Bußgeldbescheid erhalten?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zügig handeln, Sie haben eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Dabei gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht, dem kleinen Strafrecht, dass man prozessuale Fragen beherrschen muss, wenn man vor Gericht überzeugen und Bußgelder abwehren oder zumindest verringern möchte.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Bußgeldbescheid erhalten – die Perspektiven

Oft ist eine der ersten Fragen, ob sich ein Anwalt lohnt – auch wenn dies eine persönliche Entscheidung ist, geht es gerade bei Ordnungswidrigkeiten oft um finanzielle Erwägungen und man muss unterscheiden, ob wirtschaftliche Fragen am Ende ausschlaggebend sind:

  • Bußgelder für Unternehmen: Unternehmen haben sehr eigene Interessen, nicht selten stehen OWI-Verfahren nur vordergründig vor einem schwelenden UWG-Verfahren. Wir bearbeiten seit Jahren Bußgelder von Bundesbehörden wie Zoll, oder Bundesumweltamt und wissen, dass hier mitunter extrem empfindliche Geldbußen im Raum stehen können.
  • Bußgeldbescheid an Privatperson: Privatpersonen streiten sich gerne auch „aus Prinzip“, finanziell (wenn kein Rechtsschutzversicherer) vorhanden ist, macht der Streit ums Parkknöllchen aber keinen Sinn. Anders dagegen, wenn , Fahrerlaubnisentzug oder empfindliche Geldbußen – etwa beim Bargeldtransport – im Raum stehen.
  • Datenschutzrecht: Ein Sonderfall sind -Bußgelder, die an Unternehmen gerichtet sind. Hier sind Einsprüche und anwaltliche Bewertungen nach unserer Auffassung immer sinnvoll, weil hier viel zu viele Fragen bisher ungeklärt sind. In unserer Kanzlei finden Sie dabei nicht nur einen Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch noch einen Fachanwalt für IT-Recht, also die ideale Kombination bei DSGVO-Bußgeldern.
  • Arbeitsrecht: Bei vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten im Arbeitsrecht (etwa bei der Arbeitnehmerüberlassung) wird sich ein Anwalt nach unserer Auffassung immer lohnen, weil hier schnell die Zuverlässigkeit des Geschäftsführers im Raum steht!

Bußgeldbescheid: Frist notieren

Heben Sie den Briefumschlag auf. Kam der Bußgeldbescheid per Einschreiben, notieren Sie umgehend selber auf dem Umschlag, wann der Bescheid eingetroffen ist. Ab diesem Datum läuft die Frist von 2 Wochen, die in jedem Fall zwingend einzuhalten ist.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Pauschale Einschätzungen verbieten sich bei Ordnungswidrigkeiten ebenso wie im Strafrecht selbst: Ohne Aktenkenntnis lässt sich nichts sagen, gleich, ob Verstoß gegen das Elektrogesetz oder bei einer . Ein kluger Anwalt bestellt sich, lässt sich die Akte kommen und prüft die formalen Voraussetzungen als Erstes, ebenso wie die zum Verstoß gehörenden formalen Vorgaben wie insbesondere Dokumentation des Aufbaus oder der Eichung einer Messeinrichtung.

Wenn es um kleinste Zahlungen geht, die im Raum stehen, wird sich ein Anwalt aber – jedenfalls streng wirtschaftlich betrachtet – nicht lohnen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Bußgeldbescheid erhalten? Rechtsanwalt Ferner hilft, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben!

Bußgeldbescheid erhalten? Nehmen Sie es Ernst, aber wägen Sie auch ab – bei kleinsten Bußgeldern lohnt sich ein Anwalt kaum.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das „kleine“ Strafrecht: ein Bußgeld kann einschneidend sein und das Ordnungswidrigkeitengesetz will beherrscht werden. Wir helfen insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Bundesbehörden wie Hauptzollamt (Zoll), Bundesnetzagentur oder .

Verdacht von Verstößen gegen das ElektroG oder stehen Bußgelder im Raum, das "Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten" beim Umweltbundesamt versendet hier in einem ersten Schritt dann Anhörungsbögen. Wir sind hier sehr erfahren und bieten eine erste Übersicht.

Abgrenzungs- und Informationsfunktion des Bußgeldbescheides nach illegaler überlassung: Ein Bußgeldbescheid, der eine illegale Arbeitnehmerüberlassung ahnden möchte, darf nicht zu Abstrakt formuliert sein, sondern muss die vorgeworfenen Taten in Form der Arbeitnehmer-Einsätze konkret bezeichnen. Informationen dazu.

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden,  sofern sie Personen in den dort aufgeführten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen - sonst droht ein Bußgeld. Hier muss aber konkret geprüft werden, wann ein Beschäftigungsverhältnis überhaupt vorliegt.

Bei Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz muss genau geprüft werden, wer Verpflichteter ist, siehe hier.

Ein Bußgeld droht auch, wenn Sie bei der Einreise Bargeld unter bestimmten Umständen nicht deklarieren. Unseren Info-Beitrag dazu finden Sie hier. 

Auch bei Ordnungswidrigkeiten steht eine Einziehung (früher: Verfall) im Raum, siehe hier.

Auf ein einheitliches Bußgeld ist zu erkennen, wenn tateinheitlich mehrere Gesetze verletzt wurden: Gemäß § 19 Abs. 1 OWiG ist auf eine einzige Geldbuße zu erkennen, wenn dieselbe Handlung mehrere Gesetze verletzt, nach welchen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Als „dieselbe Handlung“ kann dabei auch die natürliche Handlungseinheit gelten. Sie ist gegeben, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren Zusammenhang stehen, dass das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten (objektiv) als ein einheitlich zusammengefasstes Tun anzusehen ist. In Anwendung dieser Grundsätze bilden Tätigkeitsdelikte und Unterlassungsdelikte grundsätzlich keine materiell-rechtliche Tateinheit. Etwas anderes kann gelten, wenn sich die Ausführungshandlungen teilweise decken und in einem inneren Bedingungszusammenhang – mit den Worten des Amtsgerichts: „untrennbare(m) Sinnzusammenhang“ – zueinander stehen.

Wenn im Bußgeldverfahren freigesprochen wird, kann ausnahmsweise – gemäß § 109a Abs. 2 OWiG – in Abweichung vom Regelfall davon abgesehen werden, die notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen. Das gilt aber nur, soweit Auslagen entstanden sind, die durch ein rechtzeitiges Vorbringen entlastender Umstände hätten vermieden werden können.

im Ordnungswidrigkeitenrecht: Es gibt im Strafprozessrecht oder ordnungswidrigkeitenrecht keine allgemeingültige Regel dahingehend, wann ein Beweisverwertungsverbot vorliegt oder ein eventuell vorliegendes Beweisverwertungsverbot über das unmittelbar gewonnene Beweisergebnis hinausreicht bzw. wo die Grenzen des Beweisverwertungsverbotes liegen. Infos dazu hier.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.