Im Gefälligkeitsverhältnis zwischen Freunden haftet ein beklagter Freund nicht für den entgangenen Gewinn bei Investitionen in Krypto-Währungen, wie das OLG Frankfurt entschieden und in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat.WeiterlesenGefälligkeitsverhältnis bei Investitionen in Krypto-Währungen
Schlagwort: Bitcoin
Bitcoin ist eine digitale Währung („Kryptowährung“), die auf der dezentralen Blockchain-Technologie basiert und ohne zentrale Kontrollinstanz auskommt. Die Kryptowährung ermöglicht den Nutzern Peer-to-Peer-Zahlungen ohne Zwischenschaltung einer Bank oder eines Zahlungsdienstleisters.
Aus steuerrechtlicher Sicht ergeben sich im Umgang mit Bitcoin besondere Probleme, da die Besteuerung von Kryptowährungen in vielen Ländern noch nicht einheitlich geregelt ist. In Deutschland werden Kryptowährungen wie Bitcoin steuerlich als „private Veräußerungsgeschäfte“ behandelt, was bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins nach Ablauf einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei sind. Innerhalb eines Jahres erzielte Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins müssen jedoch in der Steuererklärung angegeben und entsprechend versteuert werden. Auch bei der Besteuerung von Einkäufen mit Bitcoins können sich besondere Herausforderungen ergeben.
Auch im Strafrecht gibt es im Zusammenhang mit Bitcoin besondere Herausforderungen. Aufgrund der Anonymität von Bitcoin-Transaktionen können Kryptowährungen für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Drogenhandel genutzt werden. Es gibt auch Fälle von Bitcoin-Betrug oder -Diebstahl, bei denen Kriminelle anderen Nutzern Kryptowährungen stehlen oder ihnen falsche Versprechungen machen, um sie um ihr Geld zu bringen.
Auch die Softwareentwicklung steht im Zusammenhang mit Bitcoin vor besonderen Herausforderungen. Die dezentrale Natur der Blockchain-Technologie, auf der Bitcoin basiert, erfordert ein hohes Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit, um Manipulationen oder Angriffe zu verhindern. Darüber hinaus stellen sich rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Regulierung von Kryptowährungen und der Einhaltung von Datenschutz- und Verbraucherschutzbestimmungen.
Rund um Bitcoin übernehmen wir Strafverteidigungen und beraten Unternehmen in der Softwareentwicklung sowie im Wirtschaftsstrafrecht!
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
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Der Bundesfinanzhof (IX R 3/22) hat eine elementare steuerrechtliche Frage beim Umgang mit Kryptowährungen geklärt, die auf Jahre gravierende Auswirkungen haben wird. Dabei ging es Vordergründung um die Frage der Steuerpflicht bei der Veräußerung von Kryptowährungen, was in der Presse bisher die Hauptrolle zu spielen scheint. Tatsächlich aber hat der Bundesfinanzhof die bisherige Rechtsprechung erstmals…WeiterlesenSteuerbarkeit von Gewinnen aus dem Umgang mit Kryptowährungen
Heute wurde bekannt, dass deutsche und US-amerikanische Behörden – mit Unterstützung von Europol – den Darknet-Dienst „ChipMixer“, einen in Cybercrimeskreisen bekannten Kryptowährungsmischer, zerschlagen haben. Die Ermittlungen wurden auch von Belgien, Polen und der Schweiz unterstützt. Am 15. März schalteten die nationalen Behörden die Infrastruktur der Plattform wegen des Verdachts der Geldwäsche ab und beschlagnahmten vier…WeiterlesenDarknet-Krypto-Mixer „ChipMixer“ hochgenommen
Das OLG Stuttgart (2 U 219/21) hat betont, dass derjenige, der eine Banküberweisung aus einer ihm unbekannten Quelle erhält, sich nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen kann, wenn er sich bewusst der Einsicht verschließt, dass er das Geld nicht behalten oder verwenden darf. Dabei ging es um eine Person, die über ein soziales Netzwerk…WeiterlesenGeldwäsche: Ungerechtfertigte Bereicherung eines Finanzagenten
