Schlagwort: Werberecht

Das Werberecht ist ein Teilgebiet des Wettbewerbsrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbung. Es soll sicherstellen, dass Werbung fair, wahr und nicht irreführend ist und keine unlauteren Wettbewerbsvorteile verschafft. Im digitalen Raum sind insbesondere folgende Rechtsfragen betroffen:

Kennzeichnungspflicht: Im digitalen Raum muss Werbung klar und eindeutig als solche erkennbar sein. Daher besteht eine Kennzeichnungspflicht für Werbung, z.B. durch den Hinweis „Anzeige“ oder „Werbung“.
Datenschutz: Bei der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. In der Regel ist die Einwilligung des Betroffenen erforderlich.
Wettbewerbsrechtliche Grenzen: Werbetreibende müssen auch im digitalen Raum die Grenzen des Wettbewerbsrechts beachten. So dürfen beispielsweise keine irreführenden oder unzulässigen Vergleiche zwischen eigenen und fremden Produkten gezogen werden.
Influencer Marketing: Influencer Marketing ist eine besondere Form der Werbung, bei der Personen mit hoher Reichweite in sozialen Medien für Produkte werben. Hier bestehen besondere Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht und die Offenlegung der Zusammenarbeit zwischen Influencer und Unternehmen.
Geotargeting: Durch den Einsatz von Geotargeting können Werbetreibende ihre Werbung gezielt an Nutzer in bestimmten geografischen Regionen richten. Allerdings sind auch hier datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.
Verbraucherrechte: Auch im digitalen Raum haben Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmte Rechte, zum Beispiel das Widerrufsrecht bei Online-Käufen. Werbung darf diese Rechte nicht beeinträchtigen oder einschränken.

Insgesamt gibt es im Werberecht im digitalen Raum viele Rechtsfragen, die es zu beachten gilt, um rechtssicher und fair zu werben.

  • CO₂-Kompensation in der Werbung

    CO₂-Kompensation in der Werbung

    Die Werbung mit Klimaneutralität und CO₂-Kompensation ist zu einem zentralen Instrument der Unternehmenskommunikation geworden – doch ihre rechtlichen Grenzen werden zunehmend enger gesteckt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 20 U 38/25) klargestellt, dass pauschale Versprechen zur CO₂-Kompensation bei Flügen irreführend sein können, wenn sie beim Verbraucher den Eindruck vollständiger Klimaneutralität erwecken. Die Sache ist interessant mit Blick auf die Bewertung umweltbezogener Werbeaussagen bei klarer Hervorhebung der Kompensation samt Betonung der hohen Anforderungen an Transparenz.

    Das Thema des Greenwashing fasziniert mich juristisch, weswegen ich dazu publiziere – so konkret zum aktuellen Stand im Umweltwerberecht in jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 6. Der Beitrag wurde im Februar 2026 aktualisiert.

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  • Widerruf der Gewerbeerlaubnis bei Steuerrückständen:

    Widerruf der Gewerbeerlaubnis bei Steuerrückständen:

    Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (22 ZB 25.515) verdeutlicht die strengen Anforderungen an die gewerberechtliche Zuverlässigkeit von Unternehmern, insbesondere wenn Steuerrückstände und Verstöße gegen steuerliche Pflichten vorliegen. Der Fall einer Immobilienmaklerin, deren Erlaubnis nach § 34c GewO widerrufen wurde, wirft grundsätzliche Fragen zur Abwägung zwischen Berufsausübungsfreiheit und öffentlichem Interesse auf. Besonders relevant ist die Klärung, wann Steuerverfehlungen eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen und welche Rolle nachträgliche Tilgungen oder Einwände gegen die Rechtmäßigkeit von Steuerforderungen spielen.

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  • Steuerhinterziehung Gewerbeuntersagung trotz nachträglicher Schuldenbegleichung

    Steuerhinterziehung Gewerbeuntersagung trotz nachträglicher Schuldenbegleichung

    In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. August 2025 (Aktenzeichen 1 L 1890/25) geht es um die strengen Maßstäbe, die an die gewerberechtliche Zuverlässigkeit von Unternehmern angelegt werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Rückführung von Steuerschulden und Sozialabgaben nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ausreicht, um eine Gewerbeuntersagung abzuwenden.

    Das Gericht verneint dies und bestätigt damit eine grundsätzliche Linie der Rechtsprechung: Wer durch schwerwiegende Pflichtverstöße seine Unzuverlässigkeit unter Beweis gestellt hat, kann sich nicht allein durch nachträgliche Compliance wieder als vertrauenswürdig etablieren – zumindest nicht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.

