Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2024 (AK 2/24) mit den strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit außenwirtschaftlichen Verstößen. Der Fall betrifft schwerwiegende Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht, insbesondere die unerlaubte Ausfuhr von Gütern nach Russland, die von der Europäischen Union aufgrund ihres Dual-Use-Charakters und ihrer potenziellen militärischen Verwendung sanktioniert waren.WeiterlesenStraftaten bei außenwirtschaftlichen Verstößen
Schlagwort: Dual-Use-Verordnung
Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Dual-Use-VO: Die EU-Dual-Use-Verordnung regelt die Kontrolle der Ausfuhr von sogenannten Dual-Use-Gütern aus der Europäischen Union.
Wir verteidigen im Sanktions- und Außenwirtschaftsstrafrecht!
Dual-Use-Güter sind Produkte und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Chemikalien, Technologien, Software und Geräte, die in der zivilen Industrie verwendet werden, aber auch zur Herstellung von Waffen oder zur Durchführung militärischer Operationen eingesetzt werden können.
Die Verordnung legt die Regeln und Verfahren für die Ausfuhr dieser Güter aus der EU in andere Länder fest. Sie verpflichtet Unternehmen, für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern eine Genehmigung einzuholen, und stellt sicher, dass diese Güter nicht in Länder exportiert werden, in denen sie für militärische Zwecke, insbesondere für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen, verwendet werden könnten.
Die Dual-Use-Verordnung wird regelmäßig aktualisiert, um neuen Technologien und Sicherheitsbedenken Rechnung zu tragen, und wird von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und durchgesetzt.
Die Dual-Use-Verordnung dient der Wahrung der internationalen Sicherheit und der Verhinderung der Verbreitung von Waffen, kann aber auch Auswirkungen auf Unternehmen haben, die in bestimmten Sektoren tätig sind. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten und die erforderlichen Genehmigungen für den Export ihrer Produkte einholen.
Der Verstoß gegen das Verkaufsverbot des Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Russland-Embargo-Verordnung; veröffentlicht im ABl. L 229 vom 31. Juli 2014), ist strafbar. Diese dient der Umsetzung des Sanktionsbeschlusses 2014/512/GASP des Europäischen Rates…WeiterlesenVerstoß gegen Art. 2 Abs. 1 der Russlandembargo-Verordnung
Mit der „Catch-All-Regelung“ des Art. 4 Abs. 2 Dual-Use-VO ist ein Ausführer verpflichtet, die zuständige Behörde – das BAFA – zu unterrichten und deren Entscheidung über die Genehmigungsbedürftigkeit und ggf. Genehmigung vor einer Ausfuhr abzuwarten, wenn ihm bekannt ist, dass nicht in Anhang I der Dual-Use-VO gelistete Güter, die er ausführen möchte, ganz oder teilweise…Weiterlesen„Catch-All-Regelung“ des Art. 4 Abs. 2 Dual-Use-Verordnung
Vor dem Bundesgerichtshof (AK 52/21) ging es um den Verkauf eines Wärmetauschers. Dieser Verkauf stellt sich aus Sicht des Bundesgerichtshofs als Verstoß gegen ein Verkaufsverbot eines im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar anwendbaren Rechtsakts der Europäischen Union dar, der der Umsetzung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik…WeiterlesenZuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von Gütern zur militärischen Verwendung im Rahmen der Ausfuhrkontrolle
Die Staatsanwaltschaft München I hat mit Anklageschrift vom 03.05.2023 Anklage wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz in drei tateinheitlichen Fällen in Mittäterschaft zum Landgericht München I – Große Strafkammer – gegen insgesamt vier Angeschuldigte erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, als Verantwortliche der FinFisher-Unternehmensgruppe durch den Verkauf von Überwachungssoftware an Nicht-EU-Länder vorsätzlich gegen Genehmigungspflichten für Dual-Use-Güter verstoßen…WeiterlesenAnklageerhebung wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch den nicht genehmigten Verkauf von Überwachungssoftware an Nicht-EU-Länder
