Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 21. November 2024 (Az. 5 U 54/23) behandelt wesentliche Aspekte des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Im Fokus stehen die Fragen der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gemäß § 95a UrhG und die Haftung eines Webhosters, der Speicherplatz für eine Website bereitstellt, die Umgehungshilfen wie die Software „youtube-dl“ anbietet.WeiterlesenEntscheidung des OLG Hamburg zu „youtube-dl“
Schlagwort: Webhosting
Webhosting: Das „Webhosting“ ist verbunden mit eigenen rechtlichen Problemen und insbesondere datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Wichtige rechtliche Fragen beim Webhosting sind:
- Haftung: Inwiefern ist ein Webhosting-Anbieter für Inhalte verantwortlich, die von Nutzern auf seinem Server gehostet werden? Wie kann er sich rechtlich absichern?
- Datenschutz: Wie kann ein Webhosting-Anbieter sicherstellen, dass die Daten seiner Kunden auf seinen Servern sicher sind und den Datenschutzvorschriften entsprechen?
- Verträge: Welche vertraglichen Regelungen sollte ein Webhosting-Anbieter mit seinen Kunden treffen? Wie kann er sich rechtlich absichern?
- Verfügbarkeit: Wie kann ein Webhosting-Anbieter sicherstellen, dass seine Server rund um die Uhr verfügbar sind? Welche Garantien kann er seinen Kunden bieten?
- Domainrecht: Welche rechtlichen Anforderungen sind mit der Registrierung und Verwaltung von Domains verbunden? Wie können mögliche Domainstreitigkeiten gelöst werden?
- Urheberrecht: Wie kann ein Webhosting-Anbieter sicherstellen, dass auf seinen Servern keine urheberrechtlich geschützten Inhalte gehostet werden? Wie geht er mit Urheberrechtsverletzungen um, die von Nutzern begangen werden?
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Im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. März 2023 (310 O 316/21) ging es um die urheberrechtliche Problematik der Software „youtube-dl“, die zum Herunterladen von Inhalten von YouTube und anderen Videoplattformen verwendet werden kann. Konkret wurden die Klägerinnen – Tonträgerherstellerunternehmen – aktiv, da sie behaupteten, der Beklagte, ein Web-Hosting-Dienst-Anbieter, habe durch das Bereitstellen von Speicherplatz…WeiterlesenUrheberrechtliche Problematik von Youtube-Download-Software
§ 103 StPO gestattet die Durchsuchung bei Tatunverdächtigen, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich die gesuchte Person, Spur oder Sache in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Diese Durchsuchungsmaßnahme betrifft besonders Unternehmen, etwa Provider, die Daten herausgeben sollen. Dabei hebt der BGH hervor, dass alleine der „Besuch“ durch Polizisten schon negative Effekte haben…WeiterlesenDurchsuchung beim Dritten (§ 103 StPO)
Dass die Sicherung des Zugangs durch ein Passwort als Zugangssicherung ausreicht, hat das Landgericht Aachen, 60 Qs 16/23, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgestellt. Die Entscheidung macht deutlich, wo derzeit eklatante Probleme im IT-Sicherheitsrecht in Deutschland liegen und wird hier kurz vorgestellt. Kurze Anmerkung: Ich nehme hier die Entscheidung unkommentiert, nur in Teilen…WeiterlesenSicherung des Zugangs mittels Passwort reicht als Zugangssicherung im Sinne des §202a StGB
Wie stellt sich die Haftungssituation im Themenkomplex der IT-Sicherheit, insbesondere für Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Vorstand), dar? In meinem Vortrag zur Haftung bei IT-Sicherheitslücken, zugeschnitten auf Geschäftsführung und Vorstände, gehe ich auf die relevanten Umstände ein: Nach einer Darstellung allgemeiner Haftungsfragen werden, hierauf aufbauend, konkrete Haftungsfragen für Arbeitnehmer & Vorstand aufgezeigt sowie abschließend, in aller Kürze,…WeiterlesenHaftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen („Updatepflicht“) bei Software: Seit dem 1.1.22 haben wir ein EU-weit normiertes Verbraucher-Softwarerecht. Mit diesem Softwarerecht kommt ein besonderes Novum: die gesetzliche Vorgabe einer Updatepflicht für Software.WeiterlesenAktualisierungspflicht für Software
