In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 16 U 195/22) geht es um die Haftung von Hostprovidern für rechtsverletzende Inhalte ihrer Nutzer: Der Fall, in dem der Antisemitismusbeauftragte eines Bundeslandes gegen Beiträge auf einer Social-Media-Plattform vorging, beleuchtet die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Das Urteil klärt insbesondere die Anforderungen an die Meldung…WeiterlesenHostprovider-Haftung und Meinungsfreiheit
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: DNS
DNS ist die Abkürzung für Domain Name System. Es ist ein hierarchisches und verteiltes System zur Auflösung von Hostnamen (z.B. www.beispieldomain.tld) in IP-Adressen (z.B. 11.11.22.11) und umgekehrt. Es ist ein grundlegender Teil des Internets, der es uns ermöglicht, Webadressen in Form von leicht zu merkenden Namen anstelle von IP-Adressen zu verwenden. Ein DNS-Server ist ein Server, der das Domain Name System implementiert und verwendet wird, um Hostnamen in IP-Adressen aufzulösen und umgekehrt. DNS-Server sind über das Internet verteilt und arbeiten zusammen, um Anfragen zu bearbeiten und zu beantworten.
Es gibt mehrere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit DNS und DNS-Servern:
- Datenschutz: DNS-Anfragen sind in der Regel unverschlüsselt, was bedeutet, dass jeder, der die Daten abfängt, sehen kann, welche Websites ein Benutzer besucht. Dies hat zu Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und zu Bemühungen geführt, DNS-Anfragen zu verschlüsseln.
- Zensur: Einige Regierungen und Organisationen nutzen DNS, um den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren. Dies hat zu Diskussionen über Zensur und Meinungsfreiheit im Internet geführt.
- DNS-Spoofing oder DNS-Hijacking: Bei diesen Angriffen leitet ein Angreifer DNS-Anfragen um, um Benutzer auf bösartige Websites zu lenken. Solche Angriffe können rechtliche Probleme aufwerfen, insbesondere wenn sie zum Diebstahl persönlicher Daten oder zur Verbreitung von Malware genutzt werden.
- Cybersquatting: Hierbei handelt es sich um den böswilligen Erwerb und die Registrierung von Domainnamen, insbesondere von solchen, die bekannten Markennamen ähneln, in der Hoffnung, dass Benutzer diese irrtümlich eingeben oder um die Domain später zu einem überhöhten Preis an die Markeninhaber zu verkaufen.
Diese Fragen sind komplex und erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung und regulatorische Entscheidungen, um den Datenschutz und die Sicherheit im Internet zu gewährleisten und gleichzeitig die Freiheit und Offenheit des Internets zu fördern.
Ist das der nächste Aufreger: Mit dem EUGH stehen Content Delivery Network (CDN) im DSGVO-Fokus – der EuGH hat sich in der Rechtssache T-354/22 nämlich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche wegen Verletzungen des Datenschutzrechts geltend gemacht werden können. Kern des Verfahrens war die Klage eines deutschen Bürgers, der geltend machte, dass ihm…WeiterlesenEUGH zu Schadensersatzansprüchen im Datenschutzrecht nach Datenübermittlung in die USA
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 23. Oktober 2024 (Az. 7 K 800/22.F) beleuchtet ein spannendes und zugleich kontroverses Thema an der Schnittstelle von Internetregulierung, Finanzaufsicht und Grundrechtsschutz. Sie setzt sich mit der Frage auseinander, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Internet-Provider zur Einrichtung von DNS-Sperren verpflichten kann, um unerlaubte Finanzgeschäfte…WeiterlesenDNS-Sperren durch die Finanzaufsicht
Domains sind das Herzstück der Online-Präsenz und Kommunikation jedes Unternehmens. Doch die Sicherheit dieser wertvollen digitalen Ressourcen wird oft vernachlässigt, was sie zu einem attraktiven Ziel für Cyberkriminelle macht. Ein besonders bedrohliches Angriffsszenario ist der sogenannte „Sitting Ducks“ Angriff, der Domain-Besitzer weltweit in Gefahr bringt.WeiterlesenDomain-Hijacking mittels „Sitting Duck“-Angriffen
Eine geplante Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission zielt darauf ab, technische und methodologische Anforderungen für Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen festzulegen. Die Durchführungsverordnung spezifiziert zudem die Fälle, in denen ein Vorfall als signifikant betrachtet wird, hier für Anbieter von DNS-Diensten, TLD-Name-Registrierungen, Cloud-Computing-Diensten, Datenzentren, Content-Delivery-Netzwerken, Managed Services und Sicherheitsdiensten, Online-Marktplätzen, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Vertrauensdienste.WeiterlesenDurchführungsverordnung zur Cybersicherheits-Risikomanagement bei IT-Infrastruktur-Anbieter
