Wie ist zu verfahren, wenn ein Arbeitgeber Strafanzeige gegen einen ehemaligen Arbeitnehmer erstattet? Es gilt: Erstattet ein Arbeitgeber leichtfertig und übereilt, insbesondere ohne vorherige Anhörung, Strafanzeige gegen seinen Arbeitnehmer, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Dies gilt insbesondere für die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Strafverfahren. Diese Konsequenz ergibt sich aus der (gegenseitigen) arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (2 Sa 19/22) hat sich zu dieser Thematik geäußert und betont, dass eine Haftung wegen unrichtiger Auskünfte des Arbeitgebers in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren grundsätzlich das Bestehen eines Schuldverhältnisses voraussetzt. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seien jedoch grundsätzlich alle darauf beruhenden gegenseitigen Rechte und Pflichten für die Zukunft erloschen, so dass auch eine Haftung grundsätzlich nicht mehr in Betracht komme.
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