Bei der Beschlussfassung über die Einleitung eines Rechtsstreits gegen eine Drittgesellschaft oder die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Drittgesellschaft unterliegen diejenigen GmbH-Gesellschafter, die zusammen sämtliche Anteile an der Drittgesellschaft halten, einem Stimmverbot (so der BGH, II ZR 13/22 zum Gesellschaftsrecht).WeiterlesenRechtsstreit gegen Drittgesellschaft und gemeinsame Gesellschafter
Schlagwort: GmbH
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie besteht aus einem oder mehreren Gesellschaftern, die der Gesellschaft Kapital zur Verfügung stellen und im Gegenzug Anteile an der GmbH erhalten. Wir sind im Bereich der GmbH ausschließlich strafrechtlich und IT-rechtlich tätig, also beratend im Wirtschaftsstrafrecht, als Strafverteidiger oder im Bereich des Softwarerechts.
Strafrechtliche Probleme können sich für eine GmbH und ihre Gesellschafter insbesondere in folgenden Bereichen ergeben:
- Insolvenzdelikte: Wenn eine GmbH zahlungsunfähig ist und dennoch weiter Verbindlichkeiten eingeht oder Vermögen beiseite schafft, kann dies als Insolvenzstraftat gewertet werden.
- Steuerdelikte: Eine GmbH kann sich strafbar machen, wenn sie ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, z.B. durch Steuerhinterziehung oder -verkürzung.
- Wirtschaftsdelikte: Wirtschaftsstraftaten wie Betrug, Untreue oder Bestechung können auch im Zusammenhang mit einer GmbH auftreten, z.B. wenn Gesellschafter oder Geschäftsführer die Gesellschaft oder Dritte schädigen.
- Arbeitsstrafrecht: Eine GmbH kann sich auch im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verstößen strafbar machen, z.B. durch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder den Arbeitsschutz.
- Produkthaftung: Wenn eine GmbH Produkte herstellt oder vertreibt, können sich auch strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Produkthaftungsfällen ergeben, z.B. wenn Produkte fehlerhaft sind und dadurch Schäden entstehen.
Es ist daher wichtig, dass GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer die rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Pflichten im Unternehmen kennen, um strafrechtliche Probleme zu vermeiden. Es kann sinnvoll sein, sich bei der Gründung und Führung einer GmbH anwaltlich beraten zu lassen.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
- Im Notfall: 0175 1075646 oder notfall@ferner-alsdorf.de
- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Der Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH kann unter den Voraussetzungen der actio pro socio gegen den anderen Gesellschafter eine Ausschließungsklage erheben (so BGH, II ZR 116/21).WeiterlesenAusschließungsklage gegen den anderen Gesellschafter unter den Voraussetzungen der actio pro socio
Gesellschafter-Geschäftsführer sind abhängig Beschäftigte: Das Bundessozialgericht (B 12 R 4/20 R) stellt klar, dass eine Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung von Rechtsanwälten als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen ist, weil ein Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, dessen Unabhängigkeit bei der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gewährleistet sein muss. Die Entscheidung geht aber weit…WeiterlesenGesellschafter-Geschäftsführer als abhängig Beschäftigte
Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 27.07.23 entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften.WeiterlesenVorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens
Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 199/22 und 8 AZR 120/22) hat klargestellt, dass Geschäftsführer einer Gesellschaft als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht persönlich für die Nichtzahlung des Mindestlohns – und auch nicht für ein entsprechendes Bußgeld – haften.WeiterlesenKein Bußgeld für Geschäftsführer haftet bei nicht gezahltem Mindestlohn
Nach mündlicher Verhandlung am 24.05.2023 hat das Landgericht Karlsruhe (LG Karlsruhe, 13 O 46/22 KfH) in einem am 26.07.23 verkündeten Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. stattgegeben und entschieden, dass die Beklagte, die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG, es künftig zu unterlassen hat, zu bewerben.WeiterlesenLandgericht Karlsruhe entscheidet über die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“
Unternehmergesellschaften sind Kapitalgesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln (§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 7 Abs. 1 GewStG, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) (BGH, 1 StR 79/23 und BFH, XI R 29/20). Im Rahmen…WeiterlesenGewinnermittlung bei Unternehmergesellschaften
Unternehmen, die ihren Meldepflichten zum Transparenzregister nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Nach § 56 Abs. 1 Nr. 54 bis 66 des Geldwäschegesetzes (GwG) stellen Verstöße gegen die Transparenzpflichten, etwa wenn Meldungen an das Transparenzregister nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgen, eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.WeiterlesenBußgeld bei Nichtmeldung an das Transparenzregister
Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute in drei Revisionsverfahren (Aktenzeichen B 12 BA…WeiterlesenKein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
Das OLG Zweibrücken (4 U 198/21) betont, dass die Beauftragung von Überweisungen aufgrund einer falschen Mitteilung einer geänderten Kontoverbindung keine Verletzung einer organspezifischen Pflicht des Geschäftsführers darstellt. Denn: Eine solche Tätigkeit wäre üblicherweise eine solche der Buchhaltung gewesen. Die dem Geschäftsführer obliegende Geschäftsführung als solche wird dadurch nicht berührt, auch nicht in Form einer Verletzung…WeiterlesenKeine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung
Wie ist zu verfahren, wenn ein Geschäftsführer Zahlungsvorgänge vornimmt, zu denen er formell berechtigt, im Einzelfall aber nicht ermächtigt ist? Es gilt: Ein Zahlungsvorgang ist nach § 675j Abs. 1 BGB autorisiert und gegenüber dem Zahler wirksam, wenn dieser dem Zahlungsvorgang zugestimmt hat (BGH, XI ZR 294/19).WeiterlesenZum Missbrauch einer Vertretungsmacht bei einer Zahlungsvorgang
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat klargestellt, dass sich ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren aus dem Gebot verfassungskonformer Auslegung des Prozessrechts ergeben kann.WeiterlesenVerwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess bei DSGVO-widriger Datenerhebung
Im Bereich der Unternehmensbußgelder konnte sich der Bundesgerichtshof (5 StR 278/21) klarstellend zu typischen Aspekten äußern und hervorheben:WeiterlesenGeldbuße gegen GmbH bei Verurteilung ihres Geschäftsführers wegen Bestechung