Aktuelle Recherchen eines internationalen Journalistenverbunds, an dem unter anderem NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung maßgeblich neben LeMonde beteiligt waren, decken auf, wie Russland sein Atomwaffenarsenal in der Region wohl mit westlicher Technologie absichert. Im Fokus der Recherchen “Russian Secrets” steht ein geheimes Unterwasser-Spähsystem namens „Harmonie“, das darauf ausgelegt ist, feindliche U-Boote frühzeitig zu erkennen…WeiterlesenWestliche Spitzentechnologie für Russlands Atomarsenal in der Arktis: Strafrechtliche Gefahr?
Schlagwort: AWG
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für AWG: Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist das deutsche Gesetz zur Regelung des internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Es dient der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der nationalen Sicherheit, und regelt die Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten und internationalen Organisationen.
Unsere Kanzlei ist beratend und verteidigend im Umfeld des Außenwirtschaftsstrafrechts (AWG) tätig!
Das AWG und die dazugehörigen Verordnungen bildet auch die Grundlage für die deutschen Exportkontrollvorschriften – sie regeln insbesondere die Ein- und Ausfuhr von Waren, Technologie, Software und Dienstleistungen, die Verbringung von Gütern innerhalb der Europäischen Union sowie den Finanz- und Kapitalverkehr mit dem Ausland. Im Einzelfall kann der Handel mit bestimmten Gütern oder mit bestimmten Ländern ganz oder teilweise verboten oder beschränkt werden.
Die strafrechtliche Relevanz des Außenwirtschaftsgesetzes entfaltet sich, wenn gegen seine Bestimmungen verstoßen wird. So ist es beispielsweise strafbar, gegen ein Handelsverbot zu verstoßen oder den erforderlichen Genehmigungsvorbehalt zu missachten. Das Gesetz sieht hier Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. In besonders schweren Fällen, z.B. bei Rüstungsexporten in Krisengebiete oder bei Verstößen gegen ein Embargo, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren betragen.
Darüber hinaus drohen bei Verstößen gegen das AWG empfindliche verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Geldbußen, die Einziehung von Gütern oder der Verlust der Außenwirtschaftsgenehmigung. Für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, ist es daher von großer Bedeutung, die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes genau zu beachten.
Geheimdienstliche Agententätigkeit und Spionage: Der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit, geregelt in § 99 des Strafgesetzbuches (StGB), adressiert spezifische Formen der Spionage, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Im Folgenden geht es um einen Überblick über die wesentlichen Aspekte dieses Tatbestands und wie das Gesetz durch Gerichte interpretiert und angewendet wird. Achtung: Wir übernehmen nur…WeiterlesenStrafbarkeit von Spionage: Geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 StGB
Umgehung von Russland-Sanktionen in der Praxis: In einer aktuellen Entwicklung ermittelt die Staatsanwaltschaft München I gegen ein bayerisches Unternehmen wegen des Verdachts der Umgehung von Russland-Sanktionen. Drei Personen stehen wohl unter Beschuldigung, widerrechtlich Maschinen nach Russland geliefert zu haben. Der Fall wirft ein Licht auf die Herausforderungen und Komplexitäten bei der Durchsetzung internationaler Sanktionen.WeiterlesenSanktionen gegen Russland: Aktueller Fall von Umgehung und die Konsequenzen (2025)
Mit Beschluss vom 31. Oktober 2024 (Az. StB 21/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Signal an Rechtsprechung und Gesellschaft gesendet. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob humanitäre Geldleistungen von Angehörigen an eine nahestehende Person, die sich im Einflussbereich einer terroristischen Vereinigung befindet, strafbar sein können – entweder als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung…WeiterlesenZwischen Menschlichkeit und Strafrecht: Der BGH zur Strafbarkeit familiärer Hilfe unter Embargo- und Terrorismusverdacht
Die Einhaltung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen ist ein essenzieller Bestandteil der europäischen Außenpolitik. In einer aktuellen Entscheidung (3 StR 373/21) vom 25. November 2024 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Einfuhrverbot für Teakholz aus Myanmar, das durch die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 erlassen wurde. Der Fall wirft eine Reihe von rechtsdogmatischen Fragen…WeiterlesenVerstoß gegen das Myanmar-Embargo
