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Schlagwort: SLAPP

SLAPP-Klagen („Strategic Lawsuits Against Public Participation“) instrumentalisieren zivilrechtliche Ansprüche, um Journalisten, Aktivisten oder Unternehmen wegen öffentlicher Äußerungen einzuschüchtern. Typisch sind überzogene Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsbegehren, die weniger der Rechtsdurchsetzung als der Abschreckung dienen. Diese Übersicht zeigt, wie Betroffene solche Klagen erkennen, sich mit prozessualen Mitteln zur Wehr setzen und präventiv durch klare Compliance-Strukturen Risiken minimieren können. Besonders im Fokus stehen dabei die Schnittstellen zu Meinungsfreiheit, Presserecht und dem neuen EU-Richtlinienentwurf gegen missbräuchliche Klagen.

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Referentenentwurf zum Schutz vor SLAPP-Verfahren

    Referentenentwurf zum Schutz vor SLAPP-Verfahren

    Öffentliche Meinungsbildung und freier Diskurs sind von zentraler Bedeutung für eine funktionierende Demokratie – gerade heute, da unsere Gesellschaft zunehmend zu zerreissen droht. In diesem Umfeld stellen missbräuchliche Klagen eine zunehmende Bedrohung dar. Diese sogenannten SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) zielen darauf ab, Kritiker durch juristische Mittel einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der die EU-Richtlinie 2024/1069 in nationales Recht umsetzen soll. Dieser Entwurf zielt darauf ab, Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren zu schützen.

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  • Pressefreiheit 2025 in Deutschland und Europa

    Pressefreiheit 2025 in Deutschland und Europa

    Zwischen ökonomischem Druck und politischer Bedrohung: Die Lage der Pressefreiheit in Europa, einst als globales Vorbild gerühmt, befindet sich im Wandel – und nicht zum Besseren. Die jüngste Rangliste der Pressefreiheit 2025 von Reporter ohne Grenzen offenbart eine dramatische Verschiebung der Parameter: Ökonomischer Druck, politische Einflussnahme und juristische Einschüchterung setzen der vierten Gewalt sichtbar zu. Auch Deutschland, bislang verlässlich in den Top 10 verankert, rutscht auf Rang 11 ab – ein kleiner Schritt auf dem Papier, ein signifikanter in der Realität eines fragiler werdenden Mediensystems.

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  • EU-Anti-SLAPP-Richtlinie

    EU-Anti-SLAPP-Richtlinie

    Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung: Es ist ein juristischer Begriff mit politischer Sprengkraft: „SLAPP“, kurz für Strategic Lawsuits Against Public Participation. Gemeint sind Gerichtsverfahren, die weniger der Wahrheitsfindung oder dem Schutz berechtigter Interessen dienen, sondern der Einschüchterung kritischer Stimmen.

    Journalisten, Umweltaktivisten, Wissenschaftler – wer öffentlich Missstände benennt, kann sich rasch auf der Beklagtenseite wiederfinden. Die EU hat nun mit der RL 2024/1069 ein neues Kapitel im Schutz der öffentlichen Debatte aufgeschlagen. Doch was verspricht die Richtlinie, und wo liegen die Stolpersteine bei ihrer Umsetzung in Deutschland? Update: Es wurde der Gesetzentwurf aus Deutschland vorgestellt.

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  • LG Berlin: Keine Unterlassung bei Äußerung von „SLAPP“-Vorwurf

    LG Berlin: Keine Unterlassung bei Äußerung von „SLAPP“-Vorwurf

    Zur rechtlichen Zulässigkeit wertender Medienäußerungen in den Medien: Die Entscheidung des Landgerichts Berlin (27 O 182/24) vom 20. März 2025 betrifft ein rechtlich und gesellschaftspolitisch gleichermaßen sensibles Thema: die Frage, ob die Bezeichnung eines gerichtlichen Vorgehens als sogenannter „SLAPP-Fall“ (Strategic Lawsuit Against Public Participation) eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt – oder ob es sich hierbei um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Das Urteil reiht sich ein in die wachsende rechtliche Auseinandersetzung mit sogenannten Einschüchterungsklagen gegen Medien und zivilgesellschaftliche Akteure.

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  • Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen

    Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen

    Das neue Klima der Einschüchterung: In einer funktionierenden Demokratie sind freie Medien keine Randerscheinung, sondern systemrelevant. Die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist kein dekoratives Grundrecht, sondern konstituierend für den demokratischen Meinungsbildungsprozess.

    Umso alarmierender ist die Zunahme staatlicher Maßnahmen, die faktisch auf eine Einschüchterung journalistischer Tätigkeit hinauslaufen – durch Hausdurchsuchungen, Strafverfahren oder strategisch geführte Prozesse. Es entsteht ein Klima des Verdachts, in dem kritischer Journalismus nicht nur beobachtet, sondern kriminalisiert wird. Der demokratische Diskurs gerät dadurch unter Druck.

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