Die Bundesregierung hat in einer Anfrage (BT-Drucksache 20/5144) Auskunft über die durch den Bund gehaltenen, im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmten, Kryptowerte im Zeitraum 2015 bis 2022 gegeben: Dazu gab es einige interessante Informationen am Rande, etwa dass durch den Generalbundesanwalt bislang keine Kryptowerte gesichert wurden und Erwerb sowie Verwaltung insbesondere über die Handelsplattform „Bitcoin.de“ stattfinden.…WeiterlesenVom Bund in Strafverfahren beschlagnahmte Kryptowerte
Das Betreiben krimineller Plattformen im Internet, auf denen illegale Güter und Dienstleistungen vermarktet werden, ist inzwischen mit dem neu geschaffenen §127 StGB eine Straftat. Der Bundesgerichtshof konnte in der wohl nun ersten Entscheidung zum schlichten Betrieb einer solchen Plattform (also ohne eigene aktive Händlertätigkeit) klarstellen, dass die in §127 StGB vorgesehene Strafbarkeit jedenfalls bei stattfindenden…WeiterlesenStrafbarkeit des Betreibens krimineller Darknet-Plattform
Dieser Fahndungserfolg wird eine erhebliche Zahl von Ermittlungsverfahren nach sich ziehen: Der derzeit wohl grösste Darknet-Marktplatz „Hydra Market“ wurde silltgelegt, Server des dieses Darknet-Marktplatzes beschlagnahmt und 543 Bitcoins im Gesamtwert von rund 23 Millionen Euro sichergestellt. Zum Darknet bei uns: Entwicklungen im Darknet 2021 Drogenkauf im Darknet Aktuelle Preise im Darknet Das Darknet-Ökosystem Man geht davon…WeiterlesenDarknet-Marktplatz „Hydra Market“ stillgelegt
Wie stellt sich die Haftungssituation im Themenkomplex der IT-Sicherheit, insbesondere für Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Vorstand), dar? In meinem Vortrag zur Haftung bei IT-Sicherheitslücken, zugeschnitten auf Geschäftsführung und Vorstände, gehe ich auf die relevanten Umstände ein: Nach einer Darstellung allgemeiner Haftungsfragen werden, hierauf aufbauend, konkrete Haftungsfragen für Arbeitnehmer & Vorstand aufgezeigt sowie abschließend, in aller Kürze,…WeiterlesenHaftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Urteil vom 25.11.2021 (14 K 1178/20) entschieden.WeiterlesenFG Köln: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig
Einziehung von Bitcoins und Kryptowährungen: Die Kehrseite von Cybercrime sind zivilrechtliche Forderungen, Straftäter können hier schnell erheblich belastet sein. Beim illegalen Crypto-Mining erscheint das auf den ersten Blick schwer – hier geht es darum, dass unbemerkt Rechner von Opfern genutzt werden, um etwa Bitcoins zu schürfen. Dabei einen Schaden zu beziffern ist recht schwer: Rechnerzeit,…WeiterlesenEinziehung von Bitcoins & Kryptowährungen
In IT-Strafsachen spielt die Einziehung von Hardware eine herausragende Rolle – die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind hier häufig sehr interessiert, entsprechende Hardware dem Betroffenen zu entziehen; nicht selten hat man dabei das Gefühl, dass auf dem Weg noch eine zusätzliche Strafwirkung erzielt werden soll. Dabei sieht das Gesetz vor, dass gerade Werkzeuge der Tat aber…WeiterlesenEinziehung von Hardware bei Cybercrime
EUROPOL hat den IOCTA Report 2021 vorgestellt. IOCTA steht für „INTERNET ORGANISED CRIME THREAT ASSESSMENT“ und versucht einen Überblick über die Bedrohungen durch organisierte Cyberkriminalität zu geben. Er ist ein ganz erheblicher Baustein, wenn man die Entwicklungen und den Aufbau von Cybercrime im aktuellen (internationalen) Kontext verstehen möchte.WeiterlesenIOCTA Report 2021: Cybercrime-Bedrohungen
Wer mit Kryptowährungen agiert, muss umsichtig sein – es wird gerne unterschätzt, wie im modernen Finanzleben Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche existieren. SO ist der schlichte Handel mit Bitcoin nicht verboten; je nachdem wie man agiert können sich aber erhebliche Probleme ergeben: Bargeldkontrolle: Wer Bitcoin gerne „offline“ verkauft – das gibt es tatsächlich, sei es in Paperwallets…WeiterlesenVerdacht auf Geldwäsche wegen Bitcoin-Handel?