Markenrecht
Willkommen in der Welt des digitalen Markenrechts! Ich bin Jens Ferner, Ihr Fachanwalt für IT-Recht, und ich bin hier, um Ihnen durch die komplexen und sich ständig ändernden Landschaften des digitalen Markenrechts zu helfen. Mit meiner spezialisierten Kenntnis und Erfahrung als IT-Fachanwalt bin ich hervorragend ausgestattet, um Sie bei markenrechtlichen Fragen und Herausforderungen im digitalen Umfeld zu unterstützen.
Markenrecht von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner: 02404 92100
- Markenrecht speziell bei Entwicklung sowie Einsatz von Software inkl. künstlicher Intelligenz (KI)
- Ergänzendes Urheberrecht
- Opensource-Compliance
- Prozessführung rund um markenrechtliche Fragen
- Kunstrecht
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf das Strafrecht und Technologie-/IT-Recht, ergänzt um Medienrecht + Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bevorzugt per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de;
telefonisch Mo, Di, Mi, Do 08:00 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00 unter 02404-92100; Termine nur nach Vereinbarung - Im strafrechtlichen Notfall: 0175 1075646
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Bearbeitung, die man erwartet: kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren, sondern erklärte, nachvollziehbare Gebühren – dazu unmittelbare Erreichbarkeit des Anwalts, bei einer Sprache, die Sie verstehen
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig
Markenrecht
Ihr Anwalt im digitalen Markenrecht
Als erfahrener Anwalt im Markenrecht helfe ich Ihnen nicht nur bei der Registrierung Ihrer Marke, sondern auch bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte gegenüber Dritten. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung einer Markenstrategie, um Ihre Marke effektiv zu schützen und ihre Position auf dem Markt zu stärken. Darüber hinaus berate ich Sie auch bei potenziellen Markenstreitigkeiten und helfe Ihnen, diese zu vermeiden oder erfolgreich zu lösen.
Mit meiner Expertise im IT-Recht kann ich Sie insbesondere bei markenrechtlichen Fragen im digitalen Umfeld unterstützen, zum Beispiel beim Schutz von Domainnamen oder im Umgang mit Online-Markenverletzungen.
Markenrecht
Das Markenrecht schützt Sie in Ihrem Bestreben, am Markt erkannt zu werden.
Besonderheiten des Markenrechts bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Software
Bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Software gibt es einige besondere Herausforderungen im Markenrecht. Neben dem Schutz des Markennamens Ihrer Software müssen Sie zum Beispiel auch sicherstellen, dass Ihre Software keine Markenrechte Dritter verletzt. Darüber hinaus sind spezielle Lizenzvereinbarungen notwendig, um Ihre Markenrechte im Kontext von Software effektiv zu schützen. Ich berate Sie zu all diesen Fragen und unterstütze Sie dabei, Ihre Software und Ihre Marke rechtssicher zu gestalten und zu vermarkten. Mit meiner technischen Expertise und meinem juristischen Know-how im IT-Recht bin ich Ihr idealer Partner bei markenrechtlichen Fragen in der Softwareentwicklung und im Softwarevertrieb.
Lizenzrecht und Marken
Das Lizenzrecht, ein Kernbereich des Immaterialgüterrechts, ist das Regelwerk, das die Nutzung von geistigem Eigentum – wie Patenten, Marken oder Urheberrechten – durch Dritte regelt. Es legt fest, wie und unter welchen Bedingungen ein Rechteinhaber die Nutzung seines Eigentums erlauben oder einschränken kann. Lizenzen können auf unterschiedliche Weise erteilt werden, von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen bis hin zur stillschweigenden Einräumung von Nutzungsrechten auf einer Website.
Die Welt der Lizenzen ist komplex, mit verschiedenen Modellen wie der General Public License (GPL), Creative Commons Lizenzen oder kommerziellen Lizenzen, jede mit ihren eigenen Besonderheiten und Anforderungen. Eine zentrale Säule des Lizenzrechts ist die Wahrung der Rechte des Lizenzgebers. Dies bedeutet, dass Lizenznehmer sich strikt an die Lizenzbedingungen halten müssen, um die rechtmäßige Nutzung der lizenzierten Inhalte zu gewährleisten. Ebenso ist es wichtig, die Quelle der lizenzierten Inhalte anzugeben, um die Urheberrechte des Lizenzgebers zu wahren.
Ein weiterer kritischer Aspekt des Lizenzrechts ist die Frage der Übertragbarkeit der Lizenz. Während einige Lizenzen die Übertragung an Dritte erlauben, sind andere strikt an den ursprünglichen Lizenznehmer gebunden und können nicht übertragen werden. Daher ist es unerlässlich, die Lizenzbedingungen genau zu lesen und zu verstehen, um eine rechtmäßige Nutzung der lizenzierten Ressourcen sicherzustellen.
Insgesamt ist das Lizenzrecht eine komplexe Materie, die ein tiefes Verständnis der verschiedenen Lizenztypen und ihrer spezifischen Bedingungen erfordert, um eine faire und rechtskonforme Nutzung der lizenzierten Inhalte zu gewährleisten. Insbesondere im Markenbereich ist das Lizenzrecht ein unverzichtbares Instrument, um die Nutzung und Verbreitung markenrechtlich geschützter Inhalte zu regeln.
Markenrecht
Es wird für Unternehmen eine ganzheitliche Tätigkeit im Markenrecht mit Schwerpunkt im Bereich Softwarerecht, Galerien und Werbeagenturen angeboten.
Aktuell im Markenrecht
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- Wegfall der Wiederholungsgefahr IIIErneut hatte sich der Bundesgerichtshof (I ZR 144/21) zur Wiederholungsgefahr zu äußern. Dabei stellt er zunächst erneut fest, dass eine … Weiterlesen