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Schlagwort: AWG

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für AWG: Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist das deutsche Gesetz zur Regelung des internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Es dient der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der nationalen Sicherheit, und regelt die Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten und internationalen Organisationen.

Unsere Kanzlei ist beratend und verteidigend im Umfeld des Außenwirtschaftsstrafrechts (AWG) tätig!

Das AWG und die dazugehörigen Verordnungen bildet auch die Grundlage für die deutschen Exportkontrollvorschriften – sie regeln insbesondere die Ein- und Ausfuhr von Waren, Technologie, Software und Dienstleistungen, die Verbringung von Gütern innerhalb der Europäischen Union sowie den Finanz- und Kapitalverkehr mit dem Ausland. Im Einzelfall kann der Handel mit bestimmten Gütern oder mit bestimmten Ländern ganz oder teilweise verboten oder beschränkt werden.

Die strafrechtliche Relevanz des Außenwirtschaftsgesetzes entfaltet sich, wenn gegen seine Bestimmungen verstoßen wird. So ist es beispielsweise strafbar, gegen ein Handelsverbot zu verstoßen oder den erforderlichen Genehmigungsvorbehalt zu missachten. Das Gesetz sieht hier Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. In besonders schweren Fällen, z.B. bei Rüstungsexporten in Krisengebiete oder bei Verstößen gegen ein Embargo, kann die Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren betragen.

Darüber hinaus drohen bei Verstößen gegen das AWG empfindliche verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Geldbußen, die Einziehung von Gütern oder der Verlust der Außenwirtschaftsgenehmigung. Für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, ist es daher von großer Bedeutung, die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes genau zu beachten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • KI unter Verschluss: US-Exportkontrolle stoppt Anthropics Fable 5 und Mythos 5

    KI unter Verschluss: US-Exportkontrolle stoppt Anthropics Fable 5 und Mythos 5

    Software und KI im Exportrecht

    Am Abend des 12. Juni 2026 erhielt Anthropic um 17:21 Uhr Ortszeit einen Brief von Handelsminister Howard Lutnick. Der Inhalt war knapp und folgenreich: Das US-Handelsministerium ordnete gestützt auf Exportkontrollrecht an, dass Claude Fable 5 und Claude Mythos 5 sämtlichen ausländischen Staatsangehörigen zu sperren seien, und zwar unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb der USA aufhielten, einschließlich ausländischer Mitarbeiter von Anthropic selbst. Da es keinen verlässlichen technischen Mechanismus gibt, Staatsbürgerschaft auf API-Ebene zu verifizieren, tat Anthropic das einzig Mögliche: beide Modelle wurden weltweit für alle Nutzer abgeschaltet. Das erste Mal in der Geschichte des kommerziellen KI-Markts zwang eine staatliche Exportkontrollanordnung ein US-Unternehmen dazu, sein Flaggschiffprodukt in Echtzeit vom Netz zu nehmen.

    Wer das für eine Kuriosität hält, unterschätzt die Tragweite. Es geht nicht um einen Einzelfall, sondern um eine grundlegende Verschiebung: KI-Modellgewichte werden rechtlich immer deutlicher als Exportgut behandelt – mit allen Konsequenzen, die das für Unternehmen, Nutzer und Strafverteidiger in Deutschland und der EU hat.

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  • AWG und Software: Wenn Code-Commit zum Strafverfahren wird

    AWG und Software: Wenn Code-Commit zum Strafverfahren wird

    Was Softwareentwickler und Manager über den Export von Dual-Use-Technologie wissen müssen

    Es gibt Rechtsgebiete, die sich anfühlen wie ein schlecht dokumentiertes Legacy-System: komplex aufgebaut, selten angefasst, und wenn man doch hineinschaut, erschrickt man, was dort seit Jahren vor sich hinläuft. Das Exportkontrollrecht für Software und Mikrochips gehört dazu – mit dem entscheidenden Unterschied, dass eine fehlerhafte Entscheidung hier keine Downtime produziert, sondern ein Strafverfahren.

    Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 ist dieses Recht aus seinem Dornröschenschlaf gerissen worden. Das 20. Sanktionspaket der EU, verabschiedet Ende April 2026, ist inzwischen ein Regelwerk mit einer Komplexität, die selbst erfahrene Außenwirtschaftsanwälte auf Trab hält. Für Unternehmen, die Hardware oder Software in nicht-europäische Märkte liefern – oder auch nur API-Zugänge bereitstellen, Cloud-Instanzen vermieten oder Remote-Support leisten –, ist das Thema kein Compliance-Randproblem mehr. Es ist handfestes Strafrecht.

    Ich berate und verteidige umfassend in diesem Bereich – spätestens seit dem Ukraine-Krieg ist der Beratungsbedarf erheblich gestiegen, wie ich immer wieder merke. Dabei lassen sich Unsicherheiten im Regelfall schnell ausräumen. Gerade mit meiner spezialisierten Ausrichtung zwischen Strafrecht und IT-Recht bei eigenem technologischem Hintergrund kann ich hier Blickrichtungen aufwerfen, die gerne aus dem Fokus geraten.

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  • Cyberangriff auf Unternehmen

    Cyberangriff auf Unternehmen

    Was in den ersten Stunden nach einem Cyberangriff über Schaden und Haftung entscheidet

    Am Stuttgarter Staatstheater stand Anfang 2026 plötzlich ein Mann am Telefon, den niemand bestellt hatte: ein Verhandler, der zwischen einem öffentlichen Kulturbetrieb und einer Erpressergruppe vermitteln sollte. Die ZEIT hat den Fall im Januar nachgezeichnet – verschlüsselte Systeme, eine Lösegeldforderung in Kryptowährung, ein Prozess vor dem Landgericht, und am Ende die nüchterne Erkenntnis, dass die Täter sich verhalten wie scheue Wildtiere, die beim kleinsten Fehler verschwinden. Was sich liest wie ein Krimi, ist für die deutsche Wirtschaft längst Alltag. Und es trifft nicht mehr nur die Konzerne, sondern mit voller Wucht den Mittelstand.

    Der Bitkom beziffert den jährlichen Schaden durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage für 2025 auf 289,2 Milliarden Euro, davon über 200 Milliarden allein durch Cyberattacken. 87 Prozent der Unternehmen waren betroffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrierte zuletzt täglich 119 neue Schwachstellen – ein Zuwachs von fast einem Viertel binnen eines Jahres. Wer in dieser Lage glaubt, ein gut gemeinter Notfallplan im Aktenordner reiche aus, hat die eigentliche Dynamik eines Angriffs nicht verstanden.

    Ich selbst habe umfangreich fachlich zu dem Thema publiziert: zur Haftung der Geschäftsleitung, Haftungsverteilung im Schadensfall beim CEO-Fraud, dem Recht der Cyberversicherungen – aber auch zu Erscheinungsformen modernen Cybercrimes.

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  • OLG Düsseldorf zum digitalen Jihad-Finanzierer

    OLG Düsseldorf zum digitalen Jihad-Finanzierer

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 6.3.2025 – 6 St 4/24) verurteilt einen jungen, in Deutschland sozialisierten Angeklagten wegen Unterstützung des „Islamischen Staates“ im Ausland, Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Die Entscheidung verbindet klassische Terrorismusstrafbarkeit mit modernen Phänomenen wie Kryptotransfers und digitaler Radikalisierung und konkretisiert zugleich den Ausreise-Tatbestand des § 89a Abs. 2a StGB.

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  • Westliche Spitzentechnologie für Russlands Atomarsenal in der Arktis: Strafrechtliche Gefahr?

    Westliche Spitzentechnologie für Russlands Atomarsenal in der Arktis: Strafrechtliche Gefahr?

