Wenn der eigene Projektleiter mit dem Handwerker zusammenarbeitet und Scheinrechnungen durchwinkt, wird es für die Geschäftsführung teuer. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.07.2026 (7 O 281/24) zeigt, wie sich ein Unternehmen solche Zahlungen bereicherungsrechtlich und deliktisch zurückholen kann – und wie Gerichte kollusives Zusammenwirken im Baukontext anhand von Indizien festnageln.
(mehr …)Kategorie: Geldwäsche
Rechtsanwalt für Geldwäsche: Ihr Fachanwalt bei Geldwäsche-Vorwurf – kompetente Verteidigung bei Verdacht illegaler Vermögensverschleierung.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Wer das Konto stellt, ist Betrugsgehilfe, nicht Geldwäscher
Ein geliehenes Konto, ein paar hundert Euro Provision und die vage Ahnung, dass etwas nicht stimmt: So beginnt für viele Kontoinhaber, die ihr Girokonto fremden Tätern überlassen, der Weg in ein Strafverfahren. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 28. April 2026 (6 StR 588/25) klargestellt, dass diese Konstellation nicht in die Geldwäsche gehört, und dabei das Tatbestandsmerkmal des Inverkehrbringens geschärft, das in der Praxis der Kontostellung eine überraschende Rolle spielt.
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Kryptomixer, Blockchain-Forensik: Audi A6 fällt – und hinterlässt 10.000 BTC Daten
Wer glaubt, eine Kryptowährungstransaktion werde durch einen zwischengeschalteten Mixing-Dienst dauerhaft unsichtbar, erlebt irgendwann unerwartete Hauspost von der Staatsanwaltschaft.
Am 11. Juni 2026 haben US-amerikanische Bundesbehörden – Department of Justice, Secret Service und IRS Criminal Investigation – gemeinsam mit Europol und Strafverfolgungsbehörden aus mehr als einem Dutzend Staaten den Kryptowährungs-Geldwäschedienst „AudiA6″ zerschlagen. Zwei mutmaßliche Betreiber wurden im georgischen Batumi festgenommen: der ukrainische Staatsangehörige Ruslan Igorevich Tkachuk (37) und der russische Staatsangehörige Alexander Vladimirovich Ledenev (25). Beide werden im Eastern District of Pennsylvania wegen Geldwäscheverschwörung und Durchführung geldwäscherelevanter Transaktionen angeklagt; Auslieferungsverfahren laufen.
Ich beschäftige mich seit Jahren intensiv mit der Schnittstelle von Cybercrime, Kryptowährungen und Strafrecht – als Strafverteidiger in Verfahren, in denen digitale Vermögenswerte und Blockchain-Forensik zentrale Rollen spielen, sowie als Kommentator: In den juris Praxisreporten sind zuletzt mehrere Fachbeiträge von mir erschienen, darunter zur Einziehung von Kryptowährungen im Strafverfahren (jurisPR-ITR 3/2026 Anm. 6, jurisPR-ITR 17/2025 Anm. 4 und jurisPR-ITR 14/2025 Anm. 6) sowie zur Notveräußerung beschlagnahmter Kryptowerte (AnwZert ITR 22/2025 Anm. 2). AudiA6 ist kein isolierter Einzelfall, sondern ein weiteres Kapitel in einer Serie von Takedowns, die ich hier auf dem Blog begleite – von ChipMixer über Cryptomixer.io bis zum aktuellen Schlag gegen einen Kryptomixer im Raum Stuttgart.
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Einziehung im Strafverfahren (2026)
Die Einziehung im Strafverfahren ist inzwischen eine ganz erhebliche existenzielle Bedrohung für Angeklagte geworden – die auch bis heute unterschätzt wird! In manchen Strafverfahren kann die Vermögensabschöpfung in Form der Einziehung durch die Angeklagten belastender als die eigentliche Strafe wahrgenommen werden.