In einer aktuellen Entscheidung (OLG München, Urteil vom 18.04.2024 – 29 U 3592/19) wurde das Thema DNS-Blocking im Rahmen des Urheberrechts ausführlich behandelt. Der Fall betraf urheberrechtliche Unterlassungsansprüche sowie die Sperrung von Internetseiten, die durch Filesharing und Sharehosting Urheberrechte verletzen. Diese Entscheidung bietet wichtige Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für das DNS-Blocking gemäß…WeiterlesenUrheberrecht: OLG München zum DNS-Blocking nach Urheberrechtsverletzung
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln befasste sich in seinem Urteil vom 3. November 2023 (Az. 6 U 149/22) mit der Frage der Haftung eines DNS-Resolver-Dienstes für Urheberrechtsverletzungen. Der DNS-Resolver wurde von einer Klägerin, einer Tonträgerherstellerin, in Anspruch genommen, weil über den Resolver-Dienst der Zugang zu einer Domain ermöglicht wurde, auf der urheberrechtlich geschützte Musikinhalte ohne Erlaubnis…WeiterlesenEntscheidung des OLG Köln zur Haftung von DNS-Resolvern bei einer Urheberrechtsverletzung
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem Urteil vom 5. Dezember 2023 (Az. 14 U 503/23) klargestellt, dass ein DNS-Resolver-Dienst nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die durch die von ihm bereitgestellten Dienste ermöglicht werden. Der Fall betrifft die Frage, ob und inwieweit ein DNS-Resolver-Dienst als Täter einer Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung haftbar gemacht werden kann.WeiterlesenOLG Dresden zur Haftung eines DNS-Resolver-Dienstes für Urheberrechtsverletzungen
In den letzten Jahren hat der Iran seine Cyberfähigkeiten erheblich ausgebaut und nutzt diese aggressiv gegen westliche Staaten. Diese Maßnahmen umfassen eine Vielzahl von Angriffen, die von Datendiebstahl bis hin zu destruktiven Cyberangriffen reichen. Die iranische Cyberstrategie spiegelt die allgemeine asymmetrische Kriegsführung des Landes wider und zeigt, wie Teheran seine begrenzten Ressourcen einsetzt, um erhebliche…WeiterlesenIrans Cyberfähigkeiten und Hacker
Inzwischen gibt es Rechtsprechung zur Haftung des Betreibers eines Content Delivery Network sowie eines DNS-Resolver-Dienstes als Täter für Urheberrechtsverletzungen (dazu Landgericht Köln, 14 O 29/21 und Landgericht Leipzig, 05 O 807/22). Update: Achtung, beide zuständige Oberlandesgerichte haben sich inzwischen anders postiert!WeiterlesenHaftung der Betreiberin eines Content Delivery Networks sowie eines DNS-Resolver Dienstes
NIS2UmsuCG: Zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie liegt inzwischen der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz –NIS2UmsuCG) vor. Es zeichnet sich ab, dass das BSI-Gesetz sich verändern wird: Ursprünglich angetreten, um die Kompetenzen und Maßnahmen des BSI zu regeln, wandelt es sich immer…WeiterlesenNIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Das Landgericht Köln hat sich in seiner Entscheidung vom 29. September 2022 (Aktenzeichen 14 O 29/21) mit der Frage befasst, ob ein DNS-Resolver-Betreiber für urheberrechtliche Verstöße auf von ihm aufgelösten Webseiten haftet. Die Entscheidung war insbesondere vor dem Hintergrund der Haftung von Internetdiensten für von Dritten begangene Rechtsverletzungen von Bedeutung. Heute ist Sie durch eine…WeiterlesenLG Köln zur Haftung eines DNS-Resolvers bei Urheberrechtsverletzung
Das Landgericht Leipzig hat am 1. März 2023 in einem bedeutenden Urteil (Az.: 05 O 807/22) entschieden, dass ein DNS-Resolver-Dienst für die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Inhalte haftet. Die Entscheidung betrifft das Musikalbum „Evanescence – The Bitter Truth“ und hat weitreichende Implikationen für DNS-Dienste und die Durchsetzung von Urheberrechten im digitalen Zeitalter.WeiterlesenLandgericht Leipzig verurteilt DNS-Resolver-Dienst wegen Urheberrechtsverletzung
Es ist so weit: Die NIS2-Richtlinie wird endlich kommen. Schon Ende des Jahres 2020 hatte man erkannt, dass die bisherige NIS-Richtlinie den Anforderungen nicht mehr hinreichend gewachsen ist und es wurde – entsprechend der Mitteilung über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas – die Überprüfung der Richtlinie bis Ende des Jahres 2020 beschleunigt, eine Folgenabschätzung…WeiterlesenNIS2-Richtlinie
Der Bundesgerichtshof (I ZR 111/21) konkretisiert die Maßnahmen, die Rechteinhaber ergreifen müssen, bevor sie einen Anspruch auf Einrichtung von Websperren geltend machen: Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Rechteinhaber von Internetprovidern die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten nach § 7 Abs. 4 TMG verlangen können.…WeiterlesenBGH zur Einrichtung von DNS- / Websperren