Im digitalen Zeitalter, in dem Cloud-Dienste zunehmend an Bedeutung gewinnen, stellt Software as a Service (SaaS) eine bedeutende Facette dar. Im Folgenden geht es um die rechtlichen Nuancen, die sowohl Anbieter als auch Nutzer von SaaS-Lösungen beachten sollten, speziell mit Blick auf „KI as a Service“ (KIaaS).WeiterlesenRechtliche Besonderheiten bei Software as a Service (SaaS) Verträgen- speziell KIaaS
Schlagwort: SaaS
In einer Ära, in der Cyberangriffe zunehmend raffinierter und zahlreicher werden, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategien zu stärken. Dabei stoßen sie oft auf das Problem des Mangels an gut ausgebildeten IT-Sicherheitspersonal. „Cybersecurity as a Service“ (CSaaS), ein Dienst, der von Managed Security Service Providern (MSSPs) angeboten wird, bietet eine mögliche Lösung für dieses…WeiterlesenStudie zu Cybersecurity as a Service
SaaS-Vertrag
Was sind Cloud-Services und was bedeutet in dem Zusammenhang SaaS: Cloud-Services bieten IT-Ressourcen und Anwendungen über das Internet an, ohne dass Unternehmen eigene Hardware und Software vor Ort betreiben müssen. Eine spezielle Form davon ist „Software as a Service“ (SaaS). Hier wird Software zentral auf den Servern des Anbieters gehostet und den Kunden über das…WeiterlesenSaaS-Vertrag
Im Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Aktenzeichen 1 ABR 20/21, wurde die Frage der Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung der Software Microsoft Office 365 im Unternehmen diskutiert. Die zentrale Frage war, ob der Gesamtbetriebsrat oder die einzelnen örtlichen Betriebsräte für die Regelung der Einführung und Nutzung von Microsoft Office 365 zuständig sind.WeiterlesenMitbestimmungsrechte bei der Einführung und Anwendung der Software Microsoft Office 365
Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze. Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars…WeiterlesenNeues Kaufrecht und Softwarerecht 2022