Dass Kraftfahrzeuge ein heiß begehrtes Ermittlungsobjekt sind, muss teilweise noch in das Bewusstsein gelangen. Die „fahrenden Computer“ mit Ihrer Vielzahl an Sensoren sind eine Goldgrube nicht nur für Ermittlungen nach Unfällen, sondern auch für laufende Überwachungen. Das OLG Frankfurt (3 Ws 369/21) konnte sich insoweit zum Anzapfen eines PKW-Dienstes durch Ermittler (hier: „Mercedes-me-connect“-Dienst) äußern, die…
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Telekommunikationsrecht: Ausgewählte Urteile und News zum Telekommunikationsrecht
Das Telekommunikationsgesetz wurde zum Dezember 2021 vollständig neu gefasst und überarbeitet, es soll damit auf neuen, modernen Füßen stehen. Hinweis: Zum Minderungsrecht bei langsamen Anschlüssen siehe hier!
Beim Landgericht Erfurt (1 HK O 43/20) ging es um die Frage, um das Unternehmen auf das dienstliche Mail-Postfach (hier: eines Vorstandsmitglieds) Zugriff nehmen darf, wenn die private Nutzung von E-Mail und Internet den Vorstandsmitgliedern ausdrücklich erlaubt war.
Nach langer Zeit gab es noch mal eine interessante obergerichtliche Entscheidung zum Thema „Handyvertrag“: Wenn man einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit hat und während dieser Laufzeit (vorzeitig) einen Anschlussvertrag bucht – ist dieser Anschlussvertrag dann ein „Erstvertrag“ oder bereits ein zweiter (fortgesetzter) Vertrag? Die Frage ist hochgradig relevant, denn mit §309 Nr.9a BGB ist eine AGB-Klausel…
Das LG Kiel (18 O 243/10) hat sich auf Grund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW den AGB eines Pre-Paid-Mobilfunkanbieters gewidmet und kam zu Folgenden Ergebnissen: Für die Erstattung noch übrig gebliebenen Restguthabens darf keine Gebühr verlangt werden Mahngebühren in Höhe von 9,95 Euro für eine erste Mahnung sind unzulässig Pauschale Gebühren in Höhe von 19,95…
Und wieder ein gelungenes Beispiel für die gebotene Vorsicht im Umgang mit juristischen Informationen aus dem Internet: Bei Handwerk.com habe ich einen Artikel zu einem BGH-Urteil gefunden und lese dort u.a. zum Urteil: Das sahen die Richter des BGH anders: „Wer einen Telefonanschluss zu gewerblichen Zwecken unterhält, rechnet … mit Anrufen, mit denen der Anrufer…
Das BVerfG (2 BvR 2500/09) hat sich mit diversen strafrechtlichen Detail-Fragen auseinander gesetzt. Im Fokus stand dabei die Frage der Verwertung von Erkenntnissen in einem Strafverfahren, die aus einer präventiv-polizeilichen Überwachung stammen. Das soll hier aber nicht der Schwerpunkt sein – zumal sich wenig neues ergibt, grundsätzlich bleibt es am Ende dabei, dass eine Verwertung…
Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen (OLG Hamm, 2 Ss OWI 177/05)
Um „Nutzung“ eines Autotelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO handelt es sich, wenn der Fahrer während der Fahrt den Telefonhörer seines Autotelefons aufnimmt und die Telefonkarte hin und her schiebt, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen.
Benutzung des Mobiltelefons als Diktiergerät: Die „Benutzung eines Mobiltelefons“ i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO liegt nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere auch beim Gebrauch als Diktiergerät.
Nach der Straßenverkehrsordnung riskiert ein Autofahrer ein Bußgeld, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon ohne Freisprechanlage „benutzt“. Wie das „Benutzen“ aussieht, ist dabei unerheblich. So lange das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird, sei es als Telefon, als Organisator oder auch als Internetzugang, ist darin eine bußgeldpflichtige Benutzung zu sehen.
Der Auskunftsanspruch des individuell berechtigten Anspruchsinhabers nach § 13a Satz 1 UKlaG gegen den Diensteerbringer scheidet nach § 13a Satz 2 UKlaG nicht schon dann aus, wenn ein entsprechender Auskunftsanspruch von einem Verband nach § 13 UKlaG oder § 8 Abs. 5 Satz 1 UWG geltend gemacht werden könnte.
Markenrecht: Werknähe bei einem Sachbuch und einer Broschüre über Telefontarife BGH, Urteil vom 13.10.2004, I ZR 181/02: Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist auch beim Werktitelschutz auf drei Faktoren abzustellen, zwischen denen eine Wechselwirkung besteht: Auf die Kennzeichnungskraft des Titels, für den Schutz begehrt wird, auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie auf die Identität…