Die Fachanwälte für Strafrecht in unserer, auf die Strafverteidigung spezialisierten, Kanzlei verteidigen Sie umfassend bei Einziehung im Strafverfahren. Auf unserer Webseite wird eine Vielzahl von Informationen zur Einziehung bzw. Vermögensabschöpfung im Strafverfahren angeboten. Wir beraten Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht und Verbraucher im Rahmen einer Strafverteidigung.
Was Einziehung in der Praxis bedeutet – in Zahlen: Allein im Rahmen der Encrochat-Ermittlungen stellte das BKA im Jahr 2021 Vermögensarreste in Höhe von 168 Millionen Euro sowie weitere 28 Millionen Euro an gesicherten Vermögenswerten sicher – in einem einzigen, wenn auch außergewöhnlich großen Ermittlungskomplex. Das verdeutlicht: Wenn der Staat die Einziehungsmaschinerie in Gang setzt, denkt er in Dimensionen, die das Leben der Betroffenen vollständig verändern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 526.000 Personen gerichtlich verurteilt – und in jedem dieser Verfahren war die Einziehung von Amts wegen zu prüfen, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt hat oder nicht. Die meisten Angeklagten ahnen davon nichts, bis es zu spät ist. Gerade bei Taten mit Bezug zu Geld, geldwerten Mitteln oder Vermögenswerten offenbart sich seit der Reform der Einziehung vor einigen Jahren ein regelrechter Abgrund.
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Transitorischer Besitz und faktische Verfügungsgewalt beim Finanzagenten
Mit Urteil vom 24.02.2026 (206 StRR 406/25) hat das BayObLG die Einziehungsentscheidung in einem Geldwäsche-Verfahren gegen einen Finanzagenten im Kontext von Enkeltrickbetrügereien korrigiert und zugleich die Voraussetzungen des „transitorischen Besitzes“ bei Buchgeld auf Finanzagentenkonten weiter konturiert. Zugleich befasst sich der Senat mit der Wirksamkeit von Rechtsmittelbeschränkungen und klärt, unter welchen Voraussetzungen eine Revision wirksam auf eine teilweise Einziehungsentscheidung begrenzt werden kann.
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Geldwäsche und Kryptoforensik: bemakelte Bitcoin-Historie genügt nicht
Das Landgericht Nürnberg-Fürth (12 Qs 46/25) hatte über die Rechtmäßigkeit eines Vermögensarrestes zu entscheiden, der wegen des Verdachts leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit einer Bitcoin-Transferkette angeordnet worden war. Konkret geht es um das zunehmend praktisch relevante Problem, dass man in der Aufbereitung der Krypto-Historie (lockere) Verbindungen zu früheren Darknet-Bezügen. herstellen konnte. Lässt sich auf derartige „Infektionen“, die jeden treffen können, ein Anfangsverdacht stützen?
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Entwicklung der Kryptokriminalität 2026
Die Kryptomärkte sind aus der Nische herausgewachsen – und mit ihnen die Kriminalität. 2025 markieren die verfügbaren Daten eine Zäsur: Die absoluten Volumina krimineller Kryptotransaktionen steigen teils sprunghaft, gleichzeitig sinkt der relative Anteil am Gesamtmarkt weiter in den Bereich von rund einem Prozent. Kryptowährungen sind damit kein Sonderphänomen mehr, sondern fester Bestandteil sowohl legaler Wertschöpfung als auch organisierter Kriminalität.
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EuGH klärt Verantwortlichkeit juristischer Personen bei Geldwäscheverstößen
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Januar 2026 in der Rechtssache C-291/24 markiert einen bedeutenden Einschnitt in der Auslegung der EU-Geldwäscherichtlinie: Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen juristische Personen für Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten haftbar gemacht werden können – und ob nationale Regelungen, die eine vorherige individuelle Schuldzuweisung an natürliche Personen verlangen, mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Sanktionierungspraxis in den Mitgliedstaaten, insbesondere für Finanzinstitute, die sich zunehmend mit komplexen Compliance-Anforderungen konfrontiert sehen.