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  • Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Wenn wirklich alles schiefgelaufen ist, insbesondere in finanzieller Hinsicht, kann die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Raum stehen. Selbst wenn noch Potenzial zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung im Raum stünde, machen viele Betroffene frühzeitig (weitere) Fehler, mit denen die Unzuverlässigkeit und in Konsequenz dann die Gewerbeuntersagung, geradezu untermauert werden. Ein besonders kritischer Punkt ist dabei die Unzuverlässigkeit auf Grund von begangener Steuerhinterziehung(en).

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  • Bauartzulassung als Safe Harbor: Fehlen von Aufstellerlaubnis begründet kein unerlaubtes Glücksspiel

    Bauartzulassung als Safe Harbor: Fehlen von Aufstellerlaubnis begründet kein unerlaubtes Glücksspiel

    Die Abgrenzung zwischen legalem Spielautomatenbetrieb und strafbarem Glücksspiel ist in der Praxis oft eine Frage der Formalien. Mit seinem Beschluss vom 26. November 2025 (4 Qs 65/25) hat das Landgericht Mannheim klargestellt, dass die Bauartzulassung eines Spielgeräts durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) konstitutiv darüber entscheidet, ob ein Automat als erlaubter Unterhaltungsautomat mit Gewinnmöglichkeit oder als verbotenes Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB einzustufen ist. Selbst wenn die ortspolizeiliche Aufstellerlaubnis fehlt, führt dies nicht zur Strafbarkeit nach dem Glücksspielstrafrecht, sondern allenfalls zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen. Die Entscheidung korrigiert eine veraltete Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe und stärkt die Rechtssicherheit für Aufsteller von Spielautomaten.

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  • Kein automatischer Markenschutz für Software-Werbeslogans

    Kein automatischer Markenschutz für Software-Werbeslogans

    Die vierte Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat mit Entscheidung vom 3. November 2025 (R 652/2025-4) klargestellt: Nicht jeder griffige Werbespruch eignet sich als eingetragene Marke. Der Fall betrifft den Antrag der Anker Innovations Limited, die Wortmarke „Make It Real“ für Software, IT-Dienstleistungen und Online-Social-Networking schützen zu lassen. Das EUIPO lehnte die Eintragung ab, weil der Slogan als bloße werbliche Aussage ohne Unterscheidungskraft wahrgenommen werde. Die Entscheidung ist nicht nur für Markenanmelder lehrreich, sondern wirft auch grundsätzliche Fragen zur Abgrenzung zwischen schutzfähigen Kennzeichen und rein beschreibenden oder anpreisenden Formulierungen auf.

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  • Gewerbeuntersagung bei strafrechtlichen Verurteilungen

    Gewerbeuntersagung bei strafrechtlichen Verurteilungen

    Die Gewerbeordnung setzt für die Ausübung eines selbstständigen Gewerbes nicht nur fachliche Qualifikationen, sondern auch persönliche Zuverlässigkeit voraus. Doch was passiert, wenn ein Unternehmer wegen Steuerhinterziehung oder anderer wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte verurteilt wird? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hat in einem Beschluss vom 16. Juni 2025 (Az. 22 ZB 25.893) klargestellt, dass mehrfache strafrechtliche Verurteilungen eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen können – selbst wenn der Betroffene später seine Geschäftsabläufe verbessert.

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  • Verwendung von Produktfotos mit geschützten Marken als Referenz

    Verwendung von Produktfotos mit geschützten Marken als Referenz

    In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Saarbrücken (7HK O 17/25) klargestellt, unter welchen Umständen Berufsfotografen Produktfotos markenrechtlich geschützter Produkte als Referenz auf ihrer Homepage verwenden dürfen. Diese Entscheidung ist nicht nur für Fotografen, sondern für alle Kreativen von Bedeutung, die ihre früheren Arbeiten präsentieren möchten.

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  • Spitzenstellungsbehauptung bei Software

    Spitzenstellungsbehauptung bei Software

    Superlative in der Werbung: Wenn „einfachste und effizienteste“ zu weit geht – Werbeaussagen mit Superlativen wie „das einfachste und effizienteste Lernmanagementsystem“ sind ein klassisches Mittel, um Kunden zu überzeugen. Doch was aus Marketingsicht verlockend klingt, kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein.

