Moderne Überwachungstechnologie hält längst nicht mehr primär der Staat bereit, sondern private Akteure – und zwar in einer Dichte und Qualität, die klassische Instrumente wie stationäre Polizeikameras in den Schatten stellt. Fahrzeuge mit Außenkameras, smarte Türklingeln, vernetzte Haushalte und perspektivisch Smart‑Glasses erzeugen einen stetig wachsenden Vorrat an Bild‑ und Audiodaten des öffentlichen und halböffentlichen Raums, der Strafverfolgern bei Bedarf zur Verfügung steht. Dass dieser Fundus überwiegend von großen, meist US‑amerikanischen Techunternehmen kontrolliert wird, verschiebt das Machtgefüge zwischen Bürgern, Staat und Unternehmen – und wirft Grundrechtsfragen auf, die rechtspolitisch bislang nur punktuell adressiert sind.
(mehr …)Schlagwort: Videoüberwachung
Rechtsanwalt für Videoüberwachung: Bei der Videoüberwachung sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten, insbesondere das Datenschutzrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Straf- und Zivilrecht. Die Überwachung von öffentlichen Plätzen oder Arbeitsplätzen muss in der Regel von den zuständigen Datenschutzbehörden genehmigt werden. Zudem muss die Überwachung einen bestimmten Zweck verfolgen, der in einem angemessenen Verhältnis zum Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen stehen muss. Außerdem muss die Überwachung zur Information der Betroffenen deutlich gekennzeichnet sein.
Verstöße gegen diese Vorschriften können erhebliche zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Betroffene können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Weiterhin können Verstöße gegen das Datenschutzrecht hohe Bußgelder nach sich ziehen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld fachkundig beraten zu lassen, um mögliche rechtliche Risiken zu vermeiden.
Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für IT-Recht, ist für Unternehmen bei Streit um Videoüberwachung tätig. Ihnen werden hier Beiträge rund um das Thema Videoüberwachung von Rechtsanwalt Ferner geboten.

Extreme Kameraüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Schmerzensgeld
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 28. Mai 2025 (Aktenzeichen: 18 Sa 959/24) eine überraschend harte Grenze für betriebliche Videoüberwachung gezogen. Ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeiter über 22 Monate hinweg nahezu flächendeckend mit 34 Kameras überwachte, muss nun 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Entscheidung zeigt nun, wie selbst offene Überwachungssysteme, die scheinbar der Sicherheit oder Diebstahlsprävention dienen, unverhältnismäßig sein können – und dass Arbeitnehmer in solchen Fällen ganz erhebliche Entschädigungsansprüche geltend machen können.
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Datenschutz in der WEG: Der digitale Türspion als bauliche Veränderung
Zu den Rechten und Pflichten von Wohnungseigentümern in Bezug auf bauliche Veränderungen bei datenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen hat das Landgericht Karlsruhe (11 S 163/23) eine Entscheidung getroffen: Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Einbau eines digitalen Türspions in eine Wohnungseingangstür ohne Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft zulässig ist.
Das Urteil betont, dass selbst einfache digitale Türspione, die weder Speicherfunktionen noch Weitergabemöglichkeiten auf andere Geräte haben, eine bauliche Veränderung darstellen, die einer Genehmigung bedarf. Zudem wurde klargestellt, dass betroffene Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung eines ungenehmigten digitalen Türspions geltend machen können. Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll, wie moderne Technologien klassische wohnungseigentumsrechtliche Fragestellungen beeinflussen und verdeutlicht die Grenzen individueller Freiheit innerhalb einer Gemeinschaft.
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Zulässigkeit und prozessuale Probleme einer Videoüberwachung
Das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg vom 5. Dezember 2024 (Az. 30 C 190/22) setzt neue Akzente im Bereich der Videoüberwachung und des Datenschutzrechts. Diese Entscheidung fügt sich in die jüngere Rechtsprechung ein, die zunehmend die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre stärkt, insbesondere vor unzulässigen Überwachungsmaßnahmen.
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Arbeitszeitbetrug: Ursachen, Folgen und rechtliche Rahmenbedingungen
Arbeitszeitbetrug ist ein ernst zu nehmendes Problem, das nicht nur die Effizienz und Moral am Arbeitsplatz beeinträchtigt, sondern auch rechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen kann. In diesem Blog-Beitrag wollen wir die verschiedenen Facetten des Arbeitszeitbetrugs beleuchten, seine rechtlichen Konsequenzen und einige Praxisbeispiele zur Verdeutlichung der Problematik vorstellen.
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Erforderliche Darstellungstiefe in Urteilsbegründungen
Die Frage der erforderlichen Darstellungstiefe in Urteilsbegründungen ist ein wesentliches Thema im deutschen Strafprozessrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 23. April 2024 (Aktenzeichen: 4 StR 31/24) mit diesem Thema auseinandergesetzt.
(mehr …)Zum Thema Beweiswürdigung im Strafprozess beachten Sie bei uns:

