In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.WeiterlesenKein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung
Schlagwort: Mitarbeiterüberwachung
Die Mitarbeiterüberwachung ist ebenso nötig, wie rechtlich sehr kritisch.
Unter Arbeitnehmerüberwachung versteht man im Arbeitsrecht die Kontrolle und Überwachung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber. Dies kann beispielsweise durch Videoüberwachung, Abhören von Telefongesprächen, Überwachung von E-Mails oder Überwachung der Internetnutzung erfolgen. Solche Maßnahmen können einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer darstellen und bedürfen daher einer gesetzlichen Grundlage.
Für den Arbeitnehmerschutz ist es wichtig, dass die Überwachung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Insbesondere sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Datensparsamkeit zu beachten. Dies bedeutet, dass die Überwachung nur in dem für den Zweck erforderlichen Umfang durchgeführt werden darf und dass nur die Daten erhoben werden dürfen, die für den Zweck der Überwachung erforderlich sind. Außerdem müssen die Beschäftigten über die Überwachung informiert werden und die Möglichkeit haben, der Überwachung zu widersprechen.
Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Arbeitgeber in Fragen der Mitarbeiterüberwachung und des Datenschutzes am Arbeitsplatz beraten. Er kann prüfen, ob die Überwachung rechtlich zulässig ist und ob die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Datensparsamkeit eingehalten werden. Wir unterstützen im IT-Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht und bei Rechtsfragen interner Ermittlungen
Eine gewisse Unsicherheit herrscht aktuell, Ende 2022, beim Einsatz von Microsoft Office im Unternehmen – während die DSK zu dieser Frage eine gewisse kritische Haltung aufrechthält, sieht Microsoft wohl eine Überregulierung und die Möglichkeit eines datenschutzkonformen Einsatzes. Nach hiesigem Eindruck „beharken“ sich Microsoft und DSK zwar, doch wird man streiten dürfen, ob zumindestens einzelne Standpunkte…WeiterlesenDSGVO und Einsatz von Microsoft Office bzw. Office 365 im Unternehmen
Mit dem Bundesarbeitsgericht (2 AZR 426/18) kann ein zulässiger Zugriff auf Dateien des Arbeitnehmers vorliegen, wenn der Arbeitgeber aus einem nicht willkürlichen Anlass prüfen möchte, ob der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten vorsätzlich verletzt hat, und er – der Arbeitgeber – dazu auf einem Dienstrechner gespeicherte Dateien einsieht, die nicht ausdrücklich als „privat“ gekennzeichnet oder doch offenkundig „privater“…WeiterlesenMitarbeiterüberwachung: Zugriff auf Dateien des Arbeitnehmers auf Dienstrechner
Überwachungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis: Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Kontrollen oder Überwachungsmaßnahmen sorgt immer wieder in Betrieben für Verunsicherung. Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 426/18) konnte insoweit klarstellen, dass jedenfalls nicht als „privat“ gekennzeichnete Dateien keinen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung voraussetzen, um hier Zugriff als Arbeitgeber zu nehmen. Hinweis: Die vorliegende Entscheidung erging zwar im Anwendungsbereich…WeiterlesenMitarbeiterüberwachung: Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis
Voraussetzungen einer Verdachtskündigung im Arbeitsrecht: Bereits ein bestehender Verdacht einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers stellt – gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen – mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (zusammenfassend BAG, 2 AZR 256/14). Der Verdacht kann im Ergebnis eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedingen – ist…WeiterlesenVerdachtskündigung: Voraussetzungen einer Verdachtskündigung