Das Landgericht Düsseldorf (12 O 55/22) hat entschieden, dass in einem Fall unerlaubt geteilter Pornovideos über eine Pornoplattform ein zumindest spürbarer Schadensersatz zu leisten ist.Weiterlesen120.000 Euro Schmerzensgeld für geteilte Pornovideos
Schlagwort: WhatsApp
WhatsApp ist ein Instant-Messaging-Dienst, der es Nutzern ermöglicht, Textnachrichten, Sprachnachrichten, Bilder, Videos und Dokumente über das Internet an andere WhatsApp-Nutzer zu versenden. Der Dienst wurde 2009 gegründet und gehört seit 2014 zu Facebook.
WhatsApp spielt auch im Bereich des Strafrechts und der Internetkriminalität eine besondere Rolle. So können über den Dienst Straftaten begangen werden, etwa durch das Versenden von Drohungen, Beleidigungen oder belästigenden Nachrichten. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie oder die Planung von Straftaten kann über WhatsApp erfolgen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verfolgung von Straftaten, die über WhatsApp begangen werden, sind jedoch komplex. Zum einen ist es schwierig, die Täter zu identifizieren, da WhatsApp keine Informationen über die Identität der Nutzer preisgibt. Zum anderen muss bei der Überwachung von WhatsApp-Nachrichten auch der Datenschutz berücksichtigt werden.
Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit WhatsApp und Cybercrime ist die Verschlüsselung der Nachrichten. WhatsApp verwendet eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die dafür sorgt, dass die Nachrichten nur vom Sender und Empfänger gelesen werden können. Dies erschwert den Ermittlungsbehörden die Aufklärung von Straftaten und die Identifizierung von Tätern.
Insgesamt ist WhatsApp ein wichtiger Bestandteil der digitalen Kommunikation und hat auch im Bereich des Strafrechts und der Internetkriminalität eine besondere Bedeutung. Es ist daher wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung im Zusammenhang mit WhatsApp und anderen digitalen Kommunikationsdiensten regelmäßig überprüft und angepasst werden, um eine effektive Strafverfolgung unter Wahrung des Datenschutzes zu gewährleisten.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äuÃert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende auÃerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen, so das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 17/23).WeiterlesenKündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Ein Kommissaranwärter, der vor seiner Ernennung zum Polizeibeamten fremdenfeindliche und antisemitische Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet hat, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage des Polizeibeamten gegen das Land…WeiterlesenEntlassung eines Polizeibeamten aus dem Vorbereitungsdienst wegen Verbreitung rassistischer und antisemitischer Chatnachrichten rechtmäßig
Das OLG Zweibrücken (4 U 198/21) betont, dass die Beauftragung von Ãberweisungen aufgrund einer falschen Mitteilung einer geänderten Kontoverbindung keine Verletzung einer organspezifischen Pflicht des Geschäftsführers darstellt. Denn: Eine solche Tätigkeit wäre üblicherweise eine solche der Buchhaltung gewesen. Die dem Geschäftsführer obliegende Geschäftsführung als solche wird dadurch nicht berührt, auch nicht in Form einer Verletzung…WeiterlesenKeine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung
Dass eine zustimmende Kommentierung von Inhalten, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder sonst nationalsozialistisches, antisemitisches oder rassistisches Gedankengut enthalten, geeignet ist, Zweifel an der Bereitschaft eines Polizeivollzugsbeamten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, zu begründen und damit auch ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zu rechtfertigen, hat das VG Magdeburg (5 B 17/23 MD) deutlich…WeiterlesenVerbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen zustimmenden Kommentierens eines nationalsozialistischen Inhalts in WhatsApp-Chat
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat eine Einzelfallentscheidung zum Bestehen eines Sachvortragsverwertungsverbots im Kündigungsschutzprozess in Bezug auf Erkenntnisse getroffen, die durch eine unverhältnismäÃige Auswertung von E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten gewonnen wurden.WeiterlesenSachvortragsverwertungsverbots im Kündigungsschutzprozess
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat klargestellt, dass sich ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren aus dem Gebot verfassungskonformer Auslegung des Prozessrechts ergeben kann.WeiterlesenVerwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess bei DSGVO-widriger Datenerhebung
Aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit muss die Behörde jedoch eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung seitens der nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde berücksichtigen, so der EUGH (C-252/21).WeiterlesenNationale Wettbewerbsbehörde kann bei Prüfung, ob einebeherrschende Stellung missbraucht wird, Verstoß gegen DSGVO feststellen
Auch das Amtsgericht Buchen (1 Ls 1 Js 6298/21) hat – neben weiteren Gerichten – dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur VerfassungsmäÃigkeit von §184b StGB vorgelegt. Während erste (gelungene) Vorlagen aus formellen Gründen scheiterten, ist diese Vorlage deutlich formaler und auf den Einzelfall zugeschnitten, was eine klarere Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in solchen Fällen ist.…WeiterlesenKiPo: Vorlage des AG Buchen an das Bundesverfassungsgericht
Der Kläger ist seit 2007 als Lehrkraft bei der Beklagten beschäftigt. Ende 2020 hatte ein Schüler der Schulleitung geschildert, dass der Kläger ihn mehrfach über WhatsApp kontaktiert und ihm Treffen im privaten Bereich und auÃerhalb der Schule vorgeschlagen habe. Dadurch habe sich der Schüler unwohl gefühlt. Der Kläger räumte in der daraufhin durchgeführten Anhörung ein,…WeiterlesenLehrer wegen eines unangemessenen Nähe-Verhältnisses zu Schülern gekündigt
Das Amtsgericht München (853 Ls 467 Js 181486/21, beim BVerfG unter 2 BvL 11/22) hat dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt, ob der Strafrahmen des § 184b Abs. 1 Nummer 1 StGB, der die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ahndet, verfassungsgemäÅWeiterlesenVorlage an das BVerfG: Strafrahmen bei Kinderpornografie
Beim Vorwurf der Volksverhetzung über WhatsApp steht schnell die Frage im Raum, wie öffentlich die vorgeworfene Tathandlung war. Hintergrund ist die Wortwahl in §130 Abs.1 StGB, die darauf abstellt, dass die Handlung „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Wenn dann in kleineren WhatsApp-Gruppen agiert wurde, gibt Anlass zu Diskussionen (so wie bei Status-Bildern). Allerdings…WeiterlesenVolksverhetzung durch Bild in WhatsApp-Gruppe
Lesen Ermittler bei Threema mit: Bei uns trudeln regelmäÃig Fragen zur Sicherheit von Messenger ein – nicht zuletzt durch Erwähnung in einigen Filmen häufen sich aktuell Anfragen zur Sicherheit von Threema. Um es kurz zu machen: Sie haben keine Sicherheit, bei keinem Messenger. Um zu verstehen warum, muss man nicht nur wissen, wie Ermittler arbeiten,…WeiterlesenKönnen Ermittler bei Threema mitlesen?