Rechtsfragen rund um Halbleiter: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Halbleitern, auch Mikrochips genannt, ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen und Fragestellungen aufwirft. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind verschiedene nationale und EU-weite Regelungen relevant, die Unternehmen und auf IT-Recht spezialisierte Anwälte berücksichtigen müssen. Im Folgenden wird ein…WeiterlesenHalbleiter: Ein rechtlicher Ausblick
Anlässlich des Holzhandels konnte sich der BGH mit den Embargo-Maßnahmen zu Birma/Myanmar befassen. Dabei geht es um relevante Fragen der Auslegung, wie folgt: Hinweis: Mit der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 hat der Rat der Europäischen Union mit Wirkung zum 3. Mai 2013 die bis dahin geltenden Sanktionsmaßnahmen gegen Birma/Myanmar weitgehend aufgehoben. Die bisher zugrunde liegende…WeiterlesenSanktionsrecht & Birma-Myanmar-Embargo: BGH legt EUGH Fragen zur Auslegung der EG-Verordnung 194/2008 vor
Der Verstoß gegen Sanktionen („Embargoverstoß“) ist mit erheblichen Sanktionen bewehrt – und gerade in den vergangenen Monaten keineswegs ein so exotischer Verstoß, dass man ihn nicht auf dem Schirm haben müsste. Wir sind in unserer Kanzlei in den vergangenen Monaten vorwiegend mit Beratungsanfragen konfrontiert im Bereich Software und Technologie-Güter, bei denen sich die Frage einer…WeiterlesenVerstoß gegen Sanktionen
Das Verwaltungsgericht Köln (7 K 954/20) hat entschieden, dass CBD-Tropfen als Funktionsarzneimittel einzustufen sind. Das bedeutet, dass man sich nunmehr entweder im Bereich der Novel-Food-Verordnung bewegt oder im Bereich des Arzneimittelgesetzes – oder im Umfeld des TabakerzG.WeiterlesenCBD-Tropfen sind Funktionsarzneimittel
Missbrauch von Telekommunikationsanlagen: Es gibt eine Norm im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), die ein gewisses Schattendasein fristet, aber zunehmend von Bedeutung ist: §8 TDDDG (vormals, an gleicher Stelle im TTDSG und davor nahezu gleichlautend §90 TKG), welche den „Missbrauch von Telekommunikationsanlagen“ unter Strafe stellt. Was wenig spannend klingt, ist aber durchaus von Relevanz und im IT-Strafrecht einzuordnen:…WeiterlesenStrafbarkeit durch Einsatz getarnter Videoüberwachung
Bei „Bitcoin Mixern“ – auch Bitcoin Laundry Service, Tumbler, Strampler oder Shuffler genannt – handelt es sich um eine Dienstleistung zur weiteren Anonymisierung von Zahlungen via Bitcoins. Auch wenn Bitcoins grundsätzlich erst einmal keiner Person zuzuordnen sind, so sind sämtliche Transaktionen gleichwohl frei einsehbar. Spätestens wenn man seine Bitcoins monetisieren möchte, also den Sprung in…WeiterlesenBitcoin Mixer
Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (§127 StGB): Mit dem „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet vom 12.08.2021“ (siehe BGBl. I S. 3544), das am 01.10.2021 in Kraft getreten ist, wurde die Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen geschaffen. In diesem Beitrag gibt es einen Überblick über den Gang der Gesetzgebung. Update 2022:…WeiterlesenGesetzentwurf: Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
Meinem Mandanten wurde ein DDoS-Angriff vorgeworfen. Er hatte – freilich ohne dazu beauftragt worden zu sein – eine Webseite auf Sicherheitslöcher „prüfen“ wollen, indem er ein Penetrationstool (wie Acunetix) eingesetzt hat. Der etwas betagte Server ging in die Knie und brach letztlich ganz zusammen. Der Betreiber erstattete Strafanzeige, letztlich wurde Anklage erhoben wegen einer begangenen…WeiterlesenDDOS-Angriff: Bericht aus einer Strafverhandlung
Suchen nach Sicherheitslücken ist nicht strafbar: Das Amtsgericht Aachen durfte sich im Rahmen einer von mir geführten Strafverteidigung mit einem unerwünschten Penetrationstest („Pen-Test“) auseinandersetzen. Mein Mandant hatte sich bei einem bekannten Projekt registriert und hier, auf Grund des Ablaufs der Registrierung, den Verdacht, dass eine Sicherheitslücke aufzufinden sei. Um hier behilflich zu sein, liess er…WeiterlesenSuchen nach Sicherheitslücken in Form unerwünschten Penetrationstests nicht strafbar
Die Aufregung ist gross: Ein deutsches Unternehmen soll ägyptischen Sicherheitsbehörden eine „Spionagesoftware“ angeboten haben. Und natürlich ist gleich die Frage da: Ist das strafbar, wenn ein deutsches Unternehmen eine solche Software für ausländische Staaten erstellt?WeiterlesenDeutsche Spionagesoftware fürs Ausland: Strafbar?