BGH fragt EuGH zur Zulässigkeit der Erstattungspflicht nach Art. 101 AEUV: Der BGH (KZR 74/23) fragt beim EuGH an, ob Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) es zulässt, dass eine juristische Person (z. B. eine GmbH oder AG), die wegen eines Kartellverstoßes von einer Wettbewerbsbehörde mit einer Geldbuße belegt wurde, von…WeiterlesenRückgriff auf Manager für Kartellbußen?
Schlagwort: Vergaberecht und Kartellrecht
Das Vergaberecht und das Kartellrecht sind zwei eng miteinander verbundene Rechtsgebiete, die sich mit der Regulierung von Märkten und der Wahrung eines fairen Wettbewerbs befassen.
Das Vergaberecht umfasst die Vorschriften und Verfahrensregeln für die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern, die besten Angebote zu erhalten und gleichzeitig ein transparentes und faires Verfahren zu gewährleisten.
Das Kartellrecht wiederum befasst sich mit der Regulierung von Märkten und der Verhinderung von Kartellen, Monopolen und anderen wettbewerbsbeschränkenden Praktiken. Es soll sicherstellen, dass der Wettbewerb auf einem freien und fairen Niveau stattfindet, um den Verbrauchern die bestmöglichen Preise und Dienstleistungen zu bieten.
Beide Rechtsgebiete zielen darauf ab, den Markt fair und wettbewerbsfähig zu halten und zu verhindern, dass einzelne Akteure einen unfairen Vorteil erlangen.
Mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (Rs. C-606/23) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem bemerkenswerten Vorlageverfahren entschieden, dass nationale Wettbewerbsbehörden nicht den Beweis konkreter wettbewerbsbeschränkender Wirkungen erbringen müssen, um eine Vereinbarung als mit Art. 101 Abs. 1 AEUV unvereinbar einzustufen – sofern potenzielle wettbewerbsbeschränkende Wirkungen hinreichend spürbar sind. Im Zentrum stand die kartellrechtliche Bewertung…WeiterlesenEuGH zur kartellrechtlichen Bewertung von Gewährleistungsbedingungen bei Kfz
Gericht stoppt Vorwurf des Preis-Dumpings: Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 16.01.2025, Az. 14d O 14/24) hatte über eine wirtschafts- und kartellrechtlich brisante Streitfrage zu entscheiden: Darf ein Lebensmitteleinzelhändler Kaffeeprodukte unter den eigenen Herstellungskosten verkaufen, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen? Die Klägerin, ein großer Anbieter von Kaffee– und Food-Produkten, sah sich durch die Niedrigpreisaktionen der…WeiterlesenKein Verstoß durch Kaffee-Angebote unter Herstellungskosten
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat sich in einem Beschluss vom 14.11.2024 (Az. 13 U 13/24) mit der rechtlichen Einordnung und kartellrechtlichen Zulässigkeit eines Kooperationsvertrags befasst, der die Entwicklung und Herstellung zweier technischer Anlagen – einer Bepuderungsmaschine und einer Schneideanlage – zum Gegenstand hatte. Zentrale Punkte der Entscheidung waren dabei die Auslegung des Vertrags, die Einordnung…WeiterlesenKooperation auf dem Prüfstand: Das OLG Celle zur rechtlichen und kartellrechtlichen Bewertung eines Kooperationsvertrags im Maschinenbau
Mit Urteil vom 25. Februar 2025 (Rechtssache C-233/23) hat der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) entschieden, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen, das eine digitale Plattform wie „Android Auto“ entwickelt hat, sich unter bestimmten Umständen missbräuchlich im Sinne des Art. 102 AEUV verhält, wenn es Drittanbietern den Zugang zu dieser Plattform verweigert. Der Fall wurde auf Vorlage des…WeiterlesenPlattformmacht und Interoperabilität: EuGH zur Weigerung digitaler Gatekeeper
Der BGH über den maßgeblichen Zeitpunkt bei Wettbewerbsverstößen: Mit Beschluss vom 17. September 2024 (Az. KRB 101/23) hat der Bundesgerichtshof in einer kartellrechtlichen Bußgeldsache ein ebenso bedeutsames wie klarstellendes Signal an die Praxis gesendet: Die Verjährung bei Submissionsabsprachen beginnt nicht mit dem Zuschlag oder Vertragsschluss, sondern erst mit der vollständigen Vertragsabwicklung – konkret mit der…WeiterlesenSubmissionsabsprachen und die Verjährung
Am 10. September 2024 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-48/22 P) eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google. Diese Strafe wurde ursprünglich von der Europäischen Kommission im Jahr 2017 verhängt, weil Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für Online-Suchdienste missbraucht hatte, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber den Diensten der Wettbewerber…WeiterlesenEuGH bestätigt Milliardenstrafe gegen Google wegen Missbrauchs seiner Marktmacht
Rechtsanwalt für EVB-IT: Die Abkürzung EVB-IT steht für „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“. Daneben ist die Abkürzung “BVB” von Bedeutung, mit der „Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte“ gemeint sind. Wer an die öffentliche Hand IT-Systeme oder Software vermittelt, wird unweigerlich mit diesen Vertragswerken konfrontiert werden. Hinweis: Die EVB-IT Musterverträge wurden zuletzt im März 2022 teilweise überarbeitet und stehen auf der Webseite des IT-Beauftragten der Bundesregierung zur Verfügung.WeiterlesenEVB-IT
GWB: Glaubhaftmachung
Das Merkmal der Glaubhaftmachung in § 33g GWB ist, wie der BGH (KZR 20/21) betont, autonom auszulegen. Es genügt, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass dem Anspruchsteller ein kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch zusteht; eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich. Eine Verpflichtungszusage nach § 32b GWB und die Ausführungen des Bundeskartellamts im Zusagenbescheid können…WeiterlesenGWB: Glaubhaftmachung
Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 27.07.23 entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften.WeiterlesenVorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens
Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich unzulässig und können vom Bundeskartellamt mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Ein Kartell ist eine wettbewerbsbeschränkende Abstimmung zwischen Wettbewerbern auf einem bestimmten Markt. Dazu gehören Absprachen über Preise, Produktionsmengen und die Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen. Das Kartellverbot kann auch für andere Vereinbarungen gelten, z.B. für Kooperationen…WeiterlesenKartellrechtsverstöße, Kartellgeldbuße und Kartellverbot
Der Wortlaut des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWBist eindeutig und daher weder auslegungsbedürftig noch auslegungsfähig. Auch sonstige Gründe, die etwa eine teleologische Reduktion des Wortlautes erforderlich machen würden, liegen nach einer Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2 – 77/20) nicht vor. Nach den streitgegenständlichen Feststellungen im Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes hatte sich…WeiterlesenAnwendungsbereich von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit muss die Behörde jedoch eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung seitens der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen, so der EUGH (C-252/21).WeiterlesenNationale Wettbewerbsbehörde kann bei Prüfung, ob einebeherrschende Stellung missbraucht wird, Verstoß gegen DSGVO feststellen
Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn hat die Aufgabe, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen und zu fördern.WeiterlesenBundeskartellamt
Wenn die Produkte, die Gegenstand des Kartells waren, von einem vertikal integrierten Unternehmen außerhalb des EWR in Endprodukte eingebaut wurden, kann die Kommission bei der Berechnung der Geldbuße, die gegen dieses Unternehmen wegen des Kartells zu verhängen ist, die Verkäufe dieser Endprodukte an Drittunternehmen im EWR berücksichtigen, so der EuGH (C-231/14 P).WeiterlesenUmfang einer Kartellbuße