Kfz-Haftpflichtversicherung: Nutzt ein Beamter seinen privaten Pkw auch zu dienstlichen Zwecken, kann er keinen Ersatz verlangen, wenn er wegen eines Haftpflichtschadens in der KFZ-Haftpflichtversicherung höher gestuft wird. | Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht Trier (VG Trier, Urteil vom 8.12.2017, 7 K 11815/17). Geklagt hatte ein Beamter. Er hatte seinen zu auch…WeiterlesenUnfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt – kein Ersatz des Höherstufungsschadens der KFZ-Haftpflichtversicherung
Schlagwort: Firmenwagen
Firmenwagen: Rund um den Firmenwagen ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen. Rechtsanwalt Ferner bietet hier Inhalte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Vor Ausspruch einer Kündigung ist es oft erforderlich, zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Diese geht – in vielen Fällen – der Kündigung als mildestes Mittel vor. Hierauf hat aktuell noch einmal das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen (5 Sa 245/21).WeiterlesenPrivate Nutzung eines Firmenwagens: Keine Kündigung ohne Abmahnung
Das OLG Zweibrücken (4 U 198/21) betont, dass die Beauftragung von Überweisungen aufgrund einer falschen Mitteilung einer geänderten Kontoverbindung keine Verletzung einer organspezifischen Pflicht des Geschäftsführers darstellt. Denn: Eine solche Tätigkeit wäre üblicherweise eine solche der Buchhaltung gewesen. Die dem Geschäftsführer obliegende Geschäftsführung als solche wird dadurch nicht berührt, auch nicht in Form einer Verletzung…WeiterlesenKeine Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter Kontoverbindung
Nach Meinung des Bundesfinanzhofs (BFH, VI R 20/20) ist ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers Arbeitslohn, wenn dem abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.WeiterlesenFahrzeugwerbung: Entgelt ist oft Arbeitslohn
Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 3.3.2022, IV C…WeiterlesenFirmenwagen: Wechsel der Bewertungsmethode auch rückwirkend möglich
Das der Quellcode einer Software keine amtliche Information im Sinne des Informationsfreiheitsrechts ist, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden (6 K 784/21.WI) klargestellt. Hier hatte jemand einen Anspruch auf Auskunft über den Quellcode sämtlicher im Schulportal des Landes vorhandenen Anwendungen für sich erkannt – was das Gericht zurückgewiesen hat.WeiterlesenInformationsfreiheit für amtlichen Quellcode?
Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze. Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars…WeiterlesenNeues Kaufrecht und Softwarerecht 2022
Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und der Anwendung der 1 %-Regelung (gemäß der pauschal 1% des Bruttolistenpreises eines auch privat genutzten Firmen- oder Dienstwagens pro Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern ist), wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Dies sagt das Finanzgericht Niedersachsen (9 K 276/19).WeiterlesenDienstwagen und kleinere Fahrtenbuch-Mängel
Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 651/10) hat sich mit einer Widerrufsklausel in einem Arbeitsvertrag bezüglich der privaten Nutzung eines Dienstwagens beschäftigt.WeiterlesenBundesarbeitsgericht zum Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens
Der Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Beschädigung des Firmenwagens während eines erlaubten privaten Abstechers bei der Rückkehr von einem auswärtigen Einsatz fällt unter eine tarifvertragliche Verfallfrist für Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen.WeiterlesenDienstwagen: Betriebliche Verfallfrist auch für Schaden bei Privatfahrt
Wer falsch tankt muss Schadenersatz leisten Ein Beamter, der ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug mit Superbenzin betankt, muss dem Dienstherrn die durch die Fehlbetankung entstehenden Reinigungs- und Reparaturarbeiten ersetzen.WeiterlesenArbeitsrecht: Schadenersatz wegen Dienstwagenschaden durch falschbetanken
Dienstwagen: Trotz Versetzung in den Innendienst muss vertraglich zugesicherter Dienstwagen nicht herausgegeben werden. Ist ein Dienstwagen für die Dauer des Arbeitsverhältnisses auch zur Privatnutzung überlassen, rechtfertigt die Versetzung vom Außen- in den Innendienst keine Herausgabe des Pkw.WeiterlesenDienstwagen bei Versetzung in den Innendienst
Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Corona-Pandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (S 2334-355-St 215) hat nun darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen.WeiterlesenBesteuerung des Dienstwagens bei Tätigkeit im Homeoffice
Wird ein Fahrtenbuch geführt, muss es ein ganzes Wirtschaftsjahr umfassen. Ein Wechsel von der Fahrtenbuchmethode zur pauschalen Ein-Prozent-Regel (oder umgekehrt) ist also nur zum Jahreswechsel oder bei einem Wechsel des Fahrzeugs möglich. Somit ist nun der ideale Zeitpunkt, um sich darüber Gedanken zu machen.WeiterlesenFirmenwagen: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regel?
Führt der Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten überlassenen Kfz wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durch, bleibt es nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (9 K 78/19) auch dann bei dem „Werbungskostenabzugsverbot“, wenn die Überlassung teilentgeltlich erfolgt und dem Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen für die Durchführung der Fahrten entstehen.WeiterlesenDoppelte Haushaltsführung und wöchentliche Familienheimfahrten