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Geldwäscheverdacht: Razzia bei der Deutschen Bank
Der Mittwochmorgen hätte für die Deutsche Bank wohl kaum ungünstiger beginnen können: Während sich die Führungsetage auf die für den nächsten Tag angesetzte Bilanzpressekonferenz vorbereitet haben dürfte, betraten laut ersten Pressemeldungen morgens zahlreiche Ermittler des Bundeskriminalamts in Zivil die Zentrale an der Frankfurter Taunusanlage. Auch in Berlin durchsuchten Beamte Räumlichkeiten des Instituts. Im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Frankfurt am Main sicherten sie Dokumente und Datenträger, wobei der Vorwurf lautet: Geldwäsche und Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Dazu berichten etwa Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, Spiegel und ManagerMagazin.
Es ist dabei wohl auch nicht die erste Durchsuchung dieser Art bei Deutschlands größter Bank, doch der Zeitpunkt und die Hintergründe machen diesen Fall besonders interessant. Nach Informationen mehrerer Medien steht die Razzia im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften, die einem seit März 2022 sanktionierten russischen Oligarchen zuzurechnen sein sollen. Konkreter Vorwurf laut Presse: Die Bank habe eine oder mehrere Verdachtsmeldungen über Transaktionen dieser Firmen verspätet an die Financial Intelligence Unit abgegeben. Zudem soll sie angeblich im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nicht im gewünschten Umfang mit Informationen kooperiert haben.
Für mich ein Anlass, vor dem Hintergrund das Thema Geldwäsche aus anderem Blickwinkel aufzugreifen, um mich einmal inhaltlich – auf Basis bisheriger Berichterstattung – damit zu beschäftigen; und dann um aufzuzeigen, welche komplexen Mechanismen in solchen Verfahren zu beachten sind.
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Finanzagent oder Warenagent
Wer als „Finanzagent“ agiert hat, bewegt sich in einem strafbaren Umfeld – auch wenn man zu Beginn arglos gewesen ist! Doch was ist ein Finanzagent?
Bei einem Finanzagenten oder Warenagenten handelt es sich im Kern um einen Mittelsmann: Der Täter im Hintergrund versucht durch betrügerisches Agieren an Gelder oder Waren zu kommen. Damit der Hintermann nicht direkt zu finden ist, beauftragt er Dritte, für ihn Geld oder Waren anzunehmen und später an den Täter weiterzuleiten.
Hinweis, Update Januar 2026: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2017 verfasst und wird seitdem laufend aktualisiert, um alle Entwicklungen möglichst zu beachten. Beachten Sie auch, dass dieser Beitrag bei Wikipedia referenziert wird.
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Geldwäsche und Umgrenzungsfunktion der Anklage
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2025 (1 StR 467/24) befasst sich mit einer zentralen Frage des Geldwäschestrafrechts: Wie detailliert muss eine Anklageschrift den Vorwurf der Geldwäsche beschreiben, um ihre Umgrenzungsfunktion zu erfüllen? Der Fall zeigt, dass selbst bei komplexen Geldflüssen und unklaren Vortaten eine wirksame Anklage möglich ist, solange der Lebenssachverhalt hinreichend individualisiert wird. Im Kern geht es dabei um die Unterschiede zwischen der Umgrenzung des Tatvorwurfs und der späteren Beweisbarkeit in der Hauptverhandlung – ein Aspekt, der für die Praxis der Strafverfolgung von Geldwäschedelikten von großer Bedeutung sein sollte.
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Online-Glücksspiel: Landgericht Aachen zur Nichtigkeit von Glücksspielverträgen
Die Frage, ob Verluste aus Online-Glücksspielen zurückverlangt werden können, beschäftigt Gerichte seit Jahren. Mit seinem Urteil vom 25. März 2025 (Aktenzeichen 15 O 109/24) hat das Landgericht Aachen eine klare Position bezogen: Verträge über Online-Casinospiele, die gegen das Totalverbot des Glücksspielstaatsvertrags 2012 (GlüStV) verstoßen, sind nichtig – und Spieler können ihre Einsätze zurückfordern.
