Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeld und Zoll / Hauptzollamt
Ordnungswidrigkeitenrecht: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder ein Anschreiben vom Zoll bzw. Hauptzollamt erhalten haben, stehen wir zur Verfügung: Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht mit Büros in Aachen & Alsdorf. Insbesondere bei Bußgeld im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Gewerberecht und bei Bußgeldern von Bundesbehörden
Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldbescheid – mit Büros in Aachen und Alsdorf
Bußgeldbescheid erhalten: Rechtsanwalt Ferner mit Büros in Alsdorf & Aachen ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht. Unsere Rechtsanwälte sind im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrecht tätig für Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben – nicht nur im Verkehrsrecht, sondern auch gegenüber Bundesbehörden und dem Zoll. Bei uns gibt es kein Kostenrisiko.
In unserer Kanzlei sind wir behilflich bei folgenden Bußgeldern im Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Verkehrsrecht
- IT-Recht & Datenschutzrecht
- Grenzbezogene Bußgelder des Zolls
- Gewerberecht und Gaststättenrecht, etwa Bußgelder nach Lebensmittelkontrollen und im Infektionsschutzgesetz, auch Coronaschutzverordnung NRW
- Im Arbeitsrecht, etwa bei Verstoss gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Schwarzarbeit und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Bußgelder von Bundesbehörden wie Zoll (Hauptzollamt), Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das „kleine“ Strafrecht: Die Sanktionen können einschneidend sein und das Ordnungswidrigkeitengesetz will beherrscht werden. Hier ist, genauso wenig wie im Strafrecht, Platz für einen Anwalt, der glaubt alles zu können. Wir helfen insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Bundesbehörden wie Hauptzollamt (Zoll), Bundesnetzagentur oder Umweltbundesamt.
Bußgeldbescheid erhalten? Unser Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht hilft ohne Kostenrisiko!
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie sofort reagieren. Sie haben eine Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheides.
Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, bereiten Sie dazu folgendes vor:
- Heben Sie den Briefumschlag auf. Kam der Bußgeldbescheid per Einschreiben, notieren Sie umgehend selber auf dem Umschlag, wann der Bescheid eingetroffen ist.
- In unserer Kanzlei wird bei Bußgeldern eingeschätzt, ob eine Beauftragung sinnvoll ist.
- Rufen Sie entweder auf unserem 7-Tage-Notruf an oder senden Sie den Bußgeldbescheid per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de. Unsere Anwälte prüfen den Bescheid und teilen mit, ob eine Beauftragung bei uns überhaupt sinnvoll ist. Falls ja, wird ein konkretes Angebot unterbreitet und Sie können entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach beauftragen.
Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die der Gesetzgeber als nicht so erheblich ansieht, dass sie durch strafgerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden müssten, sondern die auch durch eine Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden können, mehr dazu bei Wikipedia. Insbesondere bieten Bußgelder die Möglichkeit, Unternehmen direkt zu sanktionieren. In unserer Kanzlei werden seit über 20 Jahren Bußgelder bearbeitet – aus allen Bereichen! Dabei profitieren Sie von der zentralen Lage unserer auf Strafverteidigung ausgerichteten Kanzlei in Alsdorf, im Herzen der Städteregion Aachen: So sind wir in kurzer Zeit für Sie verfügbar, insbesondere aus den angrenzenden Städten Baesweiler, Würselen, Herzogenrath, Geilenkirchen, Eschweiler und Aldenhoven – und natürlich an den Amtsgerichten in Aachen, Geilenkirchen, Heinsberg und Eschweiler entsprechend schnell verfügbar
Bussgeld im Verkehrsrecht
Der bekannteste Fall für Bußgelder liegt im Verkehrsrecht – hier sind wir umfassend für Sie tätig: Von der „roten Ampel“ bis hin zu Straftaten, etwa Alkohol im Straßenverkehr oder Unfallflucht. Speziell wenn es um „Blitzerfotos“ geht helfen wir Ihnen bei der Prüfung, ob Messfehler vorliegen und bei der Frage ob eine Gegenwehr möglich ist. Nicht selten lohnt sich ein Einspruch schon alleine im Hinblick auf die Möglichkeit des Gerichts, ein Verfahren einzustellen.
Bußgeld wegen Verstosses gegen das Infektionsschutzgesetz
Wir sind seit Jahren für Gaststätten im Bereich des Lebensmittelrechts und Hygieneschutzes tätig, ganz speziell in Verfahren der Ordnungswidrigkeiten. Wir bieten vor diesem Hintergrund Erfahrung im Umgang mit Sanktionen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes und vertreten Sie nach erhaltenem Bußgeldbescheid erfahren und professionell.
Ordnungswidrigkeitenrecht & Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht drohen Bußgelder insbesondere in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigung. Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten des Arbeitsrechts ist Rechtsanwalt Jens Ferner Ihr Ansprechpartner, der hier seit Jahren entsprechende Bussgeldverfahren bearbeitet. Darüber hinaus werden Sie bei entsprechenden strafrechtlichen Vorwürfen, speziell Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie im Steuerstrafrecht in unserer Kanzlei vertreten.
