Schlagwort: StPO

Die Strafprozessordnung (StPO) ist das deutsche Gesetz, das das Strafverfahren vor Gericht regelt. Die StPO regelt die Abläufe und Verfahrensschritte bei der Durchführung eines Strafverfahrens von den Ermittlungen über die Hauptverhandlung bis hin zur Urteilsverkündung. Sie enthält Bestimmungen zum Schutz der Rechte und Interessen von Beschuldigten und Opfern sowie zur Beweissicherung. Die StPO regelt auch die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwälte, Verteidiger, Zeugen und Sachverständige. Die Strafprozessordnung ist ein wichtiger Bestandteil des Strafrechts und gewährleistet ein faires und rechtsstaatliches Verfahren bei der Aufklärung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist das Kernelement im Strafprozess, jeglicher Vorgang in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren hat sich an der StPO zu orientieren.

  • „Geh putzen“ – OLG Hamm zur Strafbarkeit politischer Kritik im Netz

    „Geh putzen“ – OLG Hamm zur Strafbarkeit politischer Kritik im Netz

    Mit Beschluss vom 10. Februar 2026 (5 ORs 94/25) hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm eine Verurteilung wegen Beleidigung einer Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Die Entscheidung präzisiert gleich auf zwei Ebenen, wie sensibel Strafgerichte mit Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken gegen Amtsträger umzugehen haben: Sie verlangt eine umfassende grundrechtliche Abwägung bereits auf Tatbestandsebene des § 185 StGB und darüber hinaus konkrete Feststellungen zur Eignung der Äußerung, das öffentliche Wirken des Betroffenen erheblich zu erschweren.

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  • Gesichtserkennung als Haftgrundlage? AG Reutlingen zieht rote Linie

    Gesichtserkennung als Haftgrundlage? AG Reutlingen zieht rote Linie

    Mit Beschluss vom 11. Februar 2026 (5 Gs 19/26) hat das Amtsgericht Reutlingen den Erlass eines Haftbefehls wegen räuberischen Diebstahls abgelehnt, weil die Identifizierung des Beschuldigten tragend auf einem intransparenten Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamtes beruhte und nicht durch weitere belastbare Tatsachen abgesichert war. Die Entscheidung, die inzwischen einen Nachgang beim LG Tübingen (9 Qs 34/26) gefunden hat, ist eine der ersten veröffentlichten deutschen Judikate, die den strafprozessualen Rang algorithmisch erzeugter Treffer klar konturieren.

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  • Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2026 (6 B 27/25) den Eilantrag eines überregionalen Zeitungsverlags zurückgewiesen, der von der Staatsanwaltschaft Flensburg Auskunft über ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen kommunalen Amtsträger sowie die Nennung seines Strafverteidigers begehrte. Die Entscheidung verdichtet die Grundsätze, nach denen sich presserechtlicher Informationszugang und Persönlichkeitsrechte im Vorfeld einer möglichen Hauptverhandlung zueinander verhalten, und markiert zugleich die Grenzen einer an § 4 Abs. 1 PresseG SH orientierten Verdachtsrecherche.

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  • Gesetz gegen digitale Gewalt (2026): Ein Entwurf, der mehr verspricht als er hält

    Gesetz gegen digitale Gewalt (2026): Ein Entwurf, der mehr verspricht als er hält

    Wenn ein Gesetz nach dem Phänomen benannt wird, das es bekämpfen soll, ist Skepsis angebracht. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ vom April 2026 trägt seinen politischen Auftrag schon im Titel. Bundesjustizministerin Hubig will damit auf eine Welle medial sichtbarer Fälle reagieren – von gefälschten Pornovideos bis zu heimlichen Aufnahmen mit Smart Glasses – und legt dafür ein Bündel aus neuen Straftatbeständen, Plattformpflichten und einem zivilrechtlichen Auskunfts‑ und Sperrverfahren vor. Der Entwurf hat juristisches Gewicht, aber er hat auch Schwächen, die weit über handwerkliche Details hinausgehen.

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  • Cybercrime Bundeslagebild 2025: Deutschland im Stresstest

    Cybercrime Bundeslagebild 2025: Deutschland im Stresstest

    Der Cybercrime-Befund für Deutschland fällt 2025 ernüchternd aus: Die Fallzahlen bleiben hoch, die Professionalisierung der Täter nimmt weiter zu, und mit der breiten Nutzung von KI verschiebt sich die Bedrohungslage qualitativ wie quantitativ. Gleichzeitig wächst der Erwartungsdruck auf Politik und Sicherheitsbehörden, mit neuen Befugnissen die Lücke zwischen Angriffs- und Verteidigungsfähigkeit zu schließen. Im Gesamtbild aller verfügbaren Informationen zeigt sich die wahre Gefährdungslage – und warum der Gesetzgeber ganz aktuell versucht, eine Vielzahl neuer Cybercrime-Gesetze durchzubringen.

