IT-Compliance & Criminal-Compliance
Rechtsanwalt für Compliance im IT- und Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt für Compliance, speziell IT-Compliance und Criminal-Compliance. Compliance beutet bei uns fortlaufende anwaltliche Beratung im IT-Recht und Wirtschaftsstrafrecht ergänzt mit Arbeitsrecht; dabei übernehmen wir auch grundsätzliche Beratungsleistungen im Wirtschaftsrecht.
Unsere Compliance ist ein Gesamtpaket, das Ihnen fortlaufende juristische Betreuung bis zur Vertragserstellung zusichert. Sie erhalten eine umfassende rechtliche Betreuung, bei nahtloser Einbindung in Ihre Abläufe, mit Preisen, die keinen Vergleich scheuen.
Rechtsanwalt für IT-Compliance & Criminal-Compliance | Kontakt aufnehmen
- Criminal-Compliance und Unternehmenskrise: Wirtschaftsstrafrecht und Terrorismusfinanzierung
- Managerhaftung
- IT-Sicherheitsrecht, speziell nach einem Sicherheitsvorfall
- IT-Compliance: Batterien, Robotik, Datenschutzrecht sowie im Softwarerecht, speziell Lizenzmanagement und Opensource-Software-Compliance
- Ethik: Ethische Konzepte für Lösungen auf Basis künstlicher Intelligenz
- Arbeitsrecht-Compliance samt Geheimnisschutz: Hinweisgeberschutz, Arbeitnehmererfindung, Arbeitsstrafrecht wie Korruptionsverhütung, Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung
Kontakt zum Rechtsanwalt für Compliance: IT-Compliance & Criminal-Compliance
Compliance-Beratung auf allen Ebenen des Wirtschaftsstrafrechts und der IT-Compliance: In unserer Kanzlei holen Sie sich zielgerichtet die Beratung, die Sie im Criminal-Compliance benötigen, ergänzt um das Fachwissen eines Fachanwalts für IT-Rechts. Es wird für Unternehmen eine beratende Tätigkeit auf Basis unseres Stundensatzes angeboten.

Compliance
Compliance bezieht sich auf das Einhalten von gesetzlichen Vorschriften und Unternehmensstandards. Im Bereich der Unternehmensführung bedeutet dies, dass sich das Unternehmen an geltende Gesetze und Vorschriften hält und intern festgelegte Regeln und Verhaltensrichtlinien beachtet.
Ein Compliance-Management-System (CMS) soll dazu beitragen, dass das Unternehmen gesetzeskonform agiert und Risiken für das Unternehmen minimiert werden. Dazu gehören beispielsweise Risiken im Bereich von Korruption, Geldwäsche, Datenschutz oder Umweltvorschriften.
Lieferketten am Limit: Die vergangenen Jahre haben die globalen Lieferketten an ihr Limit gebracht – hinzukommt das Sorgfaltspflichtengesetz für Lieferketten (“Lieferkettengesetz”), mit dem die Last erhöht wird.
Ein Anwalt kann Unternehmen bei der Einhaltung von Compliance-Vorschriften unterstützen, indem er beispielsweise bei der Erstellung von Compliance-Richtlinien oder bei der Durchführung von Compliance-Schulungen berät. Er kann auch bei der Prüfung von Verträgen oder bei der Bearbeitung von Compliance-relevanten Themen, wie beispielsweise bei der Behandlung von Whistleblowing-Fällen behilflich sein.
Insbesondere in sensiblen Bereichen wie speziell bei der Vorbeugung von Korruption und Terrorismusfinanzierung oder beim Schutz von Unternehmensgeheimnissen kann die Hilfe eines Anwaltes von großem Nutzen sein: Er kann das Unternehmen beraten und bei der Einhaltung von Compliance-Vorschriften unterstützen, um Risiken für das Unternehmen zu minimieren und Strafen zu vermeiden.
IT-Compliance
IT-Compliance und Criminal-Compliance können erheblichen Ärger und Geld sparen, etwa wenn man sich Prozesse und Bußgelder bei gut geplanten Abläufen erspart. Hinzu kommt, dass mit der deutschen Rechtsprechung eine gute Compliance die Voraussetzung ist, um eine persönliche Haftung abzuwenden.
IT-Compliance bezieht sich auf das Einhalten von gesetzlichen Vorschriften und Unternehmensstandards im Bereich der Informationstechnik. Dazu gehören etwa Vorschriften im Bereich des Datenschutzes, der Cybersecurity oder der Einhaltung von IT-Standards.
Ein wichtiger Aspekt von IT-Compliance ist der Schutz von sensiblen Daten, wie beispielsweise von Kunden- oder Mitarbeiterdaten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und dass sie gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt von IT-Compliance ist die Einhaltung von Cybersecurity-Standards, um das Unternehmen vor Angriffen von Hackern zu schützen. Dazu gehört etwa die Verwendung von geeigneten Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls oder die Durchführung von Sicherheits-Updates.
Nehmen Sie als weiteres Beispiel Arbeitsrecht: Von der Mitarbeiterüberwachung bis zur Löschung oder Mitnahme von Daten durch Arbeitnehmer gibt es zahlreiche Themen, in denen man sich mit guter Vorbereitung und Aufklärung der Arbeitnehmer viel Ärger ersparen kann.
