Europäisches Strafrecht

Rechtsanwalt für europäisches Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht Jens Ferner

Das europäische Strafrecht beeinflusst nationale Rechtsfragen der Strafverteidigung auf vielen Ebenen, nicht nur durch die EMRK und EU-Grundrechtecharta. Das europäische Strafrecht ist ein sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet, das sich mit der Harmonisierung und Koordinierung von Strafverfolgungsmaßnahmen innerhalb der Europäischen Union (EU) befasst.

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Europäisches Strafrecht: Grundlagen und Anwendungsgebiete

Das europäische Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Themen, darunter grenzüberschreitende Kriminalität, Terrorismus, Menschenhandel und Cyberkriminalität. Durch das europäische Strafrecht bestehen erhebliche Auswirkungen auf das nationale Strafrecht der Mitgliedstaaten, da es einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Strafverfolgung in der EU schafft.

Das Europäische Strafrecht ist integraler Bestandteil des EU-Rechts und soll einen effektiven und kohärenten Rahmen für die Strafverfolgung in der EU schaffen. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, die Anerkennung und Vollstreckung von Strafurteilen sowie die Harmonisierung von Straftatbeständen und Strafen. Zu den wichtigsten Rechtsakten in diesem Bereich zählen der Europäische Haftbefehl, die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und die Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Auswirkungen auf die nationalen Strafrechtsordnungen

Das europäische Strafrecht wirkt sich in vielfältiger Weise auf das nationale Strafrecht aus. Zum einen verpflichtet es die Mitgliedstaaten, ihr nationales Recht an die Vorgaben der EU anzupassen. Dies führt zu einer Harmonisierung des Strafrechts in der gesamten EU, was die grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtert.

Zweitens wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Strafverfolgung geschaffen, der sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch den Straftätern Rechtssicherheit bietet.

Drittens kann das europäische Strafrecht auch als Katalysator für Reformen des nationalen Strafrechts dienen, indem es die Mitgliedstaaten dazu anregt, ihre Gesetze zu modernisieren und an die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Kriminalität anzupassen.

Die Grundpfeiler europäischer Grundrechte im Strafrecht

EMRK

Die EMRK, auch Europäische Menschenrechtskonvention genannt, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Europa. Sie wurde am 4. November 1950 unter der Schirmherrschaft des Europarates unterzeichnet und trat 1953 in Kraft.

Die EMRK legt bestimmte Rechte und Freiheiten fest, wie das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungsfreiheit. Über die Einhaltung der Konvention wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser nimmt Beschwerden von Einzelpersonen, Gruppen oder Staaten entgegen, die sich in ihren Rechten aus der Konvention verletzt fühlen. Die EMRK hat eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung und Stärkung der Menschenrechte in Europa gespielt und ist nach wie vor ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit auf dem Kontinent.

Grundrechtecharta

Die EU-Grundrechtecharta, auch Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannt, ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die Grundrechte, -freiheiten und -prinzipien festlegt, die in der Europäischen Union geschützt werden müssen. Sie wurde im Dezember 2000 proklamiert und trat mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Die Charta umfasst ein breites Spektrum von Rechten, darunter die Würde des Menschen, die Freiheiten, die Gleichheit, die Solidarität, die Bürgerrechte und die justiziellen Rechte. Sie gilt für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts. Die EU-Grundrechtecharta gewährleistet, dass die Rechtsvorschriften und Politiken der EU mit den in der Charta verankerten Grundrechten im Einklang stehen. Sie ergänzt die Europäische Menschenrechtskonvention und andere internationale Verträge zum Schutz der Menschenrechte, legt aber einen besonderen Schwerpunkt auf das EU-Recht. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ist für die Auslegung und Anwendung der Charta zuständig.

europäisches Strafrecht: EU-Richtlinien

Es gibt mehrere EU-Richtlinien und Verordnungen, die das nationale Strafrecht prägen. Hier sind einige der wohl wichtigeren:

  1. Der Europäische Haftbefehl (Rahmenbeschluss 2002/584/JI): Dieser Rahmenbeschluss erleichtert die Auslieferung von Personen zwischen EU-Mitgliedstaaten für eine Reihe von schweren Straftaten. Er hat das Auslieferungsverfahren zwischen EU-Mitgliedstaaten erheblich beschleunigt und vereinfacht.
  2. Die Richtlinie zur Bekämpfung des Terrorismus (Richtlinie 2017/541): Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition terroristischer Straftaten und für Strafen in allen EU-Mitgliedstaaten fest. Sie hat dazu beigetragen, die nationalen Terrorismusgesetze in der EU zu harmonisieren.
  3. Die Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern (Richtlinie 2011/93/EU): Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern und für Strafen fest. Sie hat dazu beigetragen, die nationalen Gesetze in diesem Bereich in der EU zu harmonisieren.
  4. Die Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (Richtlinie 2011/36/EU): Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Menschenhandel und für Strafen fest. Sie hat dazu beigetragen, die nationalen Gesetze zur Bekämpfung des Menschenhandels in der EU zu harmonisieren.
  5. Die Richtlinie zur Bekämpfung von Angriffen auf Informationssysteme (Richtlinie 2013/40/EU): Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten im Zusammenhang mit Angriffen auf Informationssysteme (z.B. Hacking) und für Strafen fest. Sie hat dazu beigetragen, die nationalen Gesetze zur Bekämpfung von Cyberkriminalität in der EU zu harmonisieren.

Diese Rechtsakte haben erhebliche Auswirkungen auf das nationale Strafrecht, da sie einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen für die Strafverfolgung in der EU schaffen und die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, ihre nationalen Gesetze an die EU-Vorschriften anzupassen.

Rechtsanwalt im europäischen Strafrecht: Fachanwalt für Strafrecht Ferner, ihr Strafverteidiger und Rechtsanwalt im europäischen Strafrecht

Das europäische Strafrecht ist ein indifferenter Bereich, der vielfältig in das nationale Strafrecht hineinspielt – in unserer Kanzlei werden Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie bei internationalen Haftbefehlen unterstützt!

Fazit: Das europäische Strafrecht

Das Europäische Strafrecht spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Strafverfolgung in der EU. Es hat – gemeinsam mit sonstigen völkerrechtlichen Vorgaben wie der Cybercrime-Convention – erhebliche Auswirkungen auf das nationale Strafrecht, da es einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Strafverfolgung schafft und die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihr nationales Recht an die EU-Vorschriften anzupassen. Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Kriminalität und der Herausforderungen grenzüberschreitender Strafverfolgung ist davon auszugehen, dass das europäische Strafrecht auch in Zukunft eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des nationalen Strafrechts spielen wird.