Kameras im Nachbarschaftsstreit: Persönlichkeitsrecht und Überwachungsdruck
In einer jüngsten Entscheidung des Amtsgerichts Gelnhausen (AG Gelnhausen, 52 C 76/24) wurde ein Fall behandelt, der die Installation von Überwachungskameras auf Nachbargrundstücken betraf. Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur Privatsphäre und den rechtlichen Grenzen der Überwachung auf. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedenken, die viele Menschen haben, wenn sie sich in ihrem eigenen Garten oder auf ihrer Terrasse aufhalten und dabei von einer Kamera beobachtet werden könnten.
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Neuerungen im Tierschutzgesetz – Ein Schritt zur Stärkung des Tierschutzes in Deutschland
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen neuen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes vorgestellt. Dieser Entwurf zielt darauf ab, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern, indem bestehende Rechts- und Vollzugslücken geschlossen und die Regelungen an die aktuellen wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse angepasst werden.
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Nicht DSGVO-Konforme Kameraüberwachung: Beweisverwertungsverbot
Das Amtsgericht Geilenkirchen (10 C 114/21) zeigt kurz und schmerzlos, wie man mit einer Videoüberwachung, die unter Verstoß gegen die DSGVO betrieben wird, vor Gericht Schiffbruch erleiden kann:
Das von der Klägerin angefertigte Video ist als Beweismittel nicht verwertbar. Es handelt sich um eine den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes unterliegende Aufnahme. Die Aufzeichnung durch die am klägerischen Hausobjekt installierte Videokamera stellt eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens dar, welche zur Wahrnehmung der Interessen der Klägerin nicht erforderlich und deshalb gemäß § 4 Abs. 1 BDSG nicht zulässig ist.
Man bemerke: Keine Fundstelle, keine Abwägung der Rechtsgüter (es ging um einen Unfallschaden in Höhe von 3.923,59 €), sondern kurz und knackig die Erklärung, dass ein Beweisverwertungsverbot besteht. Es macht also Sinn, sich um eine ordentliche rechtliche Lage zu bemühen, bevor man vor Gericht scheitert.

LG Saarbrücken: Urteil zur Überwachungskamera im Nachbarschaftsstreit
Am 13. Oktober 2023 entschied das Landgericht Saarbrücken (Az. 13 S 32/23) in einem Berufungsverfahren über den Einsatz von Überwachungskameras zwischen Nachbarn.
Diese Entscheidung unterstreicht die komplexen rechtlichen und persönlichen Fragestellungen, die mit dem Thema Videoüberwachung im privaten Bereich verbunden sind. Der Fall zeigt, wie wichtig der Schutz der Privatsphäre ist und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.
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AG München: Einstweilige Verfügung zur Videoüberwachung durch Nachbarn
Das Amtsgericht München hat am 1. Februar 2023 (Az. 171 C 11188/22) einen Beschluss über die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Installation einer Überwachungskamera durch Nachbarn gefasst. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre in nachbarschaftlichen Verhältnissen.
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Kein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.
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LG München I: Bestätigung der Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen Überwachungskameras
Das Landgericht München I hat am 7. Juni 2022 (Az. 14 S 2185/22) einen Beschluss über die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts München vom 20. Januar 2022 (Az. 419 C 13845/21, hier bei uns) gefasst. Diese Entscheidung betrifft die Entfernung von Überwachungskameras in einem Mehrparteienhaus und betont den Schutz des Persönlichkeitsrechts der Mieter.
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AG München: Beseitigung und Unterlassung von Videoüberwachung in einem Mehrparteienhaus
Das Amtsgericht München hat am 20. Januar 2022 (Az. 419 C 13845/21) in einem bedeutsamen Fall zur Videoüberwachung in Mehrparteienhäusern entschieden. Die Entscheidung befasst sich mit den Rechten der Mieter hinsichtlich des Schutzes ihrer Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung gegenüber den Sicherheitsinteressen der Vermieter.
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Keine Haftung des Alarmanlagenverkäufers bei erfolgreichem Einbruch
Wer eine Alarmanlage verkauft und installiert, haftet nicht automatisch für die Folgen eines Einbruchs. Der Verkäufer hat lediglich eine mangelfreie, funktionstüchtige Anlage zu liefern und diese je nach Vereinbarung ordnungsgemäß zu installieren. Wenn er diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, muss er nicht für die Schäden aus einem dennoch erfolgreich durchgeführten Einbruch einstehen. Dies hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) in einem aktuellen Fall entschieden.
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