Digitale Verbreitung von Gewaltaufnahmen – ein rechtliches Minenfeld: Die Verbreitung von Gewaltaufnahmen über digitale Kanäle ist ein Phänomen, das sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird. Ein solches Szenario kann sich in vielerlei Kontexten abspielen – ob durch Überwachungskameras, Dashcams oder private Handyaufnahmen. Doch was passiert, wenn eine solche Aufnahme weitergeleitet wird?WeiterlesenStrafbarkeit des Weiterleitens eines Gewaltvideos nach § 201a StGB
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: WhatsApp
WhatsApp ist ein Instant-Messaging-Dienst, der es Nutzern ermöglicht, Textnachrichten, Sprachnachrichten, Bilder, Videos und Dokumente über das Internet an andere WhatsApp-Nutzer zu versenden. Der Dienst wurde 2009 gegründet und gehört seit 2014 zu Facebook.
WhatsApp spielt auch im Bereich des Strafrechts und der Internetkriminalität eine besondere Rolle. So können über den Dienst Straftaten begangen werden, etwa durch das Versenden von Drohungen, Beleidigungen oder belästigenden Nachrichten. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie oder die Planung von Straftaten kann über WhatsApp erfolgen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verfolgung von Straftaten, die über WhatsApp begangen werden, sind jedoch komplex. Zum einen ist es schwierig, die Täter zu identifizieren, da WhatsApp keine Informationen über die Identität der Nutzer preisgibt. Zum anderen muss bei der Überwachung von WhatsApp-Nachrichten auch der Datenschutz berücksichtigt werden.
Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit WhatsApp und Cybercrime ist die Verschlüsselung der Nachrichten. WhatsApp verwendet eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die dafür sorgt, dass die Nachrichten nur vom Sender und Empfänger gelesen werden können. Dies erschwert den Ermittlungsbehörden die Aufklärung von Straftaten und die Identifizierung von Tätern.
Insgesamt ist WhatsApp ein wichtiger Bestandteil der digitalen Kommunikation und hat auch im Bereich des Strafrechts und der Internetkriminalität eine besondere Bedeutung. Es ist daher wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung im Zusammenhang mit WhatsApp und anderen digitalen Kommunikationsdiensten regelmäßig überprüft und angepasst werden, um eine effektive Strafverfolgung unter Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten.
PFAS-Chemikalien, auch bekannt als „Ewigkeits-Chemikalien“, sind eine der größten Umweltbedrohungen unserer Zeit. Sie finden sich in alltäglichen Produkten wie beschichteten Pfannen, Regenjacken und sogar in Solarzellen. Doch hinter ihrer Nützlichkeit verbirgt sich eine ökologische und gesundheitliche Katastrophe, deren Ausmaß immer deutlicher wird. Neue Recherchen legen nahe, dass die Kosten zur Sanierung der durch PFAS verursachten…WeiterlesenPFAS: Die unsichtbare Umweltkrise, gestützt durch massive Lobbyarbeit
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 1 Ws 171/23) klärt wichtige strafrechtliche Fragen zur Verbreitung inkriminierter Inhalte in geschlossenen WhatsApp-Gruppen. Sie betrifft das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, volksverhetzende, gewaltverherrlichende oder sonst strafbare Inhalte zu sanktionieren. Zentral ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens erfüllt ist und welche…WeiterlesenStrafbarkeit des Verbreitens strafbarer Inhalte in WhatsApp-Gruppen
In einer Zeit, in der Technologie unser Leben bereichert und revolutioniert, treten auch die dunklen Seiten dieser Innovationen immer deutlicher zutage. Ein erschütterndes Beispiel dafür ist der Fall der nordirischen Politikerin Cara Hunter, die Opfer eines Deepfake-Pornoangriffs wurde. Dieser Vorfall, der sich nur drei Wochen vor den Wahlen in Nordirland 2022 ereignete, offenbart die tiefgreifenden…WeiterlesenDeepfake-Angriff auf Cara Hunter: Deepfakes als Bedrohung für Demokratie & Gesellschaft verstehen
Smartphones und digitale Kommunikation bieten einerseits enorme Möglichkeiten, bergen jedoch auch das Potenzial für Missbrauch. Zwei aktuelle Fälle aus Russland und China werfen ein erschreckendes Licht auf die Praktiken autoritärer Staaten und zeigen, wie eng die digitale Souveränität und die bürgerlichen Freiheiten miteinander verwoben sind.WeiterlesenDie dunkle Seite der digitalen Kontrolle: Warum ein Überwachungsstaat keine Option für eine Demokratie sein darf