Auch sind Entwicklung und Vertrieb von Produkten mit zahlreichen rechtlichen Fragestellungen verbunden, rund um Haftung, Sicherheit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Unsere Anwälte können Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung von IT-Compliance-Vorschriften behilflich sein – etwa bei der Erstellung von Datenschutzrichtlinien oder bei der Durchführung von Cybersecurity-Schulungen. Auch bei der Prüfung von Verträgen oder bei der Bearbeitung von IT-Compliance-relevanten Themen insgesamt stehen wir an Ihrer Seite.
Kosten der IT-Compliance und Criminal-Compliance
Unsere Compliance-Kosten
Das klassische Konzept der anwaltlichen Beratung auf Basis von Stundensätzen ist aus unserer Sicht überholt: „billable hours“ sind kein Ansporn für Anwälte, besonders effektiv zu arbeiten – und Unternehmen können nicht kalkulieren.
So bieten wir pauschale Pakete, um projektbezogen zu arbeiten – oder, für eine dauerhafte Beratung, minutenbasierte Pakete, die auf Abruf zur Verfügung stehen. Das Besondere dabei: Sie zahlen nur die die Dauer der Erfassung des Sachverhalts sowie des Gesprächs bzw. die Zeit des Verfassens eines Schriftsatzes – nicht für eventuellen Rechercheaufwand! Gerade für kleine Unternehmen, die regelmäßigen, aber spontan notwendigen Beratungsbedarf haben, sind unsere Pakete ideal.
Wir können mehr als nur Beratung: Über Monate haben wir unsere Leistungen geplant und ausgerichtet, um ein Produktportfolio zu bieten, das sich an den häufigsten Kritikpunkten von Mandanten im Wirtschaftsrecht orientiert. Rechtsanwalt Jens Ferner hat dabei seine Erfahrung als Softwareentwickler einfließen lassen und orientiert seine Arbeitsweise an einer projektorientierten Arbeitsweise.
Aufgaben und Abläufe sind dabei über unsere eigene, auf Opensource-Software basierende, Plattform organisiert, die jederzeit für Sie einsehbar ist. Gleich ob Criminal-Compliance, betriebsbezogene IT-Compliance (auch im Arbeitsrecht) oder fortlaufende IT-Compliance, die projektübergreifend von Ihren Mitarbeitern abgerufen wird – bei uns binden Sie bezahlbar und fortlaufend einen Anwalt in Ihre Abläufe ein.
Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Ferner, ihr Rechtsanwalt für Compliance: IT-Compliance & Criminal-Compliance
Unternehmen benötigen in der modernen Wirtschaftswelt regelmäßig Beratung bei der Einhaltung gesetzlicher Rahmen. Wir haben uns auf die ergänzende Beratung im Strafrecht spezialisiert, bieten also keine umfassende Compliance, sondern verstärken mit unserer hohen praktischen und spezialisierte Erfahrung bestehende Teams.
So helfen wir Compliance-Abteilungen bei spezifischen Fragen des Strafrechts etwa bei neuen Produkten, im Umgang mit Sanktionen oder bei der Prävention von Geldwäsche und Korruption.
Wir unterstützen insbesondere bei strafrechtlicher Compliance in diesen Bereichen:
- IT-Strafrecht & IT-Sicherheit
- Wettbewerbsstrafrecht & Kartellstrafrecht
- IP-Strafrecht: Urheberstrafrecht, Markenstrafrecht, Patentstrafrecht
- Opensource-Compliance und Lizenstrafrecht
- Geldwäsche & Korruption
- Umweltstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Datenschutzstrafrecht und Pressestrafrecht
IT-Compliance + Criminal-Compliance
Ergänzung bestehender Berater & IT-Compliance
Viele Kanzleien bieten Wirtschaftsrecht – das bedeutet aber nicht, dass man auch strafrechtlich mitreden kann. Das Strafprozessrecht und insbesondere Ermittlungsverfahren samt ihrer spezialisierten Staatsanwälte haben ganz eigene Spielregeln, die man vom Schreibtisch aus nicht versteht. Wir bringen diese Erfahrung mit in Ihre bestehenden Beratungsabläufe, sodass sich niemand überschätzen muss beim Versuch “das bisschen Strafrecht” mitzubearbeiten.
Strafrecht trifft IT
Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für IT-Recht. Vor seiner Spezialisierung hat er eine Vielzahl von Verfahren im Bereich der IT-Schutzrechte und des Wettbewerbsrechts geführt, um diese Erfahrung nun in seine wirtschaftsstrafrechtliche Beratung einfließen zu lassen. Denn: Modernes Wirtschaftsstrafrecht ist ohne grundlegende Kenntnis und Erfahrungen rund um IT-Abläufe und Schutzrechte gar nicht mehr denkbar.
Vorstandshaftung
Die Vorstandshaftung sowie Haftung von Geschäftsführern und Mitarbeitern ist eigentlich ein zivilrechtliches Spielfeld. Was dabei oft zu kurz kommt, sind strafrechtliche Fragen, die gerade in der jüngeren Vergangenheit immer drängender wurden. Wir beraten in der Criminal-Compliance und verteidigen im Wirtschaftsstrafrecht und ergänzen auch hier die Expertise ihrer zivilrechtlichen Berater um handfeste praktische Erwägungen mit Blick auf eigene Strafbarkeit und Bußgelder.
IT-Compliance & Criminal-Compliance bei uns im Blog
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