetriebs, die Sicherung von Arbeitsplätzen, die eigene Organhaftung und zugleich um die Frage, ob man durch eine Zahlung eine kriminelle Angriffsökonomie stützt, von der auch andere – oder später wieder das eigene Unternehmen – getroffen werden. Die Entscheidung wird unter massivem Zeitdruck getroffen, typischerweise auf der Basis unvollständiger Informationen und in einer Situation, in der die technischen und organisatorischen Versäumnisse der Vergangenheit mit voller Wucht sichtbar werden.

    Eine Studie gibt zwar keine pauschale Antwort, aber der Blick auf andere schärft den Fokus, zumal die Zahlung von Ransomware-Lösezahlungen ebenso wieder Haftungsbegründend sein kann für die Geschäftsführung – selbst wenn der Betrieb dann doch fortbesteht. Der Beitrag wurde zuletzt im Februar 2026 aktualisiert.

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  • Grenzen der Hausratversicherung bei Phishing

    Grenzen der Hausratversicherung bei Phishing

    Phishing-Angriffe gehören zu den häufigsten Cyberdelikten, bei denen Täter durch gefälschte Kommunikation an sensible Daten gelangen. Doch nicht jeder Schaden, der im Zusammenhang mit digitalen Transaktionen entsteht, ist automatisch durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Das Amtsgericht Bernau (10 C 212/25) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Versicherungsschutz für Phishing-Schäden eng an die Definition vertraulicher Zugangsdaten geknüpft ist – und dass die Preisgabe von IBAN oder Kreditkartennummer allein keinen Anspruch auf Entschädigung begründet.

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  • Copy-Paste-Irrtum führt zum 50-Millionen-Dollar-Albtraum

    Copy-Paste-Irrtum führt zum 50-Millionen-Dollar-Albtraum

    Wenn Transaktionen unwiderruflich sind und theoretische Anonymität herrscht, kann ein kleiner Fehler katastrophale Folgen haben – wie ein aktueller Vorfall, bei dem ein Nutzer fast 50 Millionen US-Dollar durch eine sogenannte „Address Poisoning“-Attacke verlor, eindrücklich zeigt. Die Geschehnisse sind bereits umfangreich in der Techlandschaft aufgegriffen worden.

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  • Rechtsschutz bei Krypto-Vermögensverlusten: Sachmangel einer Hardware-Wallet

    Rechtsschutz bei Krypto-Vermögensverlusten: Sachmangel einer Hardware-Wallet

    Die Digitalisierung des Vermögens wirft neue rechtliche Fragen auf – insbesondere, wenn technische Sicherheitslücken zu erheblichen finanziellen Schäden führen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil (7 U 80/24) entschieden, dass ein Rechtsschutzversicherer an einen bindenden Stichentscheid gebunden ist, selbst wenn dieser von einem vorbefassten Anwalt des Versicherungsnehmers stammt. Der Fall betrifft den Verlust von Bitcoin im Wert von über 769.000 Euro, der auf einen angeblichen Sachmangel einer Hardware-Wallet zurückgeführt wird.

    Es geht hier also nicht nur die Anforderungen an Stichentscheide in der Rechtsschutzversicherung, sondern auch die schwierige Abgrenzung zwischen technischen Sicherheitsrisiken und rechtlich relevanten Mängeln. Für Versicherer und Versicherungsnehmer gleichermaßen ist die Frage zentral, unter welchen Umständen eine Deckungsablehnung unwirksam wird und wann ein Stichentscheid seine Bindungswirkung entfaltet.

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  • Kein Versicherungsschutz bei Phishing

    Kein Versicherungsschutz bei Phishing

    Nicht jeder Schaden, der durch digitale Täuschung entsteht, ist automatisch durch eine Hausratversicherung mit Internetschutz abgedeckt, wie das Landgericht Bielefeld in einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 25. September 2025 (22 S 81/25) klargestellt hat. Hier wird ausgearbeitet unter welchen Voraussetzungen Versicherer für solche Schäden haften – und wo die Grenzen des Deckungsschutzes liegen.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Aufsatz „Das aktuelle Recht der Cyberversicherungen in „Kommunikation & Recht“, Heft 6/2025, S.373). Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Ransomware-Angriffe gehören auch in aktuellen Studien zu den größten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Angriffe führen nicht nur zu operativen Stillständen und finanziellen Verlusten, sondern bergen auch erhebliche juristische Risiken – von strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen. Für Führungskräfte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Dieser Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse aus der juristischen Diskussion zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und Risiken.

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  • Hausratversicherung mit Cyberschutz: Kein Versicherungsschutz bei SMS-Link-Betrug

    Hausratversicherung mit Cyberschutz: Kein Versicherungsschutz bei SMS-Link-Betrug

    LG Hamburg zur Auslegung von „Phishing“ und „Pharming“ in Hausrat-AVB: Die zunehmende Zahl von Betrugsfällen im digitalen Zahlungsverkehr hat auch das Verbraucher-Versicherungsrecht erreicht. Mit Urteil vom 12. Dezember 2024 (Az. 332 O 187/23) hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden, ob ein Hausratversicherer für einen Vermögensschaden einzustehen hat, der durch eine perfide Betrugsmasche unter Einbindung eines SMS-Links verursacht wurde. Dabei stellte sich die zentrale Frage, ob ein solcher Vorgang vom vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz, hier im Rahmen einer Hausratversicherung mit Cyberschutz, gegen „Phishing“ oder „Pharming“ erfasst ist.