In einem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn (5 Ca 663/24) wurde die Frage untersucht, inwieweit ein Betriebsratsmitglied berechtigt ist, teilweise private Korrespondenz eines Mitarbeiters an die Personalabteilung weiterzugeben. Diese Entscheidung ist insbesondere im Anwendungsbereich des § 84 Abs. 1 BetrVG und § 13 AGG von Bedeutung, da sie datenschutzrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Aspekte abwägt.WeiterlesenZulässige Offenbarung privater Korrespondenz durch ein Betriebsratsmitglied
Das Landgericht (LG) Bonn befasste sich in seinem Urteil vom 7. August 2024 (Az.: 2 O 112/24) mit der Frage, ob eine Bank verpflichtet ist, ihre Kunden vor möglichen Betrugsfällen wie dem „Enkeltrick“ zu warnen. Konkret ging es um eine Schadensersatzklage einer Kundin, die unter dem Eindruck eines sogenannten „Schockanrufs“ 25.000 Euro abgehoben und an…WeiterlesenLG Bonn zu den Warnpflichten einer Bank bei einem „Enkeltrick“
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2023 (Az. 15 U 211/21) setzt ein klares Signal hinsichtlich der Nutzung moderner Kommunikationsmittel im Geschäftsverkehr. Das Gericht entschied, dass eine per WhatsApp übermittelte Mängelrüge nicht das Schriftformerfordernis gemäß § 13 V Nr. 1 S. 2 VOB/B erfüllt und daher keine Verjährungsverlängerung bewirken kann. Diese…WeiterlesenOLG Frankfurt a.M.: Keine Verjährungsverlängerung durch Mängelrüge per WhatsApp
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 11. November 2024 (Az.: 19 U 200/24 e) beleuchtet in bemerkenswerter Weise die Rolle von Emojis und WhatsApp-Nachrichten im Vertragsrecht. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und wie mittels Emojis ausgedrückte Aussagen rechtlich zu interpretieren sind, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsbindungswillen.WeiterlesenOLG München schafft Klarheit zur WhatsApp-Kommunikation im Vertragsrecht
Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 24.09.2024, Az. 13 WF 105/24) hat die rechtlichen Grenzen eines Kontaktverbots nach dem Gewaltschutzgesetz (§ 1 GewSchG) hinsichtlich der Teilnahme an digitalen Kommunikationskanälen wie WhatsApp-Gruppen präzisiert. Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob das allgemeine Verbot der Kontaktaufnahme über Fernkommunikationsmittel auch allgemeine Nachrichten in Gruppen betrifft, denen die geschützte…WeiterlesenKontaktverbot und Teilnahme an einer WhatsApp-Gruppe
Sirius Report 2023
In der heutigen digital vernetzten Welt ist der Zugang zu elektronischen Beweismitteln entscheidend für die Strafverfolgung. Der Sirius Report gibt dazu fortlaufend Einblicke in die grenzüberschreitende Erhebung von Daten durch Ermittler.WeiterlesenSirius Report 2023
Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz oder durch Arbeitnehmer (in der Öffentlichkeit) sind ein ernstes Problem, das Arbeitgeber nicht tolerieren dürfen. Doch wann genau berechtigen solche Äußerungen zur Kündigung eines Mitarbeiters? Im Folgenden gehe ich kurz auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kündigungen nach rassistischen Äußerungen ein. In unserem Blog finden sich zudem Fallbeispiele zur Frage, wann eine…WeiterlesenWann darf man Mitarbeiter wegen rassistischer Äußerungen kündigen?
In einem bemerkenswerten Rechtsstreit, der beim Landesarbeitsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 1 Sa 53/23 verhandelt wurde, drehte sich alles um die strittige fristlose Kündigung einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Der Fall wirft – wie alle diese Fälle – Licht auf die komplexen Anforderungen an die Rechtfertigung einer fristlosen Entlassung und verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung der Interessen…WeiterlesenWhatsapp-Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess
Auf der Webseite von Patrick Breyer findet sich der jüngste Entwurf der CSAM-EU-Verordnung mit der die Anordnung von Chatkontrollen in der EU möglich sein soll – die Verordnung versucht, das sensible Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der effektiven Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu wahren. Im Folgenden versuche ich die…WeiterlesenChatkontrolle in der EU: Neuer CSAM-Entwurf sucht Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Missbrauchsprävention
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in der Entscheidung 2 AZR 19/23 mit einem Fall zu befassen, der die Verwendung von Chat-Gruppen-Inhalten in arbeitsrechtlichen Prozessen betrifft. Konkret ging es um die Zulässigkeit der Nutzung von Chatverläufen aus einer WhatsApp-Gruppe als Beweismittel in einem Kündigungsverfahren.WeiterlesenUmgang mit Chat-Gruppen im Arbeitsrecht