Die Sicherheitslücke in Log4J hat die IT-Welt durcheinander gerüttelt und führt derzeit zu massenhaften Angriffen – doch was ist juristisch zu tun, muss man schon eine Meldung veranlassen, nur weil man von der Lücke allgemein Betroffen war?WeiterlesenRechtliche Implikationen aus der Log4J / Log4Shell Lücke
Welche Pflichten treffen eigentlich Provider, wenn eine IT-Sicherheitslücke in eingesetzter Software bekannt wird, die noch gar nicht ausgenutzt wurde? In der Tat ergeben sich dabei einige vertragsrechtliche Aspekte. Als Beispiel soll die im Jahr 2014 bekannt gewordene Sicherheitslücke mit dem treffenden Namen „Shellshock“ dienen, die schnell ausgenutzt wurde, Ein solcher Fall sollte Provider und Anbieter…WeiterlesenJuristische Konsequenzen für Provider und Diensteanbieter bei IT-Sicherheitslücke
Das Landgericht Düsseldorf (23 S 359/09) hatte sich mit einem Anbieter von Webspace („Sharehoster“) beschäftigt und festgestellt, dass dieser für urheberrechtliche Verletzungen durch dort vorgehaltene Downloads nicht als Täter in Anspruch zu nehmen ist. Offen liess das Gericht allerdings, ob eine Haftung als Störer in Betracht käme, scheint dem aber eher abgeneigt zu sein. In…WeiterlesenSharehosting: Webspace-Anbieter haftet bei Urheberrechtsverletzung erst ab Kenntnisnahme
Das LG Kiel (18 O 243/10) hat sich auf Grund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW den AGB eines Pre-Paid-Mobilfunkanbieters gewidmet und kam zu Folgenden Ergebnissen: Für die Erstattung noch übrig gebliebenen Restguthabens darf keine Gebühr verlangt werden Mahngebühren in Höhe von 9,95 Euro für eine erste Mahnung sind unzulässig Pauschale Gebühren in Höhe von 19,95…WeiterlesenLG Kiel zu hohen Mahngebühren und Auszahlung von Restguthaben
Das OLG Stuttgart, 2 Ws 75/21, hat klarstellend entschieden, dass die in § 100b StPO vorgesehene Online-Durchsuchung keine Ermächtigungsgrundlage darstellt, um einen IT-Servicedienstleister allein zur Herausgabe von auf seinem Server gespeicherten Daten eines Dritten und zur Verschwiegenheit hierüber zu verpflichten.WeiterlesenPflichten des IT-Dienstleisters bei Online-Durchsuchung (§100b StPO)
Nunmehr hat auch der 3. Senat (StB 47/20) bestätigt, dass § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, Telekommunikation – einschließlich dabei anfallender Verkehrsdaten zu überwachen und aufzuzeichnen, inklusive Mail-Accounts. Hintergrund ist, dass entsprechend § 100a Abs. 4 Satz 1 StPO aufgrund der Anordnung einer Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt oder…WeiterlesenBGH bekräftigt: Mail-Überwachung ist durch § 100a StPO gedeckt
Das OLG Köln (6 U 32/20) hat entschieden, dass ein CDN als Störer haftet – jedenfalls ab einem entsprechenden Hinweis des in seinen Rechten Verletzten, wobei es allgemeine Prüfpflichten nicht gibt: Der Beitrag der Antragsgegnerin besteht darin, dass sie sich hinsichtlich des Datenverkehrs zwischen der Kundenwebseite und Nutzern mit ihrem Server-Netzwerk zwischenschaltet, sodass sämtlicher Internetverkehr…WeiterlesenStörerhaftung eines Content-Delivery-Networks (CDN)
Der Bundesgerichtshof (I ZR 13/19) hat nunmehr klargestellt, dass der Registrar einer Internetdomain, der im Auftrag des zukünftigen Domaininhabers der Registrierungsstelle die für die Registrierung der Domain erforderlichen Daten mitteilt und auf diese Weise an der Konnektierung der Domain mitwirkt, als Störer für die Bereitstellung urheberrechtsverletzender Inhalte unter der registrierten Domain haftet – dies allerdings…WeiterlesenBGH zur Störerhaftung des Registrars
Das OLG Dresden (4 U 652/20) hat hervorgehoben, dass die Haftung eines Hostproviders als mittelbarer Störer eine konkrete Beanstandung seitens des Betroffenen voraussetzt. Allgemeine Hinweise, wie etwa der Hinweis auf eine behauptete „Diffamierung“ genügen nicht: Die Haftung eines Hostproviders als mittelbarer Störer setzt die Verletzung von Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfpflichten, voraus. Deren Umfang bestimmt sich…WeiterlesenHaftung des Hostproviders als mittelbarer Störer