Zu Beginn des Jahres 2024 wurde – ebenso überraschend wie leise – der Google Cache eingestellt. Der Google Cache ist eine Funktion von Google zur Speicherung von Kopien von Webseiten. Wenn Google eine Webseite durchsuchte (indexierte), speicherte es eine Momentaufnahme der Seite in seinem Cache. Webmaster konnten dies durch die Verwendung des Meta-Tags „noarchive“ verhindern.…WeiterlesenEnde des Google Cache
Schlagwort: Vertragsstrafe
Rechtsanwalt für Vertragsstrafe: Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Sanktion, die bei einer Vertragsverletzung fällig wird. Im deutschen Recht ist die Vertragsstrafe eine der Möglichkeiten, eine Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer zu sanktionieren. Sie kann auch in Unterlassungserklärungen vorhanden sein und ist regelmäßig der Höhe nach Streit ausgesetzt. Unsere Kanzlei ist hier nur ausnahmsweise und nur im geschäftlichen Verkehr tätig.
Die Vertragsstrafe kann entweder als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz der Auftragssumme vereinbart werden. Wichtig ist jedoch, dass die Vertragsstrafe angemessen sein muss und nicht unverhältnismäßig hoch sein darf. Andernfalls kann sie als unwirksam angesehen werden.
Eine Vertragsstrafe kann verschiedenen Zwecken dienen. Zum einen kann sie dazu dienen, den Vertragspartner von einer Vertragsverletzung abzuhalten, indem sie ihm die wirtschaftlichen Folgen einer Vertragsverletzung vor Augen führt. Zum anderen kann sie dazu dienen, dem verletzten Vertragspartner einen Ausgleich für den erlittenen Schaden zu bieten.
Im Falle einer Vertragsverletzung hat der verletzte Vertragspartner das Recht, die Vertragsstrafe einzufordern. Die Vertragsstrafe gilt dann als Schadensersatzanspruch und kann gerichtlich geltend gemacht werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Vertragsstrafe nicht das einzige Mittel ist, um eine Vertragsverletzung zu sanktionieren. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, stattdessen Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder sogar den Vertrag fristlos zu kündigen. Insgesamt ist die Vertragsstrafe ein wichtiges Mittel, um die Einhaltung von Vertragsbedingungen sicherzustellen und Vertragsverletzungen zu sanktionieren. Wichtig ist jedoch, dass sie angemessen und fair ausgestaltet ist, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken: Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch…WeiterlesenAbmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Allein der Umstand, dass eine Information ein Geschäftsgeheimnis darstellen könnte, reicht für sich genommen nicht aus, um eine wie auch immer geartete gerichtliche Schutzanordnung zu rechtfertigen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 U 102/22, betont. Dazu auch im Blog: Keine Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach dem GeschGehG bei tituliertem Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch. Beachten Sie auch die dazu…WeiterlesenGerichtliche Schutzanordnung für Geschäftsgeheimnis und Geheimhaltungsvereinbarung
Gemäß § 10 Abs. 1 PatG stellt das Anbieten und/oder Liefern eines wesentlichen Bestandteils der Erfindung nur dann eine mittelbare Patentverletzung dar, die die Rechtsfolgen der §§ 139 ff PatG auslöst, wenn der Verletzer weiß oder es aufgrund der Umstände offensichtlich ist, dass dieses Mittel dazu geeignet und bestimmt ist, im Rahmen der geschützten Lehre…WeiterlesenPatentverletzung durch Anbieten und/oder Liefern eines wesentlichen Bestandteils
Ist die Befugnis eines Verbandes zur Geltendmachung gesetzlicher Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG mangels Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbände nach § 8b UWG entfallen, steht dem Schuldner einer zuvor vertraglich übernommenen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das allerdings nur ex nunc wirkt – so das OLG Hamm, 4 U…WeiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnung infiziert Unterlassungserklärung
