Rechtsanwalt für Markenrecht im digitalen Raum

Willkommen in der Welt des digitalen Markenrechts! Ich bin Jens Ferner, Ihr Fachanwalt für IT-Recht, und unterstütze im digitalen Markenrecht. Mit meiner spezialisierten Kenntnis und Erfahrung als IT-Fachanwalt bin ich hervorragend ausgestattet, um Sie bei markenrechtlichen Fragen und Herausforderungen im digitalen Umfeld zu unterstützen.

Unterstützt wird ausschließlich im Umfeld von Kunstwerken sowie bei konkretem Bezug zum IT-Recht, speziell rund um die Entwicklung von Software. Im allgemeinen Markenrecht ist unsere Kanzlei nicht tätig.

Rechtsanwalt für Markenrecht – Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner: 02404 92100

  • Markenrecht speziell bei Entwicklung sowie Einsatz von Software inkl. künstlicher Intelligenz (KI)
  • Ergänzendes Urheberrecht
  • Opensource-Compliance
  • Prozessführung rund um markenrechtliche Fragen im digitalen Raum
  • Kunstrecht

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Markenrecht

Ihr Anwalt im digitalen Markenrecht

Als erfahrener Anwalt im Markenrecht helfe ich Ihnen nicht nur bei der Registrierung Ihrer Marke, sondern auch bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte gegenüber Dritten. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung einer Markenstrategie, um Ihre Marke effektiv zu schützen und ihre Position auf dem Markt zu stärken. Darüber hinaus berate ich Sie auch bei potenziellen Markenstreitigkeiten und helfe Ihnen, diese zu vermeiden oder erfolgreich zu lösen.

Mit meiner Expertise im IT-Recht kann ich Sie insbesondere bei markenrechtlichen Fragen im digitalen Umfeld unterstützen, zum Beispiel beim Schutz von Domainnamen oder im Umgang mit Online-Markenverletzungen.

Markenrecht

Das Markenrecht schützt Sie in Ihrem Bestreben, am Markt erkannt zu werden.

Rechtsanwalt für Markenrecht in Aachen - Jens Ferner

Besonderheiten des Markenrechts bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Software

Bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Software gibt es einige besondere Herausforderungen im Markenrecht. Neben dem Schutz des Markennamens Ihrer Software müssen Sie zum Beispiel auch sicherstellen, dass Ihre Software keine Markenrechte Dritter verletzt. Darüber hinaus sind spezielle Lizenzvereinbarungen notwendig, um Ihre Markenrechte im Kontext von Software effektiv zu schützen. Ich berate Sie zu all diesen Fragen und unterstütze Sie dabei, Ihre Software und Ihre Marke rechtssicher zu gestalten und zu vermarkten. Mit meiner technischen Expertise und meinem juristischen Know-how im IT-Recht bin ich Ihr idealer Partner bei markenrechtlichen Fragen in der Softwareentwicklung und im Softwarevertrieb.

Lizenzrecht und Marken

Das Lizenzrecht, ein Kernbereich des Immaterialgüterrechts, ist das Regelwerk, das die Nutzung von geistigem Eigentum – wie Patenten, Marken oder Urheberrechten – durch Dritte regelt. Es legt fest, wie und unter welchen Bedingungen ein Rechteinhaber die Nutzung seines Eigentums erlauben oder einschränken kann. Lizenzen können auf unterschiedliche Weise erteilt werden, von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen bis hin zur stillschweigenden Einräumung von Nutzungsrechten auf einer Website.

Die Welt der Lizenzen ist komplex, mit verschiedenen Modellen wie der General Public License (GPL), Creative Commons Lizenzen oder kommerziellen Lizenzen, jede mit ihren eigenen Besonderheiten und Anforderungen. Eine zentrale Säule des Lizenzrechts ist die Wahrung der Rechte des Lizenzgebers. Dies bedeutet, dass Lizenznehmer sich strikt an die Lizenzbedingungen halten müssen, um die rechtmäßige Nutzung der lizenzierten Inhalte zu gewährleisten. Ebenso ist es wichtig, die Quelle der lizenzierten Inhalte anzugeben, um die Urheberrechte des Lizenzgebers zu wahren.

Ein weiterer kritischer Aspekt des Lizenzrechts ist die Frage der Übertragbarkeit der Lizenz. Während einige Lizenzen die Übertragung an Dritte erlauben, sind andere strikt an den ursprünglichen Lizenznehmer gebunden und können nicht übertragen werden. Daher ist es unerlässlich, die Lizenzbedingungen genau zu lesen und zu verstehen, um eine rechtmäßige Nutzung der lizenzierten Ressourcen sicherzustellen.

Insgesamt ist das Lizenzrecht eine komplexe Materie, die ein tiefes Verständnis der verschiedenen Lizenztypen und ihrer spezifischen Bedingungen erfordert, um eine faire und rechtskonforme Nutzung der lizenzierten Inhalte zu gewährleisten. Insbesondere im Markenbereich ist das Lizenzrecht ein unverzichtbares Instrument, um die Nutzung und Verbreitung markenrechtlich geschützter Inhalte zu regeln.

Markenrecht

Es wird für Unternehmen eine ganzheitliche Tätigkeit im Markenrecht mit Schwerpunkt im Bereich Softwarerecht, Galerien und Werbeagenturen angeboten.

Rechtsanwalt für Urheberrecht & Lizenzrecht: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht & Lizenzrecht in Aachen

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