Art. 25 Abs. 1 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, bereits bei der Entwicklung von Produkten, Diensten und Anwendungen sicherzustellen, dass die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden (âPrivacy by Designâ). Abs. 2 konkretisiert diese allgemeine Verpflichtung und verlangt, dass bestehende Einstellungsmöglichkeiten standardmäÃig auf die âdatenschutzfreundlichstenâ Voreinstellungen gesetzt werden (âPrivacy by defaultâ).WeiterlesenArt. 25 DSGVO: Privacy by Design und Privacy by default
Schlagwort: 25 DSGVO
Art. 25 DSGVO: Ein Verstoß gegen Art. 25 DSGVO liegt vor, wenn vom Verantwortlichen Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by design und privacy by default) nicht ordentlich umgesetzt sind.
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Was geeignete Anti-Scraping-MaÃnahmen sind, hat das Landgericht Detmold (02 O 67/22) entschieden. Dabei ging es um die Frage, ob ein Verstoà gegen Art. 25 DSGVO vorliegt, der vom Verantwortlichen Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by design und privacy by default) verlangt.WeiterlesenDatenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen bei Scraping
Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände wurde in einem Fall eine E-Mail mit einer Excel-Tabelle als Anhang versandt, die zuvor versehentlich nicht gelöscht worden war. So wurde die Excel-Datei, die nicht durch ein Passwort vor einfachem Zugriff geschützt war, an 1200 Empfänger versandt. Unmittelbar nach dem Versand der E-Mail wurde der Fehler bemerkt und die versendete…WeiterlesenDatenschutzverstoß durch ungewolltes Versenden von Excel-Tabelle mit personenbezogenen Daten
Immer noch ein wenig im Schatten steht die Vorgabe des „Privacy-by-Default“ des Art. 25 II DSGVO. Nun hat der EUGH die Bedeutung dieses Prinzips hervorgehoben, indem klargestellt wurde, dass die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 II DSGVO sich eben hierauf bezieht: In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche nach dem in…WeiterlesenPrivacy-by-Default von Rechenschaftspflicht erfasst
Wie stellt sich die Haftungssituation im Themenkomplex der IT-Sicherheit, insbesondere für Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Vorstand), dar? In meinem Vortrag zur Haftung bei IT-Sicherheitslücken, zugeschnitten auf Geschäftsführung und Vorstände, gehe ich auf die relevanten Umstände ein: Nach einer Darstellung allgemeiner Haftungsfragen werden, hierauf aufbauend, konkrete Haftungsfragen für Arbeitnehmer & Vorstand aufgezeigt sowie abschlieÃend, in aller Kürze,…WeiterlesenHaftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
Es gab in der jüngeren Vergangenheit einige Aufregung, weil Protonmail wohl eine IP-Adresse zu einem Account an Ermittler herausgegeben hat. Dazu ist aus juristischer Sicht nur zu sagen: Natürlich haben sie das getan – und sie werden es sicherlich wieder tun. Denn es gibt letztlich keinen absoluten Schutz bei offiziellen Anbietern im geographischen Raum Europa,…WeiterlesenProtonmail gibt IP-Adresse heraus