Erneut hatte sich der Bundesgerichtshof (I ZR 144/21) zur Wiederholungsgefahr zu äußern. Dabei stellt er zunächst erneut fest, dass eine erneute Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung regelmäßig eine Wiederholungsgefahr begründet, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten Unterwerfungserklärung deutlich erhöhten Strafbewehrung ausgeräumt werden kann.WeiterlesenWegfall der Wiederholungsgefahr III
Das Landgericht Köln, 14 O 297/22, hat noch einmal betont, dass allein der Umstand, dass der Abgemahnte die beanstandeten Fotografien von seiner Website entfernt hat, einer Wiederholungsgefahr und damit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht entgegensteht.WeiterlesenRechtswidriger Gebrauch eines Fotos: Wiederholungsgefahr entfällt nicht durch Löschung des Bildes
Im Fall des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (6 U 36/22) ging es um einen Unterlassungsvertrag, in dem sich die dort Beklagte verpflichtet hatte, einen anklickbaren Link auf die OS-Plattform zu setzen. Die Regelung in der Unterlassungsvereinbarung entsprach der auf Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 beruhenden Verpflichtung aller in der EU ansässigen Online-Händler, ihre…WeiterlesenVerstoß gegen Verpflichtung, klickbaren Link zu OS-Plattform zu bieten
Auslegung des Unterlassungsvertrags: Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben und von der Gegenseite angenommen wird, entsteht ein Unterlassungsvertrag. Doch wie genau ist ein solcher Vertrag auszulegen? Naturgemäß, wenn ein vermeintlicher Verstoß vorliegt, liest der Schuldner den Vertrag enger als der Gläubiger – die Rechtsprechung bietet hier Auslegungshilfen.WeiterlesenAuslegung des Unterlassungsvertrags bzw. der Unterlassungserklärung
Die Wiedergabe eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einemDie Wiedergabe eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem Personenbeförderungsmittel stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts dar – die bloße Installation einer Lautsprecheranlage und gegebenenfalls einer Software an Bord eines Beförderungsmittels, die die Wiedergabe von Hintergrundmusik ermöglicht, hingegen nicht, wie der EuGH (C-775/21) klargestellt hat.WeiterlesenAusstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem Personenbeförderungsmittel
Dass die regelmäßige Verjährungsfrist bei einem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“ nicht zu laufen beginnt, bevor der Gläubiger die Höhe der vom Schuldner verwirkten Vertragsstrafe festgelegt hat und der Vertragsstrafeanspruch damit fällig geworden ist, konnte der BGH () klarstellen: In einem solchen Fall bestimmt bei einer Zuwiderhandlung des Schuldners der Gläubiger gemäß…WeiterlesenBeginn regelmäßiger Verjährungsfrist bei Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“
Das Landgericht Köln, 14 O 225/21, konnte klarstellen, dass wenn ein Unternehmen im Wege eines „Asset Deals“ bestimmte Rechtspositionen von einem anderen Unternehmen erwirbt, hier nicht automatisch der Erwerber Rechtsnachfolger einer Vertragsstrafenforderung aus einer Unterlassungserklärung ist. Auch haftet das erwerbende Unternehmen nicht aus § 34 Abs. 3 und 4 UrhG: Schließlich folgt entgegen der Argumentation…WeiterlesenUnterlassungsanspruch und Asset-Deal
Das OLG Brandenburg (4 U 111/21) konnte klarstellen, dass die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit. f DGSVO für einen Nachweis der Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns durch einen Subunternehmer an den Generalunternehmer im Hinblick auf zur Nachweisführung erforderlichen persönliche Daten der Beschäftigten des Subunternehmers vorliegen.WeiterlesenNachweis der Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns
Beim Landgericht München I (37 O 19200/17) ging es um zwei interessante Fragen: Zum einen darum, was als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Kontext des Vertriebes einzustufen ist. Hierbei stellt es, entsprechend der gefestigten Rechtsprechung, klar, dass alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge als solches Geheimnis verstanden werden, die nicht offenkundig, sondern nur…WeiterlesenBetriebsdaten als Geschäftsgeheimnis
Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze. Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars…WeiterlesenNeues Kaufrecht und Softwarerecht 2022