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie aktueller Urteile ein, die das Spannungsfeld zwischen nationalem Glücksspielrecht, Unionsrecht und Verbraucherschutz ausloten. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht trotz unionsrechtlicher Zweifel an der Wirksamkeit des deutschen Totalverbots keine Veranlassung sah, das Verfahren auszusetzen. Stattdessen betonte es die Schutzbedürftigkeit der Spieler und die Notwendigkeit, unerlaubte Glücksspielangebote zivilrechtlich zu sanktionieren.
Hinweis: In unserer Kanzlei werden ausschliesslich Anbieter von Glücksspielen beraten – wir vertreten und beraten nicht zur aktiven Rückforderung solcher Zahlungen!
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Opfer von Online-Betrug können gegen Finanzagent vorgehen
Betrugsfälle, bei denen Opfer durch Täuschung dazu gebracht werden, Geld auf fremde Konten zu überweisen, sind kein seltenes Phänomen. Besonders perfide wird es, wenn die Empfänger dieser Gelder – oft ahnungslose oder leichtfertige Dritte – die Beträge weiterleiten und damit die Spur des Geldes verwischen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem Urteil vom 17. Oktober 2025 (29 U 100/24) klargestellt, dass Opfer solcher Betrügereien direkt gegen die Geldwäscher vorgehen können, selbst wenn sie selbst grob fahrlässig gehandelt haben. Die Entscheidung zeigt, wie das Zivilrecht Schutz bietet, wenn das Strafrecht allein nicht ausreicht.
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Werbeaussage über die Meldepflicht bei Bargeldgeschäften
Werbeaussagen, die rechtliche Vorteile suggerieren, sind ein wirksames Marketinginstrument – doch wenn sie auf falschen Tatsachen beruhen, können sie schnell wettbewerbswidrig werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 19. September 2025 (Aktenzeichen 14 U 72/25) klargestellt, dass die Behauptung, Online-Bestellungen von Edelmetallen über 2.000 Euro seien „nicht meldepflichtig“, irreführend ist, wenn sie den Eindruck erweckt, im stationären Handel gelte etwas anderes. Vor ungewohntem Hintergrund wird hier aufgezeigt, wie wichtig eine präzise und rechtlich korrekte Kommunikation ist, insbesondere wenn es um komplexe Regelungen wie das Geldwäschegesetz geht.
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„Operation Calypso“ der EU-Staatsanwaltschaft
Die Schlagzeilen sind spektakulär: 2.435 beschlagnahmte Container, 800 Millionen Euro Steuerschaden, Festnahmen in vier Ländern. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat mit der „Operation Calypso“ einen der größten Schläge gegen organisierte Zoll- und Steuerkriminalität in der Geschichte der EU geführt. Im Mittelpunkt steht ein mutmaßlich von chinesischen Netzwerken gesteuertes System, das seit Jahren Zölle und Mehrwertsteuer in industriellem Ausmaß umging.
Doch hinter den großen Zahlen und den Bildern von beschlagnahmten E-Bikes und Textilien verbergen sich komplexe rechtliche Fragen – insbesondere für Unternehmen, Spediteure und Importeure, die plötzlich im Visier der Ermittler stehen. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Steuerstrafrecht und Kommentator der Arbeit der europäischen Staatsanwaltschaft sehe ich in diesem Fall nicht nur ein Beispiel für effektive Strafverfolgung, sondern auch ein Warnsignal für alle, die im internationalen Handel tätig sind. Vor allem die Einziehung von Vermögenswerten – ein Instrument, das in solchen Fällen oft rigoros eingesetzt wird – birgt erhebliche Risiken, aber auch Verteidigungspotenzial.
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