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2024 (AK 2/24) mit den strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit außenwirtschaftlichen Verstößen. Der Fall betrifft schwerwiegende Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht, insbesondere die unerlaubte Ausfuhr von Gütern nach Russland, die von der Europäischen Union aufgrund ihres Dual-Use-Charakters und ihrer potenziellen militärischen Verwendung sanktioniert waren.WeiterlesenStraftaten bei außenwirtschaftlichen Verstößen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss (3 StR 222/23) klargestellt, dass bei der Prüfung des gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 18 Abs. 7 Nr. 2 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) auch die Preiskalkulation des Angeklagten unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs herangezogen werden kann. Dies bedeutet, dass der BGH es für zulässig hält, die wirtschaftlichen Vorteile, die der…WeiterlesenPrüfung des gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 18 Abs. 7 Nr. 2 Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2024 (3 StR 507/22) eine bedeutende Entscheidung zur Anwendung von Blankettstrafvorschriften und den damit verbundenen Herausforderungen getroffen. Insbesondere ging es um die Problematik der Bezugnahme auf EU-Verordnungen im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und die rechtlichen Implikationen, die sich aus der zeitweiligen Anpassungslosigkeit nationaler Regelungen an…WeiterlesenBGH-Urteil: Bedeutung der Bestimmtheit und des lex-mitior-Grundsatzes bei Blankettvorschriften
AWV-Meldepflicht beachten
Vielleicht haben Sie auch schon eine Überweisung aus dem Ausland erhalten und dahinter den Hinweis “AWV-Meldepflicht beachten” auf dem Kontoauszug gesehen? Tatsächlich bestehen hier mitunter Pflichten, die speziell Unternehmen kennen sollten, weil ansonsten empfindliche Bußgelder drohen.WeiterlesenAWV-Meldepflicht beachten
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Bargeld auch dann dem Ausfuhrverbot nach der Russland-Sanktionen-Verordnung unterliegt, wenn damit die Bezahlung einer medizinischen Behandlung beabsichtigt ist (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2023, Aktenzeichen 943 Ds 7140 Js 235012/22).WeiterlesenRussland Sanktionen: Keine Ausnahme vom Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland für geplante medizinische Behandlungen
Das Landgericht Krefeld, 24 Qs 6/20, hat entschieden, dass die Einfuhr von Aufbauten für Netzbetten ohne Bettrahmen vom selben Hersteller der Netzbetten, von dem zuvor komplette Netzbetten bezogen wurden, keine verbotene “Einfuhr von in Anhang II” der EU-Anti-Folter-Verordnung “aufgeführten Gütern” im Sinne von § 18 Abs. 4 Nr. 3 AWG (a.F.) i.V.m. Art. 4 Abs.…WeiterlesenEU-Anti-Folter-VO: keine verbotene “Einfuhr von in Anhang II”EU-Anti-Folter-VO bei Netzen
Der Verstoß gegen das Bereitstellungsverbot aus Art. 16 Abs. 3 Iran-Embargo-VO steht in Tateinheit mit Verstößen gegen die Verbote des Art. 2 Abs. 1 lit. a Iran-Embargo-VO, da die Verbote einen unterschiedlichen Unrechtsgehalt aufweisen, so der BGH (3 StR 62/14). Das Bereitstellungsverbot ist personenbezogen und knüpft an die Listung des jeweiligen Empfängers an. Demgegenüber stellen…WeiterlesenIran-Embargo-VO: Verstöße gegen Verkaufs-, Liefer-, Ausfuhr- & Bereitstellungsverbot stehen in Tateinheit
Der Verstoß gegen das Verkaufsverbot des Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Russland-Embargo-Verordnung; veröffentlicht im ABl. L 229 vom 31. Juli 2014), ist strafbar. Diese dient der Umsetzung des Sanktionsbeschlusses 2014/512/GASP des Europäischen Rates…WeiterlesenVerstoß gegen Art. 2 Abs. 1 der Russlandembargo-Verordnung
Mit der “Catch-All-Regelung” des Art. 4 Abs. 2 Dual-Use-VO ist ein Ausführer verpflichtet, die zuständige Behörde – das BAFA – zu unterrichten und deren Entscheidung über die Genehmigungsbedürftigkeit und ggf. Genehmigung vor einer Ausfuhr abzuwarten, wenn ihm bekannt ist, dass nicht in Anhang I der Dual-Use-VO gelistete Güter, die er ausführen möchte, ganz oder teilweise…Weiterlesen“Catch-All-Regelung” des Art. 4 Abs. 2 Dual-Use-Verordnung
Vor dem Bundesgerichtshof (AK 52/21) ging es um den Verkauf eines Wärmetauschers. Dieser Verkauf stellt sich aus Sicht des Bundesgerichtshofs als Verstoß gegen ein Verkaufsverbot eines im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar anwendbaren Rechtsakts der Europäischen Union dar, der der Umsetzung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik…WeiterlesenZuwiderhandlung gegen ein Verkaufsverbot von Gütern zur militärischen Verwendung im Rahmen der Ausfuhrkontrolle