    Aktuelle Recherchen eines internationalen Journalistenverbunds, an dem unter anderem NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung maßgeblich neben LeMonde beteiligt waren, decken auf, wie Russland sein Atomwaffenarsenal in der Region wohl mit westlicher Technologie absichert. Im Fokus der Recherchen „Russian Secrets“ steht ein geheimes Unterwasser-Spähsystem namens „Harmonie“, das darauf ausgelegt ist, feindliche U-Boote frühzeitig zu erkennen und so die eigenen nuklearen Kapazitäten zu schützen. Die Brisanz dieser Enthüllungen liegt nicht nur in der militärischen Dimension, sondern auch in der Frage, wie sensible Technologien aus Europa und den USA trotz Sanktionen und Exportkontrollen nach Russland gelangen konnten.

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  • Strafbarkeit von Spionage: Geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 StGB

    Strafbarkeit von Spionage: Geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 StGB

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Spionage: Der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit, geregelt in § 99 des Strafgesetzbuches (StGB), adressiert spezifische Formen der Spionage, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Im Folgenden geht es um einen Überblick über die wesentlichen Aspekte dieses Tatbestands und wie das Gesetz durch Gerichte interpretiert und angewendet wird.

    Achtung: Wir übernehmen nur Strafverteidigungen in diesem Bereich und vertreten niemanden, der sich verfolgt, gestalkt oder überwacht fühlt!

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  • Sanktionen gegen Russland: Aktueller Fall von Umgehung und die Konsequenzen (2025)

    Sanktionen gegen Russland: Aktueller Fall von Umgehung und die Konsequenzen (2025)

    Umgehung von Russland-Sanktionen in der Praxis: In einer aktuellen Entwicklung ermittelt die Staatsanwaltschaft München I gegen ein bayerisches Unternehmen wegen des Verdachts der Umgehung von Russland-Sanktionen. Drei Personen stehen wohl unter Beschuldigung, widerrechtlich Maschinen nach Russland geliefert zu haben. Der Fall wirft ein Licht auf die Herausforderungen und Komplexitäten bei der Durchsetzung internationaler Sanktionen.

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  • Zwischen Menschlichkeit und Strafrecht: Der BGH zur Strafbarkeit familiärer Hilfe unter Embargo- und Terrorismusverdacht

    Zwischen Menschlichkeit und Strafrecht: Der BGH zur Strafbarkeit familiärer Hilfe unter Embargo- und Terrorismusverdacht

    Mit Beschluss vom 31. Oktober 2024 (Az. StB 21/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Signal an Rechtsprechung und Gesellschaft gesendet. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob humanitäre Geldleistungen von Angehörigen an eine nahestehende Person, die sich im Einflussbereich einer terroristischen Vereinigung befindet, strafbar sein können – entweder als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b StGB) oder als Verstoß gegen das unionsrechtlich verankerte Bereitstellungsverbot im Rahmen der Embargovorschriften (§ 18 AWG).

    Der BGH erkannte einen „eng umgrenzten straffreien Raum“ für familiäre, humanitäre Hilfen an und verwies auf die grundrechtlich gebotene Differenzierung zwischen deliktischer Unterstützung und sozialadäquatem Verhalten. Die Entscheidung setzt damit nicht nur einen wichtigen Akzent im Verhältnis von Sicherheitsrecht und Familienbindung, sondern leistet zugleich einen Beitrag zur dogmatischen Klarheit in einem hochsensiblen Grenzbereich des Strafrechts.

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  • Verstoß gegen das Myanmar-Embargo

    Verstoß gegen das Myanmar-Embargo

    Die Einhaltung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen ist ein essenzieller Bestandteil der europäischen Außenpolitik. In einer aktuellen Entscheidung (3 StR 373/21) vom 25. November 2024 befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Einfuhrverbot für Teakholz aus Myanmar, das durch die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 erlassen wurde.

    Der Fall wirft eine Reihe von rechtsdogmatischen Fragen auf, insbesondere zur Strafbarkeit nach deutschem Recht, zur Zurechnung von Beihilfehandlungen sowie zur Einziehung von Taterträgen.