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil vom 8. Juli 2025 (Az. 9 U 443/25) klargestellt, dass solche Spitzenstellungsbehauptungen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Die Entscheidung betrifft einen Streit zwischen zwei Anbietern von Lernmanagement-Systemen (LMS) und wirft grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit von Alleinstellungswerbung, zur Dringlichkeit im einstweiligen Rechtsschutz und zur Abgrenzung zwischen legitimer Werbung und irreführender Geschäftspraxis auf.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluronbehandlungen unzulässig

    Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluronbehandlungen unzulässig

    Schönheitsmedizin, Werbung und Verbraucherschutz stehen in einem zunehmend regulierten Spannungsverhältnis. Mit Urteil vom 31. Juli 2025 bestätigt der Bundesgerichtshof (I ZR 170/24) die Reichweite des Werbeverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG für medizinisch nicht indizierte, ästhetische Eingriffe. Er konkretisiert dabei, dass auch minimalinvasive Behandlungen – wie die Unterspritzung mit Hyaluronsäure zur Nasenkorrektur – als „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“ im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes zu bewerten sind. Daraus folgt: Vorher-Nachher-Darstellungen in der Werbung sind unzulässig.

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  • OLG Köln zur Bezeichnung „Dubai Chocolate“

    OLG Köln zur Bezeichnung „Dubai Chocolate“

    Herkunftsangaben zwischen Werbewirkung und Irreführung: Die Anziehungskraft geografischer Herkunftsangaben auf Verbraucher ist ein altbekanntes Phänomen im Marketing – sie schaffen Assoziationen mit Qualität, Exotik oder Exklusivität. Doch wo endet legitime werbliche Gestaltung und wo beginnt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung?

    Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Köln (6 U 52/25) in einem Urteil auseinanderzusetzen, das die Bezeichnung „Dubai Chocolate“ zum Gegenstand hatte. Die Entscheidung beleuchtet die dogmatischen Voraussetzungen geographischer Herkunftsangaben im Kontext von Irreführung (§ 5 UWG) und verdeutlicht, unter welchen Umständen Hersteller bei der Produktvermarktung auf sprachliche Grenzüberschreitungen verzichten sollten.

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  • Werbung für medizinisches Cannabis

    Werbung für medizinisches Cannabis

    OLG Frankfurt zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit arzneimittelbezogener Aussagen: Der therapeutische Einsatz von Cannabis ist seit der Gesetzesänderung 2017 zunehmend Teil medizinischer Praxis. Gleichzeitig werfen Werbung und Außendarstellung entsprechender Produkte komplexe lauterkeitsrechtliche Fragen auf.

    In seinem Urteil vom 25. Januar 2024 (Az. 6 U 74/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun mehrere Aussagen eines auf medizinisches Cannabis spezialisierten Unternehmens als wettbewerbswidrig eingestuft. Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch im Umfeld verschreibungspflichtiger Arzneimittel das Heilmittelwerberecht (HWG) strenge Maßstäbe setzt – und dass Verstöße zugleich lauterkeitsrechtlich relevant sind.

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  • OVG Hamburg zur Werbewirkung von Markennamen auf Tabakprodukten

    OVG Hamburg zur Werbewirkung von Markennamen auf Tabakprodukten

    „Power“ ohne Wirkung: In seinem Urteil vom 28.11.2024 (Az. 3 Bf 250/20) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht ein aufsehenerregendes Urteil gefällt, das die Grenzen der werberechtlichen Zulässigkeit von Markennamen auf Tabakerzeugnissen neu justiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Bezeichnung „Power“ – kombiniert mit einem stilisierten Löwenkopf – auf Zigarettenpackungen gegen das Werbe- und Irreführungsverbot des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) verstößt. Das Gericht entschied: Nein – ein solches Verbot sei nicht haltbar.

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  • Coaching als freier Beruf? Zur rechtlichen Abgrenzung von Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit

    Coaching als freier Beruf? Zur rechtlichen Abgrenzung von Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit

    Die zunehmende Professionalisierung des Coachings stellt nicht nur gesellschaftlich, sondern auch rechtlich eine Herausforderung dar. Besonders brisant wird die Frage, ob Coaching eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit darstellt, wenn dies über Steuerpflichten, Zulassungen oder sogar berufsrechtliche Verbote entscheidet. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (Au 4 K 08.799) vom 23.12.2008 gibt einen aufschlussreichen Einblick in die maßgeblichen Abgrenzungskriterien – mit einer klaren, wenngleich ernüchternden Botschaft für die Coachingbranche.

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