Bußgeld im IT-Recht & Datenschutzrecht (DSGVO)
Ordnungswidrigkeitenrecht im digitalen Raum: Rechtsanwalt Jens Ferner bietet im IT-Recht die Expertise des Fachanwalts für IT-Recht und ist bei Bußgeldern der Bundesnetzagentur umfassend tätig. Auch in den spezifischen Bereichen des Online-Handels, etwa bei Bussgeldern wegen Verstößen gegen das Elektrogesetz durch das Umwelt-Bundesamt, wird erfahrene Vertretung geboten. Umfassende Vertretung wird zudem im Datenschutzrecht, bei behördlichen Verfahren aber auch zivilrechtlicher Inanspruchnahme geboten. Geboten wird als Strafverteidiger und Fachanwalt für IT-Recht eine besondere Expertise im Bereich der Fragen des Datenschutzstrafrecht:
- Datenschutzstrafrecht: Vertretung in Strafverfahren nach einem Datenschutzverstoß, speziell bei §42 BDSG
- Erfahrene Vertretung auch in speziellen Bereichen wie bei Datendelikten, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie Verletzung von Privatgeheimnissen (§§201ff. StGB)
- Vertretung bei DSGVO-Bussgeld & Anhörung durch die Bussgeldbehörde
- Tätigkeit als Strafverteidiger ergänzend zu bereits bestehender Beratung im Datenschutzrecht, so dass keine Kollisionen entstehen – aber die sichere Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger geboten wird.
Zoll bzw. Hauptzollamt
In Aachen sitzt das Hauptzollamt Aachen, Umgangssprachlich auch der „Zoll“. Bußgelder des Zolls sind verbreitet, dabei kann sich eine Gegenwehr oft lohnen um zumindest eine Absenkung des ausgesprochenen Bußgeldes zu erreichen. Insbesondere im Bereich beschlagnahmter Waren, aber auch bei nicht angemeldeten Bargeldbeständen drohen Bußgelder die teilweise deutlich gesenkt werden können.
Die Statistik des Zolls macht dabei deutlich, wie alltäglich Warenbeschlagnahmen sind:
News zum Ordnungswidrigkeitenrecht
Heilung unwirksamer Zustellung eines Bußgeldbescheids durch Übersendung von Foto
Das Oberlandesgericht Celle (2 Ss (OWi) 348/20) hat klargestellt, dass ein unwirksam zugestellter Bußgeldbescheid (natürlich) gleichwohl als zugegangen zu behandeln sein kann, wenn er dem Betroffenen bekannt wurde – dazu reicht es für das OLG Celle, wenn ihm ein Foto über Whatsapp durch einen Dritten übersendet wird: Im Falle einer unwirksamen Zustellung eines Bußgeldbescheids kann…
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Bussgeld wegen Zusammenkunfts- und Ansammlungsverbot nach CoronaSchVO NRW
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 RBs 57/21, hat hervorgehoben, dass der Tatrichter muss bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Zusammenkunfts- und Ansammlungsverbot gem. § 12 Abs. 1 CoronaSchVO NW Feststellungen treffen muss, die erkennen lassen, dass es sich nicht um eine von dem Verbot ausgenommene Ansammlung oder Zusammenkunft handelt: Nach § 12 Abs. 1…
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Vollstreckungslösung bei Verfahrensverzögerung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Bei einer Verfahrensverzögerung im Rechtsbeschwerdeverfahren greift die vom BGH entwickelte Vollstreckungslösung – auch bei der Kompensation eines Fahrverbots, so das Oberlandesgericht Hamm, 4 RBs 13/21: Die Grundsätze der vom Bundesgerichtshof (BGHSt 51, 124 ff.) entwickelten Vollstreckungslösung bei einer festgestellten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung sind entsprechend im Bußgeldverfahren anwendbar.Eine nach Erlass des erstinstanzlichen Bußgeldurteils eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (hier:…
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Wann liegen eine Ansammlung oder Zusammenkunft nach CoronaSchVO NRW vor?
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 RBs 446/20, konnte zur Bussgeldern im Rahmen mit der Corona-Schutzverordnung NRW klarstellen: Das „Ansammlungsverbot“ gemäß § 12 Abs. 1 CoronaSchVO NRW (i.d.F. vom 30.03.2020 bzw. 27.04.2020) findet in § 32 i.V.m. § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 IfSG eine hinreichende gesetzliche Grundlage. Die Verordnungsermächtigung der §§ 32, 28 Abs.…
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Leichtfertig unterlassene Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an Transparenzregister
Das Oberlandesgericht Köln, 1 RBs 171/20, hat sich zu den Voraussetzungen, unter welchen von einer leichtfertig unterlassenen Medung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ausgegangen werden kann, geäußert. (mehr …) „Leichtfertig unterlassene Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an Transparenzregister“
Bußgeldverfahren: Betroffene müssen Zugang zu außerhalb der Bußgeldakte befindlichen Informationen erhalten
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1616/18, auch hier bei uns) hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die den Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Informationen betrifft, die nicht Teil der Bußgeldakte waren. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. (mehr …) „Bußgeldverfahren: Betroffene müssen Zugang zu außerhalb der Bußgeldakte befindlichen Informationen erhalten“