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  • Straftaten bei außenwirtschaftlichen Verstößen

    Straftaten bei außenwirtschaftlichen Verstößen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2024 (AK 2/24) mit den strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit außenwirtschaftlichen Verstößen.

    Der Fall betrifft schwerwiegende Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht, insbesondere die unerlaubte Ausfuhr von Gütern nach Russland, die von der Europäischen Union aufgrund ihres Dual-Use-Charakters und ihrer potenziellen militärischen Verwendung sanktioniert waren.

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  • Prüfung des gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 18 Abs. 7 Nr. 2 Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

    Prüfung des gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 18 Abs. 7 Nr. 2 Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss (3 StR 222/23) klargestellt, dass bei der Prüfung des gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 18 Abs. 7 Nr. 2 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) auch die Preiskalkulation des Angeklagten unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs herangezogen werden kann.

    Dies bedeutet, dass der BGH es für zulässig hält, die wirtschaftlichen Vorteile, die der Angeklagte durch wiederholte Straftaten erzielen wollte, in die Bewertung einzubeziehen. Dabei ist entscheidend, dass der Angeklagte eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang schaffen wollte.

    Wichtig ist auch, dass es für die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit nicht darauf ankommt, ob der Angeklagte diese Einkünfte auch legal durch Einholung der erforderlichen Genehmigungen hätte erzielen können. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Voraussetzungen für den geplanten Vorsteuerabzug tatsächlich vorlagen. Es geht allein um die vom Täter beabsichtigte wirtschaftliche Lage infolge der Straftaten.

  • BGH-Urteil: Bedeutung der Bestimmtheit und des lex-mitior-Grundsatzes bei Blankettvorschriften

    BGH-Urteil: Bedeutung der Bestimmtheit und des lex-mitior-Grundsatzes bei Blankettvorschriften

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2024 (3 StR 507/22) eine bedeutende Entscheidung zur Anwendung von Blankettstrafvorschriften und den damit verbundenen Herausforderungen getroffen.

    Insbesondere ging es um die Problematik der Bezugnahme auf EU-Verordnungen im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und die rechtlichen Implikationen, die sich aus der zeitweiligen Anpassungslosigkeit nationaler Regelungen an europäisches Recht ergeben können. Diese Entscheidung ist von erheblicher Relevanz für die Praxis, da sie die Anforderungen an die Bestimmtheit von Strafvorschriften und die Bedeutung des Meistbegünstigungsprinzips (lex mitior) verdeutlicht.

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  • AWV-Meldepflicht beachten

    AWV-Meldepflicht beachten

    Vielleicht haben Sie auch schon eine Überweisung aus dem Ausland erhalten und dahinter den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ auf dem Kontoauszug gesehen? Tatsächlich bestehen hier mitunter Pflichten, die speziell Unternehmen kennen sollten, weil ansonsten empfindliche Bußgelder drohen.

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  • Russland Sanktionen: Keine Ausnahme vom Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland für geplante medizinische Behandlungen

    Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Bargeld auch dann dem Ausfuhrverbot nach der Russland-Sanktionen-Verordnung unterliegt, wenn damit die Bezahlung einer medizinischen Behandlung beabsichtigt ist (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2023, Aktenzeichen 943 Ds 7140 Js 235012/22).

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  • EU-Anti-Folter-VO: keine verbotene „Einfuhr von in Anhang II“EU-Anti-Folter-VO bei Netzen

    Das Landgericht Krefeld, 24 Qs 6/20, hat entschieden, dass die Einfuhr von Aufbauten für Netzbetten ohne Bettrahmen vom selben Hersteller der Netzbetten, von dem zuvor komplette Netzbetten bezogen wurden, keine verbotene „Einfuhr von in Anhang II“ der EU-Anti-Folter-Verordnung „aufgeführten Gütern“ im Sinne von § 18 Abs. 4 Nr. 3 AWG (a.F.) i.V.m. Art. 4 Abs. 1 S./UAbs. 1 EU-Anti-Folter-VO.

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