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  • Verdachtsberichtserstattung bei Haftbefehl

    Verdachtsberichtserstattung bei Haftbefehl

    Mit Urteil vom 31. März 2026 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (Az. 18 U 3853/25 Pre) die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I aufgehoben und der Berufung des verklagten Presseverlags stattgegeben: Ein gegen die Betroffene erlassener und vollstreckter Haftbefehl genügt – flankiert durch eine privilegierte Pressemitteilung der Ermittlungsbehörden – dem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Mindestbestand an Beweistatsachen und kann eine identifizierende Verdachtsberichterstattung tragen, selbst wenn das Verfahren formal noch im Ermittlungsstadium steht.

    Die Entscheidung ist die unmittelbare Reaktion auf die beiden Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November und 9. Dezember 2025 (1 BvR 573/25 und 1 BvR 584/25), die der bisherigen Linie des Senats zur Verdachtsberichterstattung in einem Parallelverfahren der hiesigen Verfügungsklägerin verfassungsrechtlich Grenzen aufgezeigt hatten.

    Hinweis: Ich kommentiere Grundsätze der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im BeckOK-StPO unter BeckOK StPO/Ferner RiStBV 242b Rn. 5-8

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  • Sichtung von Datenträgern in eigenverantwortlichem Ermessen der Staatsanwaltschaft

    Sichtung von Datenträgern in eigenverantwortlichem Ermessen der Staatsanwaltschaft

    Mit Beschluss vom 5. Mai 2026 hat die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 12 Qs 26/26) die Beschwerde eines medizinischen Versorgungszentrums gegen einen wegen Verdachts des Abrechnungsbetrugs erlassenen Durchsuchungsbeschluss verworfen und zugleich klargestellt, dass eine präventive richterliche Vorabsteuerung der Datensichtung nach § 110 StPO grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der Beschluss verdichtet die seit Jahren schwelende Frage, wie tief das Gericht in die operative Phase einer Durchsuchung hineinregieren darf, zu einer prägnanten Antwort: Solange der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig ist, bleibt die Ausgestaltung der Sichtung Sache der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Ermessens.

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  • Cannabis zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

    Cannabis zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

    Mit Beschluss vom 17. März 2026 (201 ObOWi 151/26) hat das Bayerische Oberste Landesgericht zwei Kernfragen des jungen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geklärt: Die bußgeldbewehrten und strafrechtlichen Besitztatbestände stehen im Verhältnis strikter Alternativität, und die Sicherungspflicht nach § 10 KCanG verlangt aktives Handeln – bloßes Vertrauen auf die Rücksichtnahme von Mitbewohnern und Gästen genügt nicht.

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  • Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ

    Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ

    Bei einer nächtlichen Aktion schalteten sich BKA-Ermittler heimlich auf den Telegram-Account eines Dopinghändlers auf und sicherten dabei monatelange Chatverläufe, darunter Nachrichten, die bis zu vier Monate vor dem richterlichen Beschluss lagen. Das Landgericht Aurich verurteilt den Händler, doch die Revision hat Erfolg.

    Der BGH (3 StR 495/25) stellt nun jedoch auf Basis der neueren Rechtsprechung des BVerfG überraschend klar, dass die Account-Infiltration Quellen-TKÜ nach § 100a Abs. 1 Satz 2 StPO ist und keine klassische TKÜ. Die Quellen-TKÜ erfasst jedoch ausschließlich Kommunikation ab dem Anordnungszeitpunkt. Für den Zugriff auf ältere Nachrichten wäre eine Online-Durchsuchung nach § 100b StPO erforderlich gewesen, die jedoch niemand beantragt hatte. Die retrograden Chats unterliegen einem Beweisverwertungsverbot. Die Entscheidung wird unmittelbare praktische Relevanz haben. In der Ermittlungspraxis ist die Sicherung historischer Messenger-Verläufe über Account-Zugriffe weit verbreitet. Der BGH zeigt, dass dies ohne eine Anordnung gemäß § 100b rechtswidrig ist und die Beweise unverwertbar bleiben.

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  • Geldwäsche und Kryptoforensik: bemakelte Bitcoin-Historie genügt nicht

    Geldwäsche und Kryptoforensik: bemakelte Bitcoin-Historie genügt nicht

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth (12 Qs 46/25) hatte über die Rechtmäßigkeit eines Vermögensarrestes zu entscheiden, der wegen des Verdachts leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit einer Bitcoin-Transferkette angeordnet worden war. Konkret geht es um das zunehmend praktisch relevante Problem, dass man in der Aufbereitung der Krypto-Historie (lockere) Verbindungen zu früheren Darknet-Bezügen. herstellen konnte. Lässt sich auf derartige „Infektionen“, die jeden treffen können, ein Anfangsverdacht stützen?

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  • KCanG: Aktuelle Entwicklungen im Cannabis-Strafrecht 2026

    KCanG: Aktuelle Entwicklungen im Cannabis-Strafrecht 2026

    Konsumcannabis ist seit dem 1. April 2024 nicht mehr Betäubungsmittel im Sinne des BtMG, aber der Umgang damit bleibt in vielen Konstellationen strafbar – und die Rechtsprechung hat die ersten offenen Flanken des KCanG inzwischen erstaunlich schnell geschlossen. Wer sich auf die vermeintliche „Legalisierung“ verlässt, riskiert deshalb nach wie vor Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, Einziehungen und Freiheitsstrafen.

    Beachten Sie, dass wir als grenznahe Kanzlei seit Jahren im Bereich des Drogenstrafrechts und speziell bei Cannabis tätig sind. Ich habe im Jahr 2024 zum Erscheinen des KCanG einen juristischen Fachaufsatz geschrieben „Konsumcannabisgesetz: Überblick und Mengenbegriffe“ (Aufsatz in jurisPR-StrR 8/2024 Anm. 2), der vom grpßen Senat des Bundesgerichtshofs zitiert wurde in GSSt 1/24

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  • Ermittler und neue Technologien schaffen dystopische Szenarien

    Ermittler und neue Technologien schaffen dystopische Szenarien

    Was Dario Amodei von Anthropic gerade publiziert hat, ist nichts Neues – aber vielleicht rüttelt es wach. Denn wir stehen an einem immer grenzwertigeren Scheideweg – nicht nur in den USA oder Europa, sondern ganz konkret auch hier in Deutschland. Die meisten sind sich immer noch nicht bewusst, was technisch eigentlich möglich ist und schon passiert ist.

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  • Subventionsbetrug

    Subventionsbetrug

    Rechtsanwalt für Subventionsbetrug: Der Subventionsbetrug gehört als Sonderfall des Betruges weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den Mildesten, sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können. Insbesondere im Zuge der Corona-Krise sehen wir erhebliche Strafbarkeitsrisiken im Bereich des Subventionsbetruges, auf die wir auch frühzeitig hingewiesen haben.

    Ihnen wird Subventionsbetrug (§ 264 StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung im Zusammenhang mit Fördermitteln oder Corona‑Hilfen erhalten? In unserer auf Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen beim Vorwurf des Subventionsbetrugs – von klassischen Förderprogrammen bis hin zu Corona‑Soforthilfen.

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  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)

    Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)

    Der Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB wirkt auf den ersten Blick wie ein „kleines Randdelikt“. Für Beschuldigte kann ein Ermittlungsverfahren gleichwohl existenzielle Folgen haben – gerade wenn es um berufliche Perspektiven, den Verlust von Versicherungsdeckung oder ein mögliches Berufsverbot geht. Die Vorschrift schützt das Vermögen der Sachversicherer und erfasst typischerweise Konstellationen rund um fingierte Diebstähle, manipulierte Schäden oder bewusst herbeigeführte Totalschäden an versicherten Gegenständen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Computerbetrug, § 263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug

    Computerbetrug, § 263a StGB – Strafbarkeit wegen Computerbetrug

    Computerbetrug (§ 263a StGB): Der Computerbetrug nach § 263a StGB ist bis heute eine der im Alltag am meisten missverstandenen Normen des StGB – gerade im Umfeld von Online‑Banking, Phishing‑Angriffen, manipulierten Zahlungsprozessen und KI‑gestützten Social‑Engineering‑Angriffen.

    Dies nicht nur von Laien, auch und gerade bei der Polizei werden nach meiner Erfahrung gerne Ermittlungen wegen Computerbetruges geführt, die bestenfalls ein „normaler“ Betrug sind, denn: Häufig wird vorschnell „Computerbetrug“ angenommen, sobald irgendwie IT‑Hardware oder das Internet beteiligt ist; tatsächlich greift § 263a StGB aber nur, wenn der Datenverarbeitungsvorgang selbst und nicht das Vorstellungsbild einer natürlichen Person im Zentrum der Tat steht.

    Ihnen wird Computerbetrug (§ 263a StGB) vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Computerbetrugs erhalten? In meiner Kanzlei verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten bei Vorwürfen rund um Online‑Banking, Phishing, manipulierte Zahlungsprozesse und andere Formen des Computerbetrugs. Ich bin spezialisiert auf strafrechtliche und prozessuale Fragen der Cyberkriminalität samt digitaler Beweismittel – und biete damit ganz besondere Orientierung in solchen Strafverfahren.

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