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  • Cyberversicherung in der Hausratpolice

    Cyberversicherung in der Hausratpolice

    LG Berlin zur Reichweite der „Online- und Digitalschutz“-Klausel: In einer Entscheidung vom 27. Mai 2025 (Az. 24 O 250/24) hat das Landgericht Berlin grundlegende Klarstellungen zur Auslegung einer sogenannten „Cyberklausel“ innerhalb einer Hausratversicherung getroffen. Die Klägerin, Opfer eines betrügerischen Zugriffs auf ihr Girokonto über eine Mobile-Payment-App, verlangte Schadensersatz aus dem Versicherungsvertrag. Das Gericht wies die Klage jedoch ab – mit Begründungen, die sowohl dogmatisch als auch versicherungsvertraglich bedeutsam sind.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Fachaufsatz „Das aktuelle Recht der Cyberversicherungen“ in Kommunikation & Recht, Heft 6/2025, S.373

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  • Alarmstufe Rot im Mittelstand – Warum Cybersecurity zur Chefsache gehört

    Alarmstufe Rot im Mittelstand – Warum Cybersecurity zur Chefsache gehört

    Digitale Technologien prägen zentrale Geschäftsprozesse das bei Kosten bislang ignorierte Thema rückt gnadenlos immer weiter ins Zentrum unternehmerischer Verantwortung: Cybersicherheit. Eine aktuelle Deloitte-Studie „Cybersecurity im Mittelstand“ zeigt in aller Deutlichkeit, dass mittelständische Unternehmen in Deutschland nicht mehr unter dem Radar der Cyberkriminalität operieren – im Gegenteil, sie sind zu bevorzugten Angriffszielen geworden.

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  • Cyberversicherung: OLG Schleswig verwirft Berufung

    Cyberversicherung: OLG Schleswig verwirft Berufung

    Das OLG Schleswig (Az.: 16 U 63/24) hat nunmehr am 09.01.2025 entschieden, dass eine Versicherungsnehmerin keinen Anspruch auf Leistungen aus einer Cyber-Versicherung hat, weil der Vertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten wurde – die geführte Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Kiel wurde damit verworfen. Der Streit drehte sich um die unrichtige Beantwortung von Fragen im Versicherungsantrag, die zu einer Nichtigkeit des Vertrages führten.

    Bemerkenswert ist, dass das OLG Schleswig schon im letzten Jahr in einem Hinweisbeschluss diese Entscheidung in Aussicht gestellt hatte – offenkundig ist aber wohl die Revision zum BGH geplant. Damit dürfte der durch spannende Fall zu einer ersten höchstgerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Angaben gegenüber einer Cyberversicherung führen!

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  • IT-Forensik bei Cybervorfällen: Leitfaden für das Management

    IT-Forensik bei Cybervorfällen: Leitfaden für das Management

    Cybervorfälle, sei es durch externe Angreifer oder durch eigene Mitarbeiter, stellen Unternehmen vor immense Herausforderungen. Neben der Sicherstellung der Geschäftsprozesse ist insbesondere die forensische Aufarbeitung solcher Vorfälle essentiell, um Schäden zu minimieren, Täter zu identifizieren und rechtssichere Beweise zu sammeln. Die IT-Forensik bewegt sich jedoch in einem hochkomplexen rechtlichen Umfeld. Unternehmen müssen rechtliche Anforderungen und technische Möglichkeiten eng verzahnen, um nicht nur Sicherheitslücken zu schließen, sondern auch in möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen bestehen zu können.

    Die drängenden Fragen lauten: Wie können Vorfälle aufgeklärt, Täter identifiziert und gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden? Die IT-Forensik bietet hier wesentliche Werkzeuge, ist aber keine rein technische Disziplin. Vielmehr erfordert sie ein präzises Zusammenspiel von Technik, Recht und organisatorischen Maßnahmen. Vor allem das Management steht in der Verantwortung, ein Umfeld zu schaffen, in dem IT-forensische Maßnahmen effektiv und rechtssicher umgesetzt werden können – idealerweise bevor der Ernstfall eintritt. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte der IT-Forensik von der Bedrohungsanalyse bis zur gerichtsfesten Beweissicherung.

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  • Wirtschaftsstrafrecht: Erschöpfung der D&O-Versicherungssumme

    Wirtschaftsstrafrecht: Erschöpfung der D&O-Versicherungssumme

    Das Urteil des OLG Frankfurt vom 29. November 2024 (Az. 7 U 82/22) behandelt die Frage, in welchem Umfang Versicherungsschutz aus einer D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) besteht, insbesondere in Bezug auf PR-Kosten und die Erschöpfung der Versicherungssumme.

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  • LG Hagen zur Einstandspflicht einer Cyberversicherung

    LG Hagen zur Einstandspflicht einer Cyberversicherung

    Das Landgericht Hagen (Az. 9 O 258/23) hatte über die Klage einer Firma zu entscheiden, die Ersatzansprüche aus einem Cyberversicherungsvertrag geltend machte. Der Kern der Auseinandersetzung lag darin, dass die Versicherung den geltend gemachten Schaden nicht regulieren wollte, da aus ihrer Sicht – mangels insoweit notwendiger IT-Sicherheitsverletzung – eine Cyberversicherung nicht bei Schäden durch betrügerische E-Mails greift.

    Die Klage wurde abgewiesen, was auf die Auslegung der Versicherungsbedingungen und den Sachverhalt im konkreten Fall zurückzuführen war.

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