
Produkthaftung und Produktsicherheit
Rechtsanwalt für Produkthaftung und Produktsicherheit im Wirtschaftsstrafrecht
Produkthaftung und Produktsicherheit im Wirtschaftsstrafrecht
Ihr Rechtsanwalt für wirtschaftsstrafrechtliche Beratung zur Produkthaftung und Produktsicherheit: Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht Jens Ferner berät bei wirtschaftsstrafrechtlichen Problemen im Minenfeld rund um Produktentwicklung, Lieferketten und Vertrieb. Beraten werden ausschließlich Unternehmen und Behörden bei wirtschaftsstrafrechtlichen Problemen, keine Verbraucher.
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- Rechtsanwalt für Produkthaftung und Produktsicherheit im Wirtschaftsstrafrecht
- Strafverteidigung der Geschäftsleitung beim Vorwurf strafbaren Verhaltens im Bereich der Produktsicherheit
- Haftung des Vorstands im Produkthaftungsrecht und Produktsicherheit
- Strafbarkeiten des Vorstands beim Produktvertrieb
- Sanktionen in Lieferketten
- Energieverbrauch und Ökodesign
Als Fachanwalt für IT-Recht und Strafrecht bin ich im Bereich Produkthaftung und Produktsicherheit beratend für Unternehmen bei wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen tätig.
Produktsicherheit
Die Produktsicherheit in Deutschland basiert auf einem umfassenden rechtlichen Rahmen, der sowohl europäische Richtlinien als auch spezifische nationale Regelungen berücksichtigt. Dieser Rahmen stellt sicher, dass Produkte verschiedenster Bereiche den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und Verbraucher wie auch Arbeitnehmer effektiv geschützt werden.
Grundlagen der Produktsicherheit
In Deutschland regelt das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Es gilt für eine Vielzahl von Produkten, von Haushaltsgeräten wie Haartrocknern bis hin zu industriellen Maschinen. Das ProdSG setzt neun europäische Binnenmarktrichtlinien sowie die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in deutsches Recht um.
Allgemeine und Spezifische Bestimmungen
Das ProdSG enthält allgemeine Begriffsbestimmungen sowie Regelungen zu den notifizierten Stellen, die in allen Richtlinien gleichermaßen enthalten sind. Produktspezifische Regelungen, wie wesentliche Sicherheitsanforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren, finden sich in den Produktsicherheitsverordnungen (1. bis 14. ProdSV).
Deutscher Beitrag zum ProdSG
Das ProdSG enthält auch Bestimmungen rein deutschen Ursprungs, wie die Regelungen zum GS-Zeichen. Das GS-Zeichen, das für „geprüfte Sicherheit“ steht, hat sich als effektives Instrument der Produktsicherheit erwiesen. Es beeinflusst die Kaufentscheidungen und trägt so zum Verbraucher- und Arbeitsschutz bei.
Anwendungsbereiche
- Greentech: Für Produkte im Bereich der grünen Technologien gelten die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für andere Produkte. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier der Umweltverträglichkeit und der Nachhaltigkeit.
- Maschinenbau: Im Maschinenbau sind Sicherheitsstandards besonders kritisch. Hierbei müssen die spezifischen Risiken, die von Maschinen ausgehen können, berücksichtigt werden.
- Batterien: Bei Batterien stehen insbesondere die chemische Stabilität und die Verhinderung von Leckagen im Vordergrund. Zudem sind Recycling und Entsorgung wichtige Aspekte.
- Digitale Produkte (Software und Hardware): Digitale Produkte müssen sowohl hinsichtlich der Hardware-Sicherheit als auch der Software-Sicherheit und des Datenschutzes den Anforderungen entsprechen.
Produkthaftung und Produktsicherheit: Wir lieben Technik!
Auf den ersten Blick recht dröge wirken die Begriffe Produkthaftung, Product-Compliance & Lieferketten. Doch genau hier liegen die für uns spannenden Fragen.
Wenig ist bei der Softwareentwicklung juristisch so aufregend, wie die Frage, wie man in einer Software Lizenzbedingungen mit Blick auf Fremdlizenzen einhält oder die eigene Arbeit hinreichend schützt. Noch spannender wird es, wenn neuartige Produkte auf den Markt gebracht werden, wie etwa CBD-haltige Lebensmittel. Ohne fundierten juristischen Background droht man hier am Markt zu scheitern – und was soll da willkommener sein, als ein Anwalt, der Technik liebt und juristisch weiß, wo man aufpassen muss?
Produktsicherheit und Produktmängelrecht
Es tat sich etwas im Vertragsrecht in Sachen Sicherheit – zukünftig wird die Sicherheit ein zentrales Element sein bei der Frage, ob ein Mangel vorliegt, gleich ob Software (jedenfalls gegenüber Verbrauchern) oder Kaufgegenstand.
Denn: Mit dem neuen Kaufrecht zum 1.1.2022 änderte sich auch die Frage, wann ein Sachmangel vorliegt. Zum einen versucht der Gesetzgeber zwar am einheitlichen Sachmangel-Begriff festzuhalten – zum anderen aber gibt es ab dem 1.1.22 dann an drei verschiedenen Stellen einen unterschiedlichen Begriff des Sachmangels.
Fehlerhaftigkeit & Produkthaftung
Wann liegt ein Fehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes vor: Ein Produkt hat entsprechend § 3 Abs. 1 ProdHaftG dann einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann („Sicherheitserwartung“), sowie des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetzestext.
Produkthaftung bei Software
Immer wieder diskutiert, aber in der Rechtsprechung wenig relevant ist die Frage der Produkthaftung bei Software nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig gestaltet und damit eigentlich besonders attraktiv für den Vertragspartner (somit besonders unattraktiv für den Hersteller der Software). Gleichwohl ist eine besonders wichtige Frage bis heute nicht abschließend geklärt.
Aktuell zu Produkthaftung & Product-Compliance
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