Bei einer Grundschuld und der durch sie gesicherten Forderung kann es sich je nach Straftat um Taterträge handeln, die der Einziehung unterliegen (BGH, 1 StR 327/22).WeiterlesenGrundschuld unterfällt bei Bankrott als Tatertrag der Einziehung
Schlagwort: Bankrott
Im strafrechtlichen Sinne ist der Bankrott ein Straftatbestand, der in § 283 StGB geregelt ist. Bankrott liegt vor, wenn jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einen Vermögensnachteil abzuwenden, das Vermögen so vermindert, dass die Gläubiger des Schuldners nicht mehr vollständig befriedigt werden können.
Typischerweise geschieht dies durch den Versuch, Vermögenswerte beiseite zu schaffen oder zu verheimlichen, z. B. durch den Verkauf von Vermögenswerten zu einem unterbewerteten Preis, die Übertragung von Vermögenswerten auf Dritte oder die Veruntreuung von Vermögenswerten.
Bankrott wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In schweren Fällen kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden.
Es besteht kein Anspruch eines Unternehmers gegen Google auf Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff „bankrott“ über die Autocomplete-Funktion, wie das OLG Frankfurt entschieden hat.WeiterlesenKlage gegen Google wegen Autocomplete-Funktion zurückgewiesen
Wenn eine Strafbarkeit wegen Gläubigerbegünstigung nach § 283c Abs. 1 StGB vorliegt, verdrängt und sperrt diese als spezialgesetzliche Regelung die regelmäßig ebenfalls einschlägige Bankrottstrafbarkeit nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB (so BGH, 2 StR 353/21). Denn: die Strafnorm des § 283c Abs. 1 StGB entfaltet mit dem BGH eine privilegierende Sperrwirkung hinsichtlich solcher…WeiterlesenVerhältnis von Bankrott und Gläubigerbegünstigung
Wann liegt eine Verschleierung der wirklichen geschäftlichen Verhältnisse im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 8 Alt. 2 StGB vor: Mit dem Merkmal der „geschäftlichen Verhältnisse“ sind über die Vermögensverhältnisse im engeren Sinn hinaus diejenigen Umstände angesprochen, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des in der Krise befindlichen Schuldners erheblich sind. Da der Tatbestand…WeiterlesenBankrott: Verschleierung der wirklichen geschäftlichen Verhältnisse
Geschäftsführer mit bestimmten Vorstrafen sind von weiterer Geschäftsführertätigkeit ausgeschlossen, das ergibt sich aus §6 Abs.2 S.2 Nr.3 GmbHG und gehört zum Basis-Wissen eines professionellen Strafverteidigers. Doch wie ist dieser Teil auszulegen – hier gibt es tatsächlich einen, in der Praxis unbedeutenden, Streit, den das Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 182/21, umfänglich aufbereitet hat. Im Ergebnis: Nichts…WeiterlesenOLG Düsseldorf zur Auslegung des §6 II GmbHG
Das OLG Koblenz (4 W 183/10) hatte sich kürzlich mit der Reichweite des „Persönlichkeitsrechts“ von Unternehmen zu beschäftigen. Im Sachverhalt sah es wie folgt aus: Am 16. März 2010 berichtete das „…-Magazin“ mittels einer Rund-E-Mail in einer „Exklusiv-Information“ unter der Überschrift „Chef von M… vor Gericht – Staatsanwaltschaft wirft R… S… betrügerischen Bankrott, Untreue und…WeiterlesenZum Persönlichkeitsrecht von Unternehmen – Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Wann ist eine reale Person in einer Romanfigur erkennbar? Urteil BGH vom 21.6.2005, VI ZR 122/04WeiterlesenPersönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen Romanfigur
Die Verjährung des Bankrotts beginnt bereits mit Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung nach § 283 Abs. 6 StGB wobei eine festgestellt Zahlungseinstellung ausreichend ist (siehe BGH, 5 StR 435/19), was den Verjährungszeitpunkt deutlich vorverlagern kann. Zahlungseinstellung im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO ist dasjenige nach außen hervortretende Verhalten des Schuldners, in dem…WeiterlesenVerjährung bei Bankrott
Beim Bundesgerichtshof (1 StR 628/15) ging es wieder einmal um den Bankrott, wobei der BGH zumindest am Rande einige Worte zum Handeln des organschaftlichen Vertreters verliert. Nichts neues ist insoweit, dass alleine die Zustimmung des einzigen Gesellschafters den Bankrott nicht ausschliesst, da es hier ja um die Vermögenswerte der Gesellschaft geht; nachdem der BGH die…WeiterlesenWirtschaftsstrafrecht: Bankrott und Untreue durch Organ der Gesellschaft
Der Bundesgerichtshof (1 StR 337/15) konnte sich zum vorsätzlichen Bankrott äussern und hier im Bereich der Verjährung klarstellen wie Fristen zu berechnen sind: Es ging um die Frage, ob ein zu Anfangs verheimlichtes Vermögen ab dann als Tathandlung der Verjährungsfrist unterliegt oder ob – bedingt durch ein fortdauerndes Verheimlichen! – eine Verjährung erst später, etwa…WeiterlesenVorsätzlicher Bankrott durch Verheimlichen von